G 29 I
Vollständige Signatur
HStAD, G 29 I
Bestand
Identifikation (kurz)
Titel
Titel
Grundbuchämter (Berggrundakten)
Laufzeit
Laufzeit
1828 - 1991
Siehe
Korrespondierende Archivalien
Korrespondierende Archivalien
Siehe auch G 29 H (Berggrundbücher), G 28 Hungen F
Statistische Angaben zum Bergbau im Großherzogtum zwischen 1875 und 1910 siehe G 21 A Nr. 161/1
Bestandsdaten
Bestandsgeschichte
Bestandsgeschichte
Die Akten sind 1995 in das Staatsarchiv übernommen worden und umfassen provenienzübergreifend die den Berggrundbüchern (G 29 H) zu Grunde liegenden Urkunden. Der ursprünglich nur aus den Berggrundakten der Amtsgerichte Büdingen, Friedberg und Nidda bestehende Bestand wurde in den 90er Jahren mit Bergwerksbetreffen aus anderen Amtsgerichtsbeständen ergänzt. Aus diesem Grund ist der Informationsgehalt der Unterlagen sehr unterschiedlich.
Geschichte des Bestandsbildners
Geschichte des Bestandsbildners
Nach Erlass des Hessischen Berggesetzes vom 26.1.1876 wurden die Landgerichte (ab 1879 Amtsgerichte) im Großherzogtum Hessen durch Verordnung vom 28.6.1876 mit der Führung der Berggrundbücher beauftragt. Für jede Gemarkung, in der ein Bergwerk lag, war ein Berggrundbuch nach vorgeschriebenem Formular einzurichten und zu führen. Das Berggrundbuch war zum Eintrag des Bergwerkseigentums und zur Wahrung der Besitzveränderungen bestimmt. Die Berggrundbücher dienten und dienen als Beweismittel des Besitzstandes und des Eigentums am verliehenen Bergwerk. Erstreckte sich Bergwerkseigentum über mehrere Gemarkungen, erfolgte der Eintrag im Berggrundbuch derjenigen Gemeinde, in deren Gemarkung der größere Teil des verliehenen Bergwerks lag. Parallel zu den Berggrundbüchern waren von der Gerichten Sammlungen aller den Einträgen in den Berggrundbüchern zu Grunde liegenden Urkunden anzulegen und darüber ein alphabetisches Repertorium zu führen. Die um 1900 eingeführte Grundbuchordnung erhielt auch Gültigkeit für die Führung der Berggrundbücher.
Zur Geschichte der Grundbuchämter siehe G 29 A.
Zur Geschichte der Grundbuchämter siehe G 29 A.
Enthält
Enthält
Der Bestand umfasst Berggrundakten der Grundbuchämter Büdingen, Friedberg und Nidda, die mit Verabschiedung des Berggesetzes von 1991 geschlossen wurden, sowie aus anderen Amtsgerichtsbeständen ausgegliederte Berggrundakten und Akten mit Bergwerksbetreffen. Es handelt sich hier um die den Einträgen in das Berggrundbuch zu Grunde liegenden Urkunden. Teilweise enthalten die Akten auch die alphabetischen Register (Repertorien) zu den Berggrundbüchern bzw. Mutationsverzeichnisse. Diese wurden im Bestand belassen und in der Titelaufnahme ausgewiesen. Der Bestand ist nach den zuständigen Amtsgerichten und Gemarkungen geordnet.
Die Unterlagen geben Auskunft über die Besitzverhältnisse an Bergwerken. In einigen Akten sind Abschriften der Verleihungsurkunden sowie Situationsrisse der Bergwerke enthalten.
Die Unterlagen geben Auskunft über die Besitzverhältnisse an Bergwerken. In einigen Akten sind Abschriften der Verleihungsurkunden sowie Situationsrisse der Bergwerke enthalten.
Literatur
Literatur
Großherzogliche Obere Bergbehörde Darmstadt (Hrsg.): Verzeichnis der verliehenen Bergwerke im Großherzogtum Hessen sowie der Bergwerkseigentümer nach dem Stande vom 1. Januar 1908. Darmstadt 1908.
Hessische Obere Bergbehörde Darmstadt (Hrsg.): Verzeichnis der Bergwerkseigentümer und der verliehenen Bergwerke im Volksstaat Hessen nach dem Stande vom 1. Oktober 1926. Darmstadt 1926.
Hessische Obere Bergbehörde Darmstadt (Hrsg.): Verzeichnis der Bergwerkseigentümer und der verliehenen Bergwerke im Lande Hessen nach dem Stande vom 1. Oktober 1941. Darmstadt 1941
Findmittel
Findmittel
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang
Umfang
3,625 m