676
Complete identifier
HHStAW, 676
Fonds
Identification (short)
Title
Title
Frankfurt a.M. I, Stiftstraße
Life span
Life span
1924-2011
Fonds data
Custodial history
Custodial history
Zugänge: verschiedene bis 2015; 26/2015, 44/2016
History of creator
History of creator
Im Jahr 1902 wurde das Dienstgebäude des FA Frankfurt-Stiftstraße, das so genannte Hansa-Haus, erbaut. Zunächst wurde das Bürogebäude als Hotel genutzt. Am 6. August 1920 wurde es für einen Kaufpreis von 3.000.000 Reichsmark durch das Landesfinanzamt Kassel erworben und FA I (später als FA Frankfurt-Ost bezeichnet) und FA II (später als FA Frankfurt-West bezeichnet) sowie das Reichsbauamt unter-gebracht. Die Kasse des FA war jedoch noch bis 1925 im Haus Bamberger&Herz in der Zeil 114, von 1925 bis 1931 in Neue Mainzerstraße 31 untergebracht. 1931 zog das FA Frankfurt-West in das Verwaltungsgebäude der Firma Hilf in der Moltke-Allee 22/24 um. Nun konnte auch die Finanzkasse Ost ins Hansa-Haus einziehen.
Nach den Luftangriffen im März 1944 blieben nur wenige Diensträume benutzbar (Beschreibung in der Amtsübersicht). Bei einem weiteren Luftangriff am 25. September 1944 starben sechs Beamte und der Vorsteher des FA Frankfurt-Ost, ORR Radusch. Darüber hinaus wurden sämtliche Akten der Veranlagungsbezirke 1-15, der Vordruckverwaltung, der Kanzlei der Lohnsteuerstelle sowie der Betriebsprüfungsstelle, der Bewertungsstelle und ein großer Teil der Kinderbeihilfe-Akten vernichtet.
1947 begann der Wiederaufbau, der im Dezember 1952 beendet wurde. Im September 1947 wurde das FA Frankfurt-Börse im Dienstgebäude untergebracht und mit dem FA Frankfurt-Ost unter der Bezeichnung Frankfurt-Mitte vereinigt. Nach Fertigstellung des 5. Obergeschosses zog am 11. Juli 1951 das Hessische Staatsbauamt in den linken Flügel des Dienstgebäudes ein. Zu diesem Zeitpunkt war das FA sachlich und örtlich zuständig für Die ESt- und OHG-Veranlagungsbezirke der gesamten Frankfurter Innenstadt. die Körperschaftssteuer von ganz Frankfurt, die Kapital- und Wechselsteuer für Frankfurt, Offenbach, Bad Homburg, Hanau, Gelnhausen und Frankfurt-Höchst, für die Beförderungssteuer für ganz Frankfurt, Offenbach und Bad Homburg, für die Rennwett- und Lotteriesteuerstelle sowie die Versicherung- und Feuerschutzsteuer für ganz Frankfurt und Frankfurt-Höchst, darüber hinaus für alle Landes- und Bundessteuern mit Ausnahme der Kraftfahrzeugsteuer, der Erbschaftssteuer und der Grunderwerbssteuer. Außerdem fungierte das FA als Ausbildungsstelle. Zu den größten Steuerpflichtigen 1951 gehörten I.G.Farben mit einem Umsatz von 2.177.111.328 DM und die Dresdner Bank mit einem Umsatz von 6.764.400 DM.
Am 1. November 1955 erfolgte die Neubildung des FA Frankfurt-Börse. Die Finanzämter wurden auf das Lochkartenverfahren umgestellt und nach den Erforder-nissen dieses Verfahrens völlig neu gegliedert. Die Körperschaftssteuerstelle, die Kapitalverkehrssteuerstelle sowie die Rennwett- und Lotteriesteuerstelle wurden ausgegliedert und bei dem neu gebildeten FA Frankfurt-Börse verselbständigt. Die Beförderungsteuerstelle und die Kraftfahrzeugsteuerstelle wurden an das FA Frankfurt-West, die Finanzkasse und die Vollstreckungsstelle an das FA Frankfurt-Hamburger Allee abgegeben. Am 3. Dezember 1956 wurde das FA Frankfurt-Mitte in FA Frankfurt-Stiftstraße umbenannt. Es war nun zentrale Bewertung- und HGA-Stelle für den gesamten Raum der Stadt Frankfurt/Main. Zusätzlich wurde am 2. Januar 1958 die gemeinsame Strafsachenstelle der FÄ Frankfurt-Börse, Frankfurt-Hamburger Allee, Frankfurt-Höchst, Frankfurt-Taunusstraße und Bad Homburg v.d.H. beim FA Frankfurt-Stiftstraße vereinigt. 1972 wurden aber die Hypothekenge-winnabgabestelle an das FA Frankfurt-Tanusstraße und die Prämienstelle an das FA Eschwege abgegeben.
Im Januar 1975 wurden die Einkommensteuer-Veranlagungsstellen der hessischen FÄ neu organisiert. Zeitgleich wurden die neuen zehnstelligen Steuernummern ver-geben. Es wurden im Bereich des FA Frankfurt-Stiftstraße 5 P- und 17 G-Bezirke für Steuerpflichtige mit Einkünften nach § 2 Abs. 3 Ziff. 1-3 EStG (Personalgesellschaf-ten bzw. Gewinnermittler) und 16 Ü-Bezirke mit Einkünften nach § 2 Abs. 3 Ziff. 4-7 EStG (Überschussermittler) eingerichtet.
Aufgrund der großen Raumknappheit und einer Umorganisation der Veranlagungsstelle wurden am 16. Januar 1975 die Strafsachenstelle in das landeseigene Dienstgebäude in der Falkenseiner Str. 13 sowie am 1. Mai 1975 die Amtsbetriebsprüfungsstelle in zwei Etagen des Geschäftshauses Zeil 81 ausgelagert.
Am 1. Januar 1977 erweiterte sich der Amtsbezirk um die Stadt Frankfurt eingemein-deten Stadt Bergen-Enkheim und ca. 1.500 ESt-Akten und ca. 4.000 Bew-Akten vom Finanzamt Hanau übernommen. Wegen des Rückgangs der Fallzahlen im Bereich der Lohnsteuer-Veranlagung wurde die LSt-AN-Stelle von 6 auf 5 Bezirke verkleinert. Die gleichzeitige Zunahme der E-Signale im Ü-Bereich erforderte eine Erhöhung der VT-Bezirke von 16 auf 19.
Das FA Frankfurt I ist heute zuständig für die Steuerfestsetzung für natürliche Personen und Personenvereinigungen (Namen mit den Anfangsbuchstaben P - Z) und die Amtsbetriebsprüfung für natürliche Personen, Personenvereinigungen (Namen mit den Anfangsbuchstaben P - Z). Darüber hinaus fungiert es als Steuerfahndungsstelle sowie als Bußgeld- und Strafsachenstelle für das Stadtgebiet. Für ganz Hessen nimmt es den Steuerabzug für beschränkt Steuerpflichtige (§ 50a Abs. 4 EStG) wahr. Die Zuständigkeit erstreckt sich - soweit nicht anders angegeben - in räumlicher Hinsicht auf die Steuerpflichtigen im Bereich des Stadtgebietes Frankfurt am Main ohne die Stadtteile Griesheim, Höchst, Nied, Schwanheim, Sindlingen, Sossenheim, Unterliederbach und Zeilsheim (Stand September 2007).
Alle FÄ in Frankfurt sind seit 1993 im Behördenzentrum Gutleutstr. 112-116 untergebracht. Im Dezember 2002 ist im Eingangsbereich des FA Frankfurt I und II eine Finanzservicestelle (FIS) eingerichtet worden.
Nach den Luftangriffen im März 1944 blieben nur wenige Diensträume benutzbar (Beschreibung in der Amtsübersicht). Bei einem weiteren Luftangriff am 25. September 1944 starben sechs Beamte und der Vorsteher des FA Frankfurt-Ost, ORR Radusch. Darüber hinaus wurden sämtliche Akten der Veranlagungsbezirke 1-15, der Vordruckverwaltung, der Kanzlei der Lohnsteuerstelle sowie der Betriebsprüfungsstelle, der Bewertungsstelle und ein großer Teil der Kinderbeihilfe-Akten vernichtet.
1947 begann der Wiederaufbau, der im Dezember 1952 beendet wurde. Im September 1947 wurde das FA Frankfurt-Börse im Dienstgebäude untergebracht und mit dem FA Frankfurt-Ost unter der Bezeichnung Frankfurt-Mitte vereinigt. Nach Fertigstellung des 5. Obergeschosses zog am 11. Juli 1951 das Hessische Staatsbauamt in den linken Flügel des Dienstgebäudes ein. Zu diesem Zeitpunkt war das FA sachlich und örtlich zuständig für Die ESt- und OHG-Veranlagungsbezirke der gesamten Frankfurter Innenstadt. die Körperschaftssteuer von ganz Frankfurt, die Kapital- und Wechselsteuer für Frankfurt, Offenbach, Bad Homburg, Hanau, Gelnhausen und Frankfurt-Höchst, für die Beförderungssteuer für ganz Frankfurt, Offenbach und Bad Homburg, für die Rennwett- und Lotteriesteuerstelle sowie die Versicherung- und Feuerschutzsteuer für ganz Frankfurt und Frankfurt-Höchst, darüber hinaus für alle Landes- und Bundessteuern mit Ausnahme der Kraftfahrzeugsteuer, der Erbschaftssteuer und der Grunderwerbssteuer. Außerdem fungierte das FA als Ausbildungsstelle. Zu den größten Steuerpflichtigen 1951 gehörten I.G.Farben mit einem Umsatz von 2.177.111.328 DM und die Dresdner Bank mit einem Umsatz von 6.764.400 DM.
Am 1. November 1955 erfolgte die Neubildung des FA Frankfurt-Börse. Die Finanzämter wurden auf das Lochkartenverfahren umgestellt und nach den Erforder-nissen dieses Verfahrens völlig neu gegliedert. Die Körperschaftssteuerstelle, die Kapitalverkehrssteuerstelle sowie die Rennwett- und Lotteriesteuerstelle wurden ausgegliedert und bei dem neu gebildeten FA Frankfurt-Börse verselbständigt. Die Beförderungsteuerstelle und die Kraftfahrzeugsteuerstelle wurden an das FA Frankfurt-West, die Finanzkasse und die Vollstreckungsstelle an das FA Frankfurt-Hamburger Allee abgegeben. Am 3. Dezember 1956 wurde das FA Frankfurt-Mitte in FA Frankfurt-Stiftstraße umbenannt. Es war nun zentrale Bewertung- und HGA-Stelle für den gesamten Raum der Stadt Frankfurt/Main. Zusätzlich wurde am 2. Januar 1958 die gemeinsame Strafsachenstelle der FÄ Frankfurt-Börse, Frankfurt-Hamburger Allee, Frankfurt-Höchst, Frankfurt-Taunusstraße und Bad Homburg v.d.H. beim FA Frankfurt-Stiftstraße vereinigt. 1972 wurden aber die Hypothekenge-winnabgabestelle an das FA Frankfurt-Tanusstraße und die Prämienstelle an das FA Eschwege abgegeben.
Im Januar 1975 wurden die Einkommensteuer-Veranlagungsstellen der hessischen FÄ neu organisiert. Zeitgleich wurden die neuen zehnstelligen Steuernummern ver-geben. Es wurden im Bereich des FA Frankfurt-Stiftstraße 5 P- und 17 G-Bezirke für Steuerpflichtige mit Einkünften nach § 2 Abs. 3 Ziff. 1-3 EStG (Personalgesellschaf-ten bzw. Gewinnermittler) und 16 Ü-Bezirke mit Einkünften nach § 2 Abs. 3 Ziff. 4-7 EStG (Überschussermittler) eingerichtet.
Aufgrund der großen Raumknappheit und einer Umorganisation der Veranlagungsstelle wurden am 16. Januar 1975 die Strafsachenstelle in das landeseigene Dienstgebäude in der Falkenseiner Str. 13 sowie am 1. Mai 1975 die Amtsbetriebsprüfungsstelle in zwei Etagen des Geschäftshauses Zeil 81 ausgelagert.
Am 1. Januar 1977 erweiterte sich der Amtsbezirk um die Stadt Frankfurt eingemein-deten Stadt Bergen-Enkheim und ca. 1.500 ESt-Akten und ca. 4.000 Bew-Akten vom Finanzamt Hanau übernommen. Wegen des Rückgangs der Fallzahlen im Bereich der Lohnsteuer-Veranlagung wurde die LSt-AN-Stelle von 6 auf 5 Bezirke verkleinert. Die gleichzeitige Zunahme der E-Signale im Ü-Bereich erforderte eine Erhöhung der VT-Bezirke von 16 auf 19.
Das FA Frankfurt I ist heute zuständig für die Steuerfestsetzung für natürliche Personen und Personenvereinigungen (Namen mit den Anfangsbuchstaben P - Z) und die Amtsbetriebsprüfung für natürliche Personen, Personenvereinigungen (Namen mit den Anfangsbuchstaben P - Z). Darüber hinaus fungiert es als Steuerfahndungsstelle sowie als Bußgeld- und Strafsachenstelle für das Stadtgebiet. Für ganz Hessen nimmt es den Steuerabzug für beschränkt Steuerpflichtige (§ 50a Abs. 4 EStG) wahr. Die Zuständigkeit erstreckt sich - soweit nicht anders angegeben - in räumlicher Hinsicht auf die Steuerpflichtigen im Bereich des Stadtgebietes Frankfurt am Main ohne die Stadtteile Griesheim, Höchst, Nied, Schwanheim, Sindlingen, Sossenheim, Unterliederbach und Zeilsheim (Stand September 2007).
Alle FÄ in Frankfurt sind seit 1993 im Behördenzentrum Gutleutstr. 112-116 untergebracht. Im Dezember 2002 ist im Eingangsbereich des FA Frankfurt I und II eine Finanzservicestelle (FIS) eingerichtet worden.
Includes
Includes
Amtsübersichten, Akten von Steuerpflichtigen vor 1945 (ca. 9000 Nummern), Veranlagungsakten zur Einkommen-, Umsatz-, Vermögens- und Gewerbesteuer, Einheitsbewertung
Finding aids
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