J 35 Darmstadt

Vollständige Signatur

HStAD, J 35 Darmstadt

Bestand


Identifikation (kurz)


Titel Titel
Regionalstelle Darmstadt
Laufzeit Laufzeit
1977-2018

Siehe


Korrespondierende Archivalien Korrespondierende Archivalien
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk - historische Sammlung (THWhS), Neuhausen
Kreisarchiv Darmstadt-Dieburg (Druckschriften v.a. des Kreisfeuerwehrverbands Darmstadt-Dieburg)

Bestandsdaten


Bestandsgeschichte Bestandsgeschichte
Eine erstmalige Ablieferung der Geschäftsstelle Darmstadt erfolgte im Juni 2016, danach erfolgten regelmäßig weitere Übernahmen, zuletzt 2021.
Geschichte des Bestandsbildners Geschichte des Bestandsbildners
Die deutsche Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) wurde am 22. August 1950 als Zivil- und Katastrophenschutzorganisation des Bundes gegründet und untersteht als Bundesoberbehörde dem Bundesinnenministerium. (Quelle: Wikipedia, Stand 23.08.2016)

THW-Geschäftsführerbereich Darmstadt
Die zum Landesverband Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland gehörige Geschäftsstelle Darmstadt betreut die Ortsverbände Bensheim, Darmstadt, Groß-Gerau, Groß-Umstadt, Heppenheim, Lampertheim, Michelstadt, Ober-Ramstadt, Pfungstadt, Rüsselsheim und Viernheim. (Quelle: THW-Homepage, Stand 23.08.2016).
Die Schnell-Einsatz-Einheit Bergung Ausland (SEEBA) hat als Fachgruppe ihren Sitz unter anderem in Darmstadt, vor allem bedingt durch die Nähe zum Frankfurter Flughafen. Insgesamt existieren SEEBA-Einheiten in drei Ortsverbänden in Deutschland. (Quelle: THW-Homepage, Stand 23.08.2016).

Seit dem 1. Januar 2018 hat sich die Aufbaustruktur des THW verändert, u.a. tragen nun die vormals als "Geschäftsstellen" benannten Dienststellen die Bezeichnung "Regionalstellen".
(Quelle: Homepage der Regionalstelle Gießen, abgerufen am 16.03.2018)
Findmittel Findmittel
Online-Datenbank (Arcinsys)

Weitere Angaben (Bestand)


Umfang Umfang
verzeichnet 1,375 m (Stand Oktober 2024) - unverzeichnet 0,000 m (Stand Oktober 2024)
Benutzung Benutzung
§ 17 Hessisches Archivgesetz (HArchivG) vom 13. Oktober 2022: Werden vom Hessischen Landesarchiv (…) archivwürdige Unterlagen nachgeordneter Stellen des Bundes übernommen, so gelten sie als öffentliches Archivgut des Landes (…). Für die Nutzung solcher Unterlagen gelten die Vorschriften des Bundesarchivgesetzes entsprechend.