Vollständige Signatur

HHStAW, 414

Bestand


Identifikation (kurz)


Titel Titel
Oberwesterwaldkreis (Marienberg)
Laufzeit Laufzeit
1867-1928

Bestandsdaten


Bestandsgeschichte Bestandsgeschichte
keine neueren Zugänge
Geschichte des Bestandsbildners Geschichte des Bestandsbildners
Der Oberwesterwaldkreis mit der Kreisstadt Marienberg wurde durch § 4 Abs. 2 der Verordnung vom 22.2.1867 (PrGSlg. S. 275) aus den Ämtern Hachenburg (Abt. 224), Marienberg (Abt. 233) und Rennerod (Abt. 237) gebildet. Die Kreisordnung vom 7.6.1885 (ebd. S. 235 Anlage A II Nr. 3, 4) entzog dem Kreis das Amt Rennerod (vgl. Abt. 421) und wies ihm neu die Gemeinden Dreifelden, Linden, Schmidthahn und Steinebach zu, die bisher zum Amt Selters (Abt. 241) und mit diesem seit 1867 zum Unterwesterwaldkreis (Abt. 419) gehörten. Durch § 90 der Verordnung vom 1.8.1932 (ebd. S. 255 ff.) wurden die Landkreise Westerburg und Oberwesterwaldkreis zu einem neuen Landkreis Westerburg (amtlich sogleich auch als: Oberwesterwaldkreis) mit dem Kreissitz in Westerburg zusammengeschlossen. Seit 1945 gehört der Kreis zu Rheinland-Pfalz.
Enthält Enthält
Akten, 1867-1928
Inhalt:
Kreis- und Gemeindeverwaltung,
Landeskultursachen (u.a. Anlage von Schutzgehegen, 1870-1889),
Kirchen- und Schulsachen,
Wege- und Brückenbau,
Mühlen- und Wasserbau,
Polizei,
Bergwerke,
Pulverfabriken,
gewerbliche Anlagen,
Gebäude des Landratsamts (1900-1920),
Kreisausschuss
Literatur Literatur
Emil Müller: Untersuchungen über Entwicklung, Umfang und Wirtschaftlichkeit der kulturtechnischen Arbeiten in den Kreisen Marienberg, Westerburg und Dillenburg. Bückeburg 1934.
Findmittel Findmittel
Repertorium von Nicolaus Runge, 1958
Online-Datenbank (Arcinsys)

Weitere Angaben (Bestand)


Umfang Umfang
2,00 lfm (Nr. 1-99)
Bearbeiter Bearbeiter
Nicolaus Runge, 1958
Deskriptoren Deskriptoren
Bad Marienberg
Hachenburg
Rennerod
Dreifelden
Linden
Schmidthahn
Steinebach
Selters:Ww.
Westerburg

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Die mit "Dep." (Deperditum) bezeichnete Verzeichnung fehlt im Bestand und kann nicht vorgelegt werden.