A 2. 20

Complete identifier

StadtA KS, A 2. 20

Fonds


Identification (short)


Title Title
Kämmerei
Life span Life span
1837-2006

Fonds data


Custodial history Custodial history
Die Bestandsbildung erfolgte offensichtlich eher zufällig; neben zwei größeren Abgaben 1956 und 1985 wurden in den Jahren 1970-1993 lediglich die Haushaltspläne übernommen. Die Haushaltspläne waren zunächst den Sammlungen zugeordnet (S 4 D/19) und ergänzten die dort bereits vorhandenen, bis zum Ende des 19. Jahrhunderts zurückreichenden gedruckten Haushaltspläne. 2011 wurden alle Haushaltspläne als Nr. 1192ff dem Bestand 'Kämmerei' zugeordnet. Die Abgabeliste von 1956 vermerkt statistische Akten mit Laufzeiten von 1932-1940, mehrheitlich für die Reichsfinanzstatistik, diese stammen noch von der Vorgängerbehörde, dem Rechnungsamt. 1985 gelangten dann Haushaltsakten, Berichte des Rechnungsprüfungsamtes, Haushaltsberatungsakten und Stiftungsunterlagen ins Archiv. Die Stiftungsunterlagen, die trotz der Zerstörung eines Großteils des ursprünglichen Aktenbestands während des Zweiten Weltkriegs immer noch einen beträchtlichen Teil des Bestands ausmachen, stammen aus der Stiftungsverwaltung bzw. dem Stiftungsamt und reichen teilweise bis ins 19. Jahrhundert zurück. Die 1952 neu gebildete Kämmerei war zunächst neben der Kapitalverwaltung auch für die Sachbearbeitung der Stiftungen zuständig, erst nach 1990 ging die Sachbearbeitung an die zuständigen Ämter über. Dies erklärt wohl auch die ursprüngliche Integration von 1991 angebotenen Unterlagen aus dem Nachlass von Wolfgang Zippel (Nr.1192-2021), der 1990 die Stadt Kassel als Alleinerbin bestimmte und auf den die 'Kasseler Kunstpreis - Dr. Wolfgang Zippel-Stiftung' zurückgeht. Diese Unterlagen wurden 2011 aus dem Bestand Kämmerei herausgelöst und dem neu gebildeten Bestand 'C 88 Wolfgang Zippel' zugeordnet.
History of creator History of creator
Die Kämmerei wurde am 1.4.1952 als Amt der Finanzverwaltung neu gebildet und übernahm Funktionen des aufgelösten Rechnungsamtes, soweit die Rechnungsangelegenheiten nicht in den einzelnen Ämtern erledigt wurden. Neben der Aufstellung der Haushaltspläne und der Jahresrechnung sowie der zentralen Vermögensverwaltung oblag der Kämmerei auch die Verwaltung der Schulden und Bürgschaften sowie die Verwaltung der Stiftungen und - entsprechend einer Dienstanweisung von 1958 - auch die der städtischen Güter (neben Fleckenbühl und Kragenhof auch Teichhof als Teil der Lenoir-Stiftung und Wilhelmshöhe, eine ehemalige Domäne des Landes Hessen). Die Stiftungen erlitten aufgrund der Inflation von 1923/4 und der Währungsumstellung 1948 beträchtliche Vermögensverluste, so dass sie 1959 zu vier Stiftungsgruppen zusammengelegt wurden (so etwa die Stiftung für allgemeine Wohlfahrtszwecke als Stiftungsgruppe I). Der bebaute Grundbesitz wurde zunächst an die GWG verpachtet und dieser später übereignet. 1967 wurde der Kämmerei außerdem die Verwaltung der Beteiligung der Stadt an Gesellschaften wie z.B. der Städtischen Werke AG, KVG, GWG, Kurhessenhalle und Bausteinwerk übertragen, für die bisher das Verkehrs- und Wirtschaftsamt zuständig gewesen war. 1983 übernahm die Kämmerei die Durchführung des Bädervertrags und des Beleuchtungsvertrags zwischen der Stadt Kassel und den Städtischen Werken. 1995 erfolgte die Zusammenlegung mit dem bisherigen Kassen- und Steueramt (21) zum Amt 'Kämmerei und Steuern' (20).
Literature Literature
Zur Stiftungsverwaltung: Magistrat der Stadt Kassel/ Stadtarchiv (Wilhelm Niemeyer), Wohltäter der Stadt Kassel und ihre Stiftungen. Eine Übersicht, Kassel 1960; Erika Wegner, Die Kasseler Lenoir-Stiftung und das Bad Sliac, in: Jahrbuch Landkreis Kassel 1986, S. 87-96.
ADGA (Allgemeine Dienst- und Geschäftsanweisung der Stadt Kassel) I und II, Mitteilungen der Stadtverwaltung Kassel
Finding aids Finding aids
Arcinsys

Further information (fonds)


Extent Extent
1350 Verzeichnungseinheiten
Person in charge Person in charge
Hammes, 2011
Access Access
30jährige Schutzfrist, teilweise längere Schutzfristen für personenbezogenes Schriftgut; Verkürzung auf begründeten Antrag - ggf. unter Auflagen - möglich