13 d
Vollständige Signatur
HStAM, 13 d
Bestand
Identifikation (kurz)
Titel
Titel
Militärwitwen- und -waisenanstalt
Laufzeit
Laufzeit
1789-1868
Bestandsdaten
Bestandsgeschichte
Bestandsgeschichte
1922 wurden Akten des ehemaligen Kurhessischen Kriegsministeriums, die sich noch im Gebäude der mittlerweile aufgelösten Intendantur des XI. Armeekorps in Kassel befunden hatten, durch das Landesfinanzamt Kassel, Abteilung Reichsschatzverwaltung, an das Staatsarchiv Marburg abgegeben (Acc. 1922/11). Darunter befanden sich auch unverzeichnete Pakete und Bündel mit Akten der Militärwitwen- und Waisenanstalt. Im Zuge von Erschließungsarbeiten am Bestand 12 Kurhessisches Kriegsministerium wurde der Bestand 13 d in den 1980er Jahren ausgegliedert. 1996 wurden 3 MM vom 32. Fachhochschulkurs der Archivschule Marburg erschlossen und auf Karteikarten verzeichnet, darunter alle Amtsbücher. Im Jahre 2012 wurden die Karteikarten im Rahmen eines Werkvertrags retrokonvertiert und nach HADIS bzw. später Arcinsys übernommen. Die Erschließung der restlichen 7,08 MM erfolgte 2020 im Rahmen einer Prüfungsverzeichnung. Der Bestand ist vollständig erschlossen.
Geschichte des Bestandsbildners
Geschichte des Bestandsbildners
Die Militärwitwen- und Waisenanstalt diente der Versorgung von Witwen und Waisen der Offiziere und Militärverwaltungsbeamten der Landgrafschaft bzw. des Kurfürstentums Hessen und existierte offiziell von 1799 bis 1965. Sie wurde 1798 auf Veranlassung von Landgraf Wilhelm IX. von Hessen-Kassel eingerichtet, bestand ab dem 1. Januar 1799 und war dem Kriegskollegium in Kassel untergeordnet. Offiziere und Militärverwaltungsbeamte waren zur Teilnahme verpflichtet, konnten nach dem Ausscheiden aus dem Militärdienst jedoch auch freiwillig Mitglieder bleiben. Sie wurden in sieben unterschiedliche Beitragsklassen eingestuft und mussten monatliche Beiträge zahlen, nach denen sich die Höhe der auszuzahlenden Pensionen bestimmte. Die Pensionen entsprachen monatlich ungefähr der Hälfte eines Jahresbeitrags. Die Militärwitwenkasse wurde finanziert durch die Monatsbeiträge der Mitglieder, durch die Kapitalzinsen auf vergebene Darlehen, durch Strafgelder und sonstige Zuweisungen und durch Bezahlung eines Beitrags in Höhe des Gehaltszuwachses bei Beförderungen. Pensionen wurden sowohl an Witwen, als auch an Waisen bis zum 15. Lebensjahr ausgezahlt. Die Direktion der Militärwitwenkasse bestand aus fünf Mitgliedern, von denen drei vom Kurfürsten ernannt und zwei jährlich im November von den Offiziercorps gewählt wurden. Ferner waren ein Sekretär und ein Rechnungsführer beschäftigt und wurden aus der Kasse bezahlt.
Während der Westfälischen Zeit bestand die Militärwitwenkasse als unabhängiges „Privatinstitut“, das mit erheblichem Mitgliederschwund und finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen hatte. Als Reaktion wurden 1809 neue Statuten erlassen, die unter anderem die Aufnahme neuer Mitglieder verhinderten und die Versorgung von Witwen, deren Ehemänner im Kampf gestorben waren, an den Staat abtraten. Ferner wurden die Pensionen für Waisen ersetzt durch die Rückzahlung von fünf Jahresbeiträgen. Der Pensionsanspruch für Witwen erlosch nun bei Wiederverheiratung oder Scheidung mit Schuld der Ehefrau. Nach dem Ende des Königreichs Westphalen wurde die Militärwitwenkasse 1815 wiederhergestellt.
Im Jahr 1818 wurde die Militärwitwenkasse in Militärwitwen- und Waisenanstalt umbenannt und erhielt neue Statuten, die sich an den Statuten der westfälischen Zeit orientierten. Die Regelung zur Versorgung von Witwen, deren Ehemänner im Kampf gestorben waren, wurde ebenso übernommen wie der Verlust des Pensionsanspruchs bei Scheidung, jedoch konnte die geschiedene Ehefrau ihren Anspruch bei Schuld des Ehemannes durch Fortzahlung der Beiträge erhalten. Die Einnahmen der Anstalt wurden erweitert durch einen jährlichen Zuschuss aus der Kriegskasse von 1000 Talern sowie durch die Erhebung von Heiratsgeldern.
Nach der Reform des Militärwesens wurden im Jahre 1828 neue Statuten erlassen, durch die die Militärwitwenkasse offiziell in Militärwitwen- und Waisenanstalt umbenannt wurde. Ferner wurden die Regelungen zur Bezahlung von Heiratsgeldern angepasst und die Versorgung von Waisen bis zum 18. Lebensjahr verlängert. Das Personal der Militärwitwen- und Waisenanstalt wurde um einen Kontrolleur erweitert.
1850 wurde die Bildung eines Mitgliederausschusses genehmigt, der aus sieben Vertretern der Mitglieder bestand und durch einen Finanzkundigen und einen Juristen erweitert werden konnte. Der Mitgliederausschuss sollte der Direktion beratend zur Seite stehen und durfte eigene Vorschläge einbringen.
Nach Änderungen der Statuten in den Jahren 1838, 1839 und 1843 wurden im Jahre 1858 neue Statuten erlassen, um auf die finanziellen Schwierigkeiten der Militärwitwen- und Waisenanstalt zu reagieren. Zusätzliche Einnahmen sollten nun durch die Erhebung eines Eintrittsgeldes, eines Beitrags für die Aufnahme nach dem 25. Lebensjahr und eines außerordentlichen Heiratsgeldes für zu hohen Altersunterschied zwischen Ehemann und Ehefrau generiert werden; zusätzlich erhielt die Direktion die Möglichkeit, die Beiträge kurzfristig zu erhöhen und die Pensionen zu senken. Die Pensionsauszahlung für Waisen wurde bis zum 21. Lebensjahr verlängert. Der Mitgliederausschuss wurde wieder aufgelöst.
Nach der Annexion Kurhessens durch Preußen im Jahr 1866 wurde die Militärwitwen- und Waisenanstalt zunächst der Intendantur des XI. Armeekorps in Kassel unterstellt. Anschließend wurde ihre Verwaltung der Preußischen Militärwitwenkasse übertragen; sie wurde nun als Vormals Kurhessische Militär-Witwen- und Waisenanstalt bezeichnet. Nach dem Ersten Weltkrieg verlor die Preußische Militärwitwenkasse mit den angeschlossenen übernommenen Militärwitwenkassen zunehmend die Möglichkeit ihre Mitglieder zu versorgen und musste 1923 schließlich den Betrieb einstellen. Die Akten der Preußischen Militärwitwenkasse und der durch sie verwalteten Militärwitwenkassen wurden 1935 an das Heeresarchiv in Potsdam abgegeben, wo sie vermutlich bei der Zerstörung des Archivs im Jahre 1945 verloren gingen. Im Zuge der Abwicklung nicht mehr bestehender öffentlicher Rechtsträger wurde die Vormals Kurhessische Militärwitwen- und Waisenanstalt durch das Rechtsträger-Abwicklungsgesetz von 1965 endgültig aufgelöst.
Während der Westfälischen Zeit bestand die Militärwitwenkasse als unabhängiges „Privatinstitut“, das mit erheblichem Mitgliederschwund und finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen hatte. Als Reaktion wurden 1809 neue Statuten erlassen, die unter anderem die Aufnahme neuer Mitglieder verhinderten und die Versorgung von Witwen, deren Ehemänner im Kampf gestorben waren, an den Staat abtraten. Ferner wurden die Pensionen für Waisen ersetzt durch die Rückzahlung von fünf Jahresbeiträgen. Der Pensionsanspruch für Witwen erlosch nun bei Wiederverheiratung oder Scheidung mit Schuld der Ehefrau. Nach dem Ende des Königreichs Westphalen wurde die Militärwitwenkasse 1815 wiederhergestellt.
Im Jahr 1818 wurde die Militärwitwenkasse in Militärwitwen- und Waisenanstalt umbenannt und erhielt neue Statuten, die sich an den Statuten der westfälischen Zeit orientierten. Die Regelung zur Versorgung von Witwen, deren Ehemänner im Kampf gestorben waren, wurde ebenso übernommen wie der Verlust des Pensionsanspruchs bei Scheidung, jedoch konnte die geschiedene Ehefrau ihren Anspruch bei Schuld des Ehemannes durch Fortzahlung der Beiträge erhalten. Die Einnahmen der Anstalt wurden erweitert durch einen jährlichen Zuschuss aus der Kriegskasse von 1000 Talern sowie durch die Erhebung von Heiratsgeldern.
Nach der Reform des Militärwesens wurden im Jahre 1828 neue Statuten erlassen, durch die die Militärwitwenkasse offiziell in Militärwitwen- und Waisenanstalt umbenannt wurde. Ferner wurden die Regelungen zur Bezahlung von Heiratsgeldern angepasst und die Versorgung von Waisen bis zum 18. Lebensjahr verlängert. Das Personal der Militärwitwen- und Waisenanstalt wurde um einen Kontrolleur erweitert.
1850 wurde die Bildung eines Mitgliederausschusses genehmigt, der aus sieben Vertretern der Mitglieder bestand und durch einen Finanzkundigen und einen Juristen erweitert werden konnte. Der Mitgliederausschuss sollte der Direktion beratend zur Seite stehen und durfte eigene Vorschläge einbringen.
Nach Änderungen der Statuten in den Jahren 1838, 1839 und 1843 wurden im Jahre 1858 neue Statuten erlassen, um auf die finanziellen Schwierigkeiten der Militärwitwen- und Waisenanstalt zu reagieren. Zusätzliche Einnahmen sollten nun durch die Erhebung eines Eintrittsgeldes, eines Beitrags für die Aufnahme nach dem 25. Lebensjahr und eines außerordentlichen Heiratsgeldes für zu hohen Altersunterschied zwischen Ehemann und Ehefrau generiert werden; zusätzlich erhielt die Direktion die Möglichkeit, die Beiträge kurzfristig zu erhöhen und die Pensionen zu senken. Die Pensionsauszahlung für Waisen wurde bis zum 21. Lebensjahr verlängert. Der Mitgliederausschuss wurde wieder aufgelöst.
Nach der Annexion Kurhessens durch Preußen im Jahr 1866 wurde die Militärwitwen- und Waisenanstalt zunächst der Intendantur des XI. Armeekorps in Kassel unterstellt. Anschließend wurde ihre Verwaltung der Preußischen Militärwitwenkasse übertragen; sie wurde nun als Vormals Kurhessische Militär-Witwen- und Waisenanstalt bezeichnet. Nach dem Ersten Weltkrieg verlor die Preußische Militärwitwenkasse mit den angeschlossenen übernommenen Militärwitwenkassen zunehmend die Möglichkeit ihre Mitglieder zu versorgen und musste 1923 schließlich den Betrieb einstellen. Die Akten der Preußischen Militärwitwenkasse und der durch sie verwalteten Militärwitwenkassen wurden 1935 an das Heeresarchiv in Potsdam abgegeben, wo sie vermutlich bei der Zerstörung des Archivs im Jahre 1945 verloren gingen. Im Zuge der Abwicklung nicht mehr bestehender öffentlicher Rechtsträger wurde die Vormals Kurhessische Militärwitwen- und Waisenanstalt durch das Rechtsträger-Abwicklungsgesetz von 1965 endgültig aufgelöst.
Enthält
Enthält
Der Bestand enthält die Rechnungen, Kassenmanuale, Kassenjournale, Beitragsverzeichnisse und Akten der Direktion und des Rechnungsführers der Militärwitwen- und Waisenanstalt.
Findmittel
Findmittel
Arcinsys-Datenbank
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang
Umfang
11,75 MM
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Letzte Aktualisierung: 13.12.2022