2041
Complete identifier
HHStAW, 2041
Fonds
Identification (short)
Title
Title
Notarkammer Frankfurt a.M.
Fonds data
Essay
Essay
Die Notarkammer Frankfurt am Main wurde 1961 als Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet. Sie untersteht der staatlichen Aufsicht des Hessischen Ministeriums der Justiz. Die Notarkammer ist zuständig für alle Notare der Landgerichtsbezirke Darmstadt, Frankfurt am Main, Gießen, Hanau, Limburg und Wiesbaden.
Sie fördert das Notariatsrecht, wacht über die Berufsausübung der Notare und deren Ehre und Ansehen.
Bei den übernommenen Akten handelt es sich um personenbezogene Vorgänge betreffend die in der Kammer zusammengeschlossenen Notare.
Die Akten beinhalten Ein- und Austritt in das Notariatswesen, Verfahren und Strafen gegen Notare, Befreiung von Pflichten, Anmeldungen von Nebentätigkeiten sowie besondere Ehrungen.
Die Laufzeit erstreckt sich auf die Jahre 1956 bis 2007.
Sie fördert das Notariatsrecht, wacht über die Berufsausübung der Notare und deren Ehre und Ansehen.
Bei den übernommenen Akten handelt es sich um personenbezogene Vorgänge betreffend die in der Kammer zusammengeschlossenen Notare.
Die Akten beinhalten Ein- und Austritt in das Notariatswesen, Verfahren und Strafen gegen Notare, Befreiung von Pflichten, Anmeldungen von Nebentätigkeiten sowie besondere Ehrungen.
Die Laufzeit erstreckt sich auf die Jahre 1956 bis 2007.
Custodial history
Custodial history
Die Überlieferung wurde in zwei Zugängen in den Jahren 2007 und 2008 akzessioniert.
Die Verzeichnung des Zugangs 59/2007 umfasst die Signaturen Nr. 1 bis Nr. 109, die Verzeichnung des Zugangs 19/2008 umfasst die Signaturen Nr. 110 bis Nr. 168.
Die Verzeichnung des Zugangs 59/2007 umfasst die Signaturen Nr. 1 bis Nr. 109, die Verzeichnung des Zugangs 19/2008 umfasst die Signaturen Nr. 110 bis Nr. 168.
Literature
Literature
Literatur: Hartmann, Klaus-Dieter (Hrsg.), 40 Jahre Notarkammer Frankfurt am Main, Frankfurt a. Main 2001.
Further information (fonds)
Extent
Extent
5,50 lfm
Access
Access
Nutzung nach Hessischem Archivgesetz
Information / Notes
Additional information
Additional information
Nr. 52-56 nicht belegt