Vollständige Signatur

HHStAW, 478/1

Bestand


Identifikation (kurz)


Titel Titel
Gewerbeaufsichtsamt Wetzlar
Laufzeit Laufzeit
1900-1932

Siehe


Korrespondierende Archivalien Korrespondierende Archivalien
Die Überlieferung der Gewerbeaufsichtsverwaltung beim Regierungspräsidenten in Wiesbaden findet sich in Abt. 405.

Bestandsdaten


Bestandsgeschichte Bestandsgeschichte
Zugänge vermutlich mit den Akten aus Koblenz 1936, 1949, 1952 oder 1965. Der Bestand umfasst ausschließlich Akten betreffend den Kreis Wetzlar bis zur Eingliederung in den Regierungsbezirk Wiesbaden 1932.
Geschichte des Bestandsbildners Geschichte des Bestandsbildners
Die Gewerbeaufsichtsverwaltung basierte auf der Gewerbeordnung, § 139b (Fassung vom 1. Juni 1891, RGB1. S. 261, unverändert in den Fassungen vom 26. Juli 1900, RGB. S 871, und 30.Mai 1908, RGB1. S. 356) und bestand in den Gewerbeaufsichtsämtern als nachgeordnete Behörden im Geschäftsbereich des Regierungspräsidenten, denen ein Gewerbeinspektor vorstand. Zu ihren Aufgaben gehörte die Kontrolle der Einhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen (Kinder- und Jugendarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit) und die Überwachung technischer und chemischer Betriebsanlagen. Dazu standen ihnen polizeiliche Befugnisse zu. Für den Regierungsbezirk Wiesbaden der Provinz Hessen-Nassau waren die Gewerbeaufsichtsämter in Frankfurt a.M. für den Stadtbezirk Frankfurt, den Obertaunus- und den Maintaunuskreis sowie den Kreis Usingen, das Gewerbeaufsichtsamt in Wiesbaden für den Stadtkreis Wiesbaden, den Rheingau, den Untertaunuskreis und den Kreis St. Goarshausen, das Gewerbeaufsichtsamt in Limburg a.L. für den Kreis Limburg und Westerburg, den Unterwesterwald und den Unterlahnkreis und das Gewerbeaufsichtsamt in Dillenburg für dem Kreis Biedenkopf, den Dill-, den Oberlahn- und den Oberwesterwaldkreis zuständig. Daneben gab es die Dampfkesselüberwachungsvereine, deren Niederlassungen in Siegen, Koblenz und Frankfurt a.M. ebenfalls Zuständigkeit innerhalb des Regierungsbezirks Wiesbaden besaßen. Mit der Eingliederung des Landkreises Wetzlar in den Regierungsbezirk Wiesbaden zum 1. Oktober 1932 (Verordnung vom 1.8.1932, Preuß. Gesetzlg. S. 255ff) kam das Gewerbeaufsichtsamt in Wetzlar hinzu, das vom 1. November 1932 die Stelle des Gewerbeaufsichtsamtes Dillenburg einnahm. Zum 1. Juli 1937 wurden die Gewerbeaufsichtsämter Wetzlar, Wiesbaden und Limburg in Limburg zusammengelegt.
Unter der Regierung der Rheinprovinz in Koblenz war das Gewerbeaufsichtsamt Wetzlar, gegründet zum 1. April 1913, für die Kreise Altenkirchen und Wetzlar zuständig. Nach dem Übergang Wetzlars in den Regierungsbezirk Wiesbaden fiel der Kreis Altenkirchen nun dem Gewerbeaufsichtsamt Neuwied zu, während das neugebildete Gewerbeaufsichtsamt Wetzlar zusätzlich die Kreise des aufgelösten Gewerbeaufsichtsamtes Dillenburg erhielt.
Enthält Enthält
Tarif- und Schlichtungswesen; Arbeitsschutz: Arbeitszeit bes. Kinderarbeit, Arbeit an Sonn- und Feiertagen, Heimarbeit; Wirtschaftliche Lageberichte; Gutachten, Betriebsbesichtigungen, Genehmigungsakten; Arbeiterfürsorge: Errichtung von Kleinwohnungen, Verbände und Vereine, soziale Einrichtungen für Arbeiter. Kinderschutzkontrolle durch das Gewerbeaufsichtsamt Dillenburg (1914-1918).
Findmittel Findmittel
Online-Datenbank (Arcinsys)

Weitere Angaben (Bestand)


Umfang Umfang
2,13 lfm (Nr. 1-97)