413 Kassel
Vollständige Signatur
HStAM, 413 Kassel
Bestand
Identifikation (kurz)
Titel
Titel
Bergamt Kassel
Laufzeit
Laufzeit
(1823) 1867-1997
Siehe
Korrespondierende Archivalien
Korrespondierende Archivalien
HStAM, Best. 56 Schmalkalden (Bergamt Schmalkalden)
HStAM, Best. 401 (Regierungspräsident Kassel (nach 1945))
HStAM, Best. 413 Hersfeld (Bergamt Bad Hersfeld)
HHStAW, Best. 545 (Oberbergamt)
NLA HA, Best. BaCl Hann. 184 (Preußisches Oberbergamt (BaCl))
Bestandsdaten
Bestandsgeschichte
Bestandsgeschichte
Bereits 1968 erfolgte seitens des Staatsarchives Marburg eine Anfrage an das Bergamt Kassel
zum Verbleib von Unterlagen. Das Bergamt Kassel verwies darauf, dass durch die
Bombardierung Kassels und der Zerstörung des Dienstsitzes in der Karthäuserstraße 21
sämtliche ältere Unterlagen vernichtet worden seien und damit keine Übernahme von Schriftgut
möglich sei. Erst vierzig Jahre später kam es zur ersten Übernahme.
Der Bestand 413 Kassel kam dabei im Zuge von zwei Ablieferungen ins Staatsarchiv Marburg.
Bei der Akzession Acc. 2008/75 wurden 23,75 MM Schriftgut vom Regierungspräsidium
Kassel, Dezernat Bergaufsicht Bad Hersfeld übernommen. Der Großteil dieser Unterlagen wies
die Provenienz Bergamt Kassel auf und hatte eine Laufzeit von 1943 bis 1964.
Der restliche Teil dieser Akzession dagegen stammt aus den Provenienzen Oberbergamt
Clausthal, Bergamt Schmalkalden und Bezirksausschuss Kassel. Die hierin befindlichen Akten
des Oberbergamtes Clausthal sind im Zuge einer Bestandsbereinigung zwischen dem
Oberbergamt Clausthal und dem Groß-Hessischen Staatsministerium – Abteilung Bergbau
1947 an dieses abgegeben worden. Von hier aus müssen die Unterlagen nach Hersfeld gelangt
und dort zusammen mit denen des Bergamtes Kassel abgegeben worden sein. Den Schwerpunkt
dieser älteren Unterlagen stellen Betriebsakten von 1867 bis 1945 dar. Schlussendlich befinden
sich noch 10 MM unverzeichnetes Material im Bestand, welches hauptsächlich aus Werksakten
besteht.
Einen zweiten Zuwachs hat der Bestand durch die Akzession Acc. 2012/65 erfahren, wobei hier
vom Regierungspräsidium Gießen, Dezernat Bergaufsicht Schriftgut abgegeben wurde. Durch
eine Bestandsbereinigung gelangten dabei 0,16 MM Schriftgut in den Bestand 413 Kassel.
Im Jahr 2021 konnten ungefähr 10 MM des Bestands 413 Kassel im Rahmen einer Laufbahnprüfung für den gehobenen Archivdienst erschlossen werden.
zum Verbleib von Unterlagen. Das Bergamt Kassel verwies darauf, dass durch die
Bombardierung Kassels und der Zerstörung des Dienstsitzes in der Karthäuserstraße 21
sämtliche ältere Unterlagen vernichtet worden seien und damit keine Übernahme von Schriftgut
möglich sei. Erst vierzig Jahre später kam es zur ersten Übernahme.
Der Bestand 413 Kassel kam dabei im Zuge von zwei Ablieferungen ins Staatsarchiv Marburg.
Bei der Akzession Acc. 2008/75 wurden 23,75 MM Schriftgut vom Regierungspräsidium
Kassel, Dezernat Bergaufsicht Bad Hersfeld übernommen. Der Großteil dieser Unterlagen wies
die Provenienz Bergamt Kassel auf und hatte eine Laufzeit von 1943 bis 1964.
Der restliche Teil dieser Akzession dagegen stammt aus den Provenienzen Oberbergamt
Clausthal, Bergamt Schmalkalden und Bezirksausschuss Kassel. Die hierin befindlichen Akten
des Oberbergamtes Clausthal sind im Zuge einer Bestandsbereinigung zwischen dem
Oberbergamt Clausthal und dem Groß-Hessischen Staatsministerium – Abteilung Bergbau
1947 an dieses abgegeben worden. Von hier aus müssen die Unterlagen nach Hersfeld gelangt
und dort zusammen mit denen des Bergamtes Kassel abgegeben worden sein. Den Schwerpunkt
dieser älteren Unterlagen stellen Betriebsakten von 1867 bis 1945 dar. Schlussendlich befinden
sich noch 10 MM unverzeichnetes Material im Bestand, welches hauptsächlich aus Werksakten
besteht.
Einen zweiten Zuwachs hat der Bestand durch die Akzession Acc. 2012/65 erfahren, wobei hier
vom Regierungspräsidium Gießen, Dezernat Bergaufsicht Schriftgut abgegeben wurde. Durch
eine Bestandsbereinigung gelangten dabei 0,16 MM Schriftgut in den Bestand 413 Kassel.
Im Jahr 2021 konnten ungefähr 10 MM des Bestands 413 Kassel im Rahmen einer Laufbahnprüfung für den gehobenen Archivdienst erschlossen werden.
Geschichte des Bestandsbildners
Geschichte des Bestandsbildners
Die Gründung des Bergreviers Kassel als Vorläuferbehörde des Bergamtes Kassel fand am
01.07.1867 mit der Zuständigkeit über die Grafschaft Schaumburg und den Kreisen Kassel,
Witzenhausen, Melsungen, Hofgeismar, Fritzlar, Homberg, Wolfhagen, Marburg,
Frankenberg, Kirchhain und Ziegenhain statt. Sie war die Folge der Annexion Kurhessens
durch Preußen und der Einführung des preußischen Allgemeinen Berggesetzes am 01.07.1867
für diese Region. Als unterste Bergbehörde unterstand das Bergrevier Kassel der vorerst noch
bestehenbleibenden Oberberg- und Salzwerksdirektion Kassel und dem Preußischen
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Als Sonderpolizeibehörde oblagen dem Bergrevierbeamten die Aufsicht über alle
Unternehmungen und Unternehmen, die mit der Aufsuchung und Gewinnung von Gold, Silber,
Quecksilber, Eisen (mit Ausnahme der Raseneisenerze), Blei, Kupfer, Zinn, Zink, Kobalt,
Nickel, Arsenik, Mangan, Antimon, Schwefel, Alaun- und Vitriolerzen, Steinkohle,
Braunkohle, Graphit, Steinsalzen, Salzen und Soolquellen beschäftigt waren. Dabei umfasste
dies auch die Betriebsverhältnisse, sicherheitsrelevante Belange und die Aus- und Fortbildung
der im Bergbau beschäftigten Arbeiter und Angestellten.
1868 wurde die Oberberg- und Salzwerksdirektion Kassel aufgelöst und die Oberaufsicht dem
neugegründeten Oberbergamt Clausthal übertragen, welche bis 1946 die vorgesetzte Behörde
blieb. Bereits 1869 kam es dann zu kleineren Gebietsanpassungen, indem zum 01.01.1869 die
Exklave Grafschaft Schaumburg dem Bergrevier Hannover zugeschlagen wurde und das
Bergrevier Kassel dafür die Aufsicht über das Amt und Stadt Münden erhielt.1894 wurde das
Gebiet kurzzeitig um die Kreise Göttingen, Münden und Uslar erweitert, aber bereits 1895 zum
Teil dem Bergrevier Goslar übergeben. Am 01.04.1932 wurde die Aufsicht über den Kreis
Waldeck und am 01.11.1933 um drei darin eingeschlossene hessen-darmstädtische Enklaven
am Edersee erweitert.
Auch die fachliche Zuständigkeit wurde in den Jahren 1933 und 1934 ausgeweitet. So wurde
die Aufsicht analog zum Allgemeinen Berggesetz am 18.12.1933 auf die unterirdischen
Mineralgewinnungsbetrieben und auf Tiefbohrungen (ab 100 m), am 12.05.1934 auf Erdöl und
am 12.05.1934 auf Phosphorit ausgeweitet.
Kriegsbedingt wurden 1941 die in der Provinz Hannover liegenden Gebiete des Bergreviers
Kassel dem Bergrevier Goslar-Nord übertragen. Gleichzeit fand ein Jahr später eine sachliche
Erweiterung statt. Durch Verordnung vom 31.12.1942 erfolgte abermals die Ausweitung des
Zuständigkeitsbereiches auf die traditionell zu Steinen- und Erden gezählten Rohstoffe Ton,
Bleicherde, Bentonit, Kaolin, Feldspat, Pegmatitsand, Glimmer, Quarzit, Quarz, Magnesit,
Bauxit, Flußspat, Schwerspat, Talkum, Speckstein und Kieselgur.
Durch Reichsgesetz vom 30.09.1942 wurden sämtliche deutschen Landesbergverwaltungen
dem Reich einverleibt. Neben der Umbenennung vom Bergrevier zum Bergamt Kassel, wurde
es damit faktisch mit Wirkung zum 01.04.1943 unterste Reichsbergbaubehörde. Am
22.10.1943 erhielt das Bergamt Kassel, welches seinen Amtssitz in der Karthäuserstraße 21
hatte, einen Bombenvolltreffer, welcher sämtliche Unterlagen und Aufzeichnungen vernichtete.
Aufgrund der Kriegshandlungen um Kassel wurde das Bergamt anschließend im Oktober 1944
nach Frielendorf verlegt, von wo es erst im Oktober 1945 nach Kassel zurückkehrte. Bereits
vor Kriegsende wurde dem Bergamt Kassel kriegsbedingt die Mitaufsicht über die westlichen
Kreise Eschwege, Rotenburg, Hersfeld, Hünfeld und Fulda des Bergamtes Schmalkalden
übertragen, die nach der sowjetischen Besetzung Thüringens 1945 dem Bergamt verblieben.
Nach Kriegsende und der Gründung des Landes Groß-Hessen wurde das Bergamt Kassel
wieder Landesbehörde. Durch Verordnung vom 10.01.1946 wurde die oberste und mittlere
Aufsicht auf den Minister für Wirtschaft und Verkehr vereint und die vier Bergämter
Darmstadt, Dillenburg, Weilburg und Kassel diesem direkt unterstellt. Dem Bergamt Kassel
wurde dabei als örtliche Zuständigkeit der Regierungsbezirk Kassel überwiesen. Am
25.06.1949 wurde aus der inzwischen zweistufigen wieder eine dreistufige Bergbehörde, indem
das Hessische Oberbergamt Wiesbaden als Oberbehörde gegründet wurde.
Durch die Neufassung des Allgemeinen Berggesetzes für das Land Hessen vom 11.10.1953
wurde die Aufsicht der Bergbehörde über die Mineralien und Bodenschätze Wolfram,
Molybdän, Vanadium, Chrom, Titan, Wismut, Uran- und Thoriumerze, Kali-, Magnesia- und
Borsalze erweitert.
Eine territoriale Neuausrichtung des Verwaltungsbezirkes des Bergamtes erfolgte bereits am
30.06.1953. Hierbei wurden die Stadt- und Landkreise Fulda und Marburg, sowie die Kreise
Frankenberg und Waldeck aus dem Amtsbezirk herausgelöst und den angrenzenden
Bergämtern Dillenburg und Darmstadt zugeschlagen. Eine erneute Anpassung erfolgte mit
Verordnung vom 23.12.1964. Hierdurch wurden die Bergämter Darmstadt und Dillenburg
aufgelöst und das Bergamt Hersfeld neugeschaffen. Der zukünftige Verwaltungsbezirk des
Bergamtes Kassel änderte sich dahingehend, dass es die Kreise Hersfeld, Hünfeld und
Rotenburg an das Bergamt Hersfeld abgab, gleichzeitig aber die Kreise Marburg, Frankenberg
und Waldeck zurückerhielt. Eine letzte Gebietsanpassung wurde durch die Gebietsreform 1977
notwendig, wodurch der Kreis Biedenkopf durch Fusion mit dem Kreis Marburg zum
Verwaltungsgebiet des Bergamtes Kassel hinzukam. 1969 kam es zu einer Neufassung des
Hessischen Berggesetzes, welches nur kleinere Veränderungen mit sich brachte und im Kern
noch immer dem Allgemeinen Berggesetz folgte. Am 01.01.1982 trat das Bundesberggesetz in
Kraft, welches die landesrechtlichen Regelungen außer Kraft setzte. Damit verbunden war die
Kompetenzerweiterungen bezüglich der Aufsicht über Erdwärme und die Abfallverwertung
und -beseitigung der Bergbaubetriebe, aber auch die Aufsicht über Schauhöhlen und -bergwerke.
Schlussendlich wurde am 15.07.1997 das Gesetz zur Neuorganisation der hessischen
Umweltverwaltung (GVBl I, S. 233) erlassen, das zum 01.10.1997 die Auflösung der
Bergämter und deren Eingliederung in die anliegenden Regierungspräsidien vorsah. Die
Geschäfte des Bergamtes Kassel wurden zukünftig vom Dezernat Bergaufsicht des
Regierungspräsidiums Kassel mit Sitz in Bad Hersfeld weitergeführt.
Leiter des Bergamtes Kassel (vormals Bergrevierbeamte):
1867-1901: Julius Heinrich Des Coudres (1822-1902)
1891-1896: Hans von Morsey-Picard (1854-1914)
1896-1900: Friedrich Illner (1861-1937)
1900-1906: Gustav Ernst
1907-1921: Gustav Schornstein
1921-1937: Karl Wiegand
1938-1953: Hans Hasemann (1887-?)
1953-1970: Oskar Eckert (1905-?)
1970-1997: Erwin Braun (1931-2018)
01.07.1867 mit der Zuständigkeit über die Grafschaft Schaumburg und den Kreisen Kassel,
Witzenhausen, Melsungen, Hofgeismar, Fritzlar, Homberg, Wolfhagen, Marburg,
Frankenberg, Kirchhain und Ziegenhain statt. Sie war die Folge der Annexion Kurhessens
durch Preußen und der Einführung des preußischen Allgemeinen Berggesetzes am 01.07.1867
für diese Region. Als unterste Bergbehörde unterstand das Bergrevier Kassel der vorerst noch
bestehenbleibenden Oberberg- und Salzwerksdirektion Kassel und dem Preußischen
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Als Sonderpolizeibehörde oblagen dem Bergrevierbeamten die Aufsicht über alle
Unternehmungen und Unternehmen, die mit der Aufsuchung und Gewinnung von Gold, Silber,
Quecksilber, Eisen (mit Ausnahme der Raseneisenerze), Blei, Kupfer, Zinn, Zink, Kobalt,
Nickel, Arsenik, Mangan, Antimon, Schwefel, Alaun- und Vitriolerzen, Steinkohle,
Braunkohle, Graphit, Steinsalzen, Salzen und Soolquellen beschäftigt waren. Dabei umfasste
dies auch die Betriebsverhältnisse, sicherheitsrelevante Belange und die Aus- und Fortbildung
der im Bergbau beschäftigten Arbeiter und Angestellten.
1868 wurde die Oberberg- und Salzwerksdirektion Kassel aufgelöst und die Oberaufsicht dem
neugegründeten Oberbergamt Clausthal übertragen, welche bis 1946 die vorgesetzte Behörde
blieb. Bereits 1869 kam es dann zu kleineren Gebietsanpassungen, indem zum 01.01.1869 die
Exklave Grafschaft Schaumburg dem Bergrevier Hannover zugeschlagen wurde und das
Bergrevier Kassel dafür die Aufsicht über das Amt und Stadt Münden erhielt.1894 wurde das
Gebiet kurzzeitig um die Kreise Göttingen, Münden und Uslar erweitert, aber bereits 1895 zum
Teil dem Bergrevier Goslar übergeben. Am 01.04.1932 wurde die Aufsicht über den Kreis
Waldeck und am 01.11.1933 um drei darin eingeschlossene hessen-darmstädtische Enklaven
am Edersee erweitert.
Auch die fachliche Zuständigkeit wurde in den Jahren 1933 und 1934 ausgeweitet. So wurde
die Aufsicht analog zum Allgemeinen Berggesetz am 18.12.1933 auf die unterirdischen
Mineralgewinnungsbetrieben und auf Tiefbohrungen (ab 100 m), am 12.05.1934 auf Erdöl und
am 12.05.1934 auf Phosphorit ausgeweitet.
Kriegsbedingt wurden 1941 die in der Provinz Hannover liegenden Gebiete des Bergreviers
Kassel dem Bergrevier Goslar-Nord übertragen. Gleichzeit fand ein Jahr später eine sachliche
Erweiterung statt. Durch Verordnung vom 31.12.1942 erfolgte abermals die Ausweitung des
Zuständigkeitsbereiches auf die traditionell zu Steinen- und Erden gezählten Rohstoffe Ton,
Bleicherde, Bentonit, Kaolin, Feldspat, Pegmatitsand, Glimmer, Quarzit, Quarz, Magnesit,
Bauxit, Flußspat, Schwerspat, Talkum, Speckstein und Kieselgur.
Durch Reichsgesetz vom 30.09.1942 wurden sämtliche deutschen Landesbergverwaltungen
dem Reich einverleibt. Neben der Umbenennung vom Bergrevier zum Bergamt Kassel, wurde
es damit faktisch mit Wirkung zum 01.04.1943 unterste Reichsbergbaubehörde. Am
22.10.1943 erhielt das Bergamt Kassel, welches seinen Amtssitz in der Karthäuserstraße 21
hatte, einen Bombenvolltreffer, welcher sämtliche Unterlagen und Aufzeichnungen vernichtete.
Aufgrund der Kriegshandlungen um Kassel wurde das Bergamt anschließend im Oktober 1944
nach Frielendorf verlegt, von wo es erst im Oktober 1945 nach Kassel zurückkehrte. Bereits
vor Kriegsende wurde dem Bergamt Kassel kriegsbedingt die Mitaufsicht über die westlichen
Kreise Eschwege, Rotenburg, Hersfeld, Hünfeld und Fulda des Bergamtes Schmalkalden
übertragen, die nach der sowjetischen Besetzung Thüringens 1945 dem Bergamt verblieben.
Nach Kriegsende und der Gründung des Landes Groß-Hessen wurde das Bergamt Kassel
wieder Landesbehörde. Durch Verordnung vom 10.01.1946 wurde die oberste und mittlere
Aufsicht auf den Minister für Wirtschaft und Verkehr vereint und die vier Bergämter
Darmstadt, Dillenburg, Weilburg und Kassel diesem direkt unterstellt. Dem Bergamt Kassel
wurde dabei als örtliche Zuständigkeit der Regierungsbezirk Kassel überwiesen. Am
25.06.1949 wurde aus der inzwischen zweistufigen wieder eine dreistufige Bergbehörde, indem
das Hessische Oberbergamt Wiesbaden als Oberbehörde gegründet wurde.
Durch die Neufassung des Allgemeinen Berggesetzes für das Land Hessen vom 11.10.1953
wurde die Aufsicht der Bergbehörde über die Mineralien und Bodenschätze Wolfram,
Molybdän, Vanadium, Chrom, Titan, Wismut, Uran- und Thoriumerze, Kali-, Magnesia- und
Borsalze erweitert.
Eine territoriale Neuausrichtung des Verwaltungsbezirkes des Bergamtes erfolgte bereits am
30.06.1953. Hierbei wurden die Stadt- und Landkreise Fulda und Marburg, sowie die Kreise
Frankenberg und Waldeck aus dem Amtsbezirk herausgelöst und den angrenzenden
Bergämtern Dillenburg und Darmstadt zugeschlagen. Eine erneute Anpassung erfolgte mit
Verordnung vom 23.12.1964. Hierdurch wurden die Bergämter Darmstadt und Dillenburg
aufgelöst und das Bergamt Hersfeld neugeschaffen. Der zukünftige Verwaltungsbezirk des
Bergamtes Kassel änderte sich dahingehend, dass es die Kreise Hersfeld, Hünfeld und
Rotenburg an das Bergamt Hersfeld abgab, gleichzeitig aber die Kreise Marburg, Frankenberg
und Waldeck zurückerhielt. Eine letzte Gebietsanpassung wurde durch die Gebietsreform 1977
notwendig, wodurch der Kreis Biedenkopf durch Fusion mit dem Kreis Marburg zum
Verwaltungsgebiet des Bergamtes Kassel hinzukam. 1969 kam es zu einer Neufassung des
Hessischen Berggesetzes, welches nur kleinere Veränderungen mit sich brachte und im Kern
noch immer dem Allgemeinen Berggesetz folgte. Am 01.01.1982 trat das Bundesberggesetz in
Kraft, welches die landesrechtlichen Regelungen außer Kraft setzte. Damit verbunden war die
Kompetenzerweiterungen bezüglich der Aufsicht über Erdwärme und die Abfallverwertung
und -beseitigung der Bergbaubetriebe, aber auch die Aufsicht über Schauhöhlen und -bergwerke.
Schlussendlich wurde am 15.07.1997 das Gesetz zur Neuorganisation der hessischen
Umweltverwaltung (GVBl I, S. 233) erlassen, das zum 01.10.1997 die Auflösung der
Bergämter und deren Eingliederung in die anliegenden Regierungspräsidien vorsah. Die
Geschäfte des Bergamtes Kassel wurden zukünftig vom Dezernat Bergaufsicht des
Regierungspräsidiums Kassel mit Sitz in Bad Hersfeld weitergeführt.
Leiter des Bergamtes Kassel (vormals Bergrevierbeamte):
1867-1901: Julius Heinrich Des Coudres (1822-1902)
1891-1896: Hans von Morsey-Picard (1854-1914)
1896-1900: Friedrich Illner (1861-1937)
1900-1906: Gustav Ernst
1907-1921: Gustav Schornstein
1921-1937: Karl Wiegand
1938-1953: Hans Hasemann (1887-?)
1953-1970: Oskar Eckert (1905-?)
1970-1997: Erwin Braun (1931-2018)
Enthält v.a.
Enthält v.a.
Einhaltung des Berggesetzes, Bergpolizei
Arbeitsschutz, Sicherheit, Unfallverhütung
bergpolizeiliche Ermittlungen, Unfalluntersuchungen
Betriebsakten (größtenteils noch unverzeichnet)
Literatur
Literatur
Hessisches Oberbergamt Wiesbaden (Hg.), Bergbehörden und Bergbau in Hessen, München 1995
Bergbauverein Hessen e.V. (Hg.), Geschichte des Bergbaulichen Vereins Kassel, Kassel
1966
1966
Hartmut Schade, Die hessische Bergbehörde - gestern und heute (Teil 1), in: Gezähekiste 10
(2012), S. 8-12
(2012), S. 8-12
Hartmut Schade, Die hessische Bergbehörde - gestern und heute (Teil 2), in: Gezähekiste 11
(2013), S. 14-17
(2013), S. 14-17
Hartmut Schade, Über 700 Jahre Bergbehörde in Hessen, in: Jahrbuch des nassauischen
Vereins für Naturkunde 138 (2017), S. 89-110
Vereins für Naturkunde 138 (2017), S. 89-110
Friedrich Waitz von Eschen, Der nordhessische Braunkohlenbergbau 1578 bis 2003, in:
Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde 110 (2005), S. 113-128
Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde 110 (2005), S. 113-128
Findmittel
Findmittel
Arcinsys-Datenbank
13 MM unerschlossen
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang
Umfang
23 MM
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Letzte Aktualisierung: 05.01.2023