250
Complete identifier
HStAM, 250
Fonds
Identification (short)
Title
Title
Kurhessisches Justizministerium
Life span
Life span
1711-1867
See
Corresponding archival items
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Hauptprotokoll für das Justiz-Ressort Bd. 28 (Jg. 1848) siehe: Prot. II Kassel C d 5
Fonds data
Custodial history
Custodial history
Nach dem Aufgehen Kurhessens in der preußischen Monarchie 1866 wurde ein kleiner Teil der Ministerialakten bis 1867 im Justizministerium in Berlin fortgeführt. Die gesamten Akten scheinen dann jedoch an das Oberlandesgericht in Kassel abgegeben worden zu sein. Von dort gelangte ein großer Teil der Überlieferung in den Jahren 1880, 1925 und 1941 in das Staatsarchiv. Ein nicht unbeträchtlicher Rest des Schriftgutes einschl. der Repertorien sollte nach Kriegsende abgegeben werden, wozu es durch die Kriegsverluste in Kassel leider nicht mehr kam.
History of creator
History of creator
Das im Zuge der kurhessischen Staats- und Verwaltungsreform von 1821 geschaffene Ministerial-Departement der Justiz war noch kein selbständiges Fachministerium im eigentlichen Sinne, sondern bildete mit den drei Departements des Innern, der Finanzen und der Auswärtigen Angelegenheiten einschl. der Haussachen eine Abteilung des mit dem Organisationsedikt vom 29.6.1821 neu eingerichteten Staatsministeriums. Es entwickelte sich jedoch schon bald zu einer faktisch selbständigen Behörde. Zur Ausbildung eines echten Fachministeriums kam es jedoch erst nach der Umbildung Kurhessens in eine konstitutionelle Monarchie aufgrund der im Jahre 1831 erlassenen Verfassung.
Dem Justizministerium stand nach § 22 des Organisationsediktes die Oberaufsicht über die bürgerliche und Strafrechtspflege zu, d.h. über die gesamte Rechtsprechung und ihre Organe einschl. des Personals, wozu auch die Untersuchungsgefängnisse, die Anwälte, die Polizeigerichtsbarkeit und teilweise die Militärgerichtsbarkeit gehörten. Weiterhin hatte das Justizministerium die Gnadensachen zu bearbeiten, Rechtsgutachten für andere Ministerien und das kurfürstliche Haus zu erstellen sowie die Prozesse des letzteren im Ausland zu leiten.
Dem Justizministerium stand nach § 22 des Organisationsediktes die Oberaufsicht über die bürgerliche und Strafrechtspflege zu, d.h. über die gesamte Rechtsprechung und ihre Organe einschl. des Personals, wozu auch die Untersuchungsgefängnisse, die Anwälte, die Polizeigerichtsbarkeit und teilweise die Militärgerichtsbarkeit gehörten. Weiterhin hatte das Justizministerium die Gnadensachen zu bearbeiten, Rechtsgutachten für andere Ministerien und das kurfürstliche Haus zu erstellen sowie die Prozesse des letzteren im Ausland zu leiten.
Includes
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Verwaltungs- und Personalakten
Finding aids
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Veröffentl. Findbuch von R. König, 1987; HADIS-Datenbank
Further information (fonds)
Extent
Extent
13 MM