310
Vollständige Signatur
UniA Marburg, 310
Bestand
Identifikation (kurz)
Titel
Titel
Kurator, Verwaltungsdirektor, Kanzler
Laufzeit
Laufzeit
1570-1983
Bestandsdaten
Geschichte des Bestandsbildners
Geschichte des Bestandsbildners
Nach der Annektierung des Kurfürstentums Hessen durch Preußen im Jahr 1866 wurde auch die Verwaltungsstruktur der Universität den preußischen Verhältnissen angeglichen. Dem Ministerium für geistige, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten unterstand nun direkt ein Kurator, dem die Gesamtverwaltung der Universität übertragen wurde. Der Kurator war einerseits der Mittler zwischen dem preußischen Staat bzw. dem Ministerium und den Universitätsangehörigen, vertrat aber auch andererseits die Universität in allen Geschäften nach außen. Für die Zeit von 1871-1886 ist ein Kuratorium, bestehend aus dem Rektor und einem ordentlichen Professor, an die Stelle des Kurators getreten.
Eine ministerielle Instruktion vom 22. Juni 1871 legte die Aufgaben und Kompetenzen des Universitätskuratoriums fest. Der Kurator bzw. das Kuratorium wurde zur Wahrnehmung der Angelegenheit der Universität in Vertretung für das Ministerium bestimmt. Ihm oblag die unmittelbare Führung der ökonomischen Verwaltung und er war somit als einziger gegenüber der Universitätskasse weisungsbefugt. Alle Rechtsgeschäfte und die juristische Vertretung der Universität sollte der Kurator in Zusammenarbeit mit den lokalen und provinzialen Behörden führen.
Die gesamte Kommunikation der Universitätsangehörigen mit dem Ministerium hatte über den Kurator zu laufen, solange es keine Beschwerden über den Kurator selbst waren. Alle Anliegen und Vorschläge des akademischen Lehrkörpers waren in Abstimmung mit und über den Kurator an das Ministerium zu richten. Auch die Wahl des Rektors musste durch den Kurator bestätigt werden. Die Ernennung von Beamten und Unterbeamten der Universität geschah ebenfalls auf seinen Vorschlag. Dem Kurator oblag die Dienstaufsicht.
Mit Bau schon zuvor beauftragt, wurde der Kurator mit der „Anweisung für die Behandlung der Universitäts-Bausachen“ vom 1. August 1895 zum Vertreter des Bauherrn der Universität bestimmt. Im Allgemeinen hatte er für die Einhaltung der Gesetze und die Aufrechterhaltung der Ordnung Sorge zu tragen. In den meisten Fällen wurde der Kurator auf Anweisung des Ministeriums oder auf Anfrage universitärer oder außeruniversitärer Personen und Behörden tätig. Er holte relevante Informationen ein und berichtete an das Ministerium bzw. erteilte entsprechende Aufträge (in Bausachen dem Universitätsarchitekten, Zahlungsanweisungen an die Universitätskasse usw.).
Nach 1945 ist das Amt des preußischen Kurators mit eingeschränkten Kompetenzen in das des Verwaltungsdirektors umgewandelt worden. Das Hessische Hochschulgesetz vom 24. Mai 1966 setzte an seine Stelle den Kanzler, dessen Kompetenzen sich schließlich auf die Führung der Wirtschafts- und Personalverwaltung beschränkten. Er war Mitglied des Verwaltungsrats, der über Verwaltungsangelegenheiten mit besonderer Bedeutung beschloss, die vom Kanzler auszuführen waren. Seit der Umstellung der Organisation der Universität Marburg 1970/71 auf das Präsidialsystem ist der Kanzler Mitglied des Universitätspräsidiums und der Hochschulleitung unterstellt.
Eine ministerielle Instruktion vom 22. Juni 1871 legte die Aufgaben und Kompetenzen des Universitätskuratoriums fest. Der Kurator bzw. das Kuratorium wurde zur Wahrnehmung der Angelegenheit der Universität in Vertretung für das Ministerium bestimmt. Ihm oblag die unmittelbare Führung der ökonomischen Verwaltung und er war somit als einziger gegenüber der Universitätskasse weisungsbefugt. Alle Rechtsgeschäfte und die juristische Vertretung der Universität sollte der Kurator in Zusammenarbeit mit den lokalen und provinzialen Behörden führen.
Die gesamte Kommunikation der Universitätsangehörigen mit dem Ministerium hatte über den Kurator zu laufen, solange es keine Beschwerden über den Kurator selbst waren. Alle Anliegen und Vorschläge des akademischen Lehrkörpers waren in Abstimmung mit und über den Kurator an das Ministerium zu richten. Auch die Wahl des Rektors musste durch den Kurator bestätigt werden. Die Ernennung von Beamten und Unterbeamten der Universität geschah ebenfalls auf seinen Vorschlag. Dem Kurator oblag die Dienstaufsicht.
Mit Bau schon zuvor beauftragt, wurde der Kurator mit der „Anweisung für die Behandlung der Universitäts-Bausachen“ vom 1. August 1895 zum Vertreter des Bauherrn der Universität bestimmt. Im Allgemeinen hatte er für die Einhaltung der Gesetze und die Aufrechterhaltung der Ordnung Sorge zu tragen. In den meisten Fällen wurde der Kurator auf Anweisung des Ministeriums oder auf Anfrage universitärer oder außeruniversitärer Personen und Behörden tätig. Er holte relevante Informationen ein und berichtete an das Ministerium bzw. erteilte entsprechende Aufträge (in Bausachen dem Universitätsarchitekten, Zahlungsanweisungen an die Universitätskasse usw.).
Nach 1945 ist das Amt des preußischen Kurators mit eingeschränkten Kompetenzen in das des Verwaltungsdirektors umgewandelt worden. Das Hessische Hochschulgesetz vom 24. Mai 1966 setzte an seine Stelle den Kanzler, dessen Kompetenzen sich schließlich auf die Führung der Wirtschafts- und Personalverwaltung beschränkten. Er war Mitglied des Verwaltungsrats, der über Verwaltungsangelegenheiten mit besonderer Bedeutung beschloss, die vom Kanzler auszuführen waren. Seit der Umstellung der Organisation der Universität Marburg 1970/71 auf das Präsidialsystem ist der Kanzler Mitglied des Universitätspräsidiums und der Hochschulleitung unterstellt.
Enthält
Enthält
Der Bestand besteht aus Personalakten sowie Sachakten aus allen Themenbereichen, die in der Kompetenz des Kurators lagen. Zu nennen sind hier vor allem Bauangelegenheiten und die Finanzierung der Universität sowohl in Hinblick auf die Einnahmen als auch zu Fragen der Institutsetats. Außerdem sind Unterlagen zu Stipendien der Universität vorhanden. Der Bestand enthält auch zahlreiche weitergeführte Vorakten (ab 1570) vor allem zur Finanzierung der Universität.
Provenienzgerecht zum Bestand 16 des Hessischen Staatsarchivs Marburg zurückgelegt wurden Akten aus dem kurhessischen Innenministerium, die in der preußischen Zeit an den Kurator gelangt waren. Die Acc. 1952/1 des Bestands 305a Rektor und Senat wurde provenienzgerecht zu Best. 310 umgelegt und unter den Nr. 8410-8734 verzeichnet.
Provenienzgerecht zum Bestand 16 des Hessischen Staatsarchivs Marburg zurückgelegt wurden Akten aus dem kurhessischen Innenministerium, die in der preußischen Zeit an den Kurator gelangt waren. Die Acc. 1952/1 des Bestands 305a Rektor und Senat wurde provenienzgerecht zu Best. 310 umgelegt und unter den Nr. 8410-8734 verzeichnet.
Literatur
Literatur
H. Hermelink, S. A. Kaehler, Die Philipps-Universität zu Marburg 1527-1927, 1. Aufl., Marburg 1927 (Reprint: Marburg 1977), S. 562
A. Kirschner, Universitätskurator Ernst von Hülsen und der Nationalsozialismus, Marburg 2016 - https://doi.org/10.17192/es2016.0007
S. Frank, Die Selbständigkeit der Universitäten in der Weimarer Republik und der Bundesrepublik Deutschland, jeweils bezogen auf das Gebiet des ehemaligen Landes Preußen, Köln 1998
Albrecht Blümel, Von der Hochschulverwaltung zum Hochschulmanagement. Wandel der Hochschulorganisation am Beispiel der Verwaltungsleitung, Berlin 2016
Findmittel
Findmittel
Arcinsys, Abgabeverzeichnisse nach Accessionen
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang
Umfang
104,33 MM