1217
Vollständige Signatur
HHStAW, 1217
Bestand
Identifikation (kurz)
Titel
Titel
Hilde Führer
Laufzeit
Laufzeit
1962-2005
Siehe
Korrespondierende Archivalien
Korrespondierende Archivalien
Archiv der deutschen Frauenbewegung, Signatur NL-K-08.1 ; 10-6 (KOMZ-Ordner: Deutscher Staatsbürgerinnen-Verband / Führer)
Bestandsdaten
Aufsatz
Aufsatz
Zugang 59/2005, 96/2014
Geschichte des Bestandsbildners
Geschichte des Bestandsbildners
Hilde Führer war langjährige Vorsitzende des Deutschen Staatsbürgerinnenverbands Wiesbaden. Sie unterstützte befreundete Familien in der DDR, darunter eine Pfarrersfamilie der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen, im Rahmen privater Hilfen und über die Hilfsstelle westdeutscher Kirchen. Langjährige Korrespondenzen geben auch Einblicke in die schulische, berufliche und persönliche Entwicklung der Familienmitglieder und allgemein in die Lebenssituation der Christen in der atheistischen DDR.
Enthält v.a.
Enthält v.a.
Schriftverkehr mit mehreren Familien und Einzelpersonen in der DDR, u.a. in Naumburg, Bad Langensalza, Halle, Dresden, Neuhaus, Bitterfeld und Barleben.
Findmittel
Findmittel
Online-Datenbank (Arcinsys)
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang
Umfang
0,75 lfm (30 Nummern)
Bearbeiter
Bearbeiter
Carl Christian Wahrmann, 2016
Benutzung
Benutzung
Nutzung nach dem Hessischen Archivgesetz
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Aus rechtlichen Gründen werden mehrere Verzeichnungseinheiten vor Ablauf der gesetzlichen Schutzfristen nicht angezeigt. Darin enthalten sind Briefe, Postkarten und Fotografien der Korrespondenzpartner sowie ihrer Familien. Für das Schriftgut gelten die Regelungen des Hessischen Archivgesetzes, im Falle der Fotografien wird zur Wahrung der Bestimmungen des KunstUrhG und in Anlehnung an die Schutzfristenregelungen des HArchG eine 100-jährige Frist auf das angenommene Geburtsdatum angewendet ((§ 22 KunstUrhG vom 09.01.1907, zuletzt geändert durch Art. 3 § 31 G v. 16.02.2001 (BGBl. I S. 266); § 13 Abs. 2 HArchG vom 26.11.2012 (GVBl 24/2012, S. 458).