17 c

Complete identifier

HStAM, 17 c

Fonds


Identification (short)


Title Title
Landgräflich Hessische Regierung Kassel: Lehnhof
Life span Life span
1518-1867 (-1900)

See


Corresponding archival items Corresponding archival items
Weitere Teile der Altakten des Bestandes 17 c finden sich in den Beständen 17 I Alte Kasseler Räte (1518-1708) und 17 II Herrschaftliche Repositur der Regierung Kassel (1708-1821). Hinzuweisen ist aber auch auf den Bestand 17 e Ortsreposituren der Regierung Kassel. Hier finden sich unter den jeweiligen Orten häufig Lehnsakten, gleiches gilt auch für den Bestand 17 d Adels- und Familienrepositur der Regierung Kassel, auch hier sind unter verschiedenen Adelsfamilien zahlreiche Lehnsunterlagen aufgeführt.
Bestand 81 B 1 - B 2 Lehnsrepositur der Grafschaft Hanau, desgl. hanauische Lehnssachen in Bestand 86
Fuldische Lehenssachen in Bestand 101
s.a. Bestand 168

Fonds data


Custodial history Custodial history
In allen Reposituren des Bestandes 17 Regierung Kassel findet sich nur Schriftgut über den niederhessischen Raum. Die Regierung Kassel ist demnach eindeutig als Provinzialregierung zu definieren. Anders verhält es sich aber mit den in der Lehnsrepositur enthaltenen Altakten. Diese Unterlagen umfassen nicht nur den niederhessischen Bereich sondern den gesamten Bereich der alten Landgrafschaft Hessen-Kassel. Der Lehnsrepositur der Regierung Kassel kommt demnach eine zentrale Funktion in allen Lehnsangelegenheiten zu. Wegen der Zuständigkeit der Lehnsrepositur der Regierung Kassel für die gesamte Landgrafschaft verbot sich hier auch eine Trennung zwischen dem Schriftgut der landgräflich hessischen und dem der kurfürstlichen Zeit. Uns liegt demnach hier ein Aktenbestand von zentraler Bedeutung vor, in dem von 1518 bis zum Übergang an Preußen (1867) alle Lehnsangelegenheiten in der Landgrafschaft Hessen-Kassel erfaßt sind. Der Lehnhof in Kassel war keine besondere Behörde sondern identisch mit der dortigen Regierung und bestand bis zur Auflösung des Kurstaates, wenn man von einer vorübergehenden Aufhebung während der Zeit des Königreichs Westphalen absieht (1807-1813). Außer in dem Lehnhof selbst konnten aber Lehnsangelegenheiten auch vom Landesherrn selbst unmittelbar im Kabinett oder im Geheimen Rat, ab 1821 auch im Ministerium des Innern entschieden werden.
Includes Includes
Vorliegender Bestand enthält außer den Passivlehen des hessischen Fürstenhauses auch die Aktivlehen, d.h. Vergabe hessischer Lehen an den Adel. In vielen Fällen sind dem Aktenschriftgut auch Originallehnsurkunden sowie handschriftlich erstellte Stammtafeln hessischer Adelsfamilien beigeheftet, eine Fundgrube für jeden, der sich mit der geschichtlichen Entwicklung des hessischen Adels beschäftigt. Der Bestand befindet sich zur Zeit in Neuordnung und Neuverzeichnung. Die Hälfte des Gesamtbestandes ist neu verzeichnet.
Literature Literature
Dülfer, Kurt: Gesamtübersicht über die Bestände des Staatsarchivs Marburg, Bd. III
Finding aids Finding aids
HADIS-Datenbank

Further information (fonds)


Extent Extent
98 m