H.08.02
Complete identifier
ISG FFM, H.08.02
Fonds
Identification (short)
Title
Title
Administrationsamt der geistlichen Güter
Life span
Life span
1802 - 1821
Fonds data
History of creator
History of creator
Nach dem Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803 gelangten die innerstädtischen Klöster und Stifte in den Besitz der Stadt. Tatsächlich übernahm die Stadt die geistlichen Besitzungen schon im Spätherbst 1802 und richtete für ihre Verwaltung das Administrationsamt der geistlichen Güter als eigene Behörde ein. Hauptsächlich waren es Besitzungen der Kollegiatstifte St. Bartholomäus, St. Leonhard, Liebfrauen und des wegen der Reformation in der Wetterau Ende des 16. Jahrhunderts in das St. Leonhardsstift verlegten Stiftes von Mockstadt (Moxstadt) sowie der Klöster der Dominikaner, Kapuziner und Karmeliter, nicht jedoch die des Deutschen Ordens, den der Reichsdeputationshauptschluss unangetastet gelassen hatte. Das Administrationsamt übernahm und verwaltete auch die Besitzungen der innerstädtischen geistlichen Institute außerhalb von Frankfurt und ehemaligen geistlichen Besitz von auswärtigen geistlichen Instituten wie des Mainzer Domkapitels.
Nach der Mediatisierung Frankfurts wurde das Administrationsamt Teil der fürstprimatischen und ab 1810 großherzoglich-frankfurtischen Domänenverwaltung und nach der Wiedererlangung der staatlichen Unhabhängigkeit durch Frankfurt wieder ein eigenes Amt. Doch schon 1819 beschloss der Senat seine Vereinigung mit dem Kornamt zur Stadtkämmerei, die jedoch erst 1825 vollzogen wurde, nachdem die zunächst nur aus dem Administrationsamt bestehende Stadtkämmerei 1821 ihren Dienst aufgenommen hatte.
Die Registraturen beider Ämter wurden vereinigt und nach der Übergabe an das Stadtarchiv von Rudolf Jung verzeichnet (Rep. 111). Bis auf geringe Reste ist diese Überlieferung im Zweiten Weltkrieg verbrannt. Die Bücher des Administrationsamtes wurden jetzt erstmalig verzeichnet. Wegen Überschneidungen sind die Bestände Stadtkämmerei vor 1926 (Rep. 920), Kornamt (Rep.921) und Administrationsamt der geistlichen Güter parallel zu benutzen.
Nach der Mediatisierung Frankfurts wurde das Administrationsamt Teil der fürstprimatischen und ab 1810 großherzoglich-frankfurtischen Domänenverwaltung und nach der Wiedererlangung der staatlichen Unhabhängigkeit durch Frankfurt wieder ein eigenes Amt. Doch schon 1819 beschloss der Senat seine Vereinigung mit dem Kornamt zur Stadtkämmerei, die jedoch erst 1825 vollzogen wurde, nachdem die zunächst nur aus dem Administrationsamt bestehende Stadtkämmerei 1821 ihren Dienst aufgenommen hatte.
Die Registraturen beider Ämter wurden vereinigt und nach der Übergabe an das Stadtarchiv von Rudolf Jung verzeichnet (Rep. 111). Bis auf geringe Reste ist diese Überlieferung im Zweiten Weltkrieg verbrannt. Die Bücher des Administrationsamtes wurden jetzt erstmalig verzeichnet. Wegen Überschneidungen sind die Bestände Stadtkämmerei vor 1926 (Rep. 920), Kornamt (Rep.921) und Administrationsamt der geistlichen Güter parallel zu benutzen.
Literature
Literature
Jung, Beständeübersicht, S. 92 f.
Further information (fonds)
Extent
Extent
102 Verzeichnungseinheiten, 3,5 Regalmeter (Stand 2022)
Access
Access
Lagerort: TM
Descriptors
Descriptors
Körperschaften: Administrationsamt