181 c
Vollständige Signatur
HStAM, 181 c
Bestand
Identifikation (kurz)
Titel
Titel
Grundsteuerveranlagungskommissionen
Laufzeit
Laufzeit
(1850-)1868-1880
Bestandsdaten
Bestandsgeschichte
Bestandsgeschichte
Die Akten wurden 1904 von der Preußischen Regierung Kassel abgegeben (Acc. 1904/13)
Geschichte des Bestandsbildners
Geschichte des Bestandsbildners
Die durch Gesetz vom 31. Mai 1861 in Preußen angestoßene Neuregelung der Grundsteuer hatte zum Ziel, die Grundbesitzbesteuerung auf alle ertragsfähige Grundstücke (Liegenschaften) anzuwenden, soweit sie nicht unter die Gebäudesteuer fielen. Durch Gesetz vom 11. Febr. 1870 wurde diese Neuregelung u.a. auch auf die neue preußische Provinz Hessen-Nassau übertragen.
Die Leitung der Aufgaben wurde in jedem Landkreis einem Veranlagungskommissar (Landrat) übertragen, dem zur Ausführung der Arbeiten eine Veranlagungskommission zur Seite stand.
Diese Grundsteuerveranlagungskommissionen waren für die Vermessung, Darstellung und Registrierung sämtlicher Parzellen, Grundeigentümer und landwirtschaftlichen Reinerträge verantwortlich. Jeder Kommission stellte zur Ermittlung der steuerlichen Veranlagung eine Kreisbeschreibung auf, die alle wirtschaftlichen Belange berücksichtigte. Neben der Beratung und eventuellen Abänderung der Beschreibung gehörte auch der Entwurf des Klassifikationstarifs und die Auswahl der Musterstücke zu ihrem Aufgabengebiet.
Den Veranlagungskommissionen auf Kreisebene übergeordnet war innerhalb des Regierungsbezirks Kassel ein besonderer Bezirkskommissar, der Vorsitzender einer Bezirkskommission war (s. Bestand 181 b). Als den Bezirkskommissionen übergeordnete Verwaltungsstufe bestand eine Zentraldirektion im Preußischen Finanzministerium.
Die preußische Grundsteuer bestand als staatliche Steuer nur ca. 30 Jahre und verlor ihre vorherrschende Stellung im Staatshaushalt an die 1891 eingeführte Einkommensteuer. Im Zuge der Miquell'schen Steuerreform 1893 wurden die Erträge der Grundsteuer den Gemeinden überlassen.
Die Leitung der Aufgaben wurde in jedem Landkreis einem Veranlagungskommissar (Landrat) übertragen, dem zur Ausführung der Arbeiten eine Veranlagungskommission zur Seite stand.
Diese Grundsteuerveranlagungskommissionen waren für die Vermessung, Darstellung und Registrierung sämtlicher Parzellen, Grundeigentümer und landwirtschaftlichen Reinerträge verantwortlich. Jeder Kommission stellte zur Ermittlung der steuerlichen Veranlagung eine Kreisbeschreibung auf, die alle wirtschaftlichen Belange berücksichtigte. Neben der Beratung und eventuellen Abänderung der Beschreibung gehörte auch der Entwurf des Klassifikationstarifs und die Auswahl der Musterstücke zu ihrem Aufgabengebiet.
Den Veranlagungskommissionen auf Kreisebene übergeordnet war innerhalb des Regierungsbezirks Kassel ein besonderer Bezirkskommissar, der Vorsitzender einer Bezirkskommission war (s. Bestand 181 b). Als den Bezirkskommissionen übergeordnete Verwaltungsstufe bestand eine Zentraldirektion im Preußischen Finanzministerium.
Die preußische Grundsteuer bestand als staatliche Steuer nur ca. 30 Jahre und verlor ihre vorherrschende Stellung im Staatshaushalt an die 1891 eingeführte Einkommensteuer. Im Zuge der Miquell'schen Steuerreform 1893 wurden die Erträge der Grundsteuer den Gemeinden überlassen.
Findmittel
Findmittel
Arcinsys-Datenbank
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang
Umfang
4,16 MM
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Letzte Aktualisierung: 14.02.2019