488
Vollständige Signatur
HHStAW, 488
Bestand
Identifikation (kurz)
Titel
Titel
Zollämter
Siehe
Korrespondierende Archivalien
Korrespondierende Archivalien
Abt. 531 Oberfinanzdirektion Frankfurt
Bestandsdaten
Bestandsgeschichte
Bestandsgeschichte
Zugang 2013/92 und 2015/5
Sämtliche Unterlagen in diesem Bestand wurden mit dem Zugang 92/2013 an das Hessische Hauptstaatsarchiv Wiesbaden geliefert. Der Bestand kam im Rahmen von Umorganisationen der Zollämter in das Hauptzollamt Darmstadt. Dort fand im April 2010 eine Übernahme durch das Staatsarchiv Darmstadt statt, welches die den Zollamtsbezirk Frankfurt betreffenden Unterlagen zuständigkeitshalber im Dezember 2013 an das Hauptstaatsarchiv Wiesbaden übergab.
Sämtliche Unterlagen in diesem Bestand wurden mit dem Zugang 92/2013 an das Hessische Hauptstaatsarchiv Wiesbaden geliefert. Der Bestand kam im Rahmen von Umorganisationen der Zollämter in das Hauptzollamt Darmstadt. Dort fand im April 2010 eine Übernahme durch das Staatsarchiv Darmstadt statt, welches die den Zollamtsbezirk Frankfurt betreffenden Unterlagen zuständigkeitshalber im Dezember 2013 an das Hauptstaatsarchiv Wiesbaden übergab.
Geschichte des Bestandsbildners
Geschichte des Bestandsbildners
Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 11.8.1919 sah in Artikel 6 Absatz 6 die ausschließliche Gesetzgebung über das Zollwesen für das Reich vor, sodass die Zuständigkeit für die Zollämter von der Landes- auf die Reichsebene überging.
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Die hessische Zollverwaltung zwischen 1945 und 1950
Ende 1945 übertrug die amerikanische Militärregierung die Verwaltung der Zölle in Hessen dem Finanzminister, welcher entschied, auf die Schaffung einer Mittelbehörde zwischen dem Finanzministerium und den Zollämtern zu verzichten, da zu erwarten war, dass langfristig die Zuständigkeit für das Zollwesen an die Republik übergehen würde, sodass sich das hessischen Finanzministerium selbst als Mittelbehörde sah. Anders als die Finanzverwaltungen der übrigen westdeutschen Länder, löste daher das hessische Finanzministerium mit Erlass vom 2. Mai 1946 0 1501 - P 1 die Oberfinanzpräsidien in Kassel und Darmstadt auf, wobei das Oberfinanzpräsidium in Darmstadt in den letzten Kriegsjahren ohnehin nicht mehr bestanden hatte und somit seine Tätigkeit auch nicht wieder aufnahm.
Umorganisationen im Bereich der Hauptzollämter veranlasste das Finanzministerium mit dem Erlass vom 21.02.1946 0 3103 - St II, welcher das vollständig zerstörte Hauptzollamt Hanau stilllegte und die unterstellten Zollämter auf die Hauptzollämter Kassel und Frankfurt/Main-Gutleutstraße aufteilte. Ein Jahr später, am 25.02.1947, werden durch Erlass 0 3103 - St IX b die Hauptzollämter Hanau und Marburg vollständig aufgelöst und in Zollämter umgewandelt. Bis 1946 stand der Betrieb bei den Zollämtern still, da das durch den alliierten Kontrollrat erlassene Gesetz Nr. 161 über die Grenzkontrolle jeden 'Ein-, Aus- und Durchfuhrverkehr von Gütern und sonstigen Gegenständen über die Grenze' verbot und eine Einfuhr von Waren zur Ernährung der Bevölkerung nur durch die Besatzungsmächte selbst stattfand. Erst im Sommer 1946 ließ der alliierte Kontrollrat die Einfuhr von Lebensmitteln und Kleidung in Form von Geschenken zu, weshalb das hessische Finanzministerium mit Erlass vom 15.07.1946 Z 2401 - St 7 anordnete, diese Waren abgabenfrei abzufertigen. Bis 1948 hatte eine weitgehende Normalisierung der Arbeitsabläufe in den Zollstellen stattgefunden und insbesondere mit der Währungsumstellung am 20.06.1948 kam es zu einem Anstieg des Arbeitsanfalls in den Zollstellen.
Das Grundgesetz vom 23.05.1949 (aus BGBl. Nr. 1 vom 23.05.1949 S. 1) sieht in Artikel 105 Absatz 1 eine ausschließliche Gesetzgebung über das Zollwesen durch die Bundesrepublik vor, sodass ein Übergang in die Bundesfinanzverwaltung durch das 'Gesetz über die Finanzverwaltung' vom 6.09.1950 (aus BGBl. Nr. 39 vom 08.09.1950 S. 448) geregelt wurde und am 1.10.1950 stattfand. Dabei wurden auch die Beamten und Angestellten der Zollverwaltungen vom Landes- in den Bundesdienst übernommen.
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Aufbau der Zollverwaltung in Hessen seit 1950
Mit dem Zolltarifgesetz vom 16.08.1951 (aus BGBl. Nr. 42 vom 03.09.1951 S. 527) wurde der Wechsel vom Gewichtszoll zum Wertzoll vorbereitet, der am 1.10.1951 stattfand. Seit dem Übergang in die Bundesfinanzverwaltung am 1.10.1950, geregelt durch das 'Gesetz über die Finanzverwaltung' vom 6.09.1950 (aus BGBl. Nr. 39 vom 08.09.1950 S. 448) und Erlasse des Bundesministeriums der Finanzen, ist der Aufbau der Zollverwaltung dreistufig: auf oberster Ebene stand bis 1998 für Hessen die Oberfinanzdirektion, welche sowohl eine Bundes- als auch eine Landesbehörde war und ihren Sitz zunächst in Wiesbaden, ab 1955 in Frankfurt hatte. Darunter befand sich die Ebene der Hauptzollämter: Wiesbaden, Gießen, Darmstadt, Kassel, Fulda, Frankfurt/Main-Gutleutstraße (bzw. West), Frankfurt/Main-Domplatz (bzw. Ost) und ab 1960 auch Frankfurt/Main-Flughafen (bzw. Süd). Auf der dritten Ebene befanden sich Zollämter, Zollzweigstellen, Grenzkontrollstellen etc.
Ab 1998 wurde die Zollabteilung der Oberfinanzdirektion Koblenz formal angegliedert. Dieser unterstanden in Hessen nur noch 5 Hauptzollämter, da die beiden Frankfurter Hauptzollämter Gutleutstraße und Domplatz 1995 vereinigt, das Hauptzollamt Kassel dem Hauptzollamt Gießen angegliedert und das Hauptzollamt Wiesbaden aufgelöst und seine Aufgaben an Gießen und Darmstadt aufgeteilt worden waren. Dem untergeordnet waren die Zollämter, Zweigstellen, Grenzkontrollstellen etc.
Seit 2008 wird die Umsetzung der Zollverwaltung von den 5 Bundesfinanzdirektionen durchgeführt. In der Zuständigkeit der Bundesfinanzdirektion West liegen die beiden hessischen Hauptzollämter Frankfurt/Main-Flughafen und Gießen; der Bundesfinanzdirektion Südwest in Neustadt an der Weinstraße untersteht das hessische Hauptzollamt Darmstadt. Die Hauptzollämter Frankfurt und Fulda wurden aufgelöst. Auf der dritten Ebene finden sich unter dem Hauptzollamt Frankfurt/Main-Flughafen die Zollämter 'Reise', 'Fracht' und 'Flughafenüberwachung', die Zollämter des Hauptzollamtes Gießen sind in Bad Hersfeld, Kassel, Marburg, Oberursel und Wetzlar, und die Zollämter des Hauptzollamtes Darmstadt befinden sich in Darmstadt, Bensheim, Hanau, Höchst, Frankfurt/Main Osthafen und Wiesbaden. Daneben gibt es in Hessen das Zollfandungsamt Frankfurt, welches Dienstsitze in Kassel und Kaiserslautern hat und dem Zollkriminalamt in Köln untersteht.
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Die Hauptzollämter in Frankfurt
Das vormalige Königlich-Preußische Hauptsteueramt erfuhr 1909 eine Umbenennung in Hauptzollamt. Es befand sich bis 1912 in der Alten Mainzer Gasse. Am 1.4.1912 wurde es nach einer Verordnung des preußischen Finanzministeriums aufgeteilt in die beiden Hauptzollämter Frankfurt/Main West oder auch Gutleutstraße nach seinem neuen Standort, und Frankfurt/Main Ost in der Börsenstraße, nach einem Umzug 1928 am Domplatz.
Auf Befehl der amerikanischen Militärregierung unterstanden die Frankfurter Hauptzollämter 1945 kurzzeitig dem kommissarischen Oberbürgermeister Frankfurts, bis sie am 1.11.1945 dem hessischen Finanzministerium in Wiesbaden unterstellt wurden. Bis 1960 war die Arbeit bei den Frankfurter Hauptzollämtern nach Aufgabengebieten verteilt: Das Hauptzollamt Frankfurt/Main-Domplatz war für die Erhebung der Verbrauchsteuern zuständig, das Hauptzollamt Frankfurt/Gutleutstraße für die Erhebung von Zöllen. Mit der Errichtung des dritten Hauptzollamtes in Frankfurt (Flughafen), wurde die Arbeitsaufteilung nach Aufgabengebieten mit einer regionalen Aufteilung des Stadtgebietes Frankfurt ersetzt.
Ab dem 1.8.1960 war das Hauptzollamt Frankfurt/Main-Süd verantwortlich für die Zollämter Frankfurt/Main-Flughafen, Offenbach mit der Zollzweigstelle Offenbach-Hafen, Offenbach-Güterbahnhof, Hanau mit der Zollzweigstelle Hanau-Güterbahnhof, Langen mit der Zollzweigstelle Egelsbach-Flughafen und die Bezirkszollkommissariate Offenbach und Hanau.
Das Hauptzollamt Frankfurt/Main Domplatz hatte die Zollabfertigungsstelle Post beim Hauptzollamt Frankfurt/Main Domplatz, die Zollzweigstelle beim Postamt I (Ausfuhr), das Zollamt Expressgut, das Zollamt Frankfurt/Main Großmarkthalle, das Zollamt Frankfurt/Main-Osthafen, das Zollamt Oberursel und die Bezirkszollkommissariate Frankfurt/Main Domplatz I und II und Oberursel.
Das Hauptzollamt Frankfurt/Main-Gutleutstraße war verantwortlich für die Zollabfertigungsstellen Frankfurt/Main-Zollhof und Frankfurt/Main-Westhafen, die Zollämter Frankfurt/Main-Güterbahnhof mit der Zollzweigstelle Frankfurt/Main-Messe und Frankfurt/Main-Höchst mit der Zollzweigstelle Farbwerke Höchst und die Bezirkszollkommissariate Frankfurt/Main-Gutleutstraße I und II und Frankfurt/Main-Höchst. Bei den Zollämtern änderten sich die Zuständigkeiten jedoch öfters bzw. es kam zur Schließung oder Neuerrichtung von Zollämtern und Zweigstellen.
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Zollämter heute
Heute nehmen die Zollämter Aufgaben in den Arbeitsbereichen Einfuhr- und Ausfuhrabfertigung war.
Dazu zählen:
- Warenerfassung
- Annahme und Prüfung der Zollanmeldung (Beschau, Prüfung der Einhaltung der Vorschriften, Anerkennung von Präferenzpapieren)
- Berechnung der Einfuhrabgaben
- Sicherstellung und Beschlagnahmung von Waren, bei denen Überlassung unzulässig ist oder nicht in Anspruch genommen wird
- Gestellung zur Ausfuhr
- Ausfuhrüberwachung
- Ausstellung der Präferenzpapiere
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Die hessische Zollverwaltung zwischen 1945 und 1950
Ende 1945 übertrug die amerikanische Militärregierung die Verwaltung der Zölle in Hessen dem Finanzminister, welcher entschied, auf die Schaffung einer Mittelbehörde zwischen dem Finanzministerium und den Zollämtern zu verzichten, da zu erwarten war, dass langfristig die Zuständigkeit für das Zollwesen an die Republik übergehen würde, sodass sich das hessischen Finanzministerium selbst als Mittelbehörde sah. Anders als die Finanzverwaltungen der übrigen westdeutschen Länder, löste daher das hessische Finanzministerium mit Erlass vom 2. Mai 1946 0 1501 - P 1 die Oberfinanzpräsidien in Kassel und Darmstadt auf, wobei das Oberfinanzpräsidium in Darmstadt in den letzten Kriegsjahren ohnehin nicht mehr bestanden hatte und somit seine Tätigkeit auch nicht wieder aufnahm.
Umorganisationen im Bereich der Hauptzollämter veranlasste das Finanzministerium mit dem Erlass vom 21.02.1946 0 3103 - St II, welcher das vollständig zerstörte Hauptzollamt Hanau stilllegte und die unterstellten Zollämter auf die Hauptzollämter Kassel und Frankfurt/Main-Gutleutstraße aufteilte. Ein Jahr später, am 25.02.1947, werden durch Erlass 0 3103 - St IX b die Hauptzollämter Hanau und Marburg vollständig aufgelöst und in Zollämter umgewandelt. Bis 1946 stand der Betrieb bei den Zollämtern still, da das durch den alliierten Kontrollrat erlassene Gesetz Nr. 161 über die Grenzkontrolle jeden 'Ein-, Aus- und Durchfuhrverkehr von Gütern und sonstigen Gegenständen über die Grenze' verbot und eine Einfuhr von Waren zur Ernährung der Bevölkerung nur durch die Besatzungsmächte selbst stattfand. Erst im Sommer 1946 ließ der alliierte Kontrollrat die Einfuhr von Lebensmitteln und Kleidung in Form von Geschenken zu, weshalb das hessische Finanzministerium mit Erlass vom 15.07.1946 Z 2401 - St 7 anordnete, diese Waren abgabenfrei abzufertigen. Bis 1948 hatte eine weitgehende Normalisierung der Arbeitsabläufe in den Zollstellen stattgefunden und insbesondere mit der Währungsumstellung am 20.06.1948 kam es zu einem Anstieg des Arbeitsanfalls in den Zollstellen.
Das Grundgesetz vom 23.05.1949 (aus BGBl. Nr. 1 vom 23.05.1949 S. 1) sieht in Artikel 105 Absatz 1 eine ausschließliche Gesetzgebung über das Zollwesen durch die Bundesrepublik vor, sodass ein Übergang in die Bundesfinanzverwaltung durch das 'Gesetz über die Finanzverwaltung' vom 6.09.1950 (aus BGBl. Nr. 39 vom 08.09.1950 S. 448) geregelt wurde und am 1.10.1950 stattfand. Dabei wurden auch die Beamten und Angestellten der Zollverwaltungen vom Landes- in den Bundesdienst übernommen.
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Aufbau der Zollverwaltung in Hessen seit 1950
Mit dem Zolltarifgesetz vom 16.08.1951 (aus BGBl. Nr. 42 vom 03.09.1951 S. 527) wurde der Wechsel vom Gewichtszoll zum Wertzoll vorbereitet, der am 1.10.1951 stattfand. Seit dem Übergang in die Bundesfinanzverwaltung am 1.10.1950, geregelt durch das 'Gesetz über die Finanzverwaltung' vom 6.09.1950 (aus BGBl. Nr. 39 vom 08.09.1950 S. 448) und Erlasse des Bundesministeriums der Finanzen, ist der Aufbau der Zollverwaltung dreistufig: auf oberster Ebene stand bis 1998 für Hessen die Oberfinanzdirektion, welche sowohl eine Bundes- als auch eine Landesbehörde war und ihren Sitz zunächst in Wiesbaden, ab 1955 in Frankfurt hatte. Darunter befand sich die Ebene der Hauptzollämter: Wiesbaden, Gießen, Darmstadt, Kassel, Fulda, Frankfurt/Main-Gutleutstraße (bzw. West), Frankfurt/Main-Domplatz (bzw. Ost) und ab 1960 auch Frankfurt/Main-Flughafen (bzw. Süd). Auf der dritten Ebene befanden sich Zollämter, Zollzweigstellen, Grenzkontrollstellen etc.
Ab 1998 wurde die Zollabteilung der Oberfinanzdirektion Koblenz formal angegliedert. Dieser unterstanden in Hessen nur noch 5 Hauptzollämter, da die beiden Frankfurter Hauptzollämter Gutleutstraße und Domplatz 1995 vereinigt, das Hauptzollamt Kassel dem Hauptzollamt Gießen angegliedert und das Hauptzollamt Wiesbaden aufgelöst und seine Aufgaben an Gießen und Darmstadt aufgeteilt worden waren. Dem untergeordnet waren die Zollämter, Zweigstellen, Grenzkontrollstellen etc.
Seit 2008 wird die Umsetzung der Zollverwaltung von den 5 Bundesfinanzdirektionen durchgeführt. In der Zuständigkeit der Bundesfinanzdirektion West liegen die beiden hessischen Hauptzollämter Frankfurt/Main-Flughafen und Gießen; der Bundesfinanzdirektion Südwest in Neustadt an der Weinstraße untersteht das hessische Hauptzollamt Darmstadt. Die Hauptzollämter Frankfurt und Fulda wurden aufgelöst. Auf der dritten Ebene finden sich unter dem Hauptzollamt Frankfurt/Main-Flughafen die Zollämter 'Reise', 'Fracht' und 'Flughafenüberwachung', die Zollämter des Hauptzollamtes Gießen sind in Bad Hersfeld, Kassel, Marburg, Oberursel und Wetzlar, und die Zollämter des Hauptzollamtes Darmstadt befinden sich in Darmstadt, Bensheim, Hanau, Höchst, Frankfurt/Main Osthafen und Wiesbaden. Daneben gibt es in Hessen das Zollfandungsamt Frankfurt, welches Dienstsitze in Kassel und Kaiserslautern hat und dem Zollkriminalamt in Köln untersteht.
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Die Hauptzollämter in Frankfurt
Das vormalige Königlich-Preußische Hauptsteueramt erfuhr 1909 eine Umbenennung in Hauptzollamt. Es befand sich bis 1912 in der Alten Mainzer Gasse. Am 1.4.1912 wurde es nach einer Verordnung des preußischen Finanzministeriums aufgeteilt in die beiden Hauptzollämter Frankfurt/Main West oder auch Gutleutstraße nach seinem neuen Standort, und Frankfurt/Main Ost in der Börsenstraße, nach einem Umzug 1928 am Domplatz.
Auf Befehl der amerikanischen Militärregierung unterstanden die Frankfurter Hauptzollämter 1945 kurzzeitig dem kommissarischen Oberbürgermeister Frankfurts, bis sie am 1.11.1945 dem hessischen Finanzministerium in Wiesbaden unterstellt wurden. Bis 1960 war die Arbeit bei den Frankfurter Hauptzollämtern nach Aufgabengebieten verteilt: Das Hauptzollamt Frankfurt/Main-Domplatz war für die Erhebung der Verbrauchsteuern zuständig, das Hauptzollamt Frankfurt/Gutleutstraße für die Erhebung von Zöllen. Mit der Errichtung des dritten Hauptzollamtes in Frankfurt (Flughafen), wurde die Arbeitsaufteilung nach Aufgabengebieten mit einer regionalen Aufteilung des Stadtgebietes Frankfurt ersetzt.
Ab dem 1.8.1960 war das Hauptzollamt Frankfurt/Main-Süd verantwortlich für die Zollämter Frankfurt/Main-Flughafen, Offenbach mit der Zollzweigstelle Offenbach-Hafen, Offenbach-Güterbahnhof, Hanau mit der Zollzweigstelle Hanau-Güterbahnhof, Langen mit der Zollzweigstelle Egelsbach-Flughafen und die Bezirkszollkommissariate Offenbach und Hanau.
Das Hauptzollamt Frankfurt/Main Domplatz hatte die Zollabfertigungsstelle Post beim Hauptzollamt Frankfurt/Main Domplatz, die Zollzweigstelle beim Postamt I (Ausfuhr), das Zollamt Expressgut, das Zollamt Frankfurt/Main Großmarkthalle, das Zollamt Frankfurt/Main-Osthafen, das Zollamt Oberursel und die Bezirkszollkommissariate Frankfurt/Main Domplatz I und II und Oberursel.
Das Hauptzollamt Frankfurt/Main-Gutleutstraße war verantwortlich für die Zollabfertigungsstellen Frankfurt/Main-Zollhof und Frankfurt/Main-Westhafen, die Zollämter Frankfurt/Main-Güterbahnhof mit der Zollzweigstelle Frankfurt/Main-Messe und Frankfurt/Main-Höchst mit der Zollzweigstelle Farbwerke Höchst und die Bezirkszollkommissariate Frankfurt/Main-Gutleutstraße I und II und Frankfurt/Main-Höchst. Bei den Zollämtern änderten sich die Zuständigkeiten jedoch öfters bzw. es kam zur Schließung oder Neuerrichtung von Zollämtern und Zweigstellen.
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Zollämter heute
Heute nehmen die Zollämter Aufgaben in den Arbeitsbereichen Einfuhr- und Ausfuhrabfertigung war.
Dazu zählen:
- Warenerfassung
- Annahme und Prüfung der Zollanmeldung (Beschau, Prüfung der Einhaltung der Vorschriften, Anerkennung von Präferenzpapieren)
- Berechnung der Einfuhrabgaben
- Sicherstellung und Beschlagnahmung von Waren, bei denen Überlassung unzulässig ist oder nicht in Anspruch genommen wird
- Gestellung zur Ausfuhr
- Ausfuhrüberwachung
- Ausstellung der Präferenzpapiere
Enthält
Enthält
Der Bestand umfasst Akten und Chroniken von Frankfurter Hauptzollämtern und Zollämtern, insbesondere des Hauptzollamtes Frankfurt/Main-Gutleutstraße. Doubletten der Chroniken wurden kassiert.
Literatur
Literatur
Chronik der Oberfinanzdirektion Frankfurt in der Bibliothek des Hessischen Hauptstaatsarchivs, Signatur: XXXI 806
Abt. 488 Nr. 7: Chronik des Hauptzollamt Frankfurt Süd
Abt. 488 Nr. 8: Chronik des Hauptzollamt Frankfurt Gutleutstraße
Abt. 488 Nr. 52: Chronik des Hauptzollamt Frankfurt Domplatz
Abt. 488 Nr. 55: Chronik des Zollamt Frankfurt Flughafen
Abt. 488 Nr. 56: Chronik des Zollamt Frankfurt Höchst
Abt. 488 Nr. 57: Chronik des Zollamt Gelnhausen
Abt. 488 Nr. 58: Chronik des Hauptzollamt Wiesbaden
Abt. 488 Nr. 80: Chronik des Zollamts Hanau
Findmittel
Findmittel
Online-Datenbank (Arcinsys)
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang
Umfang
7,88 lfm (Nr. 1-217)
Bearbeiter
Bearbeiter
Miriam Aust
Dorothee A.E. Sattler
Jasmin Hähn