560
Complete identifier
HHStAW, 560
Fonds
Identification (short)
Title
Title
Zentrale Aufnahmestelle des Landes Hessen
See
Corresponding archival items
Corresponding archival items
BArch Best. B 150
ISG FFM Best. A.54.04
HStAD Best. H 1
HStAD Best. H 37 Giessen
HStAD Best. Q 4
HStAM Best. 401
HStAM Best. 501
HHStAW Best. 506, Nr. 78-80 & 167-169
HHStAW Best. 508
HHStAW Best. 650
Fonds data
Custodial history
Custodial history
Im März 1992 gab die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge ca. 130 lfm Sachakten zur Aufnahme und Betreuung von Flüchtlingen ab (Zugang 1992/18). 1994 wurden weitere Archivalien (1 lfm Findkartei zu Patientenunterlagen) abgegeben und als Zugang 1994/105 im Februar 2020 übernommen.
Im Juni 2015 wurden aus Gründen der Bestandsbereinigung ca. 2,625 lfm Amtsbücher vom HStAD an das HHStAW abgegeben und 2025 unter den Nummern 128/1 bis 147/18 verzeichnet. Diese stammten aus der Provenienz des Notaufnahmelagers Gießen, welches als landesweite Einrichtung in den Zuständigkeitsbereich des HHStAW fällt.
Aus dem Zugang 2024/16, der aus der Fördereinrichtung für junge Eingewanderte in Hasselroth an das HLA gelangte, konnte eine Personenkartei der Provenienz des Hessischen Landesdurchgangslagers und Auswandererlagers Hanau zugeordnet und entsprechend in Bestand 560 verzeichnet werden.
Im Juni 2015 wurden aus Gründen der Bestandsbereinigung ca. 2,625 lfm Amtsbücher vom HStAD an das HHStAW abgegeben und 2025 unter den Nummern 128/1 bis 147/18 verzeichnet. Diese stammten aus der Provenienz des Notaufnahmelagers Gießen, welches als landesweite Einrichtung in den Zuständigkeitsbereich des HHStAW fällt.
Aus dem Zugang 2024/16, der aus der Fördereinrichtung für junge Eingewanderte in Hasselroth an das HLA gelangte, konnte eine Personenkartei der Provenienz des Hessischen Landesdurchgangslagers und Auswandererlagers Hanau zugeordnet und entsprechend in Bestand 560 verzeichnet werden.
History of creator
History of creator
Die Zentrale Aufnahmestelle des Landes Hessen trug im Vorlauf verschiedene weitere Bezeichnungen: Regierungsdurchgangslager, Zonenlager, Bundesnotaufnahmelager/Notaufnahmelager/Aufnahmelager Gießen sowie Durchgangslager Gießen. 1946 als Flüchtlingslager für Displaced Persons gegründet, gewann das Notaufnahmelager mit der Verabschiedung des Aufnahmegesetzes vom 22. August 1950 bis zur Wiedervereinigung als eine der zwei, später drei bundesweiten zentralen Anlaufstellen für Flüchtlinge aus der Deutschen Demokratischen Republik Bedeutung. Dabei mussten zur Entlastung des Lagers in Berlin-Marienfelde auch immer wieder Flüchtlinge von dort aufgenommen werden.
Unbegleitete weibliche Flüchtlinge wurden im "Haus Elisabeth", Wartweg 19 untergebracht, männliche Jugendliche im Nebenlager in Krofdorf. Im Haus Elisabeth war zusätzlich eine Säuglingsstation eingerichtet. Um die Kapazitäten und Lagerabläufe zu verbessern, wurden die Geländebauten verschiedentlich erweitert und weitere Örtlichkeiten als Unterkunft genutzt (z.B. Schloss Großen-Buseck). Außerhalb Hessens wurde zeitweise das Lager Loccum in Niedersachsen übernommen (s.a. HHStAW Best. 508, Nr. 3761 und Best. 560, Nr. 148).
Zahlreiche Menschen aus der DDR/SBZ kamen bei ihrer Ausreise oder Flucht mit der Gießener Behörde in Berührung, aber auch für Menschen anderer Flucht- und Aussiedlungskontexte war sie im Laufe der Zeit Aufenthaltsort. Im Hessischen Landesdurchgangslager und Auswandererlager Hanau/Main befand sich außerdem die Landeseinweisungsstelle, welche später noch in Gießen tätig war. Für Klagen gegen Verweigerung oder Nichtgenehmigung der Notaufnahme oder zur Einstufung nach dem Notaufnahmegesetz war das Verwaltungsgericht Darmstadt zuständig (s. HStAD Best. H 15).
Da aufgrund der erschwerten Ausreisemöglichkeiten nach Grenzschließung der DDR die Belegung stark abnahm, wurden 1963 die drei Notaufnahmelager Uelzen, Berlin-Marienfelde (teilweise) und Gießen zusammen gefasst, wobei als zentraler Standort Gießen gewählt wurde (s. Presseartikel "Im Lager ist ein Zimmer frei!", HHStAW Best. 579, Nr. 7). Außerdem wurden ab diesem Zeitpunkt die Außenstellen "Haus Elisabeth" und Krofdorf in das Hauptgelände integriert und dieses vermehrt auch von anderen Dienststellen als Unterkunft oder Bürofläche genutzt. Verschiedene Lehrgänge, z.B. im Straßenbau und im Gesundheitswesen, sowie Studenten oder das Staatliche Kriminalkommissariat Gießen waren hier untergebracht (s. dazu z.B. HHStaW Best. 535, Nr. 83, Best. 560, Nr. 147/7-9 und HStAD H 1, Nr. 7759). Strichlisten des Notaufnahmelagers geben Grund zu der Annahme, dass diese Personengruppen und weitere "Externe" (beispielsweise der Otto-Benecke-Stiftung, Krofdorf) an der lagereigenen Verpflegung teilnehmen konnten; die Inanspruchnahme wurde dabei statistisch getrennt gezählt.
1986 wurde das Notaufnahmelager Gießen in "Zentrale Aufnahmestelle des Landes Hessen" umbenannt und hatte zu diesem Zeitpunkt zwei Außenstellen in Bad Nauheim und Laubach.
Nach Aufhebung des Notaufnahmegesetzes und Einführung des Aussiedlergesetzes in Folge der Wiedervereinigung bestand in Gießen weiterhin die Zentrale Aufnahmestelle, bis diese schließlich 1993 aufgelöst und deren Aufgaben zum 1. April 1993 auf die Regierungspräsidien Gießen und Darmstadt verteilt wurden. Die zuletzt bestandenen Außenstellen in Schotten, Laubach und Bad Nauheim wurden zu einer selbstständigen Dienststelle "Hessisches Übergangswohnheim für Aussiedler" in Schotten. Die Gießener Räumlichkeiten und Aktenbestände wurden weiterhin durch die neu eingerichtete Hessische Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (HEAE)/Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen (EAEH) genutzt, die inzwischen neben Spätaussiedlern auch für alle Personen zuständig war, die einen Asylantrag stellen wollten oder aus dem Ausland geflüchtet waren.
Unbegleitete weibliche Flüchtlinge wurden im "Haus Elisabeth", Wartweg 19 untergebracht, männliche Jugendliche im Nebenlager in Krofdorf. Im Haus Elisabeth war zusätzlich eine Säuglingsstation eingerichtet. Um die Kapazitäten und Lagerabläufe zu verbessern, wurden die Geländebauten verschiedentlich erweitert und weitere Örtlichkeiten als Unterkunft genutzt (z.B. Schloss Großen-Buseck). Außerhalb Hessens wurde zeitweise das Lager Loccum in Niedersachsen übernommen (s.a. HHStAW Best. 508, Nr. 3761 und Best. 560, Nr. 148).
Zahlreiche Menschen aus der DDR/SBZ kamen bei ihrer Ausreise oder Flucht mit der Gießener Behörde in Berührung, aber auch für Menschen anderer Flucht- und Aussiedlungskontexte war sie im Laufe der Zeit Aufenthaltsort. Im Hessischen Landesdurchgangslager und Auswandererlager Hanau/Main befand sich außerdem die Landeseinweisungsstelle, welche später noch in Gießen tätig war. Für Klagen gegen Verweigerung oder Nichtgenehmigung der Notaufnahme oder zur Einstufung nach dem Notaufnahmegesetz war das Verwaltungsgericht Darmstadt zuständig (s. HStAD Best. H 15).
Da aufgrund der erschwerten Ausreisemöglichkeiten nach Grenzschließung der DDR die Belegung stark abnahm, wurden 1963 die drei Notaufnahmelager Uelzen, Berlin-Marienfelde (teilweise) und Gießen zusammen gefasst, wobei als zentraler Standort Gießen gewählt wurde (s. Presseartikel "Im Lager ist ein Zimmer frei!", HHStAW Best. 579, Nr. 7). Außerdem wurden ab diesem Zeitpunkt die Außenstellen "Haus Elisabeth" und Krofdorf in das Hauptgelände integriert und dieses vermehrt auch von anderen Dienststellen als Unterkunft oder Bürofläche genutzt. Verschiedene Lehrgänge, z.B. im Straßenbau und im Gesundheitswesen, sowie Studenten oder das Staatliche Kriminalkommissariat Gießen waren hier untergebracht (s. dazu z.B. HHStaW Best. 535, Nr. 83, Best. 560, Nr. 147/7-9 und HStAD H 1, Nr. 7759). Strichlisten des Notaufnahmelagers geben Grund zu der Annahme, dass diese Personengruppen und weitere "Externe" (beispielsweise der Otto-Benecke-Stiftung, Krofdorf) an der lagereigenen Verpflegung teilnehmen konnten; die Inanspruchnahme wurde dabei statistisch getrennt gezählt.
1986 wurde das Notaufnahmelager Gießen in "Zentrale Aufnahmestelle des Landes Hessen" umbenannt und hatte zu diesem Zeitpunkt zwei Außenstellen in Bad Nauheim und Laubach.
Nach Aufhebung des Notaufnahmegesetzes und Einführung des Aussiedlergesetzes in Folge der Wiedervereinigung bestand in Gießen weiterhin die Zentrale Aufnahmestelle, bis diese schließlich 1993 aufgelöst und deren Aufgaben zum 1. April 1993 auf die Regierungspräsidien Gießen und Darmstadt verteilt wurden. Die zuletzt bestandenen Außenstellen in Schotten, Laubach und Bad Nauheim wurden zu einer selbstständigen Dienststelle "Hessisches Übergangswohnheim für Aussiedler" in Schotten. Die Gießener Räumlichkeiten und Aktenbestände wurden weiterhin durch die neu eingerichtete Hessische Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (HEAE)/Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen (EAEH) genutzt, die inzwischen neben Spätaussiedlern auch für alle Personen zuständig war, die einen Asylantrag stellen wollten oder aus dem Ausland geflüchtet waren.
Literature
Literature
Bundesgesetzblatt, Nr. 36/1950, S. 367-368
Staatsanzeiger für das Land Hessen, Nr. 22/1986, S. 1158
Staatsanzeiger für das Land Hessen, Nr. 23/1990, S. 1044-1045
Staatsanzeiger für das Land Hessen, Nr. 15/1992, S. 928
Staatsanzeiger für das Land Hessen, Nr. 13/1993, S. 812
Staatsanzeiger für das Land Hessen, Nr. 20/1993, S. 1157
Staatsanzeiger für das Land Hessen, Nr. 32/1993, S. 2036
Dörr, Heinz: Vom Flüchtlingskommissariat zur Zentralen Aufnahmestelle. Rückblick auf 45 Jahre Flüchtlingslager Gießen. Mitteilungen des Oberhessischen Geschichtsvereins Gießen (MOHG) 1996, S. 49-68 (Dauerhafter Onlinezugriff: http://dx.doi.org/10.22029/jlupub-3794)
Laak, Jeannette van: Sehnsuchtsort Gießen: Zur Geschichte des Notaufnahmelagers nach dem Mauerbau. In: Mitteilungen des Oberhessischen Geschichtsvereins (MOHG) 99 (2014), S. 185-194 (Dauerhafter Onlinezugriff: http://dx.doi.org/10.22029/jlupub-4103)
Witteck, Lars: Vom Erstaufnahmelager zur Erstaufnahmeeinrichtung. In: Mitteilungen des Oberhessischen Geschichtsvereins (MOHG) 99 (2014), S. 195-209 (Dauerhafter Onlinezugriff: http://dx.doi.org/10.22029/jlupub-4104)
Staatsanzeiger für das Land Hessen, Nr. 42/2016, S. 1070
Laak, Jeannette van und Mück, Florentin (Hrsg.): Sehnsuchtsort Gießen. Erinnerungen an die DDR-Ausreise und den Neubeginn in Hessen. Gießen 2016
Laak, Jeannette van: Einrichten im Übergang. Das Aufnahmelager Gießen (1946–1990). Frankfurt am Main 2017
Sozialdienst Katholischer Frauen e.V. Gießen: Chronik. In: 100 Jahre Sozialdienst Katholischer Frauen e.V. Gießen: 1920 bis 2020, Gestern - Heute - Morgen, Festschrift zum Jubiläum. Gießen 2020, S. 14-15
Finding aids
Finding aids
Teilbestand: Online-Findmittel (Arcinsys)
Further information (fonds)
Extent
Extent
194,62 lfm (Nr. 1-962)
Person in charge
Person in charge
S. Wichert