A 3.35.1
Complete identifier
StadtA KS, A 3.35.1
Fonds
Identification (short)
Title
Title
Register
Life span
Life span
1874-1993
Fonds data
Essay
Essay
Die seit 1874 bzw. 1876 jahrgangsweise als Personenstandsbücher geführten Register für jeweils Geburten, Heiraten und Sterbefälle waren in den Standesämtern zunächst unbegrenzt aufzubewahren. Erst mit dem Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts, das zum 1. Januar 2009 in Kraft trat, wurden die Standesamtsregister zu Archivgut: Seitdem sind die Geburtenregister nach 110 Jahren, die Heiratsregister nach 80 Jahren und die Sterberegister nach 30 Jahren an das zuständige Archiv zur Archivierung abzugeben. In Hessen werden die Erst- oder Hauptbücher im jeweiligen Kommunalarchiv archiviert und die zur Sicherung angelegten Zweit- oder Nebenbücher zentral im Personenstandarchiv Hessen in Neustadt aufbewahrt. Neben den Registern führen die Standesämter sog. Sammelakten, welche hauptsächlich die für die Beurkundung notwendigen Unterlagen enthalten, bspw. die Sterbefallanzeige oder für die Eheschließung Geburtsurkunden und Meldebescheinigungen. Die Sammelakten werden jeweils getrennt für die Geburten, Heiraten und Sterbefälle geführt; für sie gelten die gleichen Aufbewahrungsfristen wie für die jeweiligen Register.
Eine Neuerung brachte die Gesetzesnovelle vom 3.11.1937: Anstelle des Heiratsregisters war nun vom Standesbeamten ein sog. Familienbuch zu führen. Neben der Beurkundung der Eheschließung wurden hier weitere Informationen zu den Eltern sowie zu den gemeinsamen Kindern des Ehepaares festgehalten, ferner wurden Angaben zur früheren Ehen, zur Staatsangehörigkeit sowie zur „rassischen Einordnung“ der Eheleute gemacht. Die nationalsozialistische Prägung des Gesetzes ist nicht zu übersehen, zumal für die Eheschließung ein sog. Ehetauglichkeitszeugnis beizubringen war. Das Familienbuch wurde von 1938 (in Kassel ab Juli 1938) bis einschließlich 1957 in der beschriebenen Form geführt. Ab 1. Januar 1958 war durch eine weitere Gesetzesnovelle wieder ein Heiratsregister für die Beurkundung der Eheschließungen zu führen. Daneben wurden bis Ende Dezember 2008 weiterhin Familienbücher geführt, jedoch handelte es sich dabei nicht eigentlich um Bücher, sondern um Einzelblätter, die ebenfalls Angaben über Eltern und gemeinsame Kinder der Eheleute enthielten und bei einem Umzug der Familie an das nun zuständige Standesamt weitergeleitet wurden. Ursprünglich wurde das Familienbuch dort geführt, wo die Familie lebte, ab 2007 schließlich am Ort der Eheschließung. Durch das am 1. Januar 2009 in Kraft getretene neue Personenstandsgesetz wurden die Familienbücher schließlich abgeschafft. Als weitere wichtige Neuerung brachte das Gesetz, neben der Abgabe an die Archive, zudem die elektronische Registerführung mit sich: Spätestens seit dem 1. Januar 2014 müssen in Deutschland die Geburten, Heiraten und Sterbefälle verpflichtend in elektronischen Registern und nicht mehr, wie bisher, in Büchern dokumentiert und beurkundet werden.
Eine Neuerung brachte die Gesetzesnovelle vom 3.11.1937: Anstelle des Heiratsregisters war nun vom Standesbeamten ein sog. Familienbuch zu führen. Neben der Beurkundung der Eheschließung wurden hier weitere Informationen zu den Eltern sowie zu den gemeinsamen Kindern des Ehepaares festgehalten, ferner wurden Angaben zur früheren Ehen, zur Staatsangehörigkeit sowie zur „rassischen Einordnung“ der Eheleute gemacht. Die nationalsozialistische Prägung des Gesetzes ist nicht zu übersehen, zumal für die Eheschließung ein sog. Ehetauglichkeitszeugnis beizubringen war. Das Familienbuch wurde von 1938 (in Kassel ab Juli 1938) bis einschließlich 1957 in der beschriebenen Form geführt. Ab 1. Januar 1958 war durch eine weitere Gesetzesnovelle wieder ein Heiratsregister für die Beurkundung der Eheschließungen zu führen. Daneben wurden bis Ende Dezember 2008 weiterhin Familienbücher geführt, jedoch handelte es sich dabei nicht eigentlich um Bücher, sondern um Einzelblätter, die ebenfalls Angaben über Eltern und gemeinsame Kinder der Eheleute enthielten und bei einem Umzug der Familie an das nun zuständige Standesamt weitergeleitet wurden. Ursprünglich wurde das Familienbuch dort geführt, wo die Familie lebte, ab 2007 schließlich am Ort der Eheschließung. Durch das am 1. Januar 2009 in Kraft getretene neue Personenstandsgesetz wurden die Familienbücher schließlich abgeschafft. Als weitere wichtige Neuerung brachte das Gesetz, neben der Abgabe an die Archive, zudem die elektronische Registerführung mit sich: Spätestens seit dem 1. Januar 2014 müssen in Deutschland die Geburten, Heiraten und Sterbefälle verpflichtend in elektronischen Registern und nicht mehr, wie bisher, in Büchern dokumentiert und beurkundet werden.
Custodial history
Custodial history
Aufgrund des neuen, zum 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Personenstandsgesetzes erfolgte im Frühjahr 2009 eine erste Abgabe von allen Registerbänden und Sammelakten, deren Aufbewahrungsfristen abgelaufen waren. Während die Personenstandsbücher bzw. Register laut Gesetz archivwürdig und somit ohne Ausnahme zu archivieren sind, wurde im Fall der Sammelakten nach archivfachlichen Kriterien entschieden, nur die Sammelakten zu Heiraten und Sterbefällen zu übernehmen. Die Sammelakten zu Geburten enthalten keine Informationen, die über den jeweiligen Registereintrag hinausgehen, und sind daher nicht archivwürdig.
Seit 2009 erfolgen jährliche Abgaben der Geburts-, Heirats- und Sterberegister sowie der Sammelakten zu Heiraten und Sterbefällen.
Durch Kriegseinwirkungen sind große Teile der Überlieferung des Kasseler Standesamts zerstört worden und besonders im Bereich der Sammelakten sind große Überlieferungslücken zu beklagen, bspw. wurden alle Sammelakten zum Heiratsregister / Familienbuch 1938 zerstört. Auch die bis dahin entstandenen Erstbücher sind 1943 vollständig zerstört worden, was dazu führte, dass man die Zweitbücher zu Erstbüchern umwidmete. Um weiteren Verlusten vorzubeugen, begann man, die Register auf Mikrofilmen zu sichern, konnte jedoch nicht verhindern, dass bei einem weiteren Brand ein großer Teil der (Zweit-)Register zerstört wurde, bevor die Mikroverfilmung abgeschlossen war. In diesen Fällen bemühte sich das Standesamt um den Aufbau einer Ersatzüberlieferung auf Grundlage der noch vorhandenen Sammelakten sowie von Urkunden aus Privatbesitz; die Bevölkerung wurde zur Mithilfe aufgerufen. Betroffen hiervon sind insbesondere die Sterbebücher des Jahrgangs 1942 von Kassel I, die Jahrgänge 1899 bis 1924 von Kassel II sowie sämtliche Sterbebücher (1907 bis 1921) von Kassel III. Andere Registerbände liegen nur in Form von Mikrofilm-Ausdrucken vor, die zum Teil schlecht lesbar sind.
Seit 2009 erfolgen jährliche Abgaben der Geburts-, Heirats- und Sterberegister sowie der Sammelakten zu Heiraten und Sterbefällen.
Durch Kriegseinwirkungen sind große Teile der Überlieferung des Kasseler Standesamts zerstört worden und besonders im Bereich der Sammelakten sind große Überlieferungslücken zu beklagen, bspw. wurden alle Sammelakten zum Heiratsregister / Familienbuch 1938 zerstört. Auch die bis dahin entstandenen Erstbücher sind 1943 vollständig zerstört worden, was dazu führte, dass man die Zweitbücher zu Erstbüchern umwidmete. Um weiteren Verlusten vorzubeugen, begann man, die Register auf Mikrofilmen zu sichern, konnte jedoch nicht verhindern, dass bei einem weiteren Brand ein großer Teil der (Zweit-)Register zerstört wurde, bevor die Mikroverfilmung abgeschlossen war. In diesen Fällen bemühte sich das Standesamt um den Aufbau einer Ersatzüberlieferung auf Grundlage der noch vorhandenen Sammelakten sowie von Urkunden aus Privatbesitz; die Bevölkerung wurde zur Mithilfe aufgerufen. Betroffen hiervon sind insbesondere die Sterbebücher des Jahrgangs 1942 von Kassel I, die Jahrgänge 1899 bis 1924 von Kassel II sowie sämtliche Sterbebücher (1907 bis 1921) von Kassel III. Andere Registerbände liegen nur in Form von Mikrofilm-Ausdrucken vor, die zum Teil schlecht lesbar sind.
History of creator
History of creator
Mit dem Inkrafttreten des Reichsgesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und der Eheschließung zum 1. Januar 1876 wurden in Deutschland flächendeckend Standesämter eingeführt. Im Königreich Preußen, zu welchem auch Kassel gehörte, waren bereits zum 1. Oktober 1874 Standesämter eingerichtet worden. Wurden Taufen, Heiraten und Beerdigungen zuvor in den Kirchenbüchern dokumentiert, mussten Geburten, (zivile) Eheschließungen und Todesfälle nun, im Sinne der in dieser Zeit vorangetriebenen Trennung von Kirche und Staat, amtlich beurkundet werden.
Durch die Eingemeindung umliegender Gemeinden wuchs das Kasseler Stadtgebiet in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts stark an, was vorübergehend zur Einrichtung mehrerer Standesamtsbezirke führte. Zeitweise gab es in Kassel drei bzw. zwei Standesämter: Neben dem Bezirk Kassel I existierte von 1899 bis 1932 der Standesamtsbezirk Kassel II, welcher Teile Alt-Kassels, das 1899 eingemeindete Wehlheiden sowie das 1906 eingemeindete Wahlershausen und Teile Kirchditmolds umfasste. Der Standesamtsbezirk Kassel III wurde 1907 eingerichtet und umfasste Rothenditmold und einen Teil von Kirchditmold. Kassel III wurde zum 1. Januar 1922 wieder aufgelöst und dem Zuständigkeitsbereich von Kassel II zugeschlagen. Seit der Auflösung des Standesamtsbezirks Kassel III 1933 existiert in Kassel nur noch ein Standesamt. Bis zu ihrer jeweiligen Eingemeindung führten die einzelnen Stadtteile zudem eigene Standesämter, bspw. Kirchditmold bis 1906 und Harleshausen bis 1936. Mit der Eingemeindung gingen die Register an das jeweilige Kasseler Standesamt über, wo sie nicht fortgeführt, jedoch bis zur Abgabe an das Stadtarchiv aufbewahrt wurden. Personenstandsfälle, die vor der Eingemeindung stattgefunden haben, müssen jedoch in den Registern des jeweiligen ehemaligen Standesamts recherchiert werden.
Durch die Eingemeindung umliegender Gemeinden wuchs das Kasseler Stadtgebiet in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts stark an, was vorübergehend zur Einrichtung mehrerer Standesamtsbezirke führte. Zeitweise gab es in Kassel drei bzw. zwei Standesämter: Neben dem Bezirk Kassel I existierte von 1899 bis 1932 der Standesamtsbezirk Kassel II, welcher Teile Alt-Kassels, das 1899 eingemeindete Wehlheiden sowie das 1906 eingemeindete Wahlershausen und Teile Kirchditmolds umfasste. Der Standesamtsbezirk Kassel III wurde 1907 eingerichtet und umfasste Rothenditmold und einen Teil von Kirchditmold. Kassel III wurde zum 1. Januar 1922 wieder aufgelöst und dem Zuständigkeitsbereich von Kassel II zugeschlagen. Seit der Auflösung des Standesamtsbezirks Kassel III 1933 existiert in Kassel nur noch ein Standesamt. Bis zu ihrer jeweiligen Eingemeindung führten die einzelnen Stadtteile zudem eigene Standesämter, bspw. Kirchditmold bis 1906 und Harleshausen bis 1936. Mit der Eingemeindung gingen die Register an das jeweilige Kasseler Standesamt über, wo sie nicht fortgeführt, jedoch bis zur Abgabe an das Stadtarchiv aufbewahrt wurden. Personenstandsfälle, die vor der Eingemeindung stattgefunden haben, müssen jedoch in den Registern des jeweiligen ehemaligen Standesamts recherchiert werden.
Literature
Literature
Wikipedia-Artikel "Standesamt", "Personenstandsgesetz (Deutschland" und "Familienbuch Deutschland)".
"Standesamt auf Dokumentensuche", Hessische Nachrichten Nr. 24, 29.1.1959.
Further information (fonds)
Archivist in charge
Archivist in charge
Falanga
Access
Access
Die Bücher und Sammelakten des Standesamtes stehen nicht zur persönlichen Einsichtnahme für den Nutzer zur Verfügung, sie können daher auch nicht über Arcinsys in den Lesesaal bestellt werden. Grund hierfür ist der Daten- bzw. Persönlichkeitsschutz, da in den meisten Büchern noch Nachträge vorgenommen wurden, bspw. zu Vaterschaftsanerkennungen. Auch die Sammelakten enthalten häufig Angaben zu anderen Personen, deren Persönlichkeitsrechte geschützt werden müssen. Für Auskünfte bzw. Kopien aus den Standesamtsunterlagen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Stadtarchivs.