28 e
Complete identifier
HStAM, 28 e
Fonds
Identification (short)
Title
Title
Landgestütsdirektion
Life span
Life span
1829-1851
See
Corresponding archival items
Corresponding archival items
Bestände 28 b, 28 f und 28 h
Fonds data
History of creator
History of creator
Die Pferdezucht in der Landgrafschaft Hessen-Kassel wurde in zwei Landgestütsordnungen von 1787 und 1799 detailliert geregelt. Zur Verbesserung der Pferdezucht im Kurfürstentum Hessen wurde am 21. Nov. 1817 bzw. am 14. Februar 1818 erneut ein Landgestüt eingerichtet. Die Oberaufsicht wurde der Landgestütsdirektion übertragen. Herrschaftliche Landbeschäler wurden an bestimmten Orten stationiert, an denen die Zuchtstuten der Untertanen aus verschiedenen Ämtern zugelassen werden mussten. Von der Gestütsdirektion bestellte Sachverständige besichtigten die Stuten, verzeichneten die zur Deckung Tauglichen und prämierten die besten Tiere. An die Landgestütsdirektion waren von jeder beschälten Stute Springgeld und Fohlengeld zu entrichten. Die Kontrolle über die Abgabenentrichtung oblag den Greben und Ortsvorständen, die von der Gestütsdirektion zur Verfügung gestellte detaillierte Abfohlungslisten zu führen hatten. Beschäler und Deckhengste von Privatleuten bedurften einer Konzession. Sie durften von ihren Eigentümern nur unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden und wurden ebenfalls von der Direktion beaufsichtigt.
Includes v.a.
Includes v.a.
Errichtung und Unterhaltung einer Fohlenweide im Tiergarten zu Bieberstein
Literature
Literature
Hangen, G.: Geschichte der hessischen Pferdezucht, Frankfurt 1981
Finding aids
Finding aids
Arcinsys-Datenbank
Further information (fonds)
Extent
Extent
0,25 MM
Information / Notes
Additional information
Additional information
Letzte Aktualisierung: 06.11.2019