458
Vollständige Signatur
HHStAW, 458
Bestand
Identifikation (kurz)
Titel
Titel
Oberlandesgericht Frankfurt a.M. (bis 1945)
Bestandsdaten
Bestandsgeschichte
Bestandsgeschichte
Zugänge seit 1934
Geschichte des Bestandsbildners
Geschichte des Bestandsbildners
Das Oberlandesgericht wurde zum 1.10.1879 errichtet. Ihm unterstanden die Landgerichte in Frankfurt am Main (Abt. 460), Hechingen (für die Hohenzollernschen Lande), Limburg (Abt. 462), Neuwied (Abt. 464) und Wiesbaden (Abt. 467). Der Zuständigkeitsbereich deckte sich nicht vollständig mit dem Regierungsbezirk Wiesbaden. Außer dem Landgericht Hechingen gehörte auch der bis 1932 zur Rheinprovinz zählende Kreis Wetzlar zum OLG-Bezirk Frankfurt. Der Kreis Biedenkopf dagegen gehörte zum Landgericht Marburg und damit zum OLG-Bezirk Kassel. Zum 1.4.1923 wurde das Landgericht Hechingen in Rechtssachen dem OLG Stuttgart angegliedert, verblieb aber in Justizverwaltungsangelegenheiten und Disziplinarsachen dem OLG Frankfurt unterstellt (PrGSlg. 1923, S. 59). Zum 1.10.1933 wurde das Landgericht Neuwied aufgelöst (PrGSlg. 1933, S. 221) und die dazu gehörenden Amtsgerichte auf die Landgerichte Siegen, Koblenz und Limburg aufgeteilt. Nach Errichtung der Provinz Nassau kamen am 1.10.1944 das Landgericht Hanau mit 10 Amtsgerichten, die Amtsgerichte Dillenburg und Herborn aus dem Landgerichtsbezirk Siegen und die Amtsgerichte Biedenkopf und Gladenbach aus dem Landgerichtsbezirk Marburg zum OLG-Bezirk Frankfurt. Bei Kriegsende gehörten somit wieder vier Landgerichte zum Oberlandesgericht Frankfurt. Seit 23.5.1946 ist das Oberlandesgericht Frankfurt für ganz Hessen zuständig (siehe Abt. 631). Das Oberlandesgericht bestand aus Zivil- und Strafsenaten. Die Zivilsenate waren zuständig für Berufungen gegen Endurteile der Landgerichte und für Beschwerden gegen Entscheidungen der Landgerichte. Die Strafsenate entschieden in erster und letzter Instanz in Landesverratssachen sowie bei Verrat militärischer Geheimnisse, soweit nicht das Reichsgericht zuständig war. Sie waren ferner Revisionsgerichte in Strafsachen der Amts- und Landgerichte. Die Nationalsozialisten stellten die Justiz in den Dienst des NS-Staates. Mit der Zerschlagung der Länder ging die Justiz mit Wirkung vom 1.4.1935 auf das Reich über (RGBl. 1935, S. 68). Das NS-Regime errichtete 1933 für politische Strafsachen Sondergerichte (siehe Abt. 461) am Sitz der jeweiligen Oberlandesgerichte. Infolge des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses wurde dem OLG Frankfurt durch Verordnung vom 29.1.1934 (PrGSlg. S. 52) ein Erbgesundheitsobergericht beigegeben.
Enthält
Enthält
Personalakten (1850-1950) und Aktenschriftgut von Justizverwaltung und OLG-Senaten, darunter Bauunterlagen der Justizgebäude im OLG-Bezirk (1867-1950) sowie Urteilssammlungen und Register der Zivilsenate und des Strafsenats (1903-1945). Aus der NS-Zeit u.a. Verwaltungsakten und Beschlußsammlungen des Erbgesundheitsobergerichts (1933-1945), Dokumente zur Tätigkeit der Anerbengerichte (1933-1945), Personalunterlagen jüdischer Rechtskonsulenten (1921-1939) und Zweitschriften der Lageberichte des OLG-Präsidenten und des Generalstaatsanwalts an den Reichsjustizminister (1942-1944).
Literatur
Literatur
Zimmer, Erhard: Die Geschichte des Oberlandesgerichts in Frankfurt am Main, Frankfurt a.M. 1976 (Studien zur Frankfurter Geschichte 12).
Findmittel
Findmittel
Kartei
Online-Datenbank (Arcinsys)
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang
Umfang
45,75 lfm (Nr. 1-1233)
Deskriptoren
Deskriptoren
Frankfurt
Hechingen
Limburg
Neuwied
Wiesbaden
Wetzlar
Biedenkopf
Marburg
Kassel
Stuttgart
Siegen
Koblenz
Hanau
Dillenburg
Herborn
Gladenbach