Vollständige Signatur

HHStAW, 506

Bestand


Identifikation (kurz)


Titel Titel
Finanzministerium

Bestandsdaten


Bestandsgeschichte Bestandsgeschichte
Regelmäßige Aktenablieferungen seit 1960 (Zugang 1/1960).
Geschichte des Bestandsbildners Geschichte des Bestandsbildners
Am 15. Oktober 1945 wurde auf Befehl der amerikanischen Militärregierung durch den (groß-)hessischen Ministerpräsidenten Karl Geiler das Ministerium der Finanzen errichtet. Das Ministerium gliederte sich zunächst in sechs Abteilungen:
I. Allgemeine Verwaltung
II. Kommunalangelegenheiten
III. Personal
IV. Öffentliche Sicherheit
V. Öffentliches Gesundheitswesen
VI. Bau- und Wiederaufbau
In den Jahren 1946 bis 1950 bildeten sich die Grundzüge der Behördenstruktur heraus. Ausgehend von einer umfassenden Neugliederung im Jahr 1947 und maßgeblich angeregt vom Hessischen Rechnungshof gliederte sich das Ministerium seit Anfang 1949 in sechs Abteilungen, an deren Spitze jeweils ein verantwortlicher Abteilungsleiter stand:
I. Personal- und Verwaltungsangelegenheiten
II. Besitz- und Verkehrssteuer
IIIa. Staatshaushalt, Kassen- und Rechnungswesen
IIIb. Kommunale Finanzen/Finanzausgleich
IV. Staatsvermögen, -verbindlichkeiten und -bauverwaltung
V. Banken und Versicherungen
VI. Kataster- und Vermessungswesen
Diese sachliche Gliederung blieb prinzipiell bis heute bestehen, jedoch spiegeln Verschiebungen innerhalb des Geschäftsbereichs sich auch in der Organisationsstruktur wider. Abteilung V Banken und Versicherungen wurde 1954 aufgelöst und stattdessen die neue nunmehr selbständige Abteilung V Staatsbauverwaltung eingerichtet. Die gleiche Entwicklung nahm Abteilung IIIb, die 1960 den Status einer separaten Abteilung VII Finanzausgleich mit Bund, Ländern und Gemeinden sowie Kommunale Finanzen erhielt. Diese Abteilung wurde bereits fünf Jahre später, im Jahr 1965, in Abteilung III zurückgeführt. Die weitere formale Straffung der Organisation wurde durch die Zusammenlegung der Abteilungen IV, V und VI zur Abteilung IV Staatsvermögen und technische Verwaltungen erreicht.
Nachdem 1970 das Kataster- und Vermessungswesen das Ressort vom Finanzministerium zum Wirtschaftsministerium gewechselt hatte, wurde 1975 Abteilung IV wieder aufgeteilt in die Abteilung IV Staatsvermögens- und -schuldenverwaltung und in Abteilung V Staatsbauverwaltung. Bis 2004 bestand das MdF aus diesen fünf Abteilungen, dann wurden die Aufgaben von Abt. IV übernommen und die staatliche Bauverwaltung als eigener Landesbetrieb 'Hessisches Baumanagement' ausgegliedert. Die Zuständigkeit für den Staatlichen Hochbau war am 1. Januar 1950 vom Innenministerium auf das Finanzministerium übergegangen. Die Aufgaben der Bauaufsicht verblieben bis 1991 beim Innenministerium, gingen dann auf das Ministerium für Landesentwicklung, Wohnen, Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz über.
Das Hessische Finanzministerium gliedert sich heute in Ministerbüro mit vier Abteilungen (Stand 2007):
I. Zentralabteilung
II. Steuerabteilung
III. Haushaltsabteilung
IV. Staatsvermögens- und -schuldenverwaltung, Kommunaler Finanzausgleich, Bau- und Immobilienmanagement
Von Anfang der 1960er Jahre bis 1996 war zwischen die Ebene der Abteilungsleiter und die der Referenten eine Zwischenstelle, die Gruppe, eingeschoben. Jedem Abteilungsleiter unterstanden zwei Gruppen, denen zwei bis vier Referate nachgeordnet waren. Diese Zwischenebene wurde danach aufgegeben, die Referate werden seitdem durchgezählt.
Im Jahr 1989 unterstanden dem Staatsminister neben dem Ministerbüro ein persönlicher Referent und Referenten für Landtags- und Kabinettsangelegenheiten sowie für die Öffentlichkeitsarbeit. 2007 traten ein Referent für Grundsatzangelegenheiten und ein Referent für Angelegenheiten im Bundesrat, in der Finanzministerkonferenz und für Reisen hinzu.
Dem Staatssekretär sind die Staatshauptkassen und das Rechnungsprüfungsamt mit dem Referat F (Finanzrefernt, Bundesrat, Finanzministerkonferenz) und dem Referat IR (Innenrevision, Revisionsprüfungen, Organisationsprüfungen) für die obersten Landesbehörden direkt unterstellt.
Im April 2003 wurde ein weiteres Staatssekretariat geschaffen. Der Bevollmächtigte der hessischen Landesregierung für E-Government und Informationstechnologie im Range eines Staatssekretärs wurde im MdF als Chief Information Officer (CIO) angegliedert.
Durch das Zukunftssicherungsgesetz (ZSG) vom 18.12.2003 (GVBl. I 513) wurde im MdF, Abt. I die Personalvermittlungsstelle (PVS) als Referat I 8 eingerichtet.
Das MdF ist zuständig für:
Das Grundgesetz von 1949 teilt die finanziellen Hoheitsrechte zwischen Bund und Ländern auf: die Bundesfinanzverwaltung verwaltet Zölle, Finanzmonopole und bundesrechtliche Verbrauchssteuern, alle übrigen Steuern werden von den Landesfinanzbehörden verwaltet.
- Haushalts- und Finanzpolitik
- Steuerpolitik und -verwaltung
- staatliches Verwaltungskostenwesen
- die Servicestelle Finanzplatz Frankfurt
- Steuerberaterwesen
- Regelung des Finanzausgleichs gegenüber dem Bund, unter den Ländern und zwischen Land, Gemeinden und Gemeindeverbänden
- Staatsbürgschaften und Garantien sowie staatliche Finanzierungshilfen
- Beteiligungsmanagement des Landes und Staatslotterien
- Immobilienmanagement
- staatlicher Hochbau, Bauberatungsstelle des Landes für mit staatlichen Mitteln geförderte Hochbauten, Leitung des Hessischen PPP-Kompetenzzentrums
- Neue Verwaltungssteuerung
- Zentrale Beschaffung sowie Bereitstellung der IT-Dienstleistungen für die Landesverwaltung
- Zentrale Bezügeabrechnung
- Personalvermittlungsstelle (PVS)
Dem MdF sind unmittelbar unterstellt:
- die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main (eingerichtet durch das Finanzverwaltungsgesetz 1950)
- die 35 hessischen Finanzämter (Stand September 2007)
- die Hessische Bezügestelle
- das Studienzentrum der Finanzverwaltung und Justiz in Rotenburg a. d. Fulda
- Amt für Verteidigungslasten in Gießen
- Hessische Lotterieverwaltung (Protokollserien der staatlichen Lotterieverwaltung von 1948-2015 sind im Bayerischen Hauptstaatsarchiv überliefert)
- sowie die Landesbetriebe Hessische Zentrale für Datenverarbeitung, Hessisches Immobilienmanagement (01.10.2000 eingerichtet) und Hessisches Baumanagement (01.01.2004 eingerichtet).
Die Finanzminister von Hessen:
16.10.1945 - 07.11.1946: Dr. Wilhelm Mattes - parteilos
07.11.1946 - 05.01.1947: Prof. Dr. Dr. R. Noell von der Namer (Geschäftsführender Finanzminister) - parteilos, später FDP
07.01.1947 - 09.01.1951: Dr. Werner Hilpert - CDU
11.01.1951 - 26.09.1956: Dr. Heinrich Troeger - SPD
15.09.1956 - 15.09.1964: Dr. Wilhelm Conrad - SPD
16.09.1964 - 02.10.1969: Albert Osswald - SPD
03.10.1969 - 16.12.1970: Dr. Erwin Lang - SPD
16.12.1970 - 06.04.1972: Rudi Arndt - SPD
11.04.1972 - 03.07.1984: Heribert Reitz - SPD
04.07.1984 - 24.04.1987: Hans Krollmann - SPD
24.04.1987 - 04.04.1991: Manfred Kanther - CDU
05.04.1991 - 19.01.1994: Dr. Annette Fugmann-Heesing - SPD
26.01.1994 - 05.04.1995: Ernst Welteke - SPD
05.04.1995 - 07.04.1999: Karl Starzacher - SPD
07.04.1999 - 30.8.2010: Karlheinz Weimar - CDU
seit 31.08.2010 Dr. Thomas Schäfer - CDU
Staatssekretäre seit 1999:
1999-2008: Dr. Walter Arnold
2009-2010: Dr. Thomas Schäfer
seit 2010: Prof. Dr. Luise Hölscher
Weiterer Staatssekretär als Bevollmächtigter für E-Government und Infomationstechnologie (CIO 'Chief Information Officer'), zugleich Staatssekretär im Ministerium des Innern und für Sport:
April 2003 bis 15.06.2008: Harald Lemke
seit 16.06.2008: Horst Westerfeld
Enthält Enthält
ca. 200 lfm Akten ab 1945 (30 lfm verzeichnet, 170 lfm unverzeichnet),
vor allem Finanzierung staatlicher Bauvorhaben und kommunaler Finanzausgleich. Außerdem Abrechnungen der Besatzungskosten, Steuerangelegenheiten, Landes- und Bundeshaushalt, Betriebsmittelzuteilungen an die Kreise sowie Personalakten.
Literatur Literatur
HHStAW D 506, 1a: Organisationspläne (1949, 1960, 1965-1975, 1973-1978, 1989, 2007, 2008, 2009).
Findmittel Findmittel
Ablieferungslisten
Kartei
Teilbestand: Online-Datenbank (Arcinsys)

Weitere Angaben (Bestand)


Umfang Umfang
378,81 lfm

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Hessisches Ministerium der Finanzen Friedrich-Ebert-Allee 8, 65185 Wiesbaden, Telefon +49 611 32-0, Fax +49 611 32-2471