309 a
Complete identifier
UniA Marburg, 309 a
Fonds
Identification (short)
Title
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Gratuitenkommission
Life span
Life span
1818-1868
See
Corresponding archival items
Corresponding archival items
Vorakten bei Best. 305 a, A IV, b 3, No 3
zur späteren Entwicklung, Best. 310, acc. 1951/6, No 109
Fonds data
History of creator
History of creator
Der Antrag auf Erlass der Kolleggelder war bei der seit 1801 existierenden Quaestur zu stellen. Diese zog die Gebühren nicht, wie dies an anderen Universitäten üblich war, in der Wohnung der Studenten ein, sondern ließ sie von diesen abliefern. Dieses System führte zu erheblicher Unterschleife, dem faktischen Umgehen eines Antrages auf Colleggelderlass (ursprünglich hatten die Professoren die Kolleggelder selbst erhoben). Voraussetzung für den Erlass der Kolleggelder war die nachgewiesene Bedürftigkeit und die Würdigkeit der Antragsteller, die diese durch Prüfungen und Fleißzeugnisse nachzuweisen hatten. Grundlage war rechtlich das nicht völlig einge-haltene Statut von 1811. Die Kommission aus Vertretern aller vier Fakultäten führte die Prüfung der Vorkenntnisse und die Aufsicht über die Studienfortschritte durch.
Finding aids
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Beschlussprotokoll der Kommission mit Anlagen, 1838-1859 davon abgetrennt Armutszeugnisse, Verzeichnis
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Extent
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0,5 m