532
Vollständige Signatur
HHStAW, 532
Bestand
Identifikation (kurz)
Titel
Titel
Landeskulturamt
Bestandsdaten
Bestandsgeschichte
Bestandsgeschichte
1978 wurden die Siedlungsakten von der Abteilung Landentwicklung in Wiesbaden an die Abteilung Landwirtschaft in Kassel abgegeben. Hierbei handelte es sich um Eingliederungsverfahren für Vertriebene und Flüchtlinge nach dem BVFG. Karteien über Nebenerwerbs- und Vollerwerbssiedlungsakten. Die entsprechenden Siedlungsakten wurden als nicht archivwürdig beurteilt, weil die vollständigeren Akten beim Landwirtschaftsminister geführt wurden. Vom Landwirtschaftsministerium wurden etwa 6000 Einzelfallakten von Flüchtlingsansiedlungen abgegeben. Die vom Landesamt geführten Aufsichtsakten über die Flurbereinigungen werden nach Abschluss eines jeden Verfahrens an die Ämter für Regionalentwicklung, Landschaftspflege und Landwirtschaft (früher: Kulturämter, Ämter für Landeskultur, Ämter für Landwirtschaft und Landentwicklung) abgegeben und gelangen von dort an die Staatsarchive, so dass beim Landesamt hierzu nur die Generalakten überliefert sind. Zugänge 1989, 1994.
Geschichte des Bestandsbildners
Geschichte des Bestandsbildners
Nach 1945 gab es bei den Regierungspräsidien Wiesbaden, Kassel und Darmstadt je eine Landeskulturstelle, die am 22.6.1954 zum Landeskulturamt Hessen zusammengefasst wurden (Anordnung der Hessischen Landesregierung über den organisatorischen Aufbau und die Zuständigkeiten der Landeskulturbehörden vom 22.6.1954
StAnz. 1954, S. 657). Danach sind Flurbereinigungsbehörden die Kulturämter, das Landeskulturamt ist die obere Flurbereinigungsbehörde und der Minister für Landwirtschaft und Forsten die oberste Landesbehörde. Das Landeskulturamt erhielt eine Spruchstelle für Flurbereinigung, die für die Entscheidung über Beschwerden gegen die Ergebnisse der Schätzung oder gegen den Flurbereinigungsplan zuständig ist (Gesetz vom 30.4.1954
GVBl. 1954, S. 44 und Gesetz vom 15.7.1955
GVBl. 1955, S. 35). Außerdem entscheidet die Spruchstelle für Flurbereinigung über Beschwerden der Wasser- und Bodenverbände. Die Kulturämter und das Landeskulturamt sind zugleich Siedlungsbehörden und nehmen die Aufgaben der Eingliederung der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem BVFG vor.
StAnz. 1954, S. 657). Danach sind Flurbereinigungsbehörden die Kulturämter, das Landeskulturamt ist die obere Flurbereinigungsbehörde und der Minister für Landwirtschaft und Forsten die oberste Landesbehörde. Das Landeskulturamt erhielt eine Spruchstelle für Flurbereinigung, die für die Entscheidung über Beschwerden gegen die Ergebnisse der Schätzung oder gegen den Flurbereinigungsplan zuständig ist (Gesetz vom 30.4.1954
GVBl. 1954, S. 44 und Gesetz vom 15.7.1955
GVBl. 1955, S. 35). Außerdem entscheidet die Spruchstelle für Flurbereinigung über Beschwerden der Wasser- und Bodenverbände. Die Kulturämter und das Landeskulturamt sind zugleich Siedlungsbehörden und nehmen die Aufgaben der Eingliederung der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem BVFG vor.
Enthält
Enthält
6 m Akten betr. Unwetterschädenbeseitigung, Finanzierungshilfen bei Flurbereinigungen, Namenskarteien betr. Siedlungswesen, Generalakten über die Eingliederung von Vertriebenen und Flüchtlingen nach BVFG. 6 m agrarstrukturelle Vorplanungen.
Findmittel
Findmittel
Ablieferungslisten.
Teilbestand: Online-Datenbank (Arcinsys)
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang
Umfang
34,88 lfm (Nr. 1-7)
Deskriptoren
Deskriptoren
Wiesbaden
Kassel
Darmstadt