7 d

Complete identifier

HStAM, 7 d

Fonds


Identification (short)


Title Title
Hofjagdwesen
Life span Life span
1780-1913

See


Corresponding archival items Corresponding archival items
Bestand K = Kopiare (Dienerbücher)
Urkunden A I f (Bestallungen)
Bestand 54

Fonds data


Custodial history Custodial history
Der vorhandene Bestand an Akten entstammt im wesentlichen der Akzession der Generalverwaltung des Fideikommisses von 1875 sowie den Akzessionen der Regierung in Kassel aus den Jahren 1883, 1940 und 1941.
History of creator History of creator
Schon in der ältesten erhaltenen Hofordnung von 1501 ist ein Jägereistaat erwähnt, der anscheinend schon im 1. Viertel des 16. Jh. einem besonderen Jägermeister unterstellt wird. Seit dem 17. Jh. wird der Titel 'Oberjägermeister' üblich. Im 18. Jh. mindestens seit 1764, ist die Hofjägerei unter der Leitung des Oberjägermeisters ein Hofamt, das jedoch 1788 mit dem Oberforstamt (ab 1816 Oberforstkollegium) vereinigt wird. Zwischen 1807 und 1813 war das Oberjagddepartement des Königreichs Westphalen zuständig. 1821 wird wieder ein besonderer Hofjägermeister bestellt, dem 1822 die Aufsicht über die Fasanerien, Tiergärten und Leibgehege, sowie die Anordnung und Durchführung der vom Kurfürsten befohlenen Jagden sowie über den Jägerhof und das Jagdzeughaus übertragen. In administrativer und finanzieller Hinsicht wurde die Aufsicht über das Hofjagdwesen dem Oberhofmarschallamt übertragen, dem der Hofjägermeister als Mitglied zugeteilt wurde; er wurde dabei ausdrücklich zum Vorgesetzten aller Hofjagdbedienten bestellt. Dem Oberjägermeister war in der Zeit nach 1831 auch die Leitung der Staatsjagdverwaltung übertragen.
Mit dem Hofjagddepartement wurde 1822 auch die Verwaltung der Teiche und Fischereien der Aufsicht des Hofjägermeisters übertragen und als besonderes Departement geführt, dessen Geschäfte im Wesentlichen vom Teichmeister betrieben wurden. Nach der Trennung von Staats- und Hofvermögen 1831 verschwindet das Hoffischdepartement aus den Adresskalendern. Seine Funktionen, sowie sie die Hoffischer betrafen, wurden vom Oberhofmarschallamt übernommen. Die Erhebung der Gefälle sowie die Verwaltung der staatlichen Teiche fiel an die Finanzkammern.
Das Hofholzmagazin, das ursprünglich ebenso wie die Hofjägerei dem Oberforstkollegium unterstellt war, wurde 1822 bei der Ausgliederung der Hofjägerei ebenfalls der Leitung des Hofjägermeisters unterstellt.
Die gesamten Einnahmen und Ausgaben des Hofjagdetats bildeten den Geschäftsbereich der 1822 gegründeten Jagd- bzw. Hauptjagdkasse (ab 1833 Hofjagdkasse).
Ab November 1866 gehört das "Hofjagdwesen" zum Geschäftsbereich der Generalverwaltung des kurfürstlichen Hausfideikommisses. Im Jahr 1868 fällt auch die Hofjagdkasse als eigenständige Behörde weg und wird in die Kasse der königlichen Generalverwaltung des kurfürstlichen Hausfideikommisses eingegliedert.
Includes Includes
Der Bestand ist untergliedert in die Akten der Hofjägerei (u.a. Personal, Kassen-, Rechnungs- und Etatsachen, Jagdgerechtsame, Jagdschutz, Fasanerien und Parks), des Hofteichwesens, des Hofholzmagazins und der Hofjagdkasse.
Literature Literature
Dülfer, Kurt: Gesamtübersicht, S. 119-123
Finding aids Finding aids
Arcinsys-Datenbank

Further information (fonds)


Extent Extent
10,83 MM

Information / Notes


Additional information Additional information
Letzte Aktualisierung: 04.11.2019