40 e

Complete identifier

HStAM, 40 e

Fonds


Identification (short)


Title Title
Kammermeister und Kammerschreiber zu Kassel
Life span Life span
1517-1592

See


Corresponding archival items Corresponding archival items
Bestände 3 I a, 4 a, 40 a und 40 d
Kammerprotokolle in Prot. II Kassel C g 1

Fonds data


History of creator History of creator
Die zeitliche Begrenzung dieses Bestandes beschränkt sich auf die Regierungszeiten der Landgrafen Philipp und Wilhelm IV. Unter Philipp bildete sich die Rentkammer als Zentralbehörde für die Verwaltung der Einkünfte aus Domänen und Zöllen, aus Regalen und Landsteuern heraus und wurde unter Landgraf Wilhelm zur Zentralkasse für die Landgrafschaft Hessen-Kassel (Rentkammerordnung von 1568). Zwar ergab sich durch die Landesteilung eine Verringerung in der räumlichen Zuständigkeit, doch blieben die Aufgaben, Verwaltungssitz und auch die Personen die gleichen. In den Personen des Kammerschreibers und des Kammermeisters lag zu dieser Zeit noch der Charakter der Behörde. Die Aufgabenverteilung zwischen beiden war unter Philipp noch nicht klar abgegrenzt, erst unter Wilhelm schaffte die genannte Rentkammerordnung klarere Kompetenzen.
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Further information (fonds)


Extent Extent
3,00 MM

Information / Notes


Additional information Additional information
Letzte Aktualisierung: 11.08.2021