G 20
Complete identifier
HStAD, G 20
Fonds
Identification (short)
Title
Title
Administrativ-Justizhof
Life span
Life span
1819 - 1872
Fonds data
History of creator
History of creator
Der Administrativ-Justizhof wurde per Edikt am 6.6.1832 zuerst für die Provinzen Oberhessen und Starkenburg, dann ab 1835 auch für Rheinhessen eingerichtet und unterstand dem Ministerium des Innern und der Justiz. Die neugeschaffene Behörde übernahm Kompetenzen der mit dem gleichen Edikt aufgelösten Provinzialregierungen, führte u.a. Untersuchungen gegen Kreisräte und deren Personal bei Amtsverletzungen und war vor allem für die Klärung streitiger Verwaltungssachen zuständig.
Ab 31.7.1848 wurde die Zuständigkeit für Rheinhessen aufgehoben, dann ab 12.5.1852 wiederhergestellt.
Am 27.4.1853 erfuhr der Wirkungskreis des Administrativ-Justizhofes eine nochmalige Präzisierung samt Festlegung des Instanzenzuges für die einzelnen Zuständigkeitsbereiche, wobei der Administrativ-Justizhof eingebettet war zwischen der Ebene der Kreisräte und dem Ministerium des Innern sowie dem Staatsrat.
In Ausführung des Gesetzes vom 12.6.1874 über die innere Verwaltung und die Vertretung der Kreise und Provinzen sollte der Administrativjustizhof nach Bildung von Provinzialtagen und Provinzialausschüssen schliesslich aufgelöst werden. Nach Konstituierung dieser Einrichtungen stellte der Administrativ-Justizhof ab dem 1.7.1875 seine Wirksamkeit ein. Mit gleichem Tag übernahm die neugeschaffene Verwaltungsgerichtsbarkeit bisherige Funktionen der aufgelösten Behörde.
Ab 31.7.1848 wurde die Zuständigkeit für Rheinhessen aufgehoben, dann ab 12.5.1852 wiederhergestellt.
Am 27.4.1853 erfuhr der Wirkungskreis des Administrativ-Justizhofes eine nochmalige Präzisierung samt Festlegung des Instanzenzuges für die einzelnen Zuständigkeitsbereiche, wobei der Administrativ-Justizhof eingebettet war zwischen der Ebene der Kreisräte und dem Ministerium des Innern sowie dem Staatsrat.
In Ausführung des Gesetzes vom 12.6.1874 über die innere Verwaltung und die Vertretung der Kreise und Provinzen sollte der Administrativjustizhof nach Bildung von Provinzialtagen und Provinzialausschüssen schliesslich aufgelöst werden. Nach Konstituierung dieser Einrichtungen stellte der Administrativ-Justizhof ab dem 1.7.1875 seine Wirksamkeit ein. Mit gleichem Tag übernahm die neugeschaffene Verwaltungsgerichtsbarkeit bisherige Funktionen der aufgelösten Behörde.
Includes
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Verwaltungsjuristische Sachen und Verfahren aller Art (überwiegend nach Ortsalphabet) - Restbestand
Finding aids
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DV-Findbuch (1998) mit Vorbemerkung und Index, bearbeitet von Hans Dieter Ebert
Further information (fonds)
Extent
Extent
3,125 m