D 4
Vollständige Signatur
KreisA HG, D 4
Bestand
Identifikation (kurz)
Titel
Titel
Industrie- und Handelskammer (IHK) Frankfurt am Main, Geschätstelle Bad Homburg vor der Höhe
Laufzeit
Laufzeit
1950-1955
Bestandsdaten
Bestandsgeschichte
Bestandsgeschichte
Im Jahr 1996 wurden dem Kreisarchiv die Altakten der Industrie- und Handelskammer Bad Homburg v.d. Höhe übergeben.
Geschichte des Bestandsbildners
Geschichte des Bestandsbildners
Durch 'Erlaß vom 12. September 1883 wurden vom Obertaunuskreis das Amt Homburg v.d.H. (das seit 1873 zum Kammerbezirk Wiesbaden gehört hatte), die Gemeinden Königstein, Kronberg und Oberursel vom Landkreis Frankfurt a.M., die Gemeinden Rödelheim und Griesheim sowie die Gemeinde Hausen zur Handelskammer Frankfurt a.M. und Wiesbaden'. Als 1885 die preußischen Verwaltungskreise neu gestaltet wurden, führte dies 1890 erneut zu einer Veränderung der Kammergrenzen. 1897 brachte die Novelle zum preußischen Handelskammergesetz eine gesetzliche Festlegung der Staatsaufsicht, die nicht über die heute maßgeblichen Gesetze der Rechtsaufsicht hinausging und den Handelskammern eine weitestgehende Unabhängigkeit brachte. 1917 wurde der Handelskammer Frankfurt am Main die Landesstelle Hechingen-Sigmaringen angegliedert. Die endgültige Verschmelzung beider Kammern erfolgte zum 1. April 1922, wobei die Geschäftsstellen Hanau und Fulda als besondere Geschäftsstellen bestehen blieben. Mit Wirkung vom 1. April 1924 wurde der Name in 'Industrie- und Handelskammer Frankfurt a.M.-Hanau' umgewandelt. Die gleiche Verordnung räumte den preußischen Industrie- und Handelskammern die Möglichkeit ein, mit benachbarten Kammern Zweckverbände einzugehen. Noch im gleichen Jahr, am 17. Juli, machte die Industrie- und Handelskammer Frankfurt a.M.-Hanau von dieser Möglichkeit Gebrauch und schloss sich mit den Industrie- und Handelskammern Dillenburg und Wetzlar unter der Bezeichnung 'Verband Hessen-Nassauischer Industrie- und Handelskammern' zu einem Zweckverband zusammen. Vorort war Frankfurt a.M. Am 5. Januar 1925 bzw. 25. Mai 1928 schlossen sich auch die Industrie- und Handelskammern Limburg und Wiesbaden diesem Zweckverband an. Mit dem Beitritt von Wiesbaden 1928 war eine Neuaufteilung der Kammerbezirke verknüpft. Am 1. Januar 1931 vereinigte sich die Industrie- und Handelskammer Frankfurt a.M.-Hanau mit der Industrie- und Handelskammer Wetzlar. Damit erreichte der Bezirk der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main zugleich seine größte Ausdehnung. Am 28. April 1933 wurden die Industrie- und Handelskammern Limburg und Wiesbaden der Frankfurter Kammer angegliedert, die nun als Preußische Industrie- und Handelskammer für das Rhein-Mainische Wirtschaftsgebiet, Sitz Frankfurt a.M., firmierte. Bezirksstellen bestanden in Wiesbaden, Hanau, Fulda und Limburg. Der Zweckverband der Hessen-Nassauischen Industrie- und Handelskammern wurde aufgelöst. An seine Stelle trat der Rhein-Mainische Industrie- und Handelstag. Dieser wiederum wurde im März 1935 im Zuge der einheitlichen Neuordnung und des 'ständischen Aufbaus' der Wirtschaft durch die Wirtschaftskammer Hessen abgelöst. Die Wirtschaftskammer Hessen war die gemeinsame Vertretung der in ihrem Bezirk vorhandenen fachlichen Gliederungen der Organsiation der gewerblichen Wirtschaft, der Industrie- und Handelskammern, der Handwerkskammern und der Organisation des Verkehrsgewerbes. Geschäftsstelle der Wirtschaftskammer war die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main. Am Ende der Gleichschaltungsmaßnahmen der Nationalsozialisten stand am 1. Januar 1943 die Auflösung der Industrie- und Handelskammer für das Rhein-Mainische Wirtschaftsgebiet und der Wirtschaftskammer Hessen. An ihre Stelle trat die Gauwirtschaftskammer Rhein-Main, die hinsichtlich ihrer Funktion gewisse Übereinstimmungen mit der Wirtschaftskammer aufwies, die aber nichts mehr mit den früheren Industrie- und Handelskammern verband. Nach dem Zusammenbruch des NS-Regimes lösten die Besatzungsmächte die nationalsozialistischen Wirtschaftsorganisation auf. Bereits Ende April 1945 nahm die neu gegründete 'Industrie-, Handels- und Handwerkskammer Frankfurt am Main' auf unsicherer Rechtsgrundlage, die zunächst lediglich aus der Einwilligung der amerikanischen Militärregierung bestand, ihre Arbeit wieder auf. Die Vereinigung der Industrie- und Handelskammer mit der Handwerkskammer, die in ihrer Bezeichnung zum Ausdruck kommt und ein Relikt aus den Zeiten der Gauwirtschaftskammer darstellte, wurde durch Ministerialbeschluss vom 1. April 1946 aufgehoben. Die neuen Grenzen wurden nun endgültig festgelegt. Kammerbezirk Frankfurt am Main aus der Stadt Frankfurt a.M., dem Obertaunuskreis, dem Kreis Usingen und dem Main-Taunus-Kreis (mit Ausnahme der Stadt Hochheim a.M.). Am 10. Januar 1946 verkündete das großherzogliche Staatsministerium die offizielle Auflösung der Gauwirtschaftskammern. Die Industrie- und Handelskammern erhielten die Funktionen zurück, die sie vor Erlass der Gauwirtschaftskammerverordnung vom 20. April 1942 ausgeübt hatten. Bis zur gesetzlichen Neuregelung des Handelskammerwesens unterstanden sie der Dienstaufsicht des hessischen Ministers für Wirtschaft und Verkehr. Ein Runderlass vom 5. Dezember 1946 des hessischen Ministers für Wirtschaft und Verkehr schloss die Umorganisation der Industrie- und Handelskammern ab und gab ihnen eine neue gesetzliche Grundlage. Am 31. Dezember 1946 verabschiedete die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main ihre neue Satzung und am 29./30. April 1947 fanden die ersten freien Beiratswahlen seit 1932 statt. Am 16. November 1956 verabschiedete der Deutsche Bundestag gegen die Stimmen der SPD-Opposition und gegen den Widerstand des Landes Hessen im Bundesrat das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Han-delskammern, das am 18. Dezember des gleichen Jahres in Kraft trat. Damit erhielten die zwölf hessischen Industrie- und Handelskammern ihren Status als öffentlich-rechtliche Körperschaften zurück, nachdem dies in anderen Bundesländern aufgrund der jeweiligen Landesgesetzgebung längst geschehen war. Aufgaben, Zuständigkeit und innere Organisation waren mit den bis 1933 gültigen Bestimmungen weitgehend identisch. Allerdings gab es auch einige gravierende Änderungen gegenüber dem Status von 1932. So bestimmte das Gesetz ausdrücklich, dass die Wahrnehmung sozialpolitischer und arbeitsrechtlicher Interessen nicht zu den Aufgaben der Industrie- und Handelskammern gehörten.
Enthält
Enthält
Bebauungspläne, Zeitungsartikel, Planfeststellungspläne, Aus- und Umbau von Landstraßen
Literatur
Literatur
Walter Mühlhausen, Die IHK Frankfurt am Main und ihre Rolle beim Wiederaufbau 1945 bis 1949, 2004.
Wirtschaftsmetropole Frankfurt am Main: Jubiläumsausgabe aus Anlaß des 175jährigen Bestehens der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main
Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main (Hrsg.), Oldenburg : Kommunikation und Wirtschaft, 1983.
Erich Achterberg, 1908 - 1958 Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main /, Frankfurt am Main, 1960.
Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main : 180 Jahre am Puls der Zeit / Helmut Berger, Frankfurt am Main, 1988
Findmittel
Findmittel
Kartei mit Sach- und Ortsregister
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang
Umfang
6 Meter
Bearbeiter
Bearbeiter
kreisarchiv@hochtaunuskreis.de