H.06.19

Complete identifier

ISG FFM, H.06.19

Fonds


Identification (short)


Title Title
Maigericht Langen und Wildbann in der Dreieich
Life span Life span
1338 - 1598

Fonds data


History of creator History of creator
Der Wildbann Dreieich lag dem Weistum von 1338 zufolge zum größten Teil auf dem linken Mainufer, wo er bis über Darmstadt hinausreichte; auf dem rechten folgte die Grenze der Nidda bis Bonames und zog dann bis Aschaffenburg hin. Über das Gebiet verstreut lagen Anwesen, darunter 36 königliche Wildhuben, deren Inhaber (Hübner, die Wild und Wald pflegten) belehnt wurden und ihre Liegenschaft vererben durften. Dieser gewaltige Königsforst unterstand einem besonderen Vogt, der die Jagd und das Gericht des Königs zu hegen hatte. Das Gericht oder Maigeding wurde jährlich in Langen im Mai gehalten. Unter dem Vorsitz des Schultheißen von Frankfurt und des Vogts saßen die Hübner als Schöffen zu Gericht.
Includes Includes
Wildbannbuch mit Register und eine Anzahl nicht verzeichneter, sondern nur chronologisch geordneter Stücke
Literature Literature
Scharff, Friedrich: Das Recht in der Dreieich, FfM. 1868
Finding aids Finding aids
Rep. 7: Ugb A 62

Further information (fonds)


Extent Extent
1 Karton
Access Access
Lagerort: TM;
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