901
Vollständige Signatur
HHStAW, 901
Bestand
Identifikation (kurz)
Titel
Titel
Wiesbaden
Bestandsdaten
Bestandsgeschichte
Bestandsgeschichte
Zugänge 5/1984, 63/1988 u. 103/1991 ff..
Geschichte des Bestandsbildners
Geschichte des Bestandsbildners
Durch die Erste Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über die Verwaltungsgerichtsbarkeit vom 25. März 1947 (GVBl. S. 29) wurde das Verwaltungsgericht Wiesbaden begründet. Wie das Verwaltungsgericht Frankfurt (s. Abt. 900) gehörte es zunächst zum Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten bzw. Innenministeriums und ab 1967 des Justizministeriums.
Anfangs war es für den gesamten Regierungsbezirk Wiesbaden zuständig. 1952 trat es die östlichen Kreise und Städte an das neu gegründete Verwaltungsgericht Frankfurt am Main ab. Nach der Verordnung vom 23.5.1973 (GVBl. I S. 172) erstreckte sich der Zuständigkeitsbereich auf die Landeshauptstadt Wiesbaden und die Landkreise Biedenkopf, Dillkreis, Limburg, Oberlahn, Rheingau, Untertaunus und Wetzlar. Nach der Neugliederung des Lahn-Dill-Gebietes kam 1979 der Kreis Gießen hinzu (GVBl. I S. 179). Aufgrund des 3. Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 19.10.1979 (GVBl. I S. 230) wurden in Gießen auswärtige Kammern des Verwaltungsgerichts Wiesbaden eingerichtet. Gleichzeitig erhielt das Verwaltungsgericht Wiesbaden die Zuständigkeit in Asylverfahren für ganz Hessen, seit 1981 für die Bezirke der Verwaltungsgerichte Darmstadt, Frankfurt und Wiesbaden. Das Gesetz vom 22.8.1986 (GVBl. I S. 261) wies die Kreise Gießen, Lahn-Dill, Marburg-Biedenkopf und Vogelsberg dem neu errichteten Verwaltungsgericht Gießen zu. Berufungsinstanz ist der Verwaltungsgerichtshof in Kassel (s. Abt. 632).
Anfangs war es für den gesamten Regierungsbezirk Wiesbaden zuständig. 1952 trat es die östlichen Kreise und Städte an das neu gegründete Verwaltungsgericht Frankfurt am Main ab. Nach der Verordnung vom 23.5.1973 (GVBl. I S. 172) erstreckte sich der Zuständigkeitsbereich auf die Landeshauptstadt Wiesbaden und die Landkreise Biedenkopf, Dillkreis, Limburg, Oberlahn, Rheingau, Untertaunus und Wetzlar. Nach der Neugliederung des Lahn-Dill-Gebietes kam 1979 der Kreis Gießen hinzu (GVBl. I S. 179). Aufgrund des 3. Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 19.10.1979 (GVBl. I S. 230) wurden in Gießen auswärtige Kammern des Verwaltungsgerichts Wiesbaden eingerichtet. Gleichzeitig erhielt das Verwaltungsgericht Wiesbaden die Zuständigkeit in Asylverfahren für ganz Hessen, seit 1981 für die Bezirke der Verwaltungsgerichte Darmstadt, Frankfurt und Wiesbaden. Das Gesetz vom 22.8.1986 (GVBl. I S. 261) wies die Kreise Gießen, Lahn-Dill, Marburg-Biedenkopf und Vogelsberg dem neu errichteten Verwaltungsgericht Gießen zu. Berufungsinstanz ist der Verwaltungsgerichtshof in Kassel (s. Abt. 632).
Enthält
Enthält
54 lfm Verfahrensakten 1947-1986
5 lfm Verwaltungsakten ab 1947
Geschäftsverteilungsplan (Digitales Objekt in DIMAG), 2019
Pressemitteilungen (Digitale Objekte in DIMAG), 2019
Findmittel
Findmittel
Verfahrensakten: Online-Datenbank (Arcinsys)
Verwaltungsakten: unverzeichnet
Digitale Objekte: Arcinsys
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang
Umfang
59,63 lfm
Deskriptoren
Deskriptoren
Wiesbaden
Frankfurt
Limburg
Rheingau
Biedenkopf
Darmstadt
Gießen
Wetzlar
Kassel