Kat. I

Complete identifier

HStAM, Kat. I

Fonds


Identification (short)


Title Title
Kataster der landgräflichen und kurhessischen Zeit
Life span Life span
überwiegend 18.-19. Jhdt. [(1475)-1700-1866(-1891]

See


Corresponding archival items Corresponding archival items
Bestand 49 a Steuerkollegium
Bestand 49 d Steuerrektifikationskommission

Fonds data


Custodial history Custodial history
Weitere Zugänge, u.a.: Acc. 2017/60, Acc. 2020/34
History of creator History of creator
9.10.1699: Errichtung einer ständigen kontrollierenden Steuerstube in Kassel

1. Rektifikationsperiode (1735-1830):
15.4.1736 (vgl. Ältere Sammlung fürstlich Hessischer Landesordnungen und Ausschreiben IV, S. 365): Errichtung einer Kommission zur Generalrektifikation des landschaftlichen Steuerstocks. Sie hatte die Aufgabe, alle steuerbaren Objekte in "besondere Tabellen" zu bringen. Vorher mussten aber die herrschaftlichen Beamten und adeligen Gerichtsverweser nach vorgeschriebenem Formular Aufzeichnungen über alle "in Stadt und Amt befindlichen mit bürgerlichen oder Bauern-Güthern angesessenen Untertanen, Vermögen, Einkommen und Abgiften" anfertigen und einreichen (vgl. die Steuertabellen von 1737).
bis 1750: Publizierung der Steuerstöcke von 11 Städten und 351 Dörfern
1750-1764: Stillstand der Rektifikation zunächst durch ein Verbot weiterer Katasterpublikationen vom 13.9.1750, dann durch den 7-jährigen Krieg
seit 1760: Steuerkollegium statt Steuerstube
ab 1764: Fortsetzung der landschaftlichen Steuerrektifikation und Publikation weiterer Kataster von 18 Städten und 359 Dörfern, sodass damals nur noch (außer Katzenelnbogen und Schaumburg) 15 Städte und 156 Dörfer übrig waren (Bericht des Steuerkollegiums vom 24.12.1778, s. Best. 5 Nr. 3405 Bd. IV).
1791: Auflösung der Generalrektifikationskommission
1807-1833: Katastrierung der ehemals mainzischen Gebietsteile (Fritzlar, Amöneburg, Naumburg, Neustadt)

2. Rektifikationsperiode (seit 1830):
Zunächst war nur eine Ergänzung des Katasters vorgesehen, die dann aber in einen Neuvermessung des gesamten Kurfürstentum Hessen mündete (bis 1847: 140 Gemarkungen; 1866: 9/10 des Gesamtgebietes).
Includes u.a. Includes u.a.
Verzeichnisse der steuerbaren Gegenstände, v.a. der liegenden Güter; die Gesamtheit der Register bildete in Hessen-Kassel den "Steuerstock" (später "Catastrum" genannt), der sich in einen ritterschaftlichen und einen landschaftlichen Steuerstock teilte.

Folgende Exemplare wurde angefertigt:
1. Originalkataster: bei der Steuerstube/dem Steuerkollegium in Kassel aufbewahrt
2. Duplikatkataster:
- in den Landgemeinden bei den landgräflich (Renterei-)Beamten, ab 1821 bei den Steuerkommissaren/Steuerinspektionen
- in den Städten beim Magistrat
3. Triplikatkataster: auf Verlangen und Kosten der Gemeinden angefertigtes Exemplar, bei den Greben und Vorstehern der Gemeinden aufbewahrt.

Das für die Eintragung von Veränderungen maßgebliche Exemplar war das Duplikatkataster bei den Steuerinspektionen. Das Originalkataster wurde beim Steuerkollegium in Kassel durch regelmäßige Berichte, später durch Übersendung der Ab- und Zuschreibeprotokolle konkordant gehalten.
Literature Literature
Wenz-Haubfleisch, Annegret: ' ... damit die Landes-Bürden hinfüro mit gleichen Schultern getragen werden'. Ziele und Durchführung der Rektifikation des landgräflichen Steuerstocks in der Landgrafschaft Hessen-Kassel im 18. Jahrhundert, in: Hess. Jahrbuch für Landesgeschichte, Band 39, 1989
Finding aids Finding aids
Arcinsys-Datenbank

Further information (fonds)


Extent Extent
879,58 MM

Information / Notes


Additional information Additional information
Letzte Aktualisierung: 16.10.2020