Urk. 134
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 134
Bestand
Identifikation (kurz)
Titel
Titel
Schenck zu Schweinsberg-Samtarchiv [ehemals X 5 Schenck zu Schweinsberg-Samtarchiv]
Laufzeit
Laufzeit
1235-1929
Siehe
Korrespondierende Archivalien
Korrespondierende Archivalien
Urk. 5 Verträge der Landgrafen [ehemals Urk. A I d]; Urk. 13 Generalrepertorium [ehemals Urk. A I t]; Urk. 14 Landgräfliche Aktiv- und Passivlehen [ehemals Urk. A I u]; Urk. 49 Hessische Adels- und Bürgerfamilien [ehemals Urk. A VI]; Urk. 72 Hanau, Adel [ehemals Urk. O II e]; Urk. 75 Fulda, Stift [ehemals Urk. R I a]; Urk. 76 Fulda, Lehnreverse [ehemals Urk. R I b]; Urk. 135 Schenck zu Schweinsberg – Loshausen [ehemals Urk. X 5]; Urk. 136 Schenck zu Schweinsberg – Niederofleiden [ehemals Urk. X 5]; Best. 17 c Regierung Kassel Lehnhof; Best. 17 d Regierung Kassel Familienrepositur; Best. 17 e Regierung Kassel Ortsreposituren; Best. 95 Adel und Lehnhof; Best. 340 Schenk zu Schweinsberg; Best. M 24; P II Karten Schweinsberg.
Bestandsdaten
Bestandsgeschichte
Bestandsgeschichte
Das Samtarchiv der Schencken zu Schweinsberg ist eines der wertvollsten Archive hessischer Adelsfamilien. Die urkundliche Überlieferung (Best. Urk. 134) umfasst 893 Stücke, die Aktenüberlieferung (Best. 340 Schenck zu Schweinsberg - Samtarchiv) beläuft sich auf ca. 33 laufende Regalmeter, die Amtsbuchüberlieferung auf ca. 39,25 laufende Regalmeter (Best. 340 Schenck zu Schweinsberg - Samtarchiv). Die schriftliche Überlieferung des schenckischen Samtarchivs reicht vom 13. bis ins 20. Jahrhundert und spiegelt die historische Bedeutung der Familie Schenck zu Schweinsberg als eines der bedeutenden Adelsgeschlechter der Landgrafschaft Hessen wider.
Im Jahre 1920 wurde das Samtarchiv neu geordnet und verzeichnet. Bis dahin hatten sich die Urkunden, Rechnungen und Akten im unteren Raum der Vorburg in Schweinsberg befunden. Nun wurde es in den zwei übereinander liegenden Räumen des Turmes der Vorburg neu aufgestellt. Die sinnvolle innere Ordnung des Bestandes geht noch auf den Marburger Staatsarchivar Dr. Dersch zurück; im Rahmen der Neuordnungsmaßnahmen 1920/21 erstellte Dersch u. a. ein Repertorium zu der zu dieser Zeit bis 1734 reichenden urkundlichen Überlieferung. Der Bestand teilt sich demzufolge auf in die Rubriken 'Rechtsgeschäfte allgemein' und 'Lehnsurkunden'. Bei den Urkunden, die allgemeine Rechtsgeschäfte wiedergeben, erfolgt eine weitere Klassifikation nach Zeiträumen.
In der Folgezeit kam es zu langen Diskussionen hinsichtlich der Eignung der Räumlichkeiten zur Unterbringung des Archivs, bei denen insbesondere die fehlenden Brandschutzeinrichtungen ins Felde geführt wurden. Schließlich wurde mit dem am 19.9. und 17.10.1967 zwischen dem Hessischen Staatsarchiv Marburg und der Schenckenstiftung Samtbau geschlossenen Vertrag das Samtarchiv zusammen mit verschiedenen Teillinienarchiven der Familie dem Staatsarchiv Marburg als Depositum übergeben. Infolgedessen befindet sich das schenckische Samtarchiv dort seit 1969.
Im Rahmen der Erschließungsarbeit wurden neue Signaturen vergeben. Anstatt der alten, aus der Bezeichnung 'Bestand X 5 Schenck zu Schweinsberg - Samtarchiv' und dem Ausstellungsdatum gebildeten Signatur gilt jetzt: Bestand Urk. 134, Nr. 1 etc. Außerdem wurden in den Jahren 2007-2016 die einzelnen Überlieferungen vereinzelt und umverpackt sowie die Siegel mit Siegeltaschen versehen.
Bei der Bestandserschließung wurde auf Vorarbeiten der jüngeren Zeit zurückgegriffen. Dies führte zum einen dazu, dass die Urkundennummern 34, 42, 63, 124, 837 und 838 nicht belegt werden konnten. Zum anderen entspricht die laufende Nummer nicht immer der chronologischen Reihenfolge, in der die Urkunden in ihrem jeweiligen Klassifikationspunkt verzeichnet sind (z. B. 1 Rechtsgeschäfte allgemein, Klassifikationspunkt 1200-1400: Die chronologisch ersten fünf Urkunden tragen die Stücksignaturen 1, 2, 3, 896, 4). Der Familienname Schenck zu Schweinsberg wird durchgehend mit 'ck' geschrieben.
Im Jahre 1920 wurde das Samtarchiv neu geordnet und verzeichnet. Bis dahin hatten sich die Urkunden, Rechnungen und Akten im unteren Raum der Vorburg in Schweinsberg befunden. Nun wurde es in den zwei übereinander liegenden Räumen des Turmes der Vorburg neu aufgestellt. Die sinnvolle innere Ordnung des Bestandes geht noch auf den Marburger Staatsarchivar Dr. Dersch zurück; im Rahmen der Neuordnungsmaßnahmen 1920/21 erstellte Dersch u. a. ein Repertorium zu der zu dieser Zeit bis 1734 reichenden urkundlichen Überlieferung. Der Bestand teilt sich demzufolge auf in die Rubriken 'Rechtsgeschäfte allgemein' und 'Lehnsurkunden'. Bei den Urkunden, die allgemeine Rechtsgeschäfte wiedergeben, erfolgt eine weitere Klassifikation nach Zeiträumen.
In der Folgezeit kam es zu langen Diskussionen hinsichtlich der Eignung der Räumlichkeiten zur Unterbringung des Archivs, bei denen insbesondere die fehlenden Brandschutzeinrichtungen ins Felde geführt wurden. Schließlich wurde mit dem am 19.9. und 17.10.1967 zwischen dem Hessischen Staatsarchiv Marburg und der Schenckenstiftung Samtbau geschlossenen Vertrag das Samtarchiv zusammen mit verschiedenen Teillinienarchiven der Familie dem Staatsarchiv Marburg als Depositum übergeben. Infolgedessen befindet sich das schenckische Samtarchiv dort seit 1969.
Im Rahmen der Erschließungsarbeit wurden neue Signaturen vergeben. Anstatt der alten, aus der Bezeichnung 'Bestand X 5 Schenck zu Schweinsberg - Samtarchiv' und dem Ausstellungsdatum gebildeten Signatur gilt jetzt: Bestand Urk. 134, Nr. 1 etc. Außerdem wurden in den Jahren 2007-2016 die einzelnen Überlieferungen vereinzelt und umverpackt sowie die Siegel mit Siegeltaschen versehen.
Bei der Bestandserschließung wurde auf Vorarbeiten der jüngeren Zeit zurückgegriffen. Dies führte zum einen dazu, dass die Urkundennummern 34, 42, 63, 124, 837 und 838 nicht belegt werden konnten. Zum anderen entspricht die laufende Nummer nicht immer der chronologischen Reihenfolge, in der die Urkunden in ihrem jeweiligen Klassifikationspunkt verzeichnet sind (z. B. 1 Rechtsgeschäfte allgemein, Klassifikationspunkt 1200-1400: Die chronologisch ersten fünf Urkunden tragen die Stücksignaturen 1, 2, 3, 896, 4). Der Familienname Schenck zu Schweinsberg wird durchgehend mit 'ck' geschrieben.
Geschichte des Bestandsbildners
Geschichte des Bestandsbildners
Als eines der bedeutendsten Adelsgeschlechter Hessens haben die Mitglieder der Familie Schenck zu Schweinsberg seit dem Mittelalter die Geschichte Hessens als adlige Herrschaftsträger, geistliche und landesherrliche Amtsträger sowie in gehobenen Positionen im Militär- und Hofdienst nachhaltig geprägt. Mit dem landgräflich-thüringischen Burgmann zu Marburg und Grünberg, Guntram, sowie dem Vogt des Reichsstifts Essen in Fronhausen, Ludwig, können die frühesten Vertreter der Adelsfamilie im 13. Jahrhundert namhaft gemacht werden. Seit 1241 tritt Guntrams gleichnamiger Sohn als pincerna, also Mundschenk der Grafen von Ziegenhain und landgräflich-hessischer Schenk am Hofe Sophies von Brabant und ihres Sohnes, Heinrichs des Kindes, auf. In der Folgezeit wurde Guntrams Hofamtstitel Bestandteil des Familiennamens der Schweinsberger. Guntrams Amt war demnach noch nicht erblich; er vererbte seinen Söhnen aber den Namen Schenk. Eine solche Aufnahme eines Hofamtes als Namensbestandteil ist nicht ungewöhnlich.
Seit dem ersten Drittel des 15. Jahrhunderts besetzten die Schweinsberger das hessische Erbschenkenamt. Eberhard Schenck der Jüngere wurde aufgrund seiner treuen Gesinnung und Dienste von Landgraf Ludwig I. von Hessen mit diesem Ehrenamt ausgezeichnet. Das Schweinsberger Schenkenamt bestand wie die übrigen hessischen Hofämter in Kurhessen bis zum Jahre 1918 weiter fort. Seitdem führen die Familienältesten die traditionellen Titel bis heute weiter.
Die Schweinsberger Adelsherrschaft konnte - begünstigt durch Phasen herrschaftlich-politischer Schwäche der hessischen Landgrafen - bis weit in die Neuzeit hinein eine relative Unabhängigkeit gegenüber der hessischen Landesherrschaft und Territorialstaatlichkeit wahren. Als Grundlage für diesen Umstand lassen sich drei Faktoren herausstellen. Zunächst ist auf die Lage ihrer in den 1230er Jahren am Ostrand des Amöneburger Beckens errichteten Stammburg Schweinsberg zu verweisen. Östlich von Marburg lag diese strategisch überaus günstig in der Konfliktzone zwischen den territorialpolitischen Gegnern Hessen und Mainz, was den umworbenen Schencken zahlreiche Privilegierungen der Landgrafen einerseits und des Erzstifts andererseits einbrachte. Zum zweiten Herrschaftsmittelpunkt der Schweinsberger avancierte sodann seit dem späten 15. Jahrhundert die Burg Hermannstein bei Wetzlar. Johann der Jüngere Schenck zu Schweinsberg baute sie seit den 1480er Jahren mit hohen Ambitionen zum neuen Hauptsitz des durch ihn begründeten Familienzweiges aus. Daneben - dies ist der zweite Faktor - verfügten die Schencken zu Schweinsberg über einen ausgedehnten Lehnsbesitz. Von besonderer Bedeutung waren hierbei die Rechte der Schencken zu Schweinsberg im so genannten Eigengericht südwestlich von Marburg, Lehen des Reichsstifts Essen, sowie im Gericht Reizberg, ebenfalls südwestlich von Marburg, und im Kirtorfer Eußergericht bei Alsfeld, beides nassauische Lehen. Des Weiteren besetzten sie, wie bereits erwähnt, seit dem 15. Jahrhundert das hessische Erbschenkenamt. Ein wesentliches Charakteristikum der Adelsfamilie Schenck zu Schweinsberg war schließlich - drittens - ihre ganerbschaftliche Familienorganisation. Durch den Abschluss von Ganerbenverträgen bzw. Burgfrieden begegneten die Schencken frühzeitig der Aufsplitterung ihrer Besitztümer und regelten ihr Zusammenleben auf der Stammburg Schweinsberg. Über die Ganerbschaft, das gemeinsame Familienvermögen, konnten die Ganerben nur gemeinschaftlich verfügen. Die Familienganerbschaft Schweinsberg, der so genannte Samtbau, wurde von zwei Baumeistern, den jeweils Ältesten der beiden Familienlinien Schweinsberg und Hermannstein, verwaltet. Diese Regelungen ermöglichten den Schweinsbergern ein geschlossenes Auftreten nach außen. Es gibt Hinweise darauf, dass der ganerbschaftliche Zusammenschluss der Familie Schenck zu Schweinsberg bereits aus der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts datiert. Der älteste erhaltene Burgfrieden stammt dagegen aus dem Jahre 1447 (Best. Urk. 134, Nr. 32).
Bis in das 18. Jahrhundert hinein gelang es den Schencken vor diesem Hintergrund, sich des landesherrlichen Anspruchs der Landgrafen von Hessen auf umfassende Unterordnung unter den hessischen Territorialstaat zu erwehren und eine gewisse Sonderstellung zu behaupten. Dann jedoch musste sich die Adelsfamilie dem landgräflichen Druck beugen und ihre im Grunde nicht zu bestreitende Landsässigkeit, d. h. ihre Unterordnung unter die Herrschaft der Territorialherren, anerkennen.
Zur weiteren Charakterisierung der Schweinsberger sei auf die im Jahre 1875 erfolgte großherzoglich-hessische Bestätigung ihres Freiherrenstandes und die Erhebung in den preußischen Freiherrenstand im Jahre 1887 (Best. Urk. 134, Nr. 438) verwiesen. In einer beschränkten Auswahl der prominenten Mitglieder der Familie Schenck zu Schweinsberg sind die hessischen Statthalter Johann († 1506), Hermann († 1521) und Rudolf († 1551), die Fuldaer Fürstäbte Philipp († 1550), Philipp Georg († 1568) und Johann Bernhard († 1632) sowie die beiden kurhessischen Minister Ferdinand († 1842) und Wilhelm († 1867) zu nennen.
Seit dem ersten Drittel des 15. Jahrhunderts besetzten die Schweinsberger das hessische Erbschenkenamt. Eberhard Schenck der Jüngere wurde aufgrund seiner treuen Gesinnung und Dienste von Landgraf Ludwig I. von Hessen mit diesem Ehrenamt ausgezeichnet. Das Schweinsberger Schenkenamt bestand wie die übrigen hessischen Hofämter in Kurhessen bis zum Jahre 1918 weiter fort. Seitdem führen die Familienältesten die traditionellen Titel bis heute weiter.
Die Schweinsberger Adelsherrschaft konnte - begünstigt durch Phasen herrschaftlich-politischer Schwäche der hessischen Landgrafen - bis weit in die Neuzeit hinein eine relative Unabhängigkeit gegenüber der hessischen Landesherrschaft und Territorialstaatlichkeit wahren. Als Grundlage für diesen Umstand lassen sich drei Faktoren herausstellen. Zunächst ist auf die Lage ihrer in den 1230er Jahren am Ostrand des Amöneburger Beckens errichteten Stammburg Schweinsberg zu verweisen. Östlich von Marburg lag diese strategisch überaus günstig in der Konfliktzone zwischen den territorialpolitischen Gegnern Hessen und Mainz, was den umworbenen Schencken zahlreiche Privilegierungen der Landgrafen einerseits und des Erzstifts andererseits einbrachte. Zum zweiten Herrschaftsmittelpunkt der Schweinsberger avancierte sodann seit dem späten 15. Jahrhundert die Burg Hermannstein bei Wetzlar. Johann der Jüngere Schenck zu Schweinsberg baute sie seit den 1480er Jahren mit hohen Ambitionen zum neuen Hauptsitz des durch ihn begründeten Familienzweiges aus. Daneben - dies ist der zweite Faktor - verfügten die Schencken zu Schweinsberg über einen ausgedehnten Lehnsbesitz. Von besonderer Bedeutung waren hierbei die Rechte der Schencken zu Schweinsberg im so genannten Eigengericht südwestlich von Marburg, Lehen des Reichsstifts Essen, sowie im Gericht Reizberg, ebenfalls südwestlich von Marburg, und im Kirtorfer Eußergericht bei Alsfeld, beides nassauische Lehen. Des Weiteren besetzten sie, wie bereits erwähnt, seit dem 15. Jahrhundert das hessische Erbschenkenamt. Ein wesentliches Charakteristikum der Adelsfamilie Schenck zu Schweinsberg war schließlich - drittens - ihre ganerbschaftliche Familienorganisation. Durch den Abschluss von Ganerbenverträgen bzw. Burgfrieden begegneten die Schencken frühzeitig der Aufsplitterung ihrer Besitztümer und regelten ihr Zusammenleben auf der Stammburg Schweinsberg. Über die Ganerbschaft, das gemeinsame Familienvermögen, konnten die Ganerben nur gemeinschaftlich verfügen. Die Familienganerbschaft Schweinsberg, der so genannte Samtbau, wurde von zwei Baumeistern, den jeweils Ältesten der beiden Familienlinien Schweinsberg und Hermannstein, verwaltet. Diese Regelungen ermöglichten den Schweinsbergern ein geschlossenes Auftreten nach außen. Es gibt Hinweise darauf, dass der ganerbschaftliche Zusammenschluss der Familie Schenck zu Schweinsberg bereits aus der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts datiert. Der älteste erhaltene Burgfrieden stammt dagegen aus dem Jahre 1447 (Best. Urk. 134, Nr. 32).
Bis in das 18. Jahrhundert hinein gelang es den Schencken vor diesem Hintergrund, sich des landesherrlichen Anspruchs der Landgrafen von Hessen auf umfassende Unterordnung unter den hessischen Territorialstaat zu erwehren und eine gewisse Sonderstellung zu behaupten. Dann jedoch musste sich die Adelsfamilie dem landgräflichen Druck beugen und ihre im Grunde nicht zu bestreitende Landsässigkeit, d. h. ihre Unterordnung unter die Herrschaft der Territorialherren, anerkennen.
Zur weiteren Charakterisierung der Schweinsberger sei auf die im Jahre 1875 erfolgte großherzoglich-hessische Bestätigung ihres Freiherrenstandes und die Erhebung in den preußischen Freiherrenstand im Jahre 1887 (Best. Urk. 134, Nr. 438) verwiesen. In einer beschränkten Auswahl der prominenten Mitglieder der Familie Schenck zu Schweinsberg sind die hessischen Statthalter Johann († 1506), Hermann († 1521) und Rudolf († 1551), die Fuldaer Fürstäbte Philipp († 1550), Philipp Georg († 1568) und Johann Bernhard († 1632) sowie die beiden kurhessischen Minister Ferdinand († 1842) und Wilhelm († 1867) zu nennen.
Enthält
Enthält
Der Bestand teilt sich auf in die Rubriken 'Rechtsgeschäfte allgemein' und 'Lehnsurkunden'.
Die Schwerpunkte dieser Rechtsgeschäfte liegen bei Vergleichen bzw. Abschieden zwischen männlichen Erben eines ganerbschaftlichen Erblassers oder allgemeinen Vergleichen bei strittigen Angelegenheiten, Rezessen vom Rechnungstag zu Schweinsberg, d. h. Vergleiche über die Einkünfte nach der jährlichen Rechnungslegung, so genannten Urfehden, die aus der Haft entlassene Delinquenten im Rahmen von Delikten, die der schenckischen Gerichtsbarkeit anheim fielen, unter Nennung von Bürgen schworen, Burgfriedensurkunden, die seit Beginn des 18. Jahrhunderts individuell von jedem männlichen Schencken nach Erreichen seiner Großjährigkeit beschworen wurden, und Lehnsurkunden.
Die Lehnsurkunden sind nach den Lehnsherren und darüber hinaus den verschiedenen Lehnsobjekten geordnet.
Als Lehensherren treten auf:
Herren von Eppstein
Stift Essen
Fürstäbte/Fürstbischöfe von Fulda
Stift Fulda
Hessen
Grafen/Fürsten zu Ysenburg-Büdingen
Erzstift Mainz
Grafen/Fürsten von Nassau
Grafen/Fürsten zu Sayn-Wittgenstein
Grafen/Fürsten zu Solms
Grafen von Ziegenhain
Die Schwerpunkte dieser Rechtsgeschäfte liegen bei Vergleichen bzw. Abschieden zwischen männlichen Erben eines ganerbschaftlichen Erblassers oder allgemeinen Vergleichen bei strittigen Angelegenheiten, Rezessen vom Rechnungstag zu Schweinsberg, d. h. Vergleiche über die Einkünfte nach der jährlichen Rechnungslegung, so genannten Urfehden, die aus der Haft entlassene Delinquenten im Rahmen von Delikten, die der schenckischen Gerichtsbarkeit anheim fielen, unter Nennung von Bürgen schworen, Burgfriedensurkunden, die seit Beginn des 18. Jahrhunderts individuell von jedem männlichen Schencken nach Erreichen seiner Großjährigkeit beschworen wurden, und Lehnsurkunden.
Die Lehnsurkunden sind nach den Lehnsherren und darüber hinaus den verschiedenen Lehnsobjekten geordnet.
Als Lehensherren treten auf:
Herren von Eppstein
Stift Essen
Fürstäbte/Fürstbischöfe von Fulda
Stift Fulda
Hessen
Grafen/Fürsten zu Ysenburg-Büdingen
Erzstift Mainz
Grafen/Fürsten von Nassau
Grafen/Fürsten zu Sayn-Wittgenstein
Grafen/Fürsten zu Solms
Grafen von Ziegenhain
Literatur
Literatur
Harald Winkel, Geschichte der Schencken zu Schweinsberg - Eine Einführung, Marburg 2012; H. Becker, Familiensoziologische Untersuchungen hessischer Ganerbenfamilien des 14.-17. Jahrhunderts am Beispiel der Schenken zu Schweinsberg und der v. Hatzfeld, Phil.-Diss. Berlin 1983; K. A. Eckhardt, Die Schenken zu Schweinsberg, in: Hess.Jb.LG 3, 1953, S.96-149; Karl E. Demandt, Der Personenstaat der Landgrafschaft Hessen im Mittelalter (VHKH 42), Marburg 1981, 2.Teil, S.739-751; W. A. Eckhardt, Zur Geschichte von Burg und Stadt Schweinsberg, in: Schweinsberg 650 Jahre Stadt, Marburg 1982, S.15-20; K. Schenck zu Schweinsberg, Im Dienste glanzloser Kronen, Aus dem Leben des kurhessischen Staatsministers Ferdinand Schenck zu Schweinsberg (1765-1842) (VHKH 46,6), Marburg 2001; E. H. Kenschke, Deutsches Adels-Lexikon, 8. Bd., Leipzig 1868, S. 137ff.; S. Frhr. von Dörnberg, Stammtafeln der Althessischen Ritterschaft [...], Bad Hersfeld 1958; R. Knappe, Mittelalterliche Burgen in Hessen, 2. Aufl., Gudensberg-Gleichen 1995, S. 268f.; K. Stahr, Marburger Sippenbuch 1500-1850, Bd. 18,, Marburg 1961, S. 210ff.
Findmittel
Findmittel
Arcinsys-Datenbank
Repertorien des Hessischen Staatsarchivs Marburg: Urk. 134 Schenck zu Schweinsberg Samtarchiv, bearb. von Harald Winkel, Marburg 2012 (Signatur: R 1998).
Repertorium Schenck zu Schweinsberg Samtarchiv, angelegt 1920, handschriftlich, 1 Band (Signatur: R 1999).
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang
Umfang
930 Urkunden
Filmkopien
Filmkopien
Die Urkunden sind als Mikrofiches verfügbar.
Benutzung
Benutzung
Die Urkunden sind als Digitalisate in Arcinsys verfügbar.