26 c
Complete identifier
HStAM, 26 c
Fonds
Identification (short)
Title
Title
Medizinalbehörde für die Provinz Hanau und deren Vorgängerterritorien
Life span
Life span
1779-1852
See
Corresponding archival items
Corresponding archival items
Der überwiegende Teil der Akten befindet sich in den Beständen 86 und 82.
Fonds data
Custodial history
Custodial history
Die Unterlagen sind wohl nach Auflösung der Medizinaldeputation in Hanau zunächste an die dortige Regierung abgegeben worden.
Die im Staatsarchiv erstellete Findkartei zum Bestand wurde 2018 nach Arcinsys retrokonvertiert. Abschließend archivisch bearbeitet und klassifiziert wurde der Bestand im Rahmen einer Laufbahnprüfung für den geh. Archivdienst im Jahr 2019.
Die im Staatsarchiv erstellete Findkartei zum Bestand wurde 2018 nach Arcinsys retrokonvertiert. Abschließend archivisch bearbeitet und klassifiziert wurde der Bestand im Rahmen einer Laufbahnprüfung für den geh. Archivdienst im Jahr 2019.
History of creator
History of creator
Ab 1767 wurde eine neue Behördenstruktur im Medizinalwesen geschaffen: dem Collegium Medicum in Kassel wurden mit ähnlichen Funktionen versehene Mittelbehörden, die Medizinaldeputationen, untergeordnet. Diese gab es zunächst in Marburg und Rinteln, ab 1796 in Hanau und ab 1803 in Fulda.
Das Medizinalkollegium Hanau wurde am 30. April 1796 zur Medizinaldeputation der Kasseler oberen Medizinalbehörde ernannt, regional begrenzt auf das Territorium der Grafschaft, des Fürstentums bzw. der Provinz Hanau. Bemerkenswert ist die Erhebung zum Obermedizinalkollegium des Großherzogtums Frankfurt (1810–1813/14), was dazu führte,
dass es für diesen Zeitraum als Oberbehörde fungierte.
Mit dem Organisationsedikt von 1821 wurde die Struktur der nachgeordneten Behörden leicht verändert. In der Hauptstadt jeder Provinz (Kassel, Marburg, Hanau, Fulda) wurde ein Medizinalverein (bzw. ab 1827 wieder Medizinaldeputation) gebildet, der neben der Erteilung von Gutachten und gerichtsärztlichen Befundscheinen auch die Prüfung von Lehrlingen der Wundheilkunst, Hebammen und Provisoren der Apotheken durchführen sowie Streitigkeiten zwischen ärztlichen Personen schlichten sollte. Die Hinzuziehung weiteren medizinischen Personals erfolgte vergleichsweise spät. Erst nach Gründung des Medizinalvereins (1821/22–1826/27) wurden Apotheker als beratende Assessoren geduldet.
Die Medizinaldeputationen wurden durch die Verordnung vom 22.12.1848 zur Umbildung der inneren Landesveraltung aufgehoben.
siehe auch: Geschichte des Bestandsbildners in Bestand 26 a
Das Medizinalkollegium Hanau wurde am 30. April 1796 zur Medizinaldeputation der Kasseler oberen Medizinalbehörde ernannt, regional begrenzt auf das Territorium der Grafschaft, des Fürstentums bzw. der Provinz Hanau. Bemerkenswert ist die Erhebung zum Obermedizinalkollegium des Großherzogtums Frankfurt (1810–1813/14), was dazu führte,
dass es für diesen Zeitraum als Oberbehörde fungierte.
Mit dem Organisationsedikt von 1821 wurde die Struktur der nachgeordneten Behörden leicht verändert. In der Hauptstadt jeder Provinz (Kassel, Marburg, Hanau, Fulda) wurde ein Medizinalverein (bzw. ab 1827 wieder Medizinaldeputation) gebildet, der neben der Erteilung von Gutachten und gerichtsärztlichen Befundscheinen auch die Prüfung von Lehrlingen der Wundheilkunst, Hebammen und Provisoren der Apotheken durchführen sowie Streitigkeiten zwischen ärztlichen Personen schlichten sollte. Die Hinzuziehung weiteren medizinischen Personals erfolgte vergleichsweise spät. Erst nach Gründung des Medizinalvereins (1821/22–1826/27) wurden Apotheker als beratende Assessoren geduldet.
Die Medizinaldeputationen wurden durch die Verordnung vom 22.12.1848 zur Umbildung der inneren Landesveraltung aufgehoben.
siehe auch: Geschichte des Bestandsbildners in Bestand 26 a
Includes
Includes
Protokolle, Leichenschau, Hebammenwesen, Verwaltung und Personal, Vorschriften
Finding aids
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Arcinsys-Datenbank
Further information (fonds)
Extent
Extent
0,58 MM
Information / Notes
Additional information
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Letzte Aktualisierung: 04.11.2019