H.06.19
Vollständige Signatur
ISG FFM, H.06.19
Bestand
Identifikation (kurz)
Titel
Titel
Maigericht Langen und Wildbann in der Dreieich
Laufzeit
Laufzeit
1338 - 1598
Bestandsdaten
Geschichte des Bestandsbildners
Geschichte des Bestandsbildners
Der Wildbann Dreieich lag dem Weistum von 1338 zufolge zum größten Teil auf dem linken Mainufer, wo er bis über Darmstadt hinausreichte; auf dem rechten folgte die Grenze der Nidda bis Bonames und zog dann bis Aschaffenburg hin. Über das Gebiet verstreut lagen Anwesen, darunter 36 königliche Wildhuben, deren Inhaber (Hübner, die Wild und Wald pflegten) belehnt wurden und ihre Liegenschaft vererben durften. Dieser gewaltige Königsforst unterstand einem besonderen Vogt, der die Jagd und das Gericht des Königs zu hegen hatte. Das Gericht oder Maigeding wurde jährlich in Langen im Mai gehalten. Unter dem Vorsitz des Schultheißen von Frankfurt und des Vogts saßen die Hübner als Schöffen zu Gericht.
Enthält
Enthält
Wildbannbuch mit Register und eine Anzahl nicht verzeichneter, sondern nur chronologisch geordneter Stücke
Literatur
Literatur
Scharff, Friedrich: Das Recht in der Dreieich, FfM. 1868
Findmittel
Findmittel
Rep. 7: Ugb A 62
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang
Umfang
1 Karton
Benutzung
Benutzung
Lagerort: TM;
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