H.15.32

Complete identifier

ISG FFM, H.15.32

Fonds


Identification (short)


Title Title
Bürgermeisteraudienzen: Anlagen
Life span Life span
1727 - 1769

Fonds data


History of creator History of creator
Außer den beiden mit Zivilsachen befassten Gerichten (Schöffenrat und Schöffengericht) gab es eine dritte Behörde, die alle Sachen ohne Unterschied des Wertes annehmen konnte. Die Bürgermeisteraudienzen waren zunächst Gütestellen. Sie waren insbesondere bei Handelsstreitigkeiten oft erste Anlaufstelle. In der Kaiserlichen Final-Resolution vom 14. März 1732 wurde die sachliche Zuständigkeit der Bürgermeisteraudienzen dahin geregelt, dass die Audienzen für alle Wechselsachen, für Sachen mit einen Streitwert bis 25 Gulden, Verbal- und Realinjurien, Arrestanlegungen und Exekutionen zuständig waren. Die Audienzen bestanden aus dem Älteren bzw. dem Jüngeren Bürgermeister mit je zwei Ratsmitgliedern als Beigeordneten und je einem Protokollisten.
Literature Literature
Schlick-Bamberger, Gabriela: Die Audienzen des Jüngeren Bürgermeisters in der Reichsstadt Frankfurt am Main. Ein Untergericht als Spiegel des reichsstädtischen Alltagslebens im 18. Jahrhundert, in: Die Reichsstadt Frankfurt als Rechts- und Gerichtslandschaft im Römisch-Deutschen Reich, München 2008, S. 15-38
Finding aids Finding aids
ungeordnet und unverzeichnet

Further information (fonds)


Extent Extent
4 Regalmeter
Access Access
Lagerort: TM;
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