C 01

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StadtA HG, C 01

Fonds


Identification (short)


Title Title
Landgrafschaft Hessen-Homburg
Life span Life span
1622-1866

See


Corresponding archival items Corresponding archival items
• Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden:
Abteilung 310: Verwaltungschriftgut der Landgrafschaft von 1622 bis 1816
Als die Landgrafschaft im Jahr 1866 an Preußen fiel, gelangten in der Folgezeit die Urkunden und Akten an das Staatsarchiv Wiesbaden. Bei Auslagerungen während des Zweiten Weltkriegs gingen 1945 sämtliche Urkunden und ein großer Teil der wertvollsten Akten verloren. Die Akten über Staatsverfassung und -verwaltung, Adels- und Lehnsangelegenheiten, Statistik und außenpolitische Beziehungen gerieten vollständig in Verlust, während diejenigen über Militär- und Finanzwesen und Unterrichtsangelegenheiten teilweise fehlen. 140 Urkunden in Hausangelegenheiten sind abschriftlich im Kopialbuch Abt. 3002 XVIII,1 aus dem 18. Jh. erhalten.
Inhalt: 66,5 lfm Akten 1515-1872, u.a. über Kriegsangelegenheiten (seit dem Dreißigjährigen Krieg) und die Finanzverwaltung (ab 1576), Domänen und Regalien (ab 1526), Steuern und sonstige Staatseinkünfte (ab 1531), Staatsschulden (ab 1681), Landesbankangelegenheiten (ab 1853), Finanzbeamte (nur 17. und 18. Jh.). Dagegen fehlen Justizwesen (ab 16. Jh.), Verfassung und Verwaltung der Kirchen und verschiedener Sekten, weitgehend auch das Schulwesen. Erhalten sind dagegen Armenwesen und milde Stiftungen (ab Ende 16. Jh.), Gemeindeverwaltung (ab 1607), Pressewesen (18.-19. Jh.), Sittenpolizei (ab Ende 16. Jh.), Judensachen (ab 1584), Medizinalwesen (18.-19. Jh.), Bäder, Mineralbrunnen und die Kur in Bad Homburg (19. Jh.), Wirtschaftspolitik, insbesondere Anschluß an den Deutschen Zollverein (19. Jh.), Eisenbahn- und Telegrafenwesen (19. Jh.), Handel und Industrie (18.-19. Jh.), Zunftwesen (ab 1515), Ablösung der Zehnten und Grundrenten (19. Jh.), Beziehungen zu auswärtigen Staaten (19. Jh.) und Akten über einzelne Gemeinden (ab 16. Jh).
Abteilung 317: Amt Homburg (untere Verwaltungsinstanz für Städte und Gemeinden der Landgrafschaft Hessen-Homburg: Dillingen, Dornholzhausen, Friedrichsdorf, Gonzenheim, Homburg v. d. H., Kirdorf, Köppern, Oberstedten und Seulberg. Akten zu Haus- und Hoheitssachen, Amtsverwaltung, Militärsachen und Kriegskosten, Justizsachen, Polizeisachen, Gemeindesachen (Verwaltung, Güter, Finanzen usw.), Finanzsachen, Steuern und Zölle, Landwirtschaft und Forsten, Gewerbesachen, Zünfte, Gewerbebetriebe, Handel, Banken, Versicherungen usw., Bausachen, Kirchensachen, Judensachen, Schulsachen, Medizinalwesen, Kur- und Brunnensachen, Fürsorge und Stiftungen, Bezirksrat; 106 m Akten 1724-1886, davon nur wenige aus der 2. Hälfte des 18. Jhs., die übrigen aus dem 19. Jh.)
Abteilung 314: Landesregierung (eingerichtet durch Edikt vom 18. Februar 1818, fasste alle bisherigen Landeskollegien (Regierung, Hofgericht, Konsistorien, Kammer, Forstkollegium und Collegium medicum) zusammen. Lediglich der Geheime Rat und das Militärkollegium blieben selbständige Behörden. Erhalten sind nur Akten der 2. Deputation, der die eigentliche Landesadministration übertragen war, sowie der 3. Deputation, die für die Finanz- und Kameralverwaltung zuständig war, nicht dagegen der 1. Deputation (Justizangelegenheiten). Enthält Haus- und Hoheitssachen, auswärtige Angelegenheiten, Staatsverwaltung, Justizsachen, Gemeindesachen (Verwaltung, Finanzen, Grundbesitz usw.), Finanzsachen und Steuern, Landwirtschaft, Domänen und Forsten, Gewerbesachen, Konzessionen, Zünfte, Handel, Banken, Eichangelegenheiten, Bausachen, Kirchensachen, Schulsachen, Medizinalwesen, Kur- und Brunnensachen, Fürsorge und Stiftungen; 24,5 m Akten 1748-1883)
Abteilung 312: Hofmarschallamt (eingerichtet durch Edikt vom 5. Juli 1820, Aufgaben: persönliche Bedürfnisse des Landgrafen und des Hofstaates, bes. Organisation, Verwaltung, Hofhaltung mit Inventaren über Möbel, Gold, Silber, Weißzeug und das gesamte Schloss (ab 1750), Dienersachen (ab 1756), Gebäude und Güter (ab 1809), Rechnungswesen (ab 1811); 2,5 m Akten 1750-1868)
Abteilung 313: Geheimer Rat (eingerichtet durch Edikt vom 12. Mai 1817 als beratendes Organ für den Landesherrn und höchste Verwaltungsbehörde des Landes, Zuständigkeiten: Landgräfliche Haus- und Familiensachen, auswärtige Angelegenheiten, Gesetzgebung und staatsrechtliche Angelegenheiten im Innern, Aufsicht über die Geschäftsführung der Landeskollegien und diesen unterstellten Behörden, Anstellung und Entlassung landgräflicher Diener, Gnadensachen etc.; 0,75 m Akten 1818-1860)
Abteilung 315: Schuldentilgungs- und Rechnungskommission (eingerichtet durch Edikt vom 15.2.1829 zusammen mit der ihr unterstehenden Schuldentilgungskasse, Aufgaben: Beseitigung der auf der Privatkasse und auf den Ämtern Homburg und Meisenheim haftenden Schulden des Landgräflichen Hauses. Dazu wurde bei dem Haus Rothschild in Frankfurt eine größere Konsolidierungsanleihe aufgenommen. Schuldentilgungskommission und -kasse sollten vornehmlich die Tilgung dieser Anleihe durchführen. Durch ihre Aufgabe erlangten sie einen immer größeren Einfluss auf das staatliche Finanzwesen; 3,75 m Akten 1777-1784, 1801-1870)
Abteilung 316: Rentei Homburg (Verwaltung, Personal, Steuern, herrschaftlichen Gütern, Besitz und Einkünften zu Petterweil, Gewerbekonzessionen, Wasser- und Wegebau; 1,5 m Akten 1796-1869, bes. aus dem 1. Drittel des 19. Jhs.)
Abteilung 318: Forstverwaltung (0,5 m Akten 1773-1866)
Abteilung 311: Rechnungen (Alle Rechnungsserien sind im 19. Jh. nach dem Pertinenzprinzip = nach Betreff aufgenommen worden, ohne Rücksicht darauf, bei welcher Behörde sie erwachsen sind. Kammerrechnungen (1627-1821) und Renteirechnungen (1822-1867) legen über die wesentlichen Einnahmen und Ausgaben des Staatshaushalts Rechenschaft ab und schließen wenigstens teilweise die durch Kriegsverluste entstandenen Lücken in Abt. 310 (bes. Staatsfinanzen, aber auch Angelegenheiten der politischen, Sozial-, Wirtschafts- und Kulturgeschichte). Über die Bedürfnisse der Hofhaltung (einschließlich des herrschaftlichen Bauwesens) geben seit dem 17. Jh. vereinzelte Hofrechnungen und seit dem Ende des 18. Jhs. Hofkassen- und Schatullrechnungen Auskunft. Zu erwähnen sind u.a. noch Militärrechnungen (ab 1770), Forst-, Jagd- und Fischereirechnungen (ab 1781), die bis in das 16. Jh. zurückreichenden Rechnungen der "Hohen Mark" (ab 1596) und Gemeinderechnungen von Bad Homburg und Kirdorf (17. bzw. 17.-19. Jh.); 104 m Rechnungen 1559-1867. Die Kellereirechnungen reichen bis zum Jahr 1559, also rund ein halbes Jahrhundert vor Begründung einer selbständigen Nebenlinie Hessen-Homburg zurück.
Abteilung 1 Reichskammergericht, Teil 2: Prozessakten der Landgrafschaft Hessen-Homburg
• Hessisches Staatsarchiv Darmstadt:
Abteilung D 11: Hausarchiv der Landgrafen von Hessen-Homburg (Familienakten der landgräflichen Linie Hessen-Homburg, gelangten nach 1866 nach Darmstadt und wurden durch späteren Tausch und Ankauf aus dem Nachlass Dr. Heinrich Jacobi/Bad Homburg angereichert; Ordnung nach der Abfolge der regierenden Landgrafen)
• Hessisches Staatsarchiv Marburg:
Bestand 4c: Hessische Nebenlinien, Teilbestand Hessen-Homburg (Korrespondenz der Landgrafen von Hessen-Kassel mit den Landgrafen von Hessen-Homburg)
• Rheinland-Pfälzisches Landeshauptarchiv Koblenz
Bestand 386: Landgräflich-Hessischer Geheimer Rat in Homburg (Abgaben und Steuern, Armensachen, Bausachen (Allgemein, Brunnen und Wasserleitung, Hochbau, Straßen-, Wege- und Brückenbau, Straßenbeamte), Personal, Bergwerksachen / Steinbrüche, Domänen und Landesherrliche Vermögensverwaltung, Eisenbahn, Etats-, Kassen- und Rechnungswesen, Forst und Jagd, Forstbeamte, Gemeindesachen (Bildung der Bezirke, Gemeindebedienstete, Schulden- und Rechnungswesen, Gemeindegüter, Gemeindegrenzen), Gesundheitswesen, Handel, Handwerk und Gewerbe, Juden, Kirchensachen, Landesaufnahme und Katastrierung, Landesgrenzen, Landesherrschaft und Beziehungen zum Landesherrn, Landeshoheitssachen (Erwerbung von Meisenheim, Verfassung und Organisation der Behörden, Zoll- und Handelsverträge mit Preußen, Verkehr mit fremden Staaten), Landwirtschaft, Märkte, Personenstand, Polizei, Post und Telegraphie, Salzregal, Schulsachen, Statistik, Unterstützung von Gemeinden und Vereinen, Aufnahme von Untertanen und Bürger, Entlassung aus dem Untertanenverband, Wohlfahrt, Zollwesen)

Die Wiesbadener Bestände 312 bis 318 und das Hausarchiv (D 11) sind im Hessischen Archiv-Dokumentations- und Informationssystem (HADIS) im Internet erschlossen (http://www.hadis.hessen.de). Im Stadtarchiv stehen zudem gedruckte Findbücher der genannten Bestände (außer Abteilung 311 Rechnungen) zur Verfügung.
Die Wiesbadener Bestände 310, 317 und 314 (noch unvollständig, Stand September 2008) stehen zudem auf Mikrofiche im Stadtarchiv zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Fonds data


History of creator History of creator
Im Jahr 1622 wurde das zur Landgrafschaft Hessen-Darmstadt gehörende Amt Homburg dem jüngsten Sohn Landgraf Georgs I., Friedrich, als Apanage übergeben, der als Landgraf Friedrich I. von Hessen-Homburg die Nebenlinie begründete. Seitdem genoss die Landgrafschaft eine gewisse Selbständigkeit. Das kleine Territorium umfasste am Ende des Alten Reiches die Orte Dillingen (erst 1804 neu gegründet), Dornholzhausen, Espa, Friedrichsdorf, Gonzenheim, Homburg vor der Höhe, Köppern, Oberstedten, Petterweil (halb) und Seulberg. Durch einen Vertrag mit Nassau vom 26. April 1803 tauschten die Landgrafen den nassauischen Ort Kirdorf (ehem. Erzbistum Mainz) gegen das 1785 erworbene Dorf Espa ein. 1825 blieb Petterweil bei Hessen-Darmstadt.
Als sich im Juli 1806 unter dem Druck Napoleons der Rheinbund als Bund deutscher Landesfürsten bildete, trat ihm Landgraf Friedrich V. Ludwig von Hessen-Homburg nicht bei, sondern stand weiterhin auf Seiten des Kaisers Franz II., bis dieser die Krone im August 1806 niederlegte und das Heilige Römische Reich Deutscher Nation für erloschen erklärte. Für die kleine Landgrafschaft hatte das weit reichende Folgen: Sie wurde mediatisiert und dem Großherzogtum Hessen-Darmstadt angegliedert. Die Verwaltung wurde geschlossen, für Homburg waren die Ämter in Gießen zuständig.
Mit dem Beginn der Befreiungskriege 1813 begann der Rheinbund auseinanderzubrechen, sein Ende fand er nach der Völkerschlacht bei Leipzig im Oktober 1813. Schon einen Monat später gelang es Landgraf Friedrich V. Ludwig, die Zusicherung der vollständigen Wiedererrichtung der Landgrafschaft Hessen-Homburg zu erhalten. Am 9. Juni 1815 wurde auf dem Wiener Kongress in Artikel 48 festgelegt:
"Die Landgrafschaft Hessen-Homburg wird mit vollen Rechten und Souveränität wieder hergestellt."
Dies war mehr Eigenständigkeit als man bis 1806 in Abhängigkeit von Hessen-Darmstadt besessen hatte. Zudem bekam das Territorium mit dem Amt Meisenheim einen Zuwachs, der größer war als die alte Landgrafschaft:
"Hessen-Homburg erhält mit dem Amt Meisenheim am Glan, in der Pfalz, eine Territorialerweiterung." (Artikel 49)
Die landgräfliche Verwaltung wurde unter der Leitung des Hofgerichtspräsidenten Freiherr Karl von Zyllnhardt grundlegend reformiert. Die von ihm eingeführte Einteilung in drei Deputationen blieb bis 1866 bestehen.
Im Laufe des 19. Jahrhunderts entwickelte sich Homburg von einer Residenzstadt eines kleinen und recht armen Fürstenhauses zu einem Weltbad. Dazu trug neben dem in den 20er Jahren zaghaft einsetzendem, ab den 40er Jahren aufblühenden Kurbetrieb vor allem die Eröffnung einer Spielbank im Jahre 1840 durch die Gebrüder Blanc bei. Die Namen der Kurgäste wurden in den Kurlisten veröffentlicht, die in der Bibliothek des Stadtarchivs fast vollzählig erhalten sind (verfilmt).
Die Geschichte der Landgrafschaft Hessen-Homburg endet 1866 mit dem Tod des letzten Landgrafen Ferdinand, der kinderlos geblieben war. Die Landgrafschaft fiel nach seinem Tod an Hessen-Darmstadt und schließlich nach dem Preußisch-Österreichischem Krieg noch im selben Jahr an das Königreich Preußen.
Includes v.a. Includes v.a.
Der Bestand C 01 Landgrafschaft Hessen-Homburg enthält Akten aus der gesamten Zeit der Existenz der Landgrafschaft Hessen-Homburg (1622 bis 1866). Eine inhaltliche Abgrenzung gegenüber dem Archiv der landgräflichen Verwaltung (Abteilungen 310 bis 317 im Hessischen Hauptstaatsarchiv in Wiesbaden) und dem Hessen-Homburgischen Hausarchiv (Abteilung D 11 im Hessischen Staatsarchiv Darmstadt) wurde bislang noch nicht durchgeführt, auch die Abgrenzung zu den A-Beständen des Stadtarchivs (Städtische Verwaltung) steht noch aus.
Zahlreiche Unterlagen werden als "Nachlässe" einzelner Mitglieder der landgräflichen Familie bezeichnet (u.a. Elizabeth, Gruno, Casimir, Friedrich III. Jacob, Friedrich V. Ludwig, Friedrich VI. Joseph). Daneben werden im Bestand Bauakten landgräflicher Gebäude (z.B. eine Rechnung zum Heiliges Grab) genauso geführt wie Kammerrechnungen oder Dokumente der militärischen Musterung.
Ein wichtiger Bestandteil des Bestandes ist das Journal des Kabinettsrates Johann Heinrich Armbrüster (1716-1793), in dem dieser Geschehnisse aus seiner Heimatstadt in den Jahren 1774 bis 1793 beschreibt.
Literature Literature
LOTZ, Friedrich: Geschichte der Stadt Bad Homburg vor der Höhe, Bd. 2: Die Landgrafenzeit, Frankfurt am Main 1972
Finding aids Finding aids
maschinenschriftliches Findbuch, www.stadtarchiv-bad-homburg.findbuch.net

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