Marburg 3 C
Vollständige Signatur
StadtA MR, Marburg 3 C
Bestand
Identifikation (kurz)
Titel
Titel
Akten der Stadt Marburg
Laufzeit
Laufzeit
1805-1969
Bestandsdaten
Bestandsgeschichte
Bestandsgeschichte
Die Registratur:
Akten- bzw. Registraturpläne liegen nicht vor; über die Einrichtung der städtischen Registratur findet sich nur eine Akte im Bestand Marburg 3 C, die jedoch nicht sehr viel aussagt.
Anhand der in diesem Bestand verzeichneten Akten, die den Zeitraum von rund 120 Jahren (ca. 1820-1945) umfassen, sind äußerlich am Aktenaufdruck zwei Hauptgruppen zu unterscheiden: "Zur Verwaltung der Stadt Marburg -Akten betreffend..." und "Akten des Magistrats zu Marburg -betreffend...". Unter diesen beiden Hauptgruppen kann man zwei verschiedene Arten von Aktenzeichen erkennen: 1. " Tit., Lit., Nr." (z.B. I.A.1.) und 2. "Haupt-Abteilung, Unter-Abteilung, Nr." (z.B. 8.1.b.)
Die Aktensignierung der ersten Art muss in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts (um 1840) erfolgt sein; ältere Akten, die vorher ohne Signatur waren, wurden nachsigniert. "Tit." und "Lit." bedeuten Haupt- und Mittelgruppe; die Nummern in der Untergruppe sind meist ohne System (vielleicht nach Anfall) durchgezählt. Zum Teil fehlen auch die Mittelgruppen, und in der Untergruppe sind für jeden Einzelfall Akten angelegt worden; so z.B. bei "F. Kirchensachen; H. Steuersachen; N. Verwaltungsstreitigkeiten und O. Prozesse".
Das Verzeichnis dieser Akten kann folgendermaßen rekonstruiert werden:
A. Anstellung und Dienstverhältnisse
I. Oberes Stadtpersonal
II. Unteres Stadtpersonal
III. Sonstiges Personal
IV. Ehrungen, Feierlichkeiten
B. Städtisches Vermögen, Finanzen und Grundeigentum
I. Grundeigentum, städtische Gebäude
II. Abgaben, städtische Privilegien und Gerechtigkeiten
III. Kämmerei, Grundetat
IV. Schuldenwesen
C. Bausachen
I. Wege, Straßen, Plätze
II. Kanäle, Wassergräben
III. Brücken und Ufer
IV. Öffentliche Gebäude (Neubau und Reparaturen)
V. Städtische Brunnen- und Wasserleitungen
D. Öffentliche Verwaltung
I. Handel und Gewerbe
II. Öffentliche Sicherheit und Ordnung
III. Bürgerverwaltung (Aufnahmen, Entlassungen, Unterstützungen)
E. Militär- und Kriegswesen
I. Allgemeine Kriegsverwaltung
II. Einquartierungen
III. Servicewesen
IV. Rekrutierung, Aushebung
V. Lazarettwesen
F. Kirchensachen
G. Schulsachen
I. Allgemein
II. Personalakten der Lehrer
H. Steuersachen
K. Unterhaltung des Straßenpflasters
L. [Stadtwaldungen]
M. Abgaben an die Stadtkasse (Revenüen)
N. Verwaltungsstreitsachen
O. Prozesse
1904 findet die Neuaufstellung des Aktenrepertoriums statt, und ab dieser Zeit wird wohl die zweite Art der Aktensignierung verwandt. Die arabische Zahl in der Obergruppe ("Haupt-Abteilung") wird jeweils größer geschrieben, damit sie besser hervortritt. Die Verwaltung ist jetzt umfangreicher; es fallen daher mehr Akten an, die auch eindeutig eingeordnet werden müssen. Es tauchen nun wesentlich mehr Obergruppen auf; im Verhältnis zum jeweiligen Umfang des Themas, das vom Begriff einer Obergruppe erfasst wird, werden die Aktensignaturen erweitert und ergänzt.
Beispiel:
1) 43 - Obergruppe "Vereine"
43.1 - Untergruppe "Arbeiterverein zu Marburg"
2) 18 - Obergruppe "Provinzialangelegenheiten"
18.2 - Mittelgruppe "Provinziallandtag"
18.2.c. - Untergruppe "Wahlen des Provinziallandtages"
3) 52 - Obergruppe "Kriegs- und Militärwesen"
52 G - Obergruppe (2. Stufe) "Kriegs- und Zwangswirtschaft"
52 G. 7 - Mittelgruppe "Wirtschaftliche Maßnahmen"
52 G. 7.1. - Untergruppe "Städtischer Wirtschaftsausschuss"
52 G.7.1.f - Unterste Gruppe "Tätigkeit des städtischen Wirtschaftsausschusses zu Marburg".
Diese Aktensignierung führt die Obergruppen 1-56 auf. Ab 1925 hat jede Dienststelle die zu ihrem Geschäftsbereich gehörigen Akten in eigener Verwahrung und Verwaltung, jede Dienststelle verfügt also über eine eigene Registratur; die bisher bestandene Hauptregistratur wird aufgehoben. Die einzelnen Akten scheinen jedoch noch im Gesamtaktenplan integriert zu sein, denn die oben genannten Signaturen werden weiter verwandt; einzelne Abteilungen haben jedoch auf ihren Akten eigene Aufdrucke, so z.B. "Schulbüro" und "Polizeiverwaltung".
Zwischen der ersten und zweiten beschriebenen Art der Aktensignierung bestand noch eine dritte, die sich mit den vorhergehenden und nachfolgenden überschneidet; sie muss in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts erfolgt sein. Hier wird die Obergruppe mit einer römischen Ziffer und die Mittelgruppe mit einem Großbuchstaben bezeichnet (z.B. I.A.1.). Bei dieser Aktensignierung können 50 Obergruppen nachgewiesen werden.
Quellen: Akten aus Marburg 3 C, insbesondere Nr. 2796
Übernahme und Ordnung der Akten im Staatsarchiv:
Seit dem Depositalvertrag zwischen der Stadt Marburg und dem Staatsarchiv im Jahre 1886 gelangten in fast regelmäßigen Abständen die von der Stadtverwaltung nicht mehr benötigten Akten in das Staatsarchiv zur dauernden Aufbewahrung.
Der vorliegende Bestand Marburg 3 C setzt sich aus 29 größeren und kleineren Ablieferungen zusammen; so stammt die älteste Accession aus dem Jahre 1886 und die jüngste aus den Jahren 1976/77.
Die Laufzeit der in diesem Bestand verzeichneten Akten beginnt 1805 und endet 1969; die Hauptmasse der Akten umfasst allerdings den Zeitraum von ca. 1820-1945. Einzelne Akten beginnen schon vor 1805 (z.B. 1611, 1750, 1790) und andere Akten enthalten Abschriften, z.B. von Urkunden aus noch früherer Zeit. Für die Akten aus der Zeit vor 1805 kommen Verweiskarten in den Bestand Marburg 2 B (= Akten der Stadt Marburg vor 1805).
Für einzelne Ablieferungen waren Aktenverzeichnisse - mit fortlaufenden Nummern, gesondert für jede Accession - angefertigt worden (so z.B. für die Acc. 1920/12; 1926/3; 1926/22; 1934/45; 1934/48; 1935/4 und 1938/8), die zunächst als Findbücher im Archiv benutzt werden konnten. Die Aktentitel waren hier nur von den Akten abgeschrieben und zum Teil auch ganze Aktenpakete summarisch unter einem allgemeinen Titel zusammengefasst worden.
Die Verzeichnungsarbeiten begannen im Jahre 1974 und wurden 1976/77 beendet. Der Zustand der Akten ist gut; der überwiegende Teil von ihnen ist in blauen Umschlägen fadengeheftet, die neueren Akten -nach 1940- befinden sich in Schnellheftern oder Stehordnern. Bei der Verzeichnung wurde accessionsweise vorgegangen; während der Titelaufnahme auf Karteikarten wurden die Akten mit fortlaufenden Nummern versehen ("Numerus-Currens-System"). Die Aktentitel wurden teilweise übernommen, neu gefasst oder durch "Darin-" oder "Enthält-Vermerke" ergänzt und erweitert. Die neuen Nummern der Akten sind in den alten Accessionsverzeichnissen nachgetragen, so dass auch die Akten, die unter den alten Signaturen benutzt und zitiert wurden, aufzufinden sind.
Für die in den Akten vorhandenen Karten, Pläne, Zeichnungen und Skizzen wurden - zum überwiegenden Teil sind sie auch durch "Darin-Vermerke" auf den Titelkarten ausgeworfen- Verweiskarten für die Kartenabteilung des Archivs geschrieben und sind dort unter dem Stichwort "Marburg" in der Kartei zu finden. Zum anderen sind die Karten, die lose in den Akten lagen, aus diesen herausgenommen worden. Sie werden in der Kartenabteilung gesondert verzeichnet.
Nach der Verzeichnung des Bestandes wurden die Titelkarten in eine Klassifikation gebracht. Diese wurde zum Teil in Anlehnung an schon im Staatsarchiv Marburg verzeichnete Stadtarchive - zum großen Teil aber wegen der Menge der vorhandenen Akten erweitert- erarbeitet; in den untersten Gruppen, gerade bei fast lückenloser Überlieferung (z.B. bei Vereinen, Kommissionen, Schulden- und Kapitalverwaltung), bot sich eine Ordnung nach den alten Signaturnummern der Stadtverwaltung an.
Die Akten der "Gesellschaft zur Wahrung der Bürgerrechte" und die der "Europa-Union, Kreisverband Marburg", die 1975 aus dem Amerika-Haus in das Archiv abgeliefert wurden (Acc. 1975/78) befinden sich jetzt unter den Beständenummern 325, 21 und 325, 22 in der Abteilung "Vereine und Verbände".
Die Akten und Bücher aus der Verwaltung der ehemaligen Landgemeinde Ockershausen wurden bei der Eingemeindung von der Stadtverwaltung Marburg mit übernommen, dort jedoch nicht fortgeführt; mit der Aktenablieferung im Jahre 1934 (Acc. 1934/48) gelangten sie als "Depositum der Stadt Marburg" in das Archiv. Sie wurden deshalb auch in diesem Bestand belassen. Sie sind jetzt unter der Abteilung "O" der neu erstellten Klassifikation verzeichnet; die Titel wurden nach der alten Ordnung (Aktenplan der Gemeindeverwaltung Ockershausen) geordnet.
Akten- bzw. Registraturpläne liegen nicht vor; über die Einrichtung der städtischen Registratur findet sich nur eine Akte im Bestand Marburg 3 C, die jedoch nicht sehr viel aussagt.
Anhand der in diesem Bestand verzeichneten Akten, die den Zeitraum von rund 120 Jahren (ca. 1820-1945) umfassen, sind äußerlich am Aktenaufdruck zwei Hauptgruppen zu unterscheiden: "Zur Verwaltung der Stadt Marburg -Akten betreffend..." und "Akten des Magistrats zu Marburg -betreffend...". Unter diesen beiden Hauptgruppen kann man zwei verschiedene Arten von Aktenzeichen erkennen: 1. " Tit., Lit., Nr." (z.B. I.A.1.) und 2. "Haupt-Abteilung, Unter-Abteilung, Nr." (z.B. 8.1.b.)
Die Aktensignierung der ersten Art muss in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts (um 1840) erfolgt sein; ältere Akten, die vorher ohne Signatur waren, wurden nachsigniert. "Tit." und "Lit." bedeuten Haupt- und Mittelgruppe; die Nummern in der Untergruppe sind meist ohne System (vielleicht nach Anfall) durchgezählt. Zum Teil fehlen auch die Mittelgruppen, und in der Untergruppe sind für jeden Einzelfall Akten angelegt worden; so z.B. bei "F. Kirchensachen; H. Steuersachen; N. Verwaltungsstreitigkeiten und O. Prozesse".
Das Verzeichnis dieser Akten kann folgendermaßen rekonstruiert werden:
A. Anstellung und Dienstverhältnisse
I. Oberes Stadtpersonal
II. Unteres Stadtpersonal
III. Sonstiges Personal
IV. Ehrungen, Feierlichkeiten
B. Städtisches Vermögen, Finanzen und Grundeigentum
I. Grundeigentum, städtische Gebäude
II. Abgaben, städtische Privilegien und Gerechtigkeiten
III. Kämmerei, Grundetat
IV. Schuldenwesen
C. Bausachen
I. Wege, Straßen, Plätze
II. Kanäle, Wassergräben
III. Brücken und Ufer
IV. Öffentliche Gebäude (Neubau und Reparaturen)
V. Städtische Brunnen- und Wasserleitungen
D. Öffentliche Verwaltung
I. Handel und Gewerbe
II. Öffentliche Sicherheit und Ordnung
III. Bürgerverwaltung (Aufnahmen, Entlassungen, Unterstützungen)
E. Militär- und Kriegswesen
I. Allgemeine Kriegsverwaltung
II. Einquartierungen
III. Servicewesen
IV. Rekrutierung, Aushebung
V. Lazarettwesen
F. Kirchensachen
G. Schulsachen
I. Allgemein
II. Personalakten der Lehrer
H. Steuersachen
K. Unterhaltung des Straßenpflasters
L. [Stadtwaldungen]
M. Abgaben an die Stadtkasse (Revenüen)
N. Verwaltungsstreitsachen
O. Prozesse
1904 findet die Neuaufstellung des Aktenrepertoriums statt, und ab dieser Zeit wird wohl die zweite Art der Aktensignierung verwandt. Die arabische Zahl in der Obergruppe ("Haupt-Abteilung") wird jeweils größer geschrieben, damit sie besser hervortritt. Die Verwaltung ist jetzt umfangreicher; es fallen daher mehr Akten an, die auch eindeutig eingeordnet werden müssen. Es tauchen nun wesentlich mehr Obergruppen auf; im Verhältnis zum jeweiligen Umfang des Themas, das vom Begriff einer Obergruppe erfasst wird, werden die Aktensignaturen erweitert und ergänzt.
Beispiel:
1) 43 - Obergruppe "Vereine"
43.1 - Untergruppe "Arbeiterverein zu Marburg"
2) 18 - Obergruppe "Provinzialangelegenheiten"
18.2 - Mittelgruppe "Provinziallandtag"
18.2.c. - Untergruppe "Wahlen des Provinziallandtages"
3) 52 - Obergruppe "Kriegs- und Militärwesen"
52 G - Obergruppe (2. Stufe) "Kriegs- und Zwangswirtschaft"
52 G. 7 - Mittelgruppe "Wirtschaftliche Maßnahmen"
52 G. 7.1. - Untergruppe "Städtischer Wirtschaftsausschuss"
52 G.7.1.f - Unterste Gruppe "Tätigkeit des städtischen Wirtschaftsausschusses zu Marburg".
Diese Aktensignierung führt die Obergruppen 1-56 auf. Ab 1925 hat jede Dienststelle die zu ihrem Geschäftsbereich gehörigen Akten in eigener Verwahrung und Verwaltung, jede Dienststelle verfügt also über eine eigene Registratur; die bisher bestandene Hauptregistratur wird aufgehoben. Die einzelnen Akten scheinen jedoch noch im Gesamtaktenplan integriert zu sein, denn die oben genannten Signaturen werden weiter verwandt; einzelne Abteilungen haben jedoch auf ihren Akten eigene Aufdrucke, so z.B. "Schulbüro" und "Polizeiverwaltung".
Zwischen der ersten und zweiten beschriebenen Art der Aktensignierung bestand noch eine dritte, die sich mit den vorhergehenden und nachfolgenden überschneidet; sie muss in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts erfolgt sein. Hier wird die Obergruppe mit einer römischen Ziffer und die Mittelgruppe mit einem Großbuchstaben bezeichnet (z.B. I.A.1.). Bei dieser Aktensignierung können 50 Obergruppen nachgewiesen werden.
Quellen: Akten aus Marburg 3 C, insbesondere Nr. 2796
Übernahme und Ordnung der Akten im Staatsarchiv:
Seit dem Depositalvertrag zwischen der Stadt Marburg und dem Staatsarchiv im Jahre 1886 gelangten in fast regelmäßigen Abständen die von der Stadtverwaltung nicht mehr benötigten Akten in das Staatsarchiv zur dauernden Aufbewahrung.
Der vorliegende Bestand Marburg 3 C setzt sich aus 29 größeren und kleineren Ablieferungen zusammen; so stammt die älteste Accession aus dem Jahre 1886 und die jüngste aus den Jahren 1976/77.
Die Laufzeit der in diesem Bestand verzeichneten Akten beginnt 1805 und endet 1969; die Hauptmasse der Akten umfasst allerdings den Zeitraum von ca. 1820-1945. Einzelne Akten beginnen schon vor 1805 (z.B. 1611, 1750, 1790) und andere Akten enthalten Abschriften, z.B. von Urkunden aus noch früherer Zeit. Für die Akten aus der Zeit vor 1805 kommen Verweiskarten in den Bestand Marburg 2 B (= Akten der Stadt Marburg vor 1805).
Für einzelne Ablieferungen waren Aktenverzeichnisse - mit fortlaufenden Nummern, gesondert für jede Accession - angefertigt worden (so z.B. für die Acc. 1920/12; 1926/3; 1926/22; 1934/45; 1934/48; 1935/4 und 1938/8), die zunächst als Findbücher im Archiv benutzt werden konnten. Die Aktentitel waren hier nur von den Akten abgeschrieben und zum Teil auch ganze Aktenpakete summarisch unter einem allgemeinen Titel zusammengefasst worden.
Die Verzeichnungsarbeiten begannen im Jahre 1974 und wurden 1976/77 beendet. Der Zustand der Akten ist gut; der überwiegende Teil von ihnen ist in blauen Umschlägen fadengeheftet, die neueren Akten -nach 1940- befinden sich in Schnellheftern oder Stehordnern. Bei der Verzeichnung wurde accessionsweise vorgegangen; während der Titelaufnahme auf Karteikarten wurden die Akten mit fortlaufenden Nummern versehen ("Numerus-Currens-System"). Die Aktentitel wurden teilweise übernommen, neu gefasst oder durch "Darin-" oder "Enthält-Vermerke" ergänzt und erweitert. Die neuen Nummern der Akten sind in den alten Accessionsverzeichnissen nachgetragen, so dass auch die Akten, die unter den alten Signaturen benutzt und zitiert wurden, aufzufinden sind.
Für die in den Akten vorhandenen Karten, Pläne, Zeichnungen und Skizzen wurden - zum überwiegenden Teil sind sie auch durch "Darin-Vermerke" auf den Titelkarten ausgeworfen- Verweiskarten für die Kartenabteilung des Archivs geschrieben und sind dort unter dem Stichwort "Marburg" in der Kartei zu finden. Zum anderen sind die Karten, die lose in den Akten lagen, aus diesen herausgenommen worden. Sie werden in der Kartenabteilung gesondert verzeichnet.
Nach der Verzeichnung des Bestandes wurden die Titelkarten in eine Klassifikation gebracht. Diese wurde zum Teil in Anlehnung an schon im Staatsarchiv Marburg verzeichnete Stadtarchive - zum großen Teil aber wegen der Menge der vorhandenen Akten erweitert- erarbeitet; in den untersten Gruppen, gerade bei fast lückenloser Überlieferung (z.B. bei Vereinen, Kommissionen, Schulden- und Kapitalverwaltung), bot sich eine Ordnung nach den alten Signaturnummern der Stadtverwaltung an.
Die Akten der "Gesellschaft zur Wahrung der Bürgerrechte" und die der "Europa-Union, Kreisverband Marburg", die 1975 aus dem Amerika-Haus in das Archiv abgeliefert wurden (Acc. 1975/78) befinden sich jetzt unter den Beständenummern 325, 21 und 325, 22 in der Abteilung "Vereine und Verbände".
Die Akten und Bücher aus der Verwaltung der ehemaligen Landgemeinde Ockershausen wurden bei der Eingemeindung von der Stadtverwaltung Marburg mit übernommen, dort jedoch nicht fortgeführt; mit der Aktenablieferung im Jahre 1934 (Acc. 1934/48) gelangten sie als "Depositum der Stadt Marburg" in das Archiv. Sie wurden deshalb auch in diesem Bestand belassen. Sie sind jetzt unter der Abteilung "O" der neu erstellten Klassifikation verzeichnet; die Titel wurden nach der alten Ordnung (Aktenplan der Gemeindeverwaltung Ockershausen) geordnet.
Geschichte des Bestandsbildners
Geschichte des Bestandsbildners
Geschichte der Behörde:
Eine ausführliche und eingehende Geschichte der Stadt Marburg soll hier nicht beschrieben werden; hierzu sei auf die schon zahlreich vorhandene Literatur hingewiesen (K.E. Demandt, Schrifttum zur Geschichte und Geschichtlichen Landeskunde von Hessen, 3 Bände, 1965 und 1968), von der die wichtigsten Schriften am Ende dieses Abschnitts aufgeführt sind.
Die geschichtliche Entwicklung der Stadt seit kurhessischer Zeit - mit Schwerpunkt auf die Verwaltung- wird hier anhand einiger wichtiger Daten aufgezeigt.
1803: Durch den Reichsdeputationshauptschluss wurde die Landgrafschaft Hessen-Kassel Kurfürstentum. In der Stadt Marburg gilt noch die alte Stadtverfassung, die im Laufe der Zeit mehrfache kleinere Veränderungen durchgemacht hatte. Die Organe der Stadt sind der Bürgermeister und der Rat, dieser wiederum besteht aus den Schöffen und den Vierern (die Vierer werden von den Zünften und den wahlberechtigten Gemeindegliedern gewählt), sowie dem Stadtkämmerer, dem Stadtschreiber und dem Unterbürgermeister; außerdem gibt es die Ämter des Stadtphysikus, des Stadtregistrators, der Torschreiber und der Nachtwächter (dieses Amt wurde erst 1902 aufgelöst), die zum Teil nebenamtlich verwaltet werden. Der Etat der Stadt wird durch die Erhebung von Geldern vom Weinschank und Bierbrauern, durch Realgeschoss, Wege- und Brückengelder, Einzugs-, Auszugs- und Bürgergeldern sowie durch Pachtgelder von städtischen Grundstücken bestritten.
1807: Im Königreich Westphalen -der französischen Fremdherrschaft- ist Marburg die Hauptstadt des Werradepartements und somit Sitz eines Präfekten; die Stadt ("Municipalität") wird vom Maire und dem Adjunkt (=Beigeordneter; § 1 des 3. Teils der westphälischen Verwaltungsordnung vom 11.1.1808) als seinem Vertreter verwaltet; dazu kommt der Municipalrat (§ 2 der Verwaltungsordnung), bei dem der Maire den Vorsitz hat.
1813: Mit der Rückkehr des Kurfürsten am 21. November 1813 wird das Kurfürstentum wieder errichtet; die französischen Neuerungen werden rückgängig gemacht.
1821: Durch das sogenannte "Organisationsedikt" vom 29. Juni 1821 wird das Land in vier Provinzen gegliedert (Nieder- und Oberhessen, Hanau und Fulda); Regierungssitz und Hauptstadt der Provinz Oberhessen ist Marburg. Für die Stadtverwaltung ändert sich nichts; Bürgermeister und Stadtrat unterstehen unmittelbar der Regierung (§ 90 des Organisationsedikt).
1831: Am 5. Januar 1831 wird die kurhessische Verfassung veröffentlicht. Der vierte Abschnitt (§ 42-46) legt die selbstständige Verwaltung der Städte und Gemeinden fest, die durch eine besondere Gemeindeordnung geregelt werden soll. Die Stadtvorstände sowie alle übrigen Beamten der Gemeinden sollen auf die Landesverfassung verpflichtet werden.
1834: Die Gemeindeordnung wird am 23. Oktober 1834 erlassen. Hiernach ist die Stadt berechtigt, Statuten zu errichten, die die Behandlung ihrer Angelegenheiten bestimmen (§3); Tit. III. (§36-66) regelt den Aufbau der Gemeindebehörden. Diese bestehen aus dem Ortsvorstand, dem Gemeindeausschuss und dem Stadtrat. Der Ortsvorstand führt hier in der Hauptstadt den Titel "Oberbürgermeister"; er wird vom großen Ausschuss zusammen mit dem Stadtrat gewählt und sollte möglichst über juristische Kenntnisse verfügen. Der Gemeindeausschuss führt die Mitaufsicht über die Gemeindeverwaltung aus und wird von den stimmfähigen Ortsbürgern gewählt; er besteht zur einen Hälfte aus ständigen und zur anderen aus außerordentlichen Mitgliedern. Der Stadtrat vertritt das gesellschaftliche Interesse der Gemeinde; er beratschlagt und beschließt Angelegenheiten, welche nicht zur gewöhnlichen Ausführung gehören; der große Gemeindeausschuss wählt die Stadträte aus stimmfähigen Ortsbürgern aus. Außerdem können je nach Erfordernis "für einzelne Zweige der Gemeindeverwaltung sowie für einzelne wichtige Verrichtungen" (§52) Deputationen gebildet werden, die aus Mitgliedern des Gemeinderates sowie aus Fachkundigen bestehen. Hierzu gehören z.B. Baudeputation und Marktdeputation; in Marburg kommen später die Schuldeputation, die Armendeputation und die Steuerdeputation hinzu.
Die Stadt Marburg ist in vier Quartiere eingeteilt, mit je einem Quartiervorsteher; diese sind bei der Führung der Seelenlisten behilflich, und sie sollen dem Ortsvorstand bei der Beaufsichtigung über Straßenpflaster, Wege und Stege, Brunnen und Beleuchtung beistehen. Der Stadtkämmerer ist für die Rechnungsführung und die Erhebung der Steuern zuständig. Der Stadtsekretär führ die Schreibgeschäfte aus, z.B. Führung der Protokolle.
Die Unruhen in den Jahren um 1830 führen dazu, dass eine Bürgergarde aufgebaut wird, zu der die männlichen Gemeindemitglieder verpflichtet werden.
1848-1851: Die revolutionären Jahre bringen einige Veränderungen - Marburg wird Hauptstadt eines der neu gebildeten Bezirke. Als im August 1850 die Stände die Steuern verweigern, rücken in das Land die sogenannten "Strafbayern" ein; die Stadt wird durch Einquartierungen belastet.
1852 rücken die Besatzungstruppen wieder ab.
Bis in die 50er/60er Jahre des 19. Jh. sind die Verwaltungsgeschäfte noch gering; auch das Vermögen der Stadt ist nicht sehr hoch. Die Einnahmen kommen zum größten Teil aus Verbrauchssteuern und Gebühren, zum geringeren Teil aus Verpachtungen städtischen Grundeigentums. Im Stadtgebiet befindet sich keine Industrie, die Universität bildet daher eine große finanzielle Stütze.
1866 (Gesetz vom 20. September) wird das Kurfürstentum von Preußen annektiert und in die preußische Verwaltung einbezogen; Marburg gehärt nun zum neu gebildeten Regierungsbezirk Kassel (1867) in der Provinz Hessen-Nassau.
Die Situation der Stadt bessert sich; die Universität entwickelt sich schnell unter der preußischen Oberhoheit. Neue Universitätsbauten entstehen; auf dem Schloss ist seit 1869/70 das Staatsarchiv untergebracht. Jedoch werden an die Stadt selbst auch neue finanzielle Aufgaben gestellt. Neues Baugelände wird erschlossen (1868 Genehmigung des Bauerweiterungsplanes), das Verkehrswesen entwickelt sich (1903 Pferdebahn), die Versorgung der Bevölkerung mit Wasser, Gas und Licht wird ausgebaut (1890 Ankauf der Gasanstalt durch die Stadt, 1895/99 Einführung einer Kanalisation, ab 1900 Regelung der Hausmüllabfuhr durch die Stadt, 1904 Einrichtung des Elektrizitätswerkes in der Herrenmühle). Ab April 1900 überträgt der Staat der Stadt die Polizeiverwaltung.
1897: Mit der Verordnung vom 4. August 1897 tritt die "Städteordnung für die Provinz Hessen-Nassau" in Kraft. Zu den Organen der Stadt gehören die Stadtverordnetenversammlung und der Magistrat. Zu diesem gehören der Oberbürgermeister, ein Beigeordneter als sein Stellvertreter und die Schöffen (Stadträte, Ratsherren, Ratsmänner) sowie je nach Bedarf ein oder mehrere besoldete Mitglieder (z. B. Stadtkämmerer, Schulrat, Baurat). Die Stadtverordnetenversammlung wird von den stimmberechtigten Gemeindemitgliedern auf 6 Jahre gewählt; alle zwei Jahre finden Ergänzungswahlen statt. Die Stadtverordneten beschließen Gemeindeangelegenheiten, die nicht ausschließlich dem Magistrat überwiesen sind, sie überwachen die Verwaltung und sind für die Erhaltung des städtischen Grundvermögens verantwortlich. Bürgermeister und Beigeordnete werden von der Stadtverordnetenversammlung und den unbesoldeten Mitgliedern des Magistrats, die übrigen besoldeten Mitglieder nur von den Stadtverordneten gewählt. Der Magistrat ist die Gemeindeverwaltungsbehörde; der Oberbürgermeister leitet und beaufsichtigt den Geschäftsgang der städtischen Verwaltung.
1901 wird in Marburg statt des unbesoldeten Vizebürgermeisters ein besoldeter Bürgermeister angestellt. Bis ca. 1907 hatte die Stadtverwaltung relativ wenig Beamte, sie stützte sich auf die meist ehrenamtliche Mitwirkung der Bürgerschaft. Zur Verwaltung gehören die "Dezernate" das Kassen- und Steuerwesen, das Bauwesen und Armenwesen sowie die Polizei.
1898: Am 21. April wird aufgrund der Städteordnung die neue Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung genehmigt. Mit und nach dem 1. Weltkrieg und der damit verbundenen Kriegswirtschaft und Kriegsfürsorge kommen auf die Stadt neue Aufgaben zu. Verschiedene Ämter und Kommissionen werden gebildet - so z. B. Kriegswirtschaftsausschuss, Kohlenamt, Ernährungsamt, Kommission zur Unterstützung von Kriegsfamilien, Preisprüfungsstelle, Wohnungs- und Mieteinigungsamt.
1927: Großes Ereignis in diesem Jahr ist das 400-jährige Jubiläum der Philipps-Universität, an dem viele festliche Veranstaltungen stattfinden (Einweihung des Hülsen-Hauses, Festspiele auf der neuen Freilichtbühne).
1929: Am 1. April 1929 wird die Stadt aus dem Kreis Marburg herausgenommen und bildet einen eigenen Kreisverband (Ministerialblatt für die preußische innere Verwaltung, 1929 Sp. 294).
1931: Ab 1. Januar 1931 ist die bisherige Landgemeinde Ockershausen Stadtteil von Marburg (Preußische Gesetzessammlung 38, vom 29.11.1930), ebenso werden Teile von Cappel eingemeindet.
1933: Im Zuge der Gleichschaltung der Verwaltung wird die Gemeindevertretung der Stadt aufgelöst ("Verordnung über die Auflösung der Vertretungskörperschaften der Gemeinden und Gemeindeverbände" vom 4.2.1933). Das "Gemeindeverfassungsgesetz vom 15.12.1933" beseitigt die Stadtausschüsse als Beschlussbehörde, und dem Oberbürgermeister wird die volle und ausschließliche Verantwortung übertragen; er und die Beigeordneten (Bürgermeister, Stadtkämmerer, Stadtschulrat, Stadtbaurat usw.) werden auf 12 Jahre berufen. Die Gemeinderäte werden von der Aufsichtsbehörde (Reg. Präsident), später 1935 von dem Beauftragten der NSDAP auf 6 Jahre berufen. Sie haben die Aufgabe, "die dauernde Fühlung der Verwaltung der Gemeinde mit allen Schichten der Bevölkerung zu sichern und den Bürgermeister eigenverantwortlich zu beraten". (Deutsche Gemeindeordnung, 1935)
1935: Am 1.April 1935 tritt die neue "Deutsche Gemeindeordnung" vom 30.01.1935 in Kraft, die die vorgenannten Vorschriften bestätigt.
1945: Nach dem Krieg (Marburg war 1944 und 1945 mehrfach Luftangriffen ausgesetzt, deren Ziel besonders das Bahnhofs- und Kliniksviertel war) und der Kapitulation erscheint ein "Militärregierungs-Detachement" in der Stadt, das hier etwa 7 Jahre als Verkörperung der amerikanischen Besatzungsmacht bleibt. Für kurze Zeit besteht ein "Stadtrat mit angeschlossener Untersuchungskommission", darauf wird ein "Staatspolitischer Volksausschuss" gebildet, dem ein "Fünfer-Ausschuss" folgt.
Die Gemeindeordnung vom 21.12.1945 lehnt sich wieder an die der Weimarer Zeit an (Wahlen der Stadtverordneten, kollegialer Magistrat).
1946: Anfang 1946 finden die ersten Wahlen statt; mit der Verfassung des Landes Hessen vom 1.12.1946 wird die Grundlage für den demokratischen Rechtsstaat gelegt.
1952: Die Hessische Gemeindeordnung vom 25.2.1952 bestätigt die kommunale Selbstverwaltung.
1974: Im Zuge der Verwaltungsreform des Landes Hessen beschließt der Landtag am 12.3.1974 das "Gesetz zur Neugliederung der Landkreise Biedenkopf und Marburg und der Stadt Marburg/Lahn". Die Stadt Marburg wird in den neuen Landkreis Marburg-Biedenkopf eingegliedert; in die Stadt selbst werden die Gemeinden Bauerbach, Cappel, Cyriaxweimar, Dilschhausen, Elnhausen, Ginseldorf, Gisselberg, Haddamshausen, Hermershausen, Marbach und Wehrshausen eingemeindet.
Eine ausführliche und eingehende Geschichte der Stadt Marburg soll hier nicht beschrieben werden; hierzu sei auf die schon zahlreich vorhandene Literatur hingewiesen (K.E. Demandt, Schrifttum zur Geschichte und Geschichtlichen Landeskunde von Hessen, 3 Bände, 1965 und 1968), von der die wichtigsten Schriften am Ende dieses Abschnitts aufgeführt sind.
Die geschichtliche Entwicklung der Stadt seit kurhessischer Zeit - mit Schwerpunkt auf die Verwaltung- wird hier anhand einiger wichtiger Daten aufgezeigt.
1803: Durch den Reichsdeputationshauptschluss wurde die Landgrafschaft Hessen-Kassel Kurfürstentum. In der Stadt Marburg gilt noch die alte Stadtverfassung, die im Laufe der Zeit mehrfache kleinere Veränderungen durchgemacht hatte. Die Organe der Stadt sind der Bürgermeister und der Rat, dieser wiederum besteht aus den Schöffen und den Vierern (die Vierer werden von den Zünften und den wahlberechtigten Gemeindegliedern gewählt), sowie dem Stadtkämmerer, dem Stadtschreiber und dem Unterbürgermeister; außerdem gibt es die Ämter des Stadtphysikus, des Stadtregistrators, der Torschreiber und der Nachtwächter (dieses Amt wurde erst 1902 aufgelöst), die zum Teil nebenamtlich verwaltet werden. Der Etat der Stadt wird durch die Erhebung von Geldern vom Weinschank und Bierbrauern, durch Realgeschoss, Wege- und Brückengelder, Einzugs-, Auszugs- und Bürgergeldern sowie durch Pachtgelder von städtischen Grundstücken bestritten.
1807: Im Königreich Westphalen -der französischen Fremdherrschaft- ist Marburg die Hauptstadt des Werradepartements und somit Sitz eines Präfekten; die Stadt ("Municipalität") wird vom Maire und dem Adjunkt (=Beigeordneter; § 1 des 3. Teils der westphälischen Verwaltungsordnung vom 11.1.1808) als seinem Vertreter verwaltet; dazu kommt der Municipalrat (§ 2 der Verwaltungsordnung), bei dem der Maire den Vorsitz hat.
1813: Mit der Rückkehr des Kurfürsten am 21. November 1813 wird das Kurfürstentum wieder errichtet; die französischen Neuerungen werden rückgängig gemacht.
1821: Durch das sogenannte "Organisationsedikt" vom 29. Juni 1821 wird das Land in vier Provinzen gegliedert (Nieder- und Oberhessen, Hanau und Fulda); Regierungssitz und Hauptstadt der Provinz Oberhessen ist Marburg. Für die Stadtverwaltung ändert sich nichts; Bürgermeister und Stadtrat unterstehen unmittelbar der Regierung (§ 90 des Organisationsedikt).
1831: Am 5. Januar 1831 wird die kurhessische Verfassung veröffentlicht. Der vierte Abschnitt (§ 42-46) legt die selbstständige Verwaltung der Städte und Gemeinden fest, die durch eine besondere Gemeindeordnung geregelt werden soll. Die Stadtvorstände sowie alle übrigen Beamten der Gemeinden sollen auf die Landesverfassung verpflichtet werden.
1834: Die Gemeindeordnung wird am 23. Oktober 1834 erlassen. Hiernach ist die Stadt berechtigt, Statuten zu errichten, die die Behandlung ihrer Angelegenheiten bestimmen (§3); Tit. III. (§36-66) regelt den Aufbau der Gemeindebehörden. Diese bestehen aus dem Ortsvorstand, dem Gemeindeausschuss und dem Stadtrat. Der Ortsvorstand führt hier in der Hauptstadt den Titel "Oberbürgermeister"; er wird vom großen Ausschuss zusammen mit dem Stadtrat gewählt und sollte möglichst über juristische Kenntnisse verfügen. Der Gemeindeausschuss führt die Mitaufsicht über die Gemeindeverwaltung aus und wird von den stimmfähigen Ortsbürgern gewählt; er besteht zur einen Hälfte aus ständigen und zur anderen aus außerordentlichen Mitgliedern. Der Stadtrat vertritt das gesellschaftliche Interesse der Gemeinde; er beratschlagt und beschließt Angelegenheiten, welche nicht zur gewöhnlichen Ausführung gehören; der große Gemeindeausschuss wählt die Stadträte aus stimmfähigen Ortsbürgern aus. Außerdem können je nach Erfordernis "für einzelne Zweige der Gemeindeverwaltung sowie für einzelne wichtige Verrichtungen" (§52) Deputationen gebildet werden, die aus Mitgliedern des Gemeinderates sowie aus Fachkundigen bestehen. Hierzu gehören z.B. Baudeputation und Marktdeputation; in Marburg kommen später die Schuldeputation, die Armendeputation und die Steuerdeputation hinzu.
Die Stadt Marburg ist in vier Quartiere eingeteilt, mit je einem Quartiervorsteher; diese sind bei der Führung der Seelenlisten behilflich, und sie sollen dem Ortsvorstand bei der Beaufsichtigung über Straßenpflaster, Wege und Stege, Brunnen und Beleuchtung beistehen. Der Stadtkämmerer ist für die Rechnungsführung und die Erhebung der Steuern zuständig. Der Stadtsekretär führ die Schreibgeschäfte aus, z.B. Führung der Protokolle.
Die Unruhen in den Jahren um 1830 führen dazu, dass eine Bürgergarde aufgebaut wird, zu der die männlichen Gemeindemitglieder verpflichtet werden.
1848-1851: Die revolutionären Jahre bringen einige Veränderungen - Marburg wird Hauptstadt eines der neu gebildeten Bezirke. Als im August 1850 die Stände die Steuern verweigern, rücken in das Land die sogenannten "Strafbayern" ein; die Stadt wird durch Einquartierungen belastet.
1852 rücken die Besatzungstruppen wieder ab.
Bis in die 50er/60er Jahre des 19. Jh. sind die Verwaltungsgeschäfte noch gering; auch das Vermögen der Stadt ist nicht sehr hoch. Die Einnahmen kommen zum größten Teil aus Verbrauchssteuern und Gebühren, zum geringeren Teil aus Verpachtungen städtischen Grundeigentums. Im Stadtgebiet befindet sich keine Industrie, die Universität bildet daher eine große finanzielle Stütze.
1866 (Gesetz vom 20. September) wird das Kurfürstentum von Preußen annektiert und in die preußische Verwaltung einbezogen; Marburg gehärt nun zum neu gebildeten Regierungsbezirk Kassel (1867) in der Provinz Hessen-Nassau.
Die Situation der Stadt bessert sich; die Universität entwickelt sich schnell unter der preußischen Oberhoheit. Neue Universitätsbauten entstehen; auf dem Schloss ist seit 1869/70 das Staatsarchiv untergebracht. Jedoch werden an die Stadt selbst auch neue finanzielle Aufgaben gestellt. Neues Baugelände wird erschlossen (1868 Genehmigung des Bauerweiterungsplanes), das Verkehrswesen entwickelt sich (1903 Pferdebahn), die Versorgung der Bevölkerung mit Wasser, Gas und Licht wird ausgebaut (1890 Ankauf der Gasanstalt durch die Stadt, 1895/99 Einführung einer Kanalisation, ab 1900 Regelung der Hausmüllabfuhr durch die Stadt, 1904 Einrichtung des Elektrizitätswerkes in der Herrenmühle). Ab April 1900 überträgt der Staat der Stadt die Polizeiverwaltung.
1897: Mit der Verordnung vom 4. August 1897 tritt die "Städteordnung für die Provinz Hessen-Nassau" in Kraft. Zu den Organen der Stadt gehören die Stadtverordnetenversammlung und der Magistrat. Zu diesem gehören der Oberbürgermeister, ein Beigeordneter als sein Stellvertreter und die Schöffen (Stadträte, Ratsherren, Ratsmänner) sowie je nach Bedarf ein oder mehrere besoldete Mitglieder (z. B. Stadtkämmerer, Schulrat, Baurat). Die Stadtverordnetenversammlung wird von den stimmberechtigten Gemeindemitgliedern auf 6 Jahre gewählt; alle zwei Jahre finden Ergänzungswahlen statt. Die Stadtverordneten beschließen Gemeindeangelegenheiten, die nicht ausschließlich dem Magistrat überwiesen sind, sie überwachen die Verwaltung und sind für die Erhaltung des städtischen Grundvermögens verantwortlich. Bürgermeister und Beigeordnete werden von der Stadtverordnetenversammlung und den unbesoldeten Mitgliedern des Magistrats, die übrigen besoldeten Mitglieder nur von den Stadtverordneten gewählt. Der Magistrat ist die Gemeindeverwaltungsbehörde; der Oberbürgermeister leitet und beaufsichtigt den Geschäftsgang der städtischen Verwaltung.
1901 wird in Marburg statt des unbesoldeten Vizebürgermeisters ein besoldeter Bürgermeister angestellt. Bis ca. 1907 hatte die Stadtverwaltung relativ wenig Beamte, sie stützte sich auf die meist ehrenamtliche Mitwirkung der Bürgerschaft. Zur Verwaltung gehören die "Dezernate" das Kassen- und Steuerwesen, das Bauwesen und Armenwesen sowie die Polizei.
1898: Am 21. April wird aufgrund der Städteordnung die neue Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung genehmigt. Mit und nach dem 1. Weltkrieg und der damit verbundenen Kriegswirtschaft und Kriegsfürsorge kommen auf die Stadt neue Aufgaben zu. Verschiedene Ämter und Kommissionen werden gebildet - so z. B. Kriegswirtschaftsausschuss, Kohlenamt, Ernährungsamt, Kommission zur Unterstützung von Kriegsfamilien, Preisprüfungsstelle, Wohnungs- und Mieteinigungsamt.
1927: Großes Ereignis in diesem Jahr ist das 400-jährige Jubiläum der Philipps-Universität, an dem viele festliche Veranstaltungen stattfinden (Einweihung des Hülsen-Hauses, Festspiele auf der neuen Freilichtbühne).
1929: Am 1. April 1929 wird die Stadt aus dem Kreis Marburg herausgenommen und bildet einen eigenen Kreisverband (Ministerialblatt für die preußische innere Verwaltung, 1929 Sp. 294).
1931: Ab 1. Januar 1931 ist die bisherige Landgemeinde Ockershausen Stadtteil von Marburg (Preußische Gesetzessammlung 38, vom 29.11.1930), ebenso werden Teile von Cappel eingemeindet.
1933: Im Zuge der Gleichschaltung der Verwaltung wird die Gemeindevertretung der Stadt aufgelöst ("Verordnung über die Auflösung der Vertretungskörperschaften der Gemeinden und Gemeindeverbände" vom 4.2.1933). Das "Gemeindeverfassungsgesetz vom 15.12.1933" beseitigt die Stadtausschüsse als Beschlussbehörde, und dem Oberbürgermeister wird die volle und ausschließliche Verantwortung übertragen; er und die Beigeordneten (Bürgermeister, Stadtkämmerer, Stadtschulrat, Stadtbaurat usw.) werden auf 12 Jahre berufen. Die Gemeinderäte werden von der Aufsichtsbehörde (Reg. Präsident), später 1935 von dem Beauftragten der NSDAP auf 6 Jahre berufen. Sie haben die Aufgabe, "die dauernde Fühlung der Verwaltung der Gemeinde mit allen Schichten der Bevölkerung zu sichern und den Bürgermeister eigenverantwortlich zu beraten". (Deutsche Gemeindeordnung, 1935)
1935: Am 1.April 1935 tritt die neue "Deutsche Gemeindeordnung" vom 30.01.1935 in Kraft, die die vorgenannten Vorschriften bestätigt.
1945: Nach dem Krieg (Marburg war 1944 und 1945 mehrfach Luftangriffen ausgesetzt, deren Ziel besonders das Bahnhofs- und Kliniksviertel war) und der Kapitulation erscheint ein "Militärregierungs-Detachement" in der Stadt, das hier etwa 7 Jahre als Verkörperung der amerikanischen Besatzungsmacht bleibt. Für kurze Zeit besteht ein "Stadtrat mit angeschlossener Untersuchungskommission", darauf wird ein "Staatspolitischer Volksausschuss" gebildet, dem ein "Fünfer-Ausschuss" folgt.
Die Gemeindeordnung vom 21.12.1945 lehnt sich wieder an die der Weimarer Zeit an (Wahlen der Stadtverordneten, kollegialer Magistrat).
1946: Anfang 1946 finden die ersten Wahlen statt; mit der Verfassung des Landes Hessen vom 1.12.1946 wird die Grundlage für den demokratischen Rechtsstaat gelegt.
1952: Die Hessische Gemeindeordnung vom 25.2.1952 bestätigt die kommunale Selbstverwaltung.
1974: Im Zuge der Verwaltungsreform des Landes Hessen beschließt der Landtag am 12.3.1974 das "Gesetz zur Neugliederung der Landkreise Biedenkopf und Marburg und der Stadt Marburg/Lahn". Die Stadt Marburg wird in den neuen Landkreis Marburg-Biedenkopf eingegliedert; in die Stadt selbst werden die Gemeinden Bauerbach, Cappel, Cyriaxweimar, Dilschhausen, Elnhausen, Ginseldorf, Gisselberg, Haddamshausen, Hermershausen, Marbach und Wehrshausen eingemeindet.
Literatur
Literatur
Auswahl von 1977:
-Friedrich Küch, Quellen zur Rechtsgeschichte der Stadt Marburg, 2 Bände, Veröffentlichung der Historischen Kommission für Hessen und Waldeck, XIII 1-2
-Walter Kürschner und Ilse bechert, [Stadtgeschichten von] Marburg -> Hessisches Städtebuch 1957
-Walter Kürschner, Geschichten der Stadt Marburg. 1934. Nachtrag: Verzeichnis der Einwohner der Stadt Marburg nach der Kämmereirechnung von 1650. 1936
-Wilhelm Bücking, Beiträge zur Geschichte der Stadt Marburg. 1878 -> Vgl. auch ZHG 16, 1876
-Wilhelm Bücking, Geschichtliche Bilder aus Marburgs Vergangenheit. 1901
-A. Koch, Marburgs Vergangenheit und Gegenwart. 1862
-Ludwig Müller, Marburg früher und heute. 1908
-Karl Hentze, Bilder aus Marburgs Vergangenheit. 2. Auflage 1927
-O. Farner, Marburg 1529-1929. 3. Auflage 1930
-W. Kessler, Geschichte der Stadt Marburg in Daten. 1972
-John Gimbel, Eine deutsche Stadt unter amerikanischer Besatzung - Marburg, 1945-1952. 1964
- Hans Müller-Brodmann, Marburg an der Lahn. Ein Führer durch die Stadt und ihre Geschichte in Wort und Bild. 1949
-Wilhelm Schoof, Marburg im Spiegel deutscher Dichter und Denker -> Hessische Heimat 9, 1959/60, Heft 3
-Hermann Bauer, Alt-Marburg-Büchlein. 1. Alt-Marburger Gestalten. 2. Geschichte und Geschichten aus Alt-Marburg. 3. Marburger Brunnengeschichten. 4. Marburg - Paradies der Romantiker. Aus Briefen derer die sich 1802/04 im Forsthof trafen. 1955/56
-Ingeborg Schnack, Marburg. Bilder einer alten Stadt. Impressionen und Profile. 1961
-Friedrich Küch, Quellen zur Rechtsgeschichte der Stadt Marburg, 2 Bände, Veröffentlichung der Historischen Kommission für Hessen und Waldeck, XIII 1-2
-Walter Kürschner und Ilse bechert, [Stadtgeschichten von] Marburg -> Hessisches Städtebuch 1957
-Walter Kürschner, Geschichten der Stadt Marburg. 1934. Nachtrag: Verzeichnis der Einwohner der Stadt Marburg nach der Kämmereirechnung von 1650. 1936
-Wilhelm Bücking, Beiträge zur Geschichte der Stadt Marburg. 1878 -> Vgl. auch ZHG 16, 1876
-Wilhelm Bücking, Geschichtliche Bilder aus Marburgs Vergangenheit. 1901
-A. Koch, Marburgs Vergangenheit und Gegenwart. 1862
-Ludwig Müller, Marburg früher und heute. 1908
-Karl Hentze, Bilder aus Marburgs Vergangenheit. 2. Auflage 1927
-O. Farner, Marburg 1529-1929. 3. Auflage 1930
-W. Kessler, Geschichte der Stadt Marburg in Daten. 1972
-John Gimbel, Eine deutsche Stadt unter amerikanischer Besatzung - Marburg, 1945-1952. 1964
- Hans Müller-Brodmann, Marburg an der Lahn. Ein Führer durch die Stadt und ihre Geschichte in Wort und Bild. 1949
-Wilhelm Schoof, Marburg im Spiegel deutscher Dichter und Denker -> Hessische Heimat 9, 1959/60, Heft 3
-Hermann Bauer, Alt-Marburg-Büchlein. 1. Alt-Marburger Gestalten. 2. Geschichte und Geschichten aus Alt-Marburg. 3. Marburger Brunnengeschichten. 4. Marburg - Paradies der Romantiker. Aus Briefen derer die sich 1802/04 im Forsthof trafen. 1955/56
-Ingeborg Schnack, Marburg. Bilder einer alten Stadt. Impressionen und Profile. 1961