255/7
Complete identifier
HHStAW, 255/7
Fonds
Identification (short)
Title
Title
Oberforstamt Weilburg
Fonds data
Custodial history
Custodial history
Das Oberforstamt Weilburg umfasst nur Akten aus der Zeit des Herzogtums Nassau. Aber für die Zeit der Forstverwaltung in Nassau-Weilburg ist die Überlieferung des fürstlichen Forstamtes Weilburg Abt. 156 heranzuziehen. Die Akten des Oberforstamtes Weilburg weisen nur vereinzelt Vermerke auf, die über die Registraturverhältnisse Auskunft geben. Teilweise befindet sich auf den Akten der Vermerk 'loc' (z.B. loc XX b), der wahrscheinlich mit 'in locatura' aufzulösen ist, was soviel wie 'Raum' oder aber 'Schrank' bedeuten kann, wobei die römischen Ziffern und die Buchstaben die genaue Lage angeben. Deshalb ist anzunehmen, dass auch im Oberforstamt Weilburg die Ablage nach Fächern erfolgte, wie es in den Instruktionen vorgeschrieben war und dafür nur eine anderer Terminus benutzt wurde. Die einzelnen Schriftstücke enthalten im oberen Abschnitt den Präsentatum-Vermerk und die Journalisierung, die aus 'ad Ofa + Nr.' besteht, wobei das 'Ofa' auch hier wahrscheinlich Oberforstamt bedeutet.
History of creator
History of creator
Das Oberforstamt bestand laut Maßgabe des Forstorganisationsedikts von 1816 aus den Oberförstereien Cleeberg38, Heinzenberg39, Merenberg40, Usingen41, Wehrheim42, Weilburg43 und Weilmünster44. Daneben umfaßte es auch noch einen Teil des Gräflich Bassenheimschen Standesgebietes zu Kransberg. Wie schon beim Oberforstamt Idstein erwähnt, wurde durch die Regierungsverordnung vom 19. November 1823 die Oberförsterei Usingen aufgelöst, deren Gemarkungen Kransberg und Wernborn dann zur standesherrlichen Oberförsterei Reifenberg gehörten, die dem Oberforstamt Idstein unterstellt war. Die übrigen Schutzbezirke der aufgelösten Oberförsterei Usingen wurden auf die angrenzenden Oberförstereien verteilt. Die Oberförsterei Heinzenberg bestand nun aus Heinzenberg, Hunstadt, Naunstadt, Mönstadt, Laubach, Gemünden, Wilhelmsdorf, Michelbach und Eschbach. Die Oberförsterei Wehrheim wurde der Aufsicht des Oberforstamtes Weilburg entzogen und dem Oberforstamt Idstein unterstellt. Das Oberforstamt Weilburg hingegen bekam die Oberförsterei Haintchen und die standesherrliche Oberförsterei Runkel45 zugeteilt, die bis dahin dem Oberforstamt Idstein unterstellt waren. Eine entscheidende Veränderung brachte die Ministerialverordnung vom 24. Januar 1852. Die Oberförsterei Heinzenberg wurde aufgelöst und ging im wesentlichen in der Oberförsterei Neuweilnau des Oberforstamtes Idstein auf. Das Oberforstamt Weilburg bestand infolgedessen aus den Oberförstereien Brandoberndorf (bisher Cleeberg), Haintchen, Merenberg, Rennerod (war vorher dem Oberforstamt Hachenburg unterstellt), Runkel, Wehrheim, Weilburg, Weilmünster und dem neu gebildeten Oberforstamt Hadamar. Diese Zusammensetzung blieb bis zum Ende des Herzogtums Nassaus erhalten.
-
Oberforstbeamte des Oberforstamtes Weilburg:
1817-1844 August Freiherr von Bibra
1845-1857 Wilhelm Franz
1857-1858 Ludwig von Fürstenrecht
1858-1866 Freiherr August von Bibra (aus Weilburg)
-
Oberforstbeamte des Oberforstamtes Weilburg:
1817-1844 August Freiherr von Bibra
1845-1857 Wilhelm Franz
1857-1858 Ludwig von Fürstenrecht
1858-1866 Freiherr August von Bibra (aus Weilburg)
Includes
Includes
Akten: u.a. Ertrag und Verwaltung der Fischerei (1853-55), Personalia, Leibgehege des Herzogs, Jagd
Finding aids
Finding aids
Repertorium von Schubert, 1933; mit Nachträgen von Elke Hack
Online-Datenbank (Arcinsys)
Further information (fonds)
Extent
Extent
1,00 lfm (Nr. 1-46)
Descriptors
Descriptors
Cleeberg
Heinzenberg
Merenberg
Usingen
Wehrheim
Weilburg
Weilmünster
Kransberg
Weilburg
Brandoberndorf
Hadamar
Haintchen
Rennerod
Runkel
Neuweilnau
Idstein