509
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HHStAW, 509
Fonds
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Landwirtschaftsministerium
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Custodial history
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Regelmäßige Aktenablieferungen seit 1951 (Zugang 27/1951)
History of creator
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Das heutige Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz wurde am 22.10.1945 auf die Anweisung Nr. 6 der amerikanischen Militärregierung als Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft gegründet. Im November 1949 wurde es als Abteilung L, mit drei Unterabteilungen (I. Agrarpolitik, Landeskultur, Ernährung; II. Erzeugung; III. Forsten), in das neu gebildete Ministerium für Arbeit, Wirtschaft und Landwirtschaft eingegliedert. Im Jahre 1953 wurde es wieder als Ministerium für Landwirtschaft und Forsten verselbständigt und blieb fast zwanzig Jahre in dieser Organisationsstruktur bestehen.
Im Januar 1971 wurde die Abteilung Umwelttechnik, als Folge der zunehmenden Bedeutung der Umweltpolitik, im Ministerium eingerichtet, was zur Namensänderung in Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt führte. 1973 zog das Landwirtschaftsministerium vom Schlossplatz 2 in ein neues Gebäude in der Hölderstrasse 1-3. Im Jahre 1978 wechselt die Abteilung Landesentwicklung mit den Aufgabenbereichen Landesplanung, Raumordnung und Regionalentwicklung von der Staatskanzlei zum Landwirtschaftsministerium, was in einer erneuten Namensänderung in Ministerium für Landesentwicklung, Umwelt, Landwirtschaft und Forsten endet. 1984 wechselt der Bereich Umwelt an das Ministerium für Arbeit, Umwelt und Soziales, und auch die Landesentwicklung wurde wieder von der Staatskanzlei übernommen. Somit kam es in den Jahren 1984 bis 1991 zu einer Aufgliederung des Ministeriums, welche weitere Änderungen der Ressortbezeichnungen der Ministerien zur Folge hatte.
Somit existierten von 1984-85 das Ministerium für Arbeit, Umwelt und Soziales, von 1984-87 das Ministerium für Landwirtschaft und Forsten (Naturschutz), von 1985-87 das Ministerium für Umwelt und Energie, von 1987-91 das Ministerium für Umwelt und Reaktorsicherheit und von 1987-91 das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz. Erst 1991 erfuhr das Landwirtschaftsministerium wieder eine Erweiterung des Aufgabenfeldes durch die Übernahme der Abteilungen Landesentwicklung und Wohnen aus dem Innenministerium und nannte sich von da ab: Ministerium für Landesentwicklung, Wohnen, Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz.
Im April 1995 wurde die Eigenständigkeit des Ministeriums von der Landesregierung aufgehoben und die Bereiche Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz dem Innenministerium übergeben, während die Aufgabenbereiche Wohnen und Landesentwicklung zum Ministerium für Wirtschaft und Verkehr wanderten. Nunmehr gab es von 1995-99 das Ministerium für Innen, Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz und das Ministerium für Umwelt, Jugend, Familie und Gesundheit. Im Jahre 1999 kam es wieder zu einer Verselbständigung der Aufgabenbereiche zum Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten, welches sich ab dem Jahre 2003 bis heute Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz nennt.
Die Aufgabe des Ministeriums heute ist, die Schaffung von Rahmenbedingungen zur Verbesserung von Schutz und Nutzung der natürlichen Lebensgrundlagen und Ressourcen, der Schutz der Menschen vor gesundheitlichen Gefahren bzw. vor Irreführung und Täuschung durch Lebensmittel, Kosmetika und Bedarfsgegenständen und die Erhaltung und Entwicklung des ländlichen Raums.
Gliederungen und Aufgaben der einzelnen Abteilungen:
Die Abteilung I, welche von 1949-53 als Abteilung Z bezeichnet wurde, war für Fragen der inneren Verwaltung und Organisation zuständig. Diesem Aufgabengebiet wird die in den 1950er Jahren entstandene Rechtsabteilung (Abteilung R) im Jahr 1965 als Unterabteilung angeschlossen, aber 1986 aufgelöst und die zugehörigen Referate auf die inhaltlich entsprechenden Fachabteilungen verteilt.
Die Abteilung Landwirtschaftliche Erzeugung bzw. Produktion (Abt. II; 1947/48 Abt. II und III; 1965 als Gruppe in Abt. II; seit 1988 als Gruppe Agrarproduktionen/Integrierter Landbau in Abt. IV), beschäftigte sich mit der Förderung der einzelnen Anbau- und Tierzuchtsparten bis hin zum Pflanzenschutz.
Das landwirtschaftliche Ausbildungswesen umfasste die Aufgabenbereiche Berufsbildung, Beratung und später auch Verbraucherangelegenheiten (erst in Abt. II; 1965 als Gruppe II C; dann in Abt. Markt, Ernährung, Verbraucherangelegenheiten; 1988 Gruppe II A).
Die Abteilung Allgemeine Agrarpolitik (erst Abt. III A, ab 1947 Abt. V; 1949-53 Abt. L I; 1958 als Gruppe zur Abt. II; von 1971 an Abt. VI; ab 1979 als Gruppe in Abt. IV; seit 1990 Gruppe II in Abt. II), war für Fragen der Volks- und Finanzwirtschaft und der ländlichen Sozialpolitik zuständig. Im Jahre 1953 erweiterte sich der Aufgabenkreis der Abteilung um das landwirtschaftliche Organisationswesen, Markt-Preise-Steuern, Agrarkredite-Planung-Statistik, ländliche Sozialfragen und landwirtschaftliches Bauwesen. 1958 kommen die Themen Markt und Ernährung hinzu.
Die Aufgabe der Abteilung Ernährung (erst Abt. IV; 1949-53 in Abt. L I; danach in Abt. VI; ab 1978 Abt. IV; 1971-81 Abwanderung zum Sozialministerium), war es die Verbesserung der Ernährungslage in der Nachkriegszeit und später kamen die Bereiche Marktordnung, zivile Verteidigung und pflanzliche und tierische Nahrungsgüter hinzu.
Die Abteilung Landeskultur (erst Abt. III B; 1947 Abt. VI; 1949-53 in Abt: L I; anschließend Abt. IV; 1965 Gruppe IV A; 1971 Abt. IV; 1978 Gruppe II C; 1980 Gruppe II B; 1987 Gruppe II C), beschäftigte sich mit den Fragen der Finanzierung und technischen Durchführung der Flurbereinigung, der Bodenreform, des Siedlungswesens sowie der Eingliederung der Heimatvertriebenen.
Zur Abteilung Forstwirtschaft (1947 Abt. V; 1949-53 Abt. L III; dann Abt. III), gehörten traditionell das Jagdwesen und später auch der Naturschutz, der ab dem Jahre 1987, zusammen mit der Landschaftspflege eine eigene Abteilung bildete.
Die Abteilung Wasserwirtschaft (Gruppe III B; dann in Abt. VI; 1949-53 in L I; danach Abt. V; 1965-70 Gr. IV B; ab 1971 Abt. V; 1986 Abwanderung zum Ministerium für Arbeit, Umwelt und Soziales), war vor allem für Probleme ländlicher Dränagen, der Begradigung von kleineren Wasserläufen sowie die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zuständig.
Die Abteilung Landesplanung und Raumordnung (1978-84 Abt. VI; seit 1991 Abt. VII), welche zunächst in der Staatskanzlei angesiedelt war, kam von 1978-84 zum Aufgabenbereich des Landwirtschaftsministers hinzu, wechselte 1984-87 wieder zur Staatskanzlei und von 1987-91 zum Innenministerium. 1991 wechselte sie wieder, zusammen mit der aus dem Innenministerium übernommenen Abteilung Bauen und Wohnen, zum Landwirtschaftsministerium zurück.
Bis 2009 gliederte sich das Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz in sieben Abteilungen:
Abteilung I: Die Zentralabteilung ist für die organisatorischen Fragen, Personalentscheidungen und rechtliche Fragen zuständig.
Abteilung II: Abfallwirtschaft, Bergbau, Klima- und Immissionsschutz.
Abteilung III: Wasser und Boden.
Abteilung IV: Atomaufsicht.
Abteilung V: Verbraucherschutz, Lebensmittelüberwachung, Tierschutz, Veterinärwesen.
Abteilung VI: Forsten und Naturschutz.
Abteilung VIII: Landwirtschaft.
Ressortbezeichnungen und Minister seit der Gründung 1945:
1945 Gründung als Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft
1953 Wiederherstellung des Ministerium für Landwirtschaft und Forsten
1970-78 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (1970-73 Werner Best; 1973-74 Hans Krollmann; 1974-78 Willi Görlach)
1978-84 Ministerium für Landesentwicklung, Umwelt, Landwirtschaft und Forsten (1978-80 Willi Görlach; 1980-84 Karl Schneider)
1984 bis 1991 aufgegliedert in:
1984-85 Ministerium für Arbeit, Umwelt und Soziales (1984-85 Armin Clauss)
1984-87 Ministerium für Landwirtschaft und Forsten (Naturschutz) (1984-87 Willi Görlach)
1985-87 Ministerium für Umwelt und Energie (1985-87 Joseph Fischer)
1987-91 Ministerium für Umwelt und Reaktorsicherheit (1987 Armin Clauss; 1987-91 Karlheinz Weimar)
1987-91 Ministerium für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz (1987-91 Irmgard Reichardt)
1991-95 Ministerium für Landesentwicklung, Wohnen, Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz (1991-95 Jörg Jordan)
1991-95 Ministerium für Umwelt, Energie und Bundesangelegenheiten (1991-94 Joseph Fischer; 1994-95 Rupert von Plottnitz)
1995-99 Ministerium für Innen, Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz (1995-99 Gerhard Bökel)
1995-99 Ministerium für Umwelt, Jugend, Familie und Gesundheit (1995 Iris Blaul; 1995-98 Rupert von Plottnitz; 1998-99 Priska Hinz
Ab 1999:
1999-2003 Ministerium für Umwelt Landwirtschaft und Forsten (1999-2003 Wilhelm Dietzel)
2003-2009 Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz (2003 bis 2009 Wilhelm Dietzel)
Seit 2009 Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (seit 2009 Silke Lautenschläger)
Stand: 2009
Im Januar 1971 wurde die Abteilung Umwelttechnik, als Folge der zunehmenden Bedeutung der Umweltpolitik, im Ministerium eingerichtet, was zur Namensänderung in Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt führte. 1973 zog das Landwirtschaftsministerium vom Schlossplatz 2 in ein neues Gebäude in der Hölderstrasse 1-3. Im Jahre 1978 wechselt die Abteilung Landesentwicklung mit den Aufgabenbereichen Landesplanung, Raumordnung und Regionalentwicklung von der Staatskanzlei zum Landwirtschaftsministerium, was in einer erneuten Namensänderung in Ministerium für Landesentwicklung, Umwelt, Landwirtschaft und Forsten endet. 1984 wechselt der Bereich Umwelt an das Ministerium für Arbeit, Umwelt und Soziales, und auch die Landesentwicklung wurde wieder von der Staatskanzlei übernommen. Somit kam es in den Jahren 1984 bis 1991 zu einer Aufgliederung des Ministeriums, welche weitere Änderungen der Ressortbezeichnungen der Ministerien zur Folge hatte.
Somit existierten von 1984-85 das Ministerium für Arbeit, Umwelt und Soziales, von 1984-87 das Ministerium für Landwirtschaft und Forsten (Naturschutz), von 1985-87 das Ministerium für Umwelt und Energie, von 1987-91 das Ministerium für Umwelt und Reaktorsicherheit und von 1987-91 das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz. Erst 1991 erfuhr das Landwirtschaftsministerium wieder eine Erweiterung des Aufgabenfeldes durch die Übernahme der Abteilungen Landesentwicklung und Wohnen aus dem Innenministerium und nannte sich von da ab: Ministerium für Landesentwicklung, Wohnen, Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz.
Im April 1995 wurde die Eigenständigkeit des Ministeriums von der Landesregierung aufgehoben und die Bereiche Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz dem Innenministerium übergeben, während die Aufgabenbereiche Wohnen und Landesentwicklung zum Ministerium für Wirtschaft und Verkehr wanderten. Nunmehr gab es von 1995-99 das Ministerium für Innen, Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz und das Ministerium für Umwelt, Jugend, Familie und Gesundheit. Im Jahre 1999 kam es wieder zu einer Verselbständigung der Aufgabenbereiche zum Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten, welches sich ab dem Jahre 2003 bis heute Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz nennt.
Die Aufgabe des Ministeriums heute ist, die Schaffung von Rahmenbedingungen zur Verbesserung von Schutz und Nutzung der natürlichen Lebensgrundlagen und Ressourcen, der Schutz der Menschen vor gesundheitlichen Gefahren bzw. vor Irreführung und Täuschung durch Lebensmittel, Kosmetika und Bedarfsgegenständen und die Erhaltung und Entwicklung des ländlichen Raums.
Gliederungen und Aufgaben der einzelnen Abteilungen:
Die Abteilung I, welche von 1949-53 als Abteilung Z bezeichnet wurde, war für Fragen der inneren Verwaltung und Organisation zuständig. Diesem Aufgabengebiet wird die in den 1950er Jahren entstandene Rechtsabteilung (Abteilung R) im Jahr 1965 als Unterabteilung angeschlossen, aber 1986 aufgelöst und die zugehörigen Referate auf die inhaltlich entsprechenden Fachabteilungen verteilt.
Die Abteilung Landwirtschaftliche Erzeugung bzw. Produktion (Abt. II; 1947/48 Abt. II und III; 1965 als Gruppe in Abt. II; seit 1988 als Gruppe Agrarproduktionen/Integrierter Landbau in Abt. IV), beschäftigte sich mit der Förderung der einzelnen Anbau- und Tierzuchtsparten bis hin zum Pflanzenschutz.
Das landwirtschaftliche Ausbildungswesen umfasste die Aufgabenbereiche Berufsbildung, Beratung und später auch Verbraucherangelegenheiten (erst in Abt. II; 1965 als Gruppe II C; dann in Abt. Markt, Ernährung, Verbraucherangelegenheiten; 1988 Gruppe II A).
Die Abteilung Allgemeine Agrarpolitik (erst Abt. III A, ab 1947 Abt. V; 1949-53 Abt. L I; 1958 als Gruppe zur Abt. II; von 1971 an Abt. VI; ab 1979 als Gruppe in Abt. IV; seit 1990 Gruppe II in Abt. II), war für Fragen der Volks- und Finanzwirtschaft und der ländlichen Sozialpolitik zuständig. Im Jahre 1953 erweiterte sich der Aufgabenkreis der Abteilung um das landwirtschaftliche Organisationswesen, Markt-Preise-Steuern, Agrarkredite-Planung-Statistik, ländliche Sozialfragen und landwirtschaftliches Bauwesen. 1958 kommen die Themen Markt und Ernährung hinzu.
Die Aufgabe der Abteilung Ernährung (erst Abt. IV; 1949-53 in Abt. L I; danach in Abt. VI; ab 1978 Abt. IV; 1971-81 Abwanderung zum Sozialministerium), war es die Verbesserung der Ernährungslage in der Nachkriegszeit und später kamen die Bereiche Marktordnung, zivile Verteidigung und pflanzliche und tierische Nahrungsgüter hinzu.
Die Abteilung Landeskultur (erst Abt. III B; 1947 Abt. VI; 1949-53 in Abt: L I; anschließend Abt. IV; 1965 Gruppe IV A; 1971 Abt. IV; 1978 Gruppe II C; 1980 Gruppe II B; 1987 Gruppe II C), beschäftigte sich mit den Fragen der Finanzierung und technischen Durchführung der Flurbereinigung, der Bodenreform, des Siedlungswesens sowie der Eingliederung der Heimatvertriebenen.
Zur Abteilung Forstwirtschaft (1947 Abt. V; 1949-53 Abt. L III; dann Abt. III), gehörten traditionell das Jagdwesen und später auch der Naturschutz, der ab dem Jahre 1987, zusammen mit der Landschaftspflege eine eigene Abteilung bildete.
Die Abteilung Wasserwirtschaft (Gruppe III B; dann in Abt. VI; 1949-53 in L I; danach Abt. V; 1965-70 Gr. IV B; ab 1971 Abt. V; 1986 Abwanderung zum Ministerium für Arbeit, Umwelt und Soziales), war vor allem für Probleme ländlicher Dränagen, der Begradigung von kleineren Wasserläufen sowie die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zuständig.
Die Abteilung Landesplanung und Raumordnung (1978-84 Abt. VI; seit 1991 Abt. VII), welche zunächst in der Staatskanzlei angesiedelt war, kam von 1978-84 zum Aufgabenbereich des Landwirtschaftsministers hinzu, wechselte 1984-87 wieder zur Staatskanzlei und von 1987-91 zum Innenministerium. 1991 wechselte sie wieder, zusammen mit der aus dem Innenministerium übernommenen Abteilung Bauen und Wohnen, zum Landwirtschaftsministerium zurück.
Bis 2009 gliederte sich das Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz in sieben Abteilungen:
Abteilung I: Die Zentralabteilung ist für die organisatorischen Fragen, Personalentscheidungen und rechtliche Fragen zuständig.
Abteilung II: Abfallwirtschaft, Bergbau, Klima- und Immissionsschutz.
Abteilung III: Wasser und Boden.
Abteilung IV: Atomaufsicht.
Abteilung V: Verbraucherschutz, Lebensmittelüberwachung, Tierschutz, Veterinärwesen.
Abteilung VI: Forsten und Naturschutz.
Abteilung VIII: Landwirtschaft.
Ressortbezeichnungen und Minister seit der Gründung 1945:
1945 Gründung als Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft
1953 Wiederherstellung des Ministerium für Landwirtschaft und Forsten
1970-78 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (1970-73 Werner Best; 1973-74 Hans Krollmann; 1974-78 Willi Görlach)
1978-84 Ministerium für Landesentwicklung, Umwelt, Landwirtschaft und Forsten (1978-80 Willi Görlach; 1980-84 Karl Schneider)
1984 bis 1991 aufgegliedert in:
1984-85 Ministerium für Arbeit, Umwelt und Soziales (1984-85 Armin Clauss)
1984-87 Ministerium für Landwirtschaft und Forsten (Naturschutz) (1984-87 Willi Görlach)
1985-87 Ministerium für Umwelt und Energie (1985-87 Joseph Fischer)
1987-91 Ministerium für Umwelt und Reaktorsicherheit (1987 Armin Clauss; 1987-91 Karlheinz Weimar)
1987-91 Ministerium für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz (1987-91 Irmgard Reichardt)
1991-95 Ministerium für Landesentwicklung, Wohnen, Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz (1991-95 Jörg Jordan)
1991-95 Ministerium für Umwelt, Energie und Bundesangelegenheiten (1991-94 Joseph Fischer; 1994-95 Rupert von Plottnitz)
1995-99 Ministerium für Innen, Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz (1995-99 Gerhard Bökel)
1995-99 Ministerium für Umwelt, Jugend, Familie und Gesundheit (1995 Iris Blaul; 1995-98 Rupert von Plottnitz; 1998-99 Priska Hinz
Ab 1999:
1999-2003 Ministerium für Umwelt Landwirtschaft und Forsten (1999-2003 Wilhelm Dietzel)
2003-2009 Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz (2003 bis 2009 Wilhelm Dietzel)
Seit 2009 Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (seit 2009 Silke Lautenschläger)
Stand: 2009
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626,38 lfm