318 Marburg
Vollständige Signatur
HStAM, 318 Marburg
Bestand
Identifikation (kurz)
Titel
Titel
Lutherische Superintendentur Marburg
Laufzeit
Laufzeit
(1520-)1533-1924(-1929)
Siehe
Korrespondierende Archivalien
Korrespondierende Archivalien
Urkunden der Superintendentur von 1361-1748 bzw. der meist personell damit verbundenen Oberpfarrei Marburg im UBestand Urk. 87 (ehemals X 2 Marburg)
Bestand 22 a 7
Amtsbücher im Best. 319 Marburg
Dekanatsarchive der Kirchenkreise Frankenberg, Kirchhain und Marburg-Land.
Bestandsdaten
Geschichte des Bestandsbildners
Geschichte des Bestandsbildners
Geschichte und geographischer Umfang:
Im Zuge der Reformation wurde die Kirchenorganisation in der Landgrafschaft Hessen auf der Grundlage der staatlichen Verwaltungsgliederung neu errichtet. Die kirchliche Leitung der Einzelgemeinden, die zunächst nur von Visitatoren beaufsichtigt wurden, lag seit 1531/37 bei sechs Superintendenten in Marburg, Kassel, Rotenburg, Alsfeld, Darmstadt und St. Goar. Unterhalb der Superintendenten erhielten nach ersten Anfängen ab 1537 in der Regel die Stadtpfarrer als Metropolitane Visitationsaufgaben über die Pfarrer auf den Dörfern des jeweils umliegenden staatlichen Amtes oder Gerichtes. Die den Metropolitanen unterstellten Spezialdiözesen wurden seit Anfang des 17. Jahrhunderts als Klassen, einem dem Schweizer Kirchenrecht entlehnten Begriff, oder als Konvente bezeichnet. Als Bezirk des Marburger Superintendenten wurde in der Kirchenordnung von 1531 der Bereich der Ämter "Marpurg, Blankenstein, Driedorf, Gießen, Konigsberg, Staufenberg, Aldendorf, Kirchhain, Wetter, Schonstein, Rauschenberg, Frankenberg, Battenburg, Rosental, Bidencap und was in der landart darumb und daran liget und in das furstentumb zu Hessen gehort" festgesetzt. Die Kirchenordnung von 1537 bestätigte den Umfang dieses Bezirks, zu dem auch das "darumb und daran" liegende mit Nassau gemeinschaftliche Land an der Lahn und der ebenfalls mit Nassau gemeinsame Hüttenberg gehörten. Die Stadt Marburg selbst war exemt und gehörte auch später keiner Klasse an. Daneben bestanden im Oberfürstentum 7 sogenannte Freipfarreien, die keiner Klasse angehörten und daher auch keinem Metropolitan unterstellt waren: Es handelte sich bei den Pfarreien Kloster Haina, Großseelheim, Goßfelden, Schweinsberg, (Rauisch-)holzhausen, Löhlbach und Winnen sämtlich um Patronatspfarreien, die diesen letzten Rest von Eigenkirchlichkeit vermutlich dem Widerstand der jeweiligen Patrone gegen das landesherrliche Kirchenregiment verdankten, so dass sie erst 1822 in Konvente bzw. Klassen eingegliedert wurden. Das Amt Driedorf ist wohl 1557 nach seiner Abtretung an Nassau aus dem Bezirk des Marburger Superintendenten ausgeschieden, ebenso die Hälfte des Landes an der Lahn nach dessen Aufteilung 1585. Das Gericht Schönstein kam, da es seit 1567 zum Niederfürstentum gehörte, vermutlich danach zur Superintendentur Kassel. Vier Dörfer des Gerichts (Heimbach, Lischeid, Moischeid und Winterscheid) kehrten, als sie 1599 von Landgraf Ludwig IV. von Hessen-Marburg erworben und dem Amt Rauschenberg angeschlossen wurden, in den Marburger Bezirk zurück. Ebenso wurde die Herrschaft Itter nach ihrem Erwerb durch Hessen-Marburg 1584/88 angeschlossen. Eine Teilung der Superintendentur Marburg zeichnete sich seit 1586 mit der Bildung einer Vizesuperintendentur in Gießen ab, die 1602 mit der Superintendentur Alsfeld vereinigt und zu einer vollen Superintendentur mit Sitz in Gießen erhoben wurde. Aus der Zeit der großen Superintendentur Marburg finden sich für den Gießener Teil des Oberfürstentums mehrere Betreffe aus der Zeit zwischen 1564 und 1574 im Bestand. Seit 1586/1602 umfaßte die Superintendentur Marburg die Ämter und Herrschaften Marburg (mit Kirchhain), Blankenstein, Biedenkopf, Battenberg, Frankenberg, Itter, Rosenthal, Rauschenberg, Allendorf/Lumda und Königsberg. Damit entsprach ihr Bezirk dem Marburgischen Teil des Oberfürstentums Hessen, der nach dem Tode von Landgraf Ludwig IV. 1604 an Hessen-Kassel fiel. Der Anfall an Kassel, die Einführung der Verbesserungspunkte zwischen 1605/06/19 und 1624 sowie der Übergang an Hessen-Darmstadt im Jahre 1624 und die anschließende Wiederherstellung des Luthertums hatten auf den geographischen Umfang keinen Einfluß. Erst nach dem Ende des 30jährigen Krieges, als der größere Teil des Marburgischen Oberhessen wieder an Hessen-Kassel gelangte, schieden die Ämter Allendorf/Lumda, Battenberg, Biedenkopf, Blankenstein, Königsberg und die Herrschaft Itter, die bei Hessen-Darmstadt blieben, aus dem Bezirk der Superintendentur Marburg aus. Hessen-Darmstadt schlug diese Gebiete nicht einfach der Superintendentur Gießen zu, sondern bildete daraus eine Superintendentur Marburg mit Sitz in Gießen. Während der nächsten 200 Jahre hat es nur noch unwesentliche Veränderungen im geographischen Umfang der hessen-kasselischen Superintendentur Marburg gegeben. 1673 wurde das halbe Gericht Schönstein, die vier Dörfer Heimbach, Lischeid, Moischeid und Winterscheid, von der Pfarrei Josbach abgetrennt und wieder dem reformierten Niederhessen zugeschlagen. 1708 erwarb Hessen-Kassel das Dorf Holzburg in der südlichen Schwalm von Hessen-Darmstadt und teilte es der Klasse Rauschenberg und damit der lutherischen Superintendentur Marburg zu. Ab 1822 unterstanden die Gemeinden der reformierten Diaspora in Oberhessen, mit Ausnahme des reformierten Ministeriums in Marburg, dem lutherischen Superintendenten in Marburg. 1862 wurden diese Diasporagemeinden in einer reformierten Pfarrklasse Frankenberg zusammengefaßt und dem reformierten Inspektor zu Marburg unterstellt. Während desselben Zeitraums von 1822 bis 1862 gehörte die lutherische Pfarrei Holzburg zur reformierten Klasse Neukirchen unter dem reformierten Inspektor und kehrte dann in die Diözese des lutherischen Superintendenten in die Klasse Kirchhain zurück. Am 25.1.1865 wurde der reformierte Inspektor zum Superintendenten befördert, so daß von da an zwei Superintendenturen, eine lutherische und eine reformierte, ihren Sitz in der Stadt Marburg hatten. Nach der Annexion des Kurfürstentums Hessen und Teilen des Großherzogtums Hessen durch Preußen fiel 1867 das Dekanat Vöhl, das in seinem Umfang der alten Herrschaft Itter entsprach, an die lutherische Marburger Superintendentur. 1884 wurden in der hessen-kasselischen Kirche neue Superintendenturen geschaffen. Dabei wurde der Marburger Bezirk lediglich in Superintendentur Marburg-Frankenberg-Kirchhain-Vöhl umbenannt in Anlehnung an die Bezeichnungen der mit dem Umfang der Superintendentur identischen drei Landkreise.
Nach dem Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments wurde zum 1.6.1924 die gesamte Verwaltungsstruktur der Landeskirche von Hessen-Kassel modernisiert. Mit diesem Tag traten eine Kirchenregierung und ein Landeskirchenamt an die Spitze der Verwaltung. Gleichzeitig wurden die Superintendenturen und Klassen aufgelöst und durch Kirchenkreise ersetzt, die sich weitgehend an die damals bestehende staatliche Kreiseinteilung anlehnten. Die Entbindung der Metropolitane von ihren kirchenregimentlichen Aufgaben und Übertragung dieser Aufgaben auf die Kreispfarrer als Leiter der Kirchenkreise geschah durch Verordnung des Landeskirchenamtes vom 15.12.1924 erst zum 1.1.1925. Die Metropolitanate bzw. Klassen waren aber schon durch das Inkrafttreten der Kirchenverfassung am 1.6.1924 beseitigt. Das Gebiet der lutherischen Superintendentur Marburg wurde in drei Kirchenkreise aufgeteilt: 1. Marburg, umfassend die Kirchengemeinden der Stadt Marburg, die Klassen Fronhausen und Wetter, die ref. Kirchengemeinden Cappel und Münchhausen und die Kirchspiele Dreihausen, Ebsdorf und Wittelsberg, 2. Kirchhain, umfassend die Klasse Kirchhain, mit Ausnahme der Kirchspiele Dreihausen, Ebsdorf und Wittelsberg und der Kirchengemeinde Holzburg, die zum Kirchenkreis Ziegenhain kam, sowie die Klasse Rauschenberg und die reformierten Kirchspiele Kirchhain, Rauschenberg und Schwabendorf. 3. Frankenberg, umfassend die lutherische und die reformierte Klasse Frankenberg (mit Ausnahme der ref. Kirchspiele Münchhausen, Rauschenberg und Schwabendorf) und das Dekanat Vöhl. Durch Verordnung der Kirchenregierung vom 3.4.1925 über Änderung von Kirchenkreisgrenzen, wechselten die Kirchspiele Betziesdorf und Rosenthal vom Kirchenkreis Kirchhain an den Kirchenkreis Marburg bzw. an den Kirchenkreis Frankenberg, während die reformierte Kirchengemeinde Gemünden vom Kirchenkreis Frankenberg an den Kirchenkreis Kirchhain abgegeben wurde. Ein Kirchengesetz vom 21.2.1929 legte das Zusammenfallen der Kirchenkreise mit den Kreisen der allgemeinen Staatsverwaltung fest, regelte aber auch die Ausnahmen, so dass durch eine Verordnung der Kirchenregierung vom 21.2.1929 der Kirchenkreis Kirchhain neben dem Landkreis Kirchhain auch die Kirchspiele Grüsen, Gemünden lutherisch I, Gemünden lutherisch II und Gemünden reformiert, die ganz oder zum Teil im staatlichen Kreise Frankenberg belegen sind, umfaßte.
Fast 20 Jahre später wurde durch Kirchengesetz vom 14.12.1948 der Kirchenkreis Marburg in einen Kirchenkreis Marburg-Stadt und einen Kirchenkreis Marburg-Land geteilt. Den Kirchenkreis Marburg-Stadt bildete ausschließlich die evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Marburg, die am 1.12.1946 aus der Vereinigung der bisherigen evangelisch-lutherischen und der reformierten Gemeinde entstanden war.
Im Zuge der Reformation wurde die Kirchenorganisation in der Landgrafschaft Hessen auf der Grundlage der staatlichen Verwaltungsgliederung neu errichtet. Die kirchliche Leitung der Einzelgemeinden, die zunächst nur von Visitatoren beaufsichtigt wurden, lag seit 1531/37 bei sechs Superintendenten in Marburg, Kassel, Rotenburg, Alsfeld, Darmstadt und St. Goar. Unterhalb der Superintendenten erhielten nach ersten Anfängen ab 1537 in der Regel die Stadtpfarrer als Metropolitane Visitationsaufgaben über die Pfarrer auf den Dörfern des jeweils umliegenden staatlichen Amtes oder Gerichtes. Die den Metropolitanen unterstellten Spezialdiözesen wurden seit Anfang des 17. Jahrhunderts als Klassen, einem dem Schweizer Kirchenrecht entlehnten Begriff, oder als Konvente bezeichnet. Als Bezirk des Marburger Superintendenten wurde in der Kirchenordnung von 1531 der Bereich der Ämter "Marpurg, Blankenstein, Driedorf, Gießen, Konigsberg, Staufenberg, Aldendorf, Kirchhain, Wetter, Schonstein, Rauschenberg, Frankenberg, Battenburg, Rosental, Bidencap und was in der landart darumb und daran liget und in das furstentumb zu Hessen gehort" festgesetzt. Die Kirchenordnung von 1537 bestätigte den Umfang dieses Bezirks, zu dem auch das "darumb und daran" liegende mit Nassau gemeinschaftliche Land an der Lahn und der ebenfalls mit Nassau gemeinsame Hüttenberg gehörten. Die Stadt Marburg selbst war exemt und gehörte auch später keiner Klasse an. Daneben bestanden im Oberfürstentum 7 sogenannte Freipfarreien, die keiner Klasse angehörten und daher auch keinem Metropolitan unterstellt waren: Es handelte sich bei den Pfarreien Kloster Haina, Großseelheim, Goßfelden, Schweinsberg, (Rauisch-)holzhausen, Löhlbach und Winnen sämtlich um Patronatspfarreien, die diesen letzten Rest von Eigenkirchlichkeit vermutlich dem Widerstand der jeweiligen Patrone gegen das landesherrliche Kirchenregiment verdankten, so dass sie erst 1822 in Konvente bzw. Klassen eingegliedert wurden. Das Amt Driedorf ist wohl 1557 nach seiner Abtretung an Nassau aus dem Bezirk des Marburger Superintendenten ausgeschieden, ebenso die Hälfte des Landes an der Lahn nach dessen Aufteilung 1585. Das Gericht Schönstein kam, da es seit 1567 zum Niederfürstentum gehörte, vermutlich danach zur Superintendentur Kassel. Vier Dörfer des Gerichts (Heimbach, Lischeid, Moischeid und Winterscheid) kehrten, als sie 1599 von Landgraf Ludwig IV. von Hessen-Marburg erworben und dem Amt Rauschenberg angeschlossen wurden, in den Marburger Bezirk zurück. Ebenso wurde die Herrschaft Itter nach ihrem Erwerb durch Hessen-Marburg 1584/88 angeschlossen. Eine Teilung der Superintendentur Marburg zeichnete sich seit 1586 mit der Bildung einer Vizesuperintendentur in Gießen ab, die 1602 mit der Superintendentur Alsfeld vereinigt und zu einer vollen Superintendentur mit Sitz in Gießen erhoben wurde. Aus der Zeit der großen Superintendentur Marburg finden sich für den Gießener Teil des Oberfürstentums mehrere Betreffe aus der Zeit zwischen 1564 und 1574 im Bestand. Seit 1586/1602 umfaßte die Superintendentur Marburg die Ämter und Herrschaften Marburg (mit Kirchhain), Blankenstein, Biedenkopf, Battenberg, Frankenberg, Itter, Rosenthal, Rauschenberg, Allendorf/Lumda und Königsberg. Damit entsprach ihr Bezirk dem Marburgischen Teil des Oberfürstentums Hessen, der nach dem Tode von Landgraf Ludwig IV. 1604 an Hessen-Kassel fiel. Der Anfall an Kassel, die Einführung der Verbesserungspunkte zwischen 1605/06/19 und 1624 sowie der Übergang an Hessen-Darmstadt im Jahre 1624 und die anschließende Wiederherstellung des Luthertums hatten auf den geographischen Umfang keinen Einfluß. Erst nach dem Ende des 30jährigen Krieges, als der größere Teil des Marburgischen Oberhessen wieder an Hessen-Kassel gelangte, schieden die Ämter Allendorf/Lumda, Battenberg, Biedenkopf, Blankenstein, Königsberg und die Herrschaft Itter, die bei Hessen-Darmstadt blieben, aus dem Bezirk der Superintendentur Marburg aus. Hessen-Darmstadt schlug diese Gebiete nicht einfach der Superintendentur Gießen zu, sondern bildete daraus eine Superintendentur Marburg mit Sitz in Gießen. Während der nächsten 200 Jahre hat es nur noch unwesentliche Veränderungen im geographischen Umfang der hessen-kasselischen Superintendentur Marburg gegeben. 1673 wurde das halbe Gericht Schönstein, die vier Dörfer Heimbach, Lischeid, Moischeid und Winterscheid, von der Pfarrei Josbach abgetrennt und wieder dem reformierten Niederhessen zugeschlagen. 1708 erwarb Hessen-Kassel das Dorf Holzburg in der südlichen Schwalm von Hessen-Darmstadt und teilte es der Klasse Rauschenberg und damit der lutherischen Superintendentur Marburg zu. Ab 1822 unterstanden die Gemeinden der reformierten Diaspora in Oberhessen, mit Ausnahme des reformierten Ministeriums in Marburg, dem lutherischen Superintendenten in Marburg. 1862 wurden diese Diasporagemeinden in einer reformierten Pfarrklasse Frankenberg zusammengefaßt und dem reformierten Inspektor zu Marburg unterstellt. Während desselben Zeitraums von 1822 bis 1862 gehörte die lutherische Pfarrei Holzburg zur reformierten Klasse Neukirchen unter dem reformierten Inspektor und kehrte dann in die Diözese des lutherischen Superintendenten in die Klasse Kirchhain zurück. Am 25.1.1865 wurde der reformierte Inspektor zum Superintendenten befördert, so daß von da an zwei Superintendenturen, eine lutherische und eine reformierte, ihren Sitz in der Stadt Marburg hatten. Nach der Annexion des Kurfürstentums Hessen und Teilen des Großherzogtums Hessen durch Preußen fiel 1867 das Dekanat Vöhl, das in seinem Umfang der alten Herrschaft Itter entsprach, an die lutherische Marburger Superintendentur. 1884 wurden in der hessen-kasselischen Kirche neue Superintendenturen geschaffen. Dabei wurde der Marburger Bezirk lediglich in Superintendentur Marburg-Frankenberg-Kirchhain-Vöhl umbenannt in Anlehnung an die Bezeichnungen der mit dem Umfang der Superintendentur identischen drei Landkreise.
Nach dem Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments wurde zum 1.6.1924 die gesamte Verwaltungsstruktur der Landeskirche von Hessen-Kassel modernisiert. Mit diesem Tag traten eine Kirchenregierung und ein Landeskirchenamt an die Spitze der Verwaltung. Gleichzeitig wurden die Superintendenturen und Klassen aufgelöst und durch Kirchenkreise ersetzt, die sich weitgehend an die damals bestehende staatliche Kreiseinteilung anlehnten. Die Entbindung der Metropolitane von ihren kirchenregimentlichen Aufgaben und Übertragung dieser Aufgaben auf die Kreispfarrer als Leiter der Kirchenkreise geschah durch Verordnung des Landeskirchenamtes vom 15.12.1924 erst zum 1.1.1925. Die Metropolitanate bzw. Klassen waren aber schon durch das Inkrafttreten der Kirchenverfassung am 1.6.1924 beseitigt. Das Gebiet der lutherischen Superintendentur Marburg wurde in drei Kirchenkreise aufgeteilt: 1. Marburg, umfassend die Kirchengemeinden der Stadt Marburg, die Klassen Fronhausen und Wetter, die ref. Kirchengemeinden Cappel und Münchhausen und die Kirchspiele Dreihausen, Ebsdorf und Wittelsberg, 2. Kirchhain, umfassend die Klasse Kirchhain, mit Ausnahme der Kirchspiele Dreihausen, Ebsdorf und Wittelsberg und der Kirchengemeinde Holzburg, die zum Kirchenkreis Ziegenhain kam, sowie die Klasse Rauschenberg und die reformierten Kirchspiele Kirchhain, Rauschenberg und Schwabendorf. 3. Frankenberg, umfassend die lutherische und die reformierte Klasse Frankenberg (mit Ausnahme der ref. Kirchspiele Münchhausen, Rauschenberg und Schwabendorf) und das Dekanat Vöhl. Durch Verordnung der Kirchenregierung vom 3.4.1925 über Änderung von Kirchenkreisgrenzen, wechselten die Kirchspiele Betziesdorf und Rosenthal vom Kirchenkreis Kirchhain an den Kirchenkreis Marburg bzw. an den Kirchenkreis Frankenberg, während die reformierte Kirchengemeinde Gemünden vom Kirchenkreis Frankenberg an den Kirchenkreis Kirchhain abgegeben wurde. Ein Kirchengesetz vom 21.2.1929 legte das Zusammenfallen der Kirchenkreise mit den Kreisen der allgemeinen Staatsverwaltung fest, regelte aber auch die Ausnahmen, so dass durch eine Verordnung der Kirchenregierung vom 21.2.1929 der Kirchenkreis Kirchhain neben dem Landkreis Kirchhain auch die Kirchspiele Grüsen, Gemünden lutherisch I, Gemünden lutherisch II und Gemünden reformiert, die ganz oder zum Teil im staatlichen Kreise Frankenberg belegen sind, umfaßte.
Fast 20 Jahre später wurde durch Kirchengesetz vom 14.12.1948 der Kirchenkreis Marburg in einen Kirchenkreis Marburg-Stadt und einen Kirchenkreis Marburg-Land geteilt. Den Kirchenkreis Marburg-Stadt bildete ausschließlich die evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Marburg, die am 1.12.1946 aus der Vereinigung der bisherigen evangelisch-lutherischen und der reformierten Gemeinde entstanden war.
Enthält
Enthält
1. Rest des Aktenarchivs der lutherischen Superintendentur Marburg. Der nach Klassen- und Pfarrei- bzw. Ortsbetreff gegliederte Archivteil gehört nicht mehr zum Bestand. Er wurde nach 1924 auf die Kirchenkreise Kirchhain, Frankenberg und Marburg (seit 1949 Marburg-Land) aufgeteilt und ist in den jeweiligen Dekanatsarchiven vorhanden.
2. Der gesonderte Rechnungsbestand ist aus der Tätigkeit der Visitation und Rechnungsprüfung durch den Superintendenten entstanden und enthält Rechnungen der Gemeinden sowie von kirchlichen Einrichtungen.
2. Der gesonderte Rechnungsbestand ist aus der Tätigkeit der Visitation und Rechnungsprüfung durch den Superintendenten entstanden und enthält Rechnungen der Gemeinden sowie von kirchlichen Einrichtungen.
Findmittel
Findmittel
Arcinsys-Datenbank
Veröffentlichtes Findbuch von H. Klingelhöfer und I. Stamm, 1999 (für die Bestände 318 Luth. Superintendentur Marburg und 319 Evangelische Pfarreien Marburg; retrokonvertiert nach HADIS)
masch. Findbuch für Rechnungen (3 Bde.; retrokonvertiert nach Arcinsys 2017 mit Fördermitteln der Deutschen Forschungsgemeinschaft, DFG)
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang
Umfang
48,5 MM (42,25 MM Rechnungen und 6,25 MM Akten)
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Letzte Aktualisierung: 13.02.2019