274 Kassel

Complete identifier

HStAM, 274 Kassel

Fonds


Identification (short)


Title Title
Staatsanwaltschaft Kassel
Life span Life span
1867-2007

Fonds data


Custodial history Custodial history
Ab ca. 1905 bricht die Überlieferung völlig ab, bis sie ca. 1920 langsam wieder einsetzt, allerdings mit größeren kriegsbedingten Lücken. Die Überlieferung des in Kassel ansässigen Sondergerichts ist bis auf 35 Fälle ebenfalls den Bombardierungen der Stadt im 2. Weltkrieg zum Opfer gefallen. Zugänge erfolgten nach Kriegsende wieder regelmäßig ab dem Jahr 1958.
Die Akten zu Strafprozessverfahren werden regelmäßig bewertet und für die Archivierung ausgewählt, zuletzt in den Jahren 2007 (Jgg. 1996/1997), 2010 (Jg. 2004 und Nachzügler 1988-2003), 2011 (Jg. 2005) und 2013 (Jg. 2007 und 2008 sowie Nachzügler bis 2007).
Als Zugänge ins Staatsarchiv erfolgten zuletzt: Acc. 2010/29 (Akten zu Strafverfahren, Nachkriegszeit), Acc. 2010/57 (Akten zu Strafverfahren Jgg. 1996/1997), Acc. 2010/107 (1 Akte zu Strafverfahren 1973), Acc. 2010/120 (4 Akten zu Strafverfahren Jg. 1999), Acc. 2011/95 (Akten zu Strafverfahren, Nachkriegszeit), Acc. 2012/20 und 2012/78 (Generalakten, ca. 1940-1990), Acc. 2013/18 und 2013/78, Acc. 2014/2, -9, -25, -28, -52 und -59 und fortlaufend (Verfahrensakten); Acc. 2018/65 (digital); Acc. 2021/22; Acc. 2022/15 (u.a. Verfahrensakten Grubenunglück Stolzenbach); Acc. 2022/75 (Strafverfahren Jg. 2015-2016, auch ältere Jge. 1970/1980er Jahre); Acc. 2023/2 (Strafverfahren); Acc. 2024/16 (Strafverfahren); Acc. 2024/90 (Js-Verfahren)
History of creator History of creator
Nach erfolgter Vereinigung Kurhessens mit der preußischen Monarchie wurden gemäß
§ 17 der Verordnung über die Gerichtsverfassung in dem vormaligen Kurfürstentum Hessen (Preuß.Ges.Slg. S. 1085ff.) Staatsanwaltschaften bei den Kreisgerichten als Untersuchungs- und Anklagebehörden in Strafsachen eingerichtet. Den aufgrund des Deutschen Gerichts-Verfassungsgesetzes vom 27.1.1877 (RGBl. S. 41) und des dazu erlassenen Preußischen Ausführungsgesetzes vom 24.4.1878 (Preuß.Ges.Slg. S. 230) mit Wirkung vom 1.10.1879 eingerichteten Landgerichten, die die Kreisgerichte ablösten, wurden ebenfalls Staatsanwälte zugewiesen.

Die Staatsanwaltschaft ist beim Strafprozess vor den Landgerichten, den dort periodisch eingesetzten Schwurgerichten sowie den Schöffengerichten (der Amtsgerichte) Strafverfolgungs- und Anklagebehörde. Sie ist grundsätzlich verpflichtet, wegen aller gerichtlich strafbaren und verfolgbaren Handlungen einzuschreiten, wenn das öffentliche Interesse es erfordert. Die Beamten des Polizeidienstes sind als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft verpflichtet, ihren Anordnungen Folge zu leisten. Die Staatsanwälte müssen zum Richteramt befähigt sein, sind aber nichtrichterliche Beamte. Die Staatsanwaltschaft ist in ihrer amtlichen Tätigkeit von den Gerichten unabhängig.

Die im Jahre 1944 vom Landgerichtsbezirk Hanau abgetretenen Amtsgerichte in den Landkreisen Fulda und Hünfeld wurden bis 1949 dem Landgerichtsbezirk Kassel zugeschlagen, was auch auf die Zuständigkeiten der entsprechenden Staatsanwaltschaften Einfluss hatte (siehe Behördengeschichte zu Bestand 270 Kassel).
Includes Includes
Generalakten, Strafprozesse (auch des Sondergerichts)
Finding aids Finding aids
Arcinsys-Datenbank
Acc. 2021/22: Digitalisierte Liste der Aktenzeichen der Strafakten 2006-2009, ansonsten noch unerschlossen (2,91 MM)
Acc. 2022/15: unerschlossen (4,5 MM)
Acc. 2022/75: unerschlossen (8,50 MM)
Acc. 2023/2: unerschlossen (4,75 MM)
Acc. 2024/16: digitale Ablieferungsliste (1,41 MM)
Acc. 2024/90: digitale Abgabeliste (nur Az.) (0,33 MM)

Further information (fonds)


Extent Extent
71,41 MM

Information / Notes


Additional information Additional information
Letzte Aktualisierung: 19.11.2024
Der Bestand wurde 2020 im Rahmen eines durch Drittmittel finanzierten Projektes (BKM-Sondermittel) durch einen Dienstleiter komplett massenentsäuert (Umfang: 49,00 MM).
Bedeutung der Aktenzeichen: Js = Ermittlungsverfahren; Ks = Hauptverfahren vor dem Schwurgericht; KLs = Hauptverfahren vor der Strafkammer wegen Verbrechen; KMs = Hauptverfahren vor der Strafkammer wegen Vergehen; Ms = Hauptverfahren vor dem Schöffengericht wegen Vergehen