Vollständige Signatur

HStAM, 417

Bestand


Identifikation (kurz)


Titel Titel
Polizeipräsidium Osthessen
Laufzeit Laufzeit
1924-2025

Bestandsdaten


Bestandsgeschichte Bestandsgeschichte
Die erste Ablieferung erfolgte mit dem Zugang Acc. 2015/73.
Mit dem Zugang Acc. 2015/114 wurden Unterlagen (0,91 MM, v.a. Brieftagebücher und Personalakten) der Kriminalpolizei Fulda und der Kriminalkommissariate Fulda und Hersfeld als Vorprovenienzen übernommen.
Weitere Zugänge: Acc. 2017/9 (2,5 MM: Kriminalakten, Einsatzunterlagen Castortransporte 2003-2005, Beschwerden aus der Bevölkerung, Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Polizeibeamte, eine Personalakte); Acc. 2017/76; Acc. 2018/57; Acc. 2018/68 (6,35 MB/6 Dateien, Nr. 50000-50002); Acc. 2020/27 (Einsatzakten Point Alpha 2005 und Fußball-WM 2006, Amtsdelikte, Disziplinarakten, Personalakten, Besprechungsprotokolle); Acc. 2022/19 (Kriminalakten, Sachakten aus Präsidialbüro, Verwaltung und Einsatzakten); Acc. 2023/51 (Kriminalakten (Vorprov.: Polizeidirektion Bad Hersfeld), Prüfberichte, Amtsdelikte, Einsatzakten JVA Hünfeld
Geschichte des Bestandsbildners Geschichte des Bestandsbildners
Nach der Zentralisierung der Polizeibehörden im Nationalsozialismus folgte nach dem Ende des 2. Weltkrieges, genau wie in anderen Behörden, eine kommunale Dezentralisierung der Polizeibehörden in Osthessen. Diese Vorgehensweise war am amerikanischen Vorbild orientiert und in Abgrenzung zum Nationalsozialismus gestellt. Dieses Modell bewährte sich jedoch nicht, da die vielen Polizeibehörden durch ihre Dezentralisierung schlecht miteinander arbeiten konnten. Es wurde daher durch das „Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ vom 17.12.1964 die allmähliche Verstaatlichung der Polizei eingeleitet. Die Polizeidienststellen der Gemeinden bis zu 5.000 Einwohnern wurden zunächst in die Zuständigkeit des Landes Hessen übertragen, dem folgten die Städte bis zu 10.000 Einwohnern und darauf die Städte bis zu 20.000 Einwohnern. Das Gesetz gestattete den kreisfreien Städten über 20.000 Einwohnern eine kommunale Vollzugspolizei, wenn der hessische Innenminister darin einwilligte. Die staatliche Vollzugspolizei war damit als Abteilung ein Teil des Ministeriums des Innern als Landespolizeibehörde. Den jeweiligen Regierungspräsidium waren in der Mittelstufe die Bezirkspolizeibehörden ebenfalls als Abteilungen eingegliedert. Den Landratsämtern waren die Kreispolizeibehörden angegliedert, welche auch Kommissariate genannt wurden. Auf der untersten Ebene waren die Polizeistationen dem Bürgermeister als Ortspolizeibehörde zugewiesen. Die Kriminalpolizei war in das Landeskriminalamt und die vorher genannten Abteilungen auf Landes-, Kreis- und kommunaler Ebene eingeteilt.
Ein weiterer Schritt zur Verstaatlichung der Polizeibehörden erfolgte im Jahr 1972 durch das „Gesetz für Sicherheit und Ordnung“. Darin wurde festgelegt, dass bis spätestens 1974 die Aufgaben der Vollzugspolizei von Behörden des Landes zu übernehmen sind. Zunächst wurde dies bei den Städten bis 100.000 Einwohnern, danach bei den Großstädten, umgesetzt. In den kreisfreien Städten (Frankfurt, Darmstadt, Kassel etc.) wurden zusätzlich Polizeipräsidien eingeführt. Die Trennung zwischen Schutz- und Kriminalpolizei wurde aufgelöst, sodass es nur noch gemeinsame Dienststellen gab.
Ein weiterer organisatorischer Einschnitt erfolgte im Jahre 1990, da durch den Erlass über die „Örtlichen Zuständigkeit der Landräte und der Polizeipräsidien als Polizeibehörden“ alle Landkreise verpflichtet wurden örtliche Polizeidirektionen einzurichten. Die Polizeidirektionen waren dem Landrat als Behördenleiter unterstellt.
Im Jahr 2001 wurde die Polizei in Hessen durch ein Gesetz zur Umorganisation aus Dezember 2000 völlig umstrukturiert. Es wurde die bisherige Aufteilung in die obersten, mittleren und untersten Polizeibehörden aufgehoben und sieben Flächenpräsidien geschaffen. Das Polizeipräsidium Osthessen ist das einzige neu gegründete und das kleinste aller sieben Flächenpräsidien. Die Zuständigkeit erstreckt sich über die Kreise Fulda und Hersfeld-Rotenburg und den Vogelsbergkreis. Vor der Reform von 2001 war die Polizei in Osthessen geteilt, da die Landkreise Hersfeld-Rotenburg und Fulda zum Regierungspräsidium Kassel gehörten, der Vogelsbergkreis jedoch zum Regierungspräsidium Gießen. In Hinblick auf polizeitaktische Gründe wurden die drei Landkreise zum Polizeipräsidium Osthessen vereint.
Findmittel Findmittel
Arcinsys-Datenbank

Weitere Angaben (Bestand)


Umfang Umfang
11,25 MM; 9 digitale Objekte

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Letzte Aktualisierung: 10.10.2025