A.51.01
Complete identifier
ISG FFM, A.51.01
Fonds
Identification (short)
Title
Title
Wohlfahrtsamt
Life span
Life span
1841-1958
See
Corresponding archival items
Corresponding archival items
Bestand A.51.02 Fürsorgeamt
Fonds data
Custodial history
Custodial history
Der Bestand enthält Akten zur Jugend- und Wohlfahrtsfürsorge, und zwar des Armenamtes, des Waisen- und Armenamtes, des Jugendamtes, des Wohlfahrtsamtes sowie des Fürsorgeamtes bis 1945. Die Akten des Fürsorgeamtes bzw. späteren Sozialamtes ab 1945 werden im Bestand Fürsorgeamt verzeichnet. Die Grenze zwischen beiden Beständen ist fließend, da einige Akten vor 1945 begonnen und danach noch weitergeführt wurden. Da durch veränderte Aufgabenbereiche und ein neues Aktenzeichensystem nach dem Zweiten Weltkrieg ein Umbruch in der Registratur deutlich wird, wurde diese Trennung festgelegt. Der Bestand enthält auch einige Protokollbücher.
Bedingt durch diverse Ämterumstrukturierungen (siehe Geschichte des Bestandsbildners) besteht der Bestand aus mehreren Provenienzen:
Akz. Waisen- und Armenamt bzw. Wohlfahrtsamt bzw. Fürsorgeamt 1944-21;
Akz. DVA Soziales, Jugend und Wohnungswesen: II/1990-13;
Akz. DVA Soziales, Jugend und Wohnungswesen: II/1990-14;
Akz. DVA Soziales und Jugend: III/1997-14.
(Stand 2019)
Bedingt durch diverse Ämterumstrukturierungen (siehe Geschichte des Bestandsbildners) besteht der Bestand aus mehreren Provenienzen:
Akz. Waisen- und Armenamt bzw. Wohlfahrtsamt bzw. Fürsorgeamt 1944-21;
Akz. DVA Soziales, Jugend und Wohnungswesen: II/1990-13;
Akz. DVA Soziales, Jugend und Wohnungswesen: II/1990-14;
Akz. DVA Soziales und Jugend: III/1997-14.
(Stand 2019)
History of creator
History of creator
Die Geschichte des Wohlfahrtswesens in Frankfurt am Main beginnt mit dem Erlass einer Armenordnung für die Stadt Frankfurt am Main durch übereinstimmenden Beschluss des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung (StvV) im Jahr 1882. Diese Armenordnung trat zum 1. April 1883 in Kraft und bestimmte, dass für die Verwaltung des Armenwesens eine Deputation eingesetzt wird, welche den Namen „Städtisches Armenamt“ führte. Dieses bestand aus dem Oberbürgermeister, zwei weiteren Magistratsmitgliedern, aus vier von der StvV zu wählenden stimmfähigen Bürgern, von denen mindestens ein Mitglied der StvV angehören musste, und aus fünf von den Pflegämtern des Allgemeinen Almosenkastens, des Hospitals zum Heiligen Geist, des Versorgungshauses, des Waisenhauses und des St. Catharinen- und Weißfrauenstifts aus deren Mitte zu wählenden Delegierten. Vor Einführung der Armenordnung war als zuständiges Organ für die Armenpflege durch Statut vom 12. November 1869 die „Städtische Polizeisektion“ ins Leben gerufen worden. Grundlage für das Armenwesen war das Unterstützungswohnsitzgesetz vom 6. Juni 1870.
Zu den Aufgaben des Armenamtes gehörte die Wahrnehmung der gesamten bürgerlichen Armenpflege, insbesondere die Unterstützung aller Hilfsbedürftigen, die einen Anspruch darauf hatten. Die Armenpflege umfasste die Gewährung des unentbehrlichen Lebensunterhaltes, der erforderlichen Pflege in Krankheitsfällen und, im Falle des Ablebens, eines angemessenen Begräbnisses. Die Pflege und Erziehung der Waisenkinder verblieb wie bisher beim Pflegeamt des Waisenhauses.
Nach der Übertragung der Aufgaben des Gemeindewaisenrates auf das Armenamt, wurde dieses zum 1. Juli 1900 in Waisen- und Armenamt und zum 1. Oktober 1918 in Wohlfahrtsamt umbenannt. Dem Wohlfahrtsamt wurde die Ausübung der offenen und geschlossenen Armenpflege, die Verteilung der Erträge der ihm überwiesenen Stiftungen und Fonds sowie die Bearbeitung der vorbeugenden Fürsorge und Wohlfahrtspflege übertragen.
Am 3. Juli 1914 wurde das Ortsstatut betr. Errichtung eines Jugendamtes erlassen. Das Jugendamt war mit der Fürsorge für die hilfsbedürftigen Jugendlichen sowie mit der Förderung aller Bestrebungen, die dem Schutz und der Pflege der Kinder und Jugendlichen dienen, beauftragt. Am 6. Oktober 1924 erließ der Magistrat die Satzung betr. Errichtung einer Jugendwohlfahrtsdeputation (Jugendamt).
Bereits ab 1923 gab es Überlegungen, Wohlfahrtsamt und Jugendamt zusammenzulegen (s. Magistratsbeschluss Nr. 3261 vom 5. Februar 1923). Es sollte dadurch vor allem Personal eingespart werden. Zunächst wurde inoffiziell der Name Jugend- und Wohlfahrtsamt benutzt. Durch Magistratsbeschluss Nr. 47 vom 5. April 1928 erhielt das vereinigte Wohlfahrts- und Jugendamt die Bezeichnung „Städtisches Fürsorgeamt“.
Bezeichnung des Amtes:
1882 - 1900 = Armenamt
1900 - 1918 = Waisen- und Armenamt
1918 - 1928 = Wohlfahrtsamt
1928 - 1945 = Fürsorgeamt
(Stand 2019)
Zu den Aufgaben des Armenamtes gehörte die Wahrnehmung der gesamten bürgerlichen Armenpflege, insbesondere die Unterstützung aller Hilfsbedürftigen, die einen Anspruch darauf hatten. Die Armenpflege umfasste die Gewährung des unentbehrlichen Lebensunterhaltes, der erforderlichen Pflege in Krankheitsfällen und, im Falle des Ablebens, eines angemessenen Begräbnisses. Die Pflege und Erziehung der Waisenkinder verblieb wie bisher beim Pflegeamt des Waisenhauses.
Nach der Übertragung der Aufgaben des Gemeindewaisenrates auf das Armenamt, wurde dieses zum 1. Juli 1900 in Waisen- und Armenamt und zum 1. Oktober 1918 in Wohlfahrtsamt umbenannt. Dem Wohlfahrtsamt wurde die Ausübung der offenen und geschlossenen Armenpflege, die Verteilung der Erträge der ihm überwiesenen Stiftungen und Fonds sowie die Bearbeitung der vorbeugenden Fürsorge und Wohlfahrtspflege übertragen.
Am 3. Juli 1914 wurde das Ortsstatut betr. Errichtung eines Jugendamtes erlassen. Das Jugendamt war mit der Fürsorge für die hilfsbedürftigen Jugendlichen sowie mit der Förderung aller Bestrebungen, die dem Schutz und der Pflege der Kinder und Jugendlichen dienen, beauftragt. Am 6. Oktober 1924 erließ der Magistrat die Satzung betr. Errichtung einer Jugendwohlfahrtsdeputation (Jugendamt).
Bereits ab 1923 gab es Überlegungen, Wohlfahrtsamt und Jugendamt zusammenzulegen (s. Magistratsbeschluss Nr. 3261 vom 5. Februar 1923). Es sollte dadurch vor allem Personal eingespart werden. Zunächst wurde inoffiziell der Name Jugend- und Wohlfahrtsamt benutzt. Durch Magistratsbeschluss Nr. 47 vom 5. April 1928 erhielt das vereinigte Wohlfahrts- und Jugendamt die Bezeichnung „Städtisches Fürsorgeamt“.
Bezeichnung des Amtes:
1882 - 1900 = Armenamt
1900 - 1918 = Waisen- und Armenamt
1918 - 1928 = Wohlfahrtsamt
1928 - 1945 = Fürsorgeamt
(Stand 2019)
Literature
Literature
Aufgaben und Organisation der städtischen Wohlfahrtsämter, Frankfurt 1921.
Further information (fonds)
Extent
Extent
1898 Verzeichnungseinheiten (Stand 2022)
Access
Access
Lagerort: TM
Abzüge der in der Akte enthaltenen Fotos befinden sich in der Fotosammlung.
Die Nr. 152, 153 und 162 bestehen nur aus einem Aktendeckel und sind nicht verzeichnet.
Abzüge der in der Akte enthaltenen Fotos befinden sich in der Fotosammlung.
Die Nr. 152, 153 und 162 bestehen nur aus einem Aktendeckel und sind nicht verzeichnet.