22 b II
Complete identifier
HStAM, 22 b II
Fonds
Identification (short)
Title
Title
Handwerksschulen
Life span
Life span
1816-1887
Fonds data
History of creator
History of creator
Durch die Zunftordnung von 1816 wurde in einer Reihe von Städten die Einrichtung von Handwerksschulen verordnet. Während im allgemeinen ein Kollegium unter der Leitung des örtlichen Oberzunftmeisters zuständig war, wurde für die Provinzhauptstädte und Rinteln ein um staatliche Beamte ergänztes Kollegium installiert. Die Zunftordnung setzte das Vorsteheramt als leitende Behörde für alle übrigen Handwerksschulen fest. 1839 wurden die Handwerksschulen den jeweiligen Regierungen unterstellt, so daß dem Vorsteheramt als zentraler Zuständigkeit nur die technische Beratung der Regierungen und die Verwaltung der Handwerksschulkasse verblieb. Es wurde erst in preußischer Zeit aufgelöst.
Includes
Includes
Einrichtung der Handwerksschulen und Aufsicht über diese, Rechnungs- und Kassenwesen der Handwerksschulkasse
Finding aids
Finding aids
Ablieferungsverzeichnisse 22 b Verz. 1
0,25 m unverzeichnet
Further information (fonds)
Extent
Extent
2,25 m