410/2
Complete identifier
HStAM, 410/2
Fonds
Identification (short)
Title
Title
Staatliches Schulamt Kassel
Life span
Life span
(1961-)1980-2019
See
Corresponding archival items
Corresponding archival items
HStAM, Best. 401 (Regierungspräsidium Kassel nach 1945), u.a. Personalakten
HStAM, Best. 405/03 (Landratsamt Kassel (nach der hessischen Gebietsreform))
HStAM, Best. 409 (Personalbögen)
Fonds data
Custodial history
Custodial history
Ablieferungen an das Staatsarchiv erfolgen seit 1994:
Acc. 1994/2, 1994/3, 1996/29, [2007], 2011/12, 2014/73, [2015], 2016/107, [2017], 2019/18, 2019/38, 2020/18, 2022/49, 2022/132, 2024/35
Der Bestand enthält als Vorprovenienzen einige wenige Akten aus der Zeit von 1945 bis 1980, die bei den selbständigen Schulräten geführt wurden.
Im Jahr 2021 wurden ungefähr 13,75 MM des Bestands im Rahmen einer Laufbahnprüfung für den gehobenen Archivdienst erschlossen.
Acc. 1994/2, 1994/3, 1996/29, [2007], 2011/12, 2014/73, [2015], 2016/107, [2017], 2019/18, 2019/38, 2020/18, 2022/49, 2022/132, 2024/35
Der Bestand enthält als Vorprovenienzen einige wenige Akten aus der Zeit von 1945 bis 1980, die bei den selbständigen Schulräten geführt wurden.
Im Jahr 2021 wurden ungefähr 13,75 MM des Bestands im Rahmen einer Laufbahnprüfung für den gehobenen Archivdienst erschlossen.
History of creator
History of creator
Die Staatlichen Schulämter wurden durch das Schulverwaltungsgesetz vom 04.04.1978 (GVBl. I S. 232) zum 01.01.1980 als unterste Schulbehörden gegründet und kombinierten im Wesentlichen die Aufgaben der Schulaufsicht über Haupt-, Real- und Sonderschulen, die zuvor einzelne Schulräte wahrgenommen hatten, mit denen der Aufsicht über Gymnasien und Berufliche Schulen, die zuvor bei der Schulabteilung der Regierungspräsidien gelegen hatten. Sie waren bis 1985 den jeweiligen Oberbürgermeistern und Landräten unterstellt (Gesetz zur Eingliederung von Sonderverwaltungen vom 14.07.1977, GVBl. I S. 319; Gesetz zur Ausgliederung der Staatlichen Schulämter vom 06.03.1985, GVBl. I S. 57). Danach wurden sie eigenständige Behörden.
Der Bestand 410/2 umfasst die Überlieferung der beiden Staatlichen Schulämter für den Landkreis und die Stadt Kassel und der Behörde, zu der sie 1995 im Rahmen eines Modellversuchs zusammengeschlossen wurden. 1997 folgte dann durch weitere Zusammenlegungen eine Reduktion der Schulämter und ihrer Dienstbezirke von 23 (vor 1995) auf 16 (Gesetz zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes und anderer Gesetze und zur Neugliederung der Staatlichen Schulämter vom 15.05.1997 (GVBl. I S. 165)). Gleichzeitig übernahmen die Schulämter die Aufgaben der aufgelösten Schulabteilungen im Regierungspräsidium, u.a. die Führung der Lehrerpersonalhauptakten. Einige Aufgaben der Regierungspräsidien, besonders in der Ausbildung, sollten weiterhin zentral bearbeitet werden und wurden daher einzelnen Schulämtern übertragen. So wurden die Referendarzulassung sowie eine von fünf Ausbildungsabteilungen zur Betreuung der Studienseminare beim Staatlichen Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel angesiedelt.
2013 wurden die Staatlichen Schulämter in der neu geschaffenen Behörde Landesschulamt und Lehrkräfteakademie mit allen Institutionen des dem Kultusministerium nachgeordneten Bereichs zu einer Einrichtung zusammengefasst, um die Verwaltungsstruktur zu vereinfachen und eventuell weitere Stellen einsparen zu können. Die Dienstsitze und Zuständigkeitsbereiche blieben bestehen (§§ 1 und 2 Gesetz zur Reform der Organisationsstruktur der Schulverwaltung vom 27.09.2012 (GVBl. 2012, 299)). Das Landesschulamt wurde jedoch bereits 2015 wieder aufgelöst und die Staatlichen Schulämter mit ihren alten Zuständigkeitsbereichen wiederhergestellt (Gesetz zur Neustrukturierung der hessischen Bildungsverwaltung vom 24.03.2015 (GVBl. S. 118)). Damit wurde auch das Staatliche Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel (unter dem neuen Namen Staatliches Schulamt Kassel) wiedererrichtet.
Die Aufgaben der Staatlichen Schulämter werden im Hessischen Schulgesetz in der jeweils gültigen Form festgelegt. Die Schulaufsicht, die aus Fachaufsicht, Dienstaufsicht und Rechtsaufsicht besteht soll dazu dienen, die „Qualität der schulischen Arbeit zu gewährleisten“ (§ 92 II Hessisches Schulgesetz in der Fassung vom 01.08.2017). Hinzu kommt eine beratende Funktion: Die Schulämter bieten Fortbildungen, Fachberatung und schulpsychologische Unterstützung an, finanzieren bspw. die Lehrkräfte und Lehrmittel für den herkunftssprachlichen Unterricht und beraten die Schulen heute auch in Fragen der Budgetverwaltung.
Der Bestand 410/2 umfasst die Überlieferung der beiden Staatlichen Schulämter für den Landkreis und die Stadt Kassel und der Behörde, zu der sie 1995 im Rahmen eines Modellversuchs zusammengeschlossen wurden. 1997 folgte dann durch weitere Zusammenlegungen eine Reduktion der Schulämter und ihrer Dienstbezirke von 23 (vor 1995) auf 16 (Gesetz zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes und anderer Gesetze und zur Neugliederung der Staatlichen Schulämter vom 15.05.1997 (GVBl. I S. 165)). Gleichzeitig übernahmen die Schulämter die Aufgaben der aufgelösten Schulabteilungen im Regierungspräsidium, u.a. die Führung der Lehrerpersonalhauptakten. Einige Aufgaben der Regierungspräsidien, besonders in der Ausbildung, sollten weiterhin zentral bearbeitet werden und wurden daher einzelnen Schulämtern übertragen. So wurden die Referendarzulassung sowie eine von fünf Ausbildungsabteilungen zur Betreuung der Studienseminare beim Staatlichen Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel angesiedelt.
2013 wurden die Staatlichen Schulämter in der neu geschaffenen Behörde Landesschulamt und Lehrkräfteakademie mit allen Institutionen des dem Kultusministerium nachgeordneten Bereichs zu einer Einrichtung zusammengefasst, um die Verwaltungsstruktur zu vereinfachen und eventuell weitere Stellen einsparen zu können. Die Dienstsitze und Zuständigkeitsbereiche blieben bestehen (§§ 1 und 2 Gesetz zur Reform der Organisationsstruktur der Schulverwaltung vom 27.09.2012 (GVBl. 2012, 299)). Das Landesschulamt wurde jedoch bereits 2015 wieder aufgelöst und die Staatlichen Schulämter mit ihren alten Zuständigkeitsbereichen wiederhergestellt (Gesetz zur Neustrukturierung der hessischen Bildungsverwaltung vom 24.03.2015 (GVBl. S. 118)). Damit wurde auch das Staatliche Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel (unter dem neuen Namen Staatliches Schulamt Kassel) wiedererrichtet.
Die Aufgaben der Staatlichen Schulämter werden im Hessischen Schulgesetz in der jeweils gültigen Form festgelegt. Die Schulaufsicht, die aus Fachaufsicht, Dienstaufsicht und Rechtsaufsicht besteht soll dazu dienen, die „Qualität der schulischen Arbeit zu gewährleisten“ (§ 92 II Hessisches Schulgesetz in der Fassung vom 01.08.2017). Hinzu kommt eine beratende Funktion: Die Schulämter bieten Fortbildungen, Fachberatung und schulpsychologische Unterstützung an, finanzieren bspw. die Lehrkräfte und Lehrmittel für den herkunftssprachlichen Unterricht und beraten die Schulen heute auch in Fragen der Budgetverwaltung.
Includes v.a.
Includes v.a.
Verwaltungsorganisation, Bußgeldverfahren wegen Schulpflichtverletzung, Umschulung in Sonderschulen und Sonderschulklassen, Abiturprüfungen für Nichtschüler, Modellversuche, fachübergreifender Unterrichtsstoff, Schulleiterdienstversammlungen, herkunftssprachlicher Unterricht, Vergleichsstudien, Schulwettbewerbe, Personalakten (Acc. 2024/35)
Literature
Literature
Schulaufsicht in Hessen, hrsg. vom Hessischen Kultusminister, Wiesbaden 1986.
Bruckmann, Wolfgang: Beratung als zentrale Aufgabe. Neue Strukturen und Inhalte der unteren Schulaufsicht in Hessen - In: Zeitschrift für Pädagogik 32 (1986) 2, S. 267-283 - URN: urn:nbn:de:0111-pedocs-143892
Finding aids
Finding aids
Arcinsys-Datenbank
maschinenschr. Abgabelisten
Acc. 2019/18, Acc. 2019/38, Acc. 2022/49, Acc. 2022/132, Acc. 2024/35: Digitale Abgabelisten
Further information (fonds)
Extent
Extent
28,58 MM
Information / Notes
Additional information
Additional information
Letzte Aktualisierung: 04.07.2024