255/4
Complete identifier
HHStAW, 255/4
Fonds
Identification (short)
Title
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Oberforstamt Idstein
Fonds data
Custodial history
Custodial history
Die Überlieferungen des Oberforstamtes Idstein beginnen etwa 1811 und reichen bis zum Ende des Herzogtums Nassau. Der Grund dafür ist, daß 1811 die Akten des nassau-usingischen Oberforstamtes Idstein an das Zentralarchiv in Idstein abgegeben worden sind. Für Vorakten ist daher die Abteilung 143 des fürstlichen Oberforstamtes Idstein heranzuziehen. Trotzdem enthält das nassauische Oberforstamt Idstein noch einige Akten (3 Stück) aus der Zeit des Fürstentums Nassau-Usingen, die Ende des 18. Jahrhunderts angelegt wurden; da ihre Laufzeit jedoch meist bis Mitte des 19. Jahrhunderts reicht, wurden sie im nassauischen Oberforstamt Idstein zurückbehalten. Anhand der Vermerke auf den Aktendeckeln lassen sich keine Schlüsse über die Registraturordnung ziehen, es ist jedoch anzunehmen, dass auch hier die Akten in Faszikel und Fächer eingeteilt worden sind, wie es in den Instruktionen für die Oberforstbeamten vorgeschrieben war. Rechts oben auf den Schriftstücken befindet sich der Präsentatum-Vermerk und in der linken oberen Ecke die Journalisierung, die sich aus 'Ofa' (wahrscheinlich für Oberforstamt) und einer arabischen Zahl zusammensetzt.
History of creator
History of creator
Gemäß dem Forstorganisationsedikt vom 9. November 1816 setzte sich das Oberforstamt Idstein aus den Oberförstereien Breithardt, Burgschwalbach, Eichelbach, Haintchen, Idstein, Kirberg, Neuweilnau, Oberems und Wallrabenstein zusammen. Daneben gehörten zum Oberforstamt Idstein noch die Fürstlich Wied-Runkel'schen, Gräflich Leiningen-Westerburgschen und Gräflich Waldbott-Bassenheimschen Standesgebiete der Herrschaften Runkel, Schadeck und Reifenberg.
Zu ersten Veränderungen in der Organisation des Oberforstamtes Idstein kam es schon 1823 durch die Regierungsverordnung vom 19. November. Darin wurde endgültig die Bildung der standesherrlichen Oberförsterei Reifenberg bestimmt, von der schon im Forstorganisationsedikt von 1816 die Rede war. Die Bildung der Oberförsterei war aufgrund der Verhandlungen zwischen dem Grafen von Waldbott-Bassenheim und dem Staatsministerium verzögert worden. Eine endgültige Einigung geschah erst durch die Deklaration vom 9. Juli 1823. Dem Grafen wurde das Recht zur freien Bewirtschaftung seiner Waldungen zugestanden und er hatte auch das Repräsentationsrecht für den Oberförster der standesherrlichen Oberförsterei, von dem er erstmals 1823 Gebrauch machte.
Zur Bildung der standesherrlichen Oberförsterei Reifenberg wurde die zum Oberforstamt Weilburg gehörige Oberförsterei Usingen aufgehoben. Deren beide Gemarkungen Kransberg und Wernborn bildeten zusammen mit Pfaffenwiesbach, Arnoldshain und Schmitten die standesherrliche Oberförsterei Reifenberg. Die übrigen Gemarkungen der Oberförsterei Usingen wurden auf die angrenzenden Oberförstereien verteilt. Die Oberförsterei Neuweilnau bestand nun aus den Gemarkungen von Neuweilnau, Finsternthal, Altweilnau, Dorfweil, Brombach, Hundstadt, Merzhausen, Rod am Berg, Dreisberg, Ober- und Niederlauken und Hausen. Die Oberförsterei Eichelbach umfasste die Gemarkungen von Rod an der Weil, Cratzenbach, Riedelbach, Hasselbach, Mauloff, Emmershausen und Winden. Zusätzlich wurde dem Oberforstamt Idstein auch die vorher zum Oberforstamt Weilburg gehörige Oberförsterei Wehrheim unterstellt. Auf der anderen Seite wurden dem Oberforstamt Idstein die Oberförstereien Haintchen und Runkel entzogen und dem Oberforstamt Weilburg unterstellt. In dieser Zusammensetzung blieb das Oberforstamt Idstein bis 1852/1853 bestehen. Durch die Ministerialverordnung vom 24. Januar 1852 wurde die Oberförsterei Reifenberg noch um die Gemarkungen Ober- und Niederreifenberg und Seelenberg erweitert. Im Jahre 1853 wurden die Oberförstereien Oberems und Reifenberg zusammengelegt und als standesherrliche Oberförsterei Oberems weitergeführt. In diesem Bestand blieb das Oberforstamt Idstein bis zum Ende des Herzogtums Nassau erhalten.
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Oberforstbeamte des Oberforstamtes Idstein:
1817-1837 Wilhelm Ferdinand Hinzpeter
1837-1845 Friedrich Freiherr von Gilsa
1845-1859 Friedrich Pagenstecher
1859-1864 Ludwig Freiherr von Baumbach
1864-1864 Friedrich Genth
1864-1866 August Thielemann
Zu ersten Veränderungen in der Organisation des Oberforstamtes Idstein kam es schon 1823 durch die Regierungsverordnung vom 19. November. Darin wurde endgültig die Bildung der standesherrlichen Oberförsterei Reifenberg bestimmt, von der schon im Forstorganisationsedikt von 1816 die Rede war. Die Bildung der Oberförsterei war aufgrund der Verhandlungen zwischen dem Grafen von Waldbott-Bassenheim und dem Staatsministerium verzögert worden. Eine endgültige Einigung geschah erst durch die Deklaration vom 9. Juli 1823. Dem Grafen wurde das Recht zur freien Bewirtschaftung seiner Waldungen zugestanden und er hatte auch das Repräsentationsrecht für den Oberförster der standesherrlichen Oberförsterei, von dem er erstmals 1823 Gebrauch machte.
Zur Bildung der standesherrlichen Oberförsterei Reifenberg wurde die zum Oberforstamt Weilburg gehörige Oberförsterei Usingen aufgehoben. Deren beide Gemarkungen Kransberg und Wernborn bildeten zusammen mit Pfaffenwiesbach, Arnoldshain und Schmitten die standesherrliche Oberförsterei Reifenberg. Die übrigen Gemarkungen der Oberförsterei Usingen wurden auf die angrenzenden Oberförstereien verteilt. Die Oberförsterei Neuweilnau bestand nun aus den Gemarkungen von Neuweilnau, Finsternthal, Altweilnau, Dorfweil, Brombach, Hundstadt, Merzhausen, Rod am Berg, Dreisberg, Ober- und Niederlauken und Hausen. Die Oberförsterei Eichelbach umfasste die Gemarkungen von Rod an der Weil, Cratzenbach, Riedelbach, Hasselbach, Mauloff, Emmershausen und Winden. Zusätzlich wurde dem Oberforstamt Idstein auch die vorher zum Oberforstamt Weilburg gehörige Oberförsterei Wehrheim unterstellt. Auf der anderen Seite wurden dem Oberforstamt Idstein die Oberförstereien Haintchen und Runkel entzogen und dem Oberforstamt Weilburg unterstellt. In dieser Zusammensetzung blieb das Oberforstamt Idstein bis 1852/1853 bestehen. Durch die Ministerialverordnung vom 24. Januar 1852 wurde die Oberförsterei Reifenberg noch um die Gemarkungen Ober- und Niederreifenberg und Seelenberg erweitert. Im Jahre 1853 wurden die Oberförstereien Oberems und Reifenberg zusammengelegt und als standesherrliche Oberförsterei Oberems weitergeführt. In diesem Bestand blieb das Oberforstamt Idstein bis zum Ende des Herzogtums Nassau erhalten.
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Oberforstbeamte des Oberforstamtes Idstein:
1817-1837 Wilhelm Ferdinand Hinzpeter
1837-1845 Friedrich Freiherr von Gilsa
1845-1859 Friedrich Pagenstecher
1859-1864 Ludwig Freiherr von Baumbach
1864-1864 Friedrich Genth
1864-1866 August Thielemann
Includes
Includes
Akten: u.a. Holzberechtigung des Erbbeständers auf der Hühnerkirche (ab 1796), Holzabgaben an Altweilnau und Neuweilnau (ab 1762), herzogliches Leibgehege (1819-1848), Fuchsenhöhle im Katzenelnbogener Forst (1809-1815), Veräußerung des Gebücks bei Wörsdorf, Beuerbach und Ohren (1813-1814), Teilung des Niederreifenberger und Oberreifenberger Gemeindewaldes (1848-1850), Bassenheimsche Waldungen, Gemarkung Kransberg (1853-1854)
Finding aids
Finding aids
Repertorium von Schubert, 1933
Repertorium von Anja Heinrich, 2000
Online-Datenbank (Arcinsys)
Further information (fonds)
Extent
Extent
2,32 lfm (Nr. 1-89)
Person in charge
Person in charge
Anja Heinrich, 2000
Descriptors
Descriptors
Idstein
Bad Camberg
Breithardt
Burgschwalbach
Eichelbach, Hof
Haintchen
Idstein
Kirberg
Neuweilnau
Oberems
Wallrabenstein
Runkel
Schadeck
Reifenberg
Hühnerkirche
Altweilnau
Neuweilnau
Wörsdorf b. Idstein
Beuerbach
Ohren