A1-B
Complete identifier
StadtA WZ, A1-B
Fonds
Identification (short)
Title
Title
Reichsstädtisches Archiv
Life span
Life span
1284-1948
Fonds data
Custodial history
Custodial history
Die Geschichte des Wetzlarer Stadtarchivs reicht bis in die Anfänge städtischer Verwaltung zurück. Die älteste im Original im Archiv erhaltene königliche Urkunde aus dem Jahre 1242 wurde selbstverständlich wegen ihres für die Reichsstadt wichtigen Inhaltes aufbewahrt. Archive dienten anfänglich der Rechtssicherheit, während sie heutzutage vor allem für die Geschichtsforschung genutzt werden.
Im Jahre 1385 trafen Bürgermeister, Schöffen und Rat eine Vereinbarung, wie die städtischen Dokumente aufzubewahren seien: feuer- und diebstahlsicher in einer verschlossenen Truhe auf dem Wendelstein, dem Heidenturm des Domes.
In den folgenden Jahrhunderten fielen immer größere Mengen an Urkunden und Akten an, über deren Aufbewahrung und Zugänglichkeit Vereinbarungen getroffen wurden. Der jeweilige städtische Syndikus und Ratsschreiber trug die Verantwortung für die Archivalien.
Einer der bekanntesten war Johann Philipp Chelius (1610-1683).
Seit 1772 hatte der Bürgerschaftliche Registrator Johann Justus Nold die Aufgabe, eine städtische Registratur anzulegen. Sie umfasste schließlich 63 Bände, die jedoch nicht von Zersplitterung und Vernichtung geschützt werden konnte. Rund 40 Exemplare sind noch erhalten. Die einzelnen Bände ordnete er nach Buchstaben und Buchstabenkombinationen, mit deren Hilfe man sie noch immer findet.
Als einer der ersten legte der Jurist Friedrich Wilhelm von Ulmenstein 1813/14 ein Verzeichnis der städtischen Urkunden an. Es beginnt mit den Worten: „Allgemeines Register aller im alten Wetzlarischen [...] Archive vorhandenen Urkunden, so wie sie mir ungeordnet in die Hände fielen.“
Die Zerstörung der Archivbestände konnte nicht gestoppt werden, sondern ging durch den eigenmächtigen Verkauf städtischer Archivalien durch den Bürgermeister Waldschmidt im Jahre 1831 weiter. Obwohl zahlreiche Heimatforscher inzwischen den Wert des Stadtarchivs erkannt hatten, konnte erst dessen Verlagerung in das Preußische Staatsarchiv in der Hauser Gasse 17 die weitere Vernichtung eindämmen.
Der Leiter des Staatsarchivs, Archivrat Dr. Hermann Veltman, verwaltete seit 1907 nebenher das Stadtarchiv. Er ordnete die Urkunden nach Numerus Currens, einem Verfahren, das heute noch Bestand hat.
Nach der Auflösung des Staatsarchivs musste das Stadtarchiv eigenständig neu geordnet werden. Diese Aufgabe hatte 1925 Dr. Karl Blume übernommen. Er gliederte die vorhandenen Akten in 18 Einzelbestände von „I Beziehungen Wetzlars zu Herren der Nachbarschaft“ bis „XVIII Kriegslasten, Militärwesen“. Unter dem Titel „Repertorium der
Akten des Historischen Archivs der Stadt Wetzlar“ erfasste er die seinerzeit vorhandenen städtischen Dokumente. Sie betreffen überwiegend den reichsstädtischen Zeitraum von der ersten Überlieferung an sowie die Zeit, bevor Wetzlar dem Königreich Preußen zugeordnet wurde. (Staat Karl Theodor von Dalbergs (1803-1813), Übergangszeit bis 1815).
Die zeitlichen Grenzen werden nicht genau eingehalten, denn spätere Heimatforscher haben das Repertorium fortgesetzt und weitere Akten nachgetragen.
Dieses von Dr. Blume handschriftlich erstellte Findbuch mit den entsprechenden Nachträgen bildet die Grundlage für das vorliegende Verzeichnis der Abteilung „I Alte Abteilung“.
Bei einer ersten groben Sichtung der vorhandenen Archivalien und dem kursorischen Vergleich mit dem vorhandenen Findbuch wurden 1987 einige vorsichtige Ergänzungen vorgenommen. Die alte Ordnung der Archivbestände wird auch in der vorliegenden Fassung des Findbuches beibehalten, damit die darin verzeichneten Archivalien ohne umständliche Konkordanzen nutzbar bleiben und leichter auffindbar sind. Sie kann zu einem späteren Zeitpunkt von unpassenden Archivalien, vor allem aus preußischer Zeit, bereinigt werden. Zu einzelnen Beständen der Abteilung A1 gibt es ausführlichere Verzeichnisse, wie z.B. zum Bestand VII soziale Fürsorge.
Im Jahre 1385 trafen Bürgermeister, Schöffen und Rat eine Vereinbarung, wie die städtischen Dokumente aufzubewahren seien: feuer- und diebstahlsicher in einer verschlossenen Truhe auf dem Wendelstein, dem Heidenturm des Domes.
In den folgenden Jahrhunderten fielen immer größere Mengen an Urkunden und Akten an, über deren Aufbewahrung und Zugänglichkeit Vereinbarungen getroffen wurden. Der jeweilige städtische Syndikus und Ratsschreiber trug die Verantwortung für die Archivalien.
Einer der bekanntesten war Johann Philipp Chelius (1610-1683).
Seit 1772 hatte der Bürgerschaftliche Registrator Johann Justus Nold die Aufgabe, eine städtische Registratur anzulegen. Sie umfasste schließlich 63 Bände, die jedoch nicht von Zersplitterung und Vernichtung geschützt werden konnte. Rund 40 Exemplare sind noch erhalten. Die einzelnen Bände ordnete er nach Buchstaben und Buchstabenkombinationen, mit deren Hilfe man sie noch immer findet.
Als einer der ersten legte der Jurist Friedrich Wilhelm von Ulmenstein 1813/14 ein Verzeichnis der städtischen Urkunden an. Es beginnt mit den Worten: „Allgemeines Register aller im alten Wetzlarischen [...] Archive vorhandenen Urkunden, so wie sie mir ungeordnet in die Hände fielen.“
Die Zerstörung der Archivbestände konnte nicht gestoppt werden, sondern ging durch den eigenmächtigen Verkauf städtischer Archivalien durch den Bürgermeister Waldschmidt im Jahre 1831 weiter. Obwohl zahlreiche Heimatforscher inzwischen den Wert des Stadtarchivs erkannt hatten, konnte erst dessen Verlagerung in das Preußische Staatsarchiv in der Hauser Gasse 17 die weitere Vernichtung eindämmen.
Der Leiter des Staatsarchivs, Archivrat Dr. Hermann Veltman, verwaltete seit 1907 nebenher das Stadtarchiv. Er ordnete die Urkunden nach Numerus Currens, einem Verfahren, das heute noch Bestand hat.
Nach der Auflösung des Staatsarchivs musste das Stadtarchiv eigenständig neu geordnet werden. Diese Aufgabe hatte 1925 Dr. Karl Blume übernommen. Er gliederte die vorhandenen Akten in 18 Einzelbestände von „I Beziehungen Wetzlars zu Herren der Nachbarschaft“ bis „XVIII Kriegslasten, Militärwesen“. Unter dem Titel „Repertorium der
Akten des Historischen Archivs der Stadt Wetzlar“ erfasste er die seinerzeit vorhandenen städtischen Dokumente. Sie betreffen überwiegend den reichsstädtischen Zeitraum von der ersten Überlieferung an sowie die Zeit, bevor Wetzlar dem Königreich Preußen zugeordnet wurde. (Staat Karl Theodor von Dalbergs (1803-1813), Übergangszeit bis 1815).
Die zeitlichen Grenzen werden nicht genau eingehalten, denn spätere Heimatforscher haben das Repertorium fortgesetzt und weitere Akten nachgetragen.
Dieses von Dr. Blume handschriftlich erstellte Findbuch mit den entsprechenden Nachträgen bildet die Grundlage für das vorliegende Verzeichnis der Abteilung „I Alte Abteilung“.
Bei einer ersten groben Sichtung der vorhandenen Archivalien und dem kursorischen Vergleich mit dem vorhandenen Findbuch wurden 1987 einige vorsichtige Ergänzungen vorgenommen. Die alte Ordnung der Archivbestände wird auch in der vorliegenden Fassung des Findbuches beibehalten, damit die darin verzeichneten Archivalien ohne umständliche Konkordanzen nutzbar bleiben und leichter auffindbar sind. Sie kann zu einem späteren Zeitpunkt von unpassenden Archivalien, vor allem aus preußischer Zeit, bereinigt werden. Zu einzelnen Beständen der Abteilung A1 gibt es ausführlichere Verzeichnisse, wie z.B. zum Bestand VII soziale Fürsorge.