330 Rosenthal
Vollständige Signatur
HStAM, 330 Rosenthal
Bestand
Identifikation (kurz)
Titel
Titel
Stadt Rosenthal (Krs. Waldeck-Frankenberg)
Laufzeit
Laufzeit
(17. Jh.) 18.-19. Jh.
Siehe
Korrespondierende Archivalien
Korrespondierende Archivalien
11 Urkunden (15.-16. Jh.) der Stadt werden in Bestand Urk. 86 verwahrt.
Bestandsdaten
Bestandsgeschichte
Bestandsgeschichte
Am 1. Oktober 1906 gab die Stadt Rosenthal 10 Säcke Akten an das Staatsarchiv Marburg ab, die 1947 eine erste Verzeichnung erfuhren. Weil bei dieser ersten Verzeichnung oftmals nur die Originaltitel übernommen wurden und diese häufig nicht aussagekräftig, zum Teil auch unzutreffend waren, erschien eine Neubearbeitung sinnvoll. Diese erfolgte 2005 durch den 42. Fachhochschulkurs der Archivschule Marburg. Die Bearbeitung fand im Herbsttrimester von September bis Dezember unter einem Aufwand von vier Wochenstunden statt.
Geschichte des Bestandsbildners
Geschichte des Bestandsbildners
Historische Kreiszugehörigkeit: 30.8.1821: Krs. Frankenberg; 31.10.1848: Bezirk Marburg; 7.7.1851: Krs. Frankenberg
Gemeindeteile: Roda, Willershausen
Während die Stadtverwaltung in der Frühen Neuzeit durch den Bürgermeister, den Rat und die so genannten Vierer erfolgte, gab die Gemeindeordnung für die Städte und Landgemeinden Kurhessens vom 23. Oktober 1834 eine neue Aufgabenverteilung vor. Dem Bürgermeister oblag weiterhin die Koordination der Verwaltung. Er war Vorstand des Stadtrats und leitete dessen Geschäfte, führte Aufsicht über die ihm nachgeordneten Instanzen und nahm staatliche Belange wahr. Der Stadtrat wurde in Rosenthal als Gemeindebeirat bezeichnet; er hatte die fiskalischen Angelegenheiten zu beraten, war für einige Frage der freiwilligen Gerichtsbarkeit zuständig und beschloss die Aufnahme neuer Ortsbürger. Darüber hinaus wurden für einzelne Zweige der Gemeindeverwaltung Deputationen gebildet. Der Gemeinderat unterstand der Aufsicht des Gemeindeausschusses, der aus der Gemeindeversammlung aller stimmfähigen Ortsbürger gewählt wurde. Er vertrat die Gemeinde gegenüber dem Gemeinderat, führte Aufsicht über dessen Tätigkeiten und musste der Bildung von Deputationen zustimmen. Die Gemeinde hatte im 19. Jahrhundert weit reichende Aufgaben im Bereich des städtischen Haushalts, des Personals, des Polizeiwesens, der Verwaltung des Gemeindeeigentums und insbesondere des Gemeindewaldes wahrzunehmen. Unterstellt war die Gemeinde Rosenthal dabei der Kreisbehörde, die seit 1834 die staatliche Aufsichtsfunktion über die Kommunen wahrnahm.
Gemeindeteile: Roda, Willershausen
Während die Stadtverwaltung in der Frühen Neuzeit durch den Bürgermeister, den Rat und die so genannten Vierer erfolgte, gab die Gemeindeordnung für die Städte und Landgemeinden Kurhessens vom 23. Oktober 1834 eine neue Aufgabenverteilung vor. Dem Bürgermeister oblag weiterhin die Koordination der Verwaltung. Er war Vorstand des Stadtrats und leitete dessen Geschäfte, führte Aufsicht über die ihm nachgeordneten Instanzen und nahm staatliche Belange wahr. Der Stadtrat wurde in Rosenthal als Gemeindebeirat bezeichnet; er hatte die fiskalischen Angelegenheiten zu beraten, war für einige Frage der freiwilligen Gerichtsbarkeit zuständig und beschloss die Aufnahme neuer Ortsbürger. Darüber hinaus wurden für einzelne Zweige der Gemeindeverwaltung Deputationen gebildet. Der Gemeinderat unterstand der Aufsicht des Gemeindeausschusses, der aus der Gemeindeversammlung aller stimmfähigen Ortsbürger gewählt wurde. Er vertrat die Gemeinde gegenüber dem Gemeinderat, führte Aufsicht über dessen Tätigkeiten und musste der Bildung von Deputationen zustimmen. Die Gemeinde hatte im 19. Jahrhundert weit reichende Aufgaben im Bereich des städtischen Haushalts, des Personals, des Polizeiwesens, der Verwaltung des Gemeindeeigentums und insbesondere des Gemeindewaldes wahrzunehmen. Unterstellt war die Gemeinde Rosenthal dabei der Kreisbehörde, die seit 1834 die staatliche Aufsichtsfunktion über die Kommunen wahrnahm.
Enthält
Enthält
Das Archivgut umfasst im Wesentlichen den Zeitraum der 1820er bis 1860er Jahre. Nur vereinzelt reicht es bis ins 18. Jh. zurück.
Akten: Staatsverfassung und Hoheitswesen; Bürgerausschuss und Stadtrat; Verwaltungsorganisation; Personal und Dienstgeschäfte; Gemeindeeigentum; Bürgerliche Rechte und Pflichten; Militärwesen; Schulwesen; Kirchenwesen; Gewerbe; Landwirtschaft; Bauwesen; Ordnungswesen; Armenwesen; Kämmerei; Forstwirtschaft; Justizangelegenheiten; Steuern
Akten: Staatsverfassung und Hoheitswesen; Bürgerausschuss und Stadtrat; Verwaltungsorganisation; Personal und Dienstgeschäfte; Gemeindeeigentum; Bürgerliche Rechte und Pflichten; Militärwesen; Schulwesen; Kirchenwesen; Gewerbe; Landwirtschaft; Bauwesen; Ordnungswesen; Armenwesen; Kämmerei; Forstwirtschaft; Justizangelegenheiten; Steuern
Literatur
Literatur
Fritz Himmelmann, Heimatbuch der Stadt Rosenthal, ohne Ort, 1940
Fritz Minke, Beiträge zum Heimatbuch der Stadt Rosenthal, Marburg 1940
Gemeindeordnung vom 23. Okt. 1834 für die Städte und Landgemeinden Kurhessens und die zu derselben ergangenen Gesetze und Verordnungen
Findmittel
Findmittel
HADIS-Datenbank
Findbuchausdruck 2006
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang
Umfang
5,08 MM Amtsbücher und Akten