360/196
Vollständige Signatur
HHStAW, 360/196
Bestand
Identifikation (kurz)
Titel
Titel
Hattenheim
Bestandsdaten
Bestandsgeschichte
Bestandsgeschichte
Das Hessische Hauptstaatsarchiv bewahrt Archivalien von über 500 Städten und Gemeinden seines Sprengels auf. Der überwiegende Teil des Bestandes wurde in den Jahren 1934-1937 übernommen. Eine Verfügung des Regierungspräsidenten in Wiesbaden vom 10.8.1934 bestimmte, dass hauptsächlich Amtsbücher, die vor der Einführung der Stockbücher im Herzogtum Nassau, also vor 1851, entstanden waren, durch Aufbewahrung im zuständigen Staatsarchiv vor Verlust geschützt werden sollten.
Der Altbestand des Archivgutes befand sich zuletzt im alten Schulhaus neben der Kirche und wurde 1972 in einen als Archiv vorgesehenen Raum des Rathauses verbracht.
Er umfasste nur wenige Akten aus der kurmainzisehen Zeit, mehr aus dem Zeitraum des Herzogtums Nassau und der Zugehörigkeit zu Preußen, dazu den Teil jüngerer Dokumentation, der nicht in das etwa 1964 eingeführte neue Ablagesystem der Registratur aufgenommen worden war. Vieles war vorgeordnet, einiges - auch falsch - mit Schlüsselzahlen des Aktenplanes bezeichnet, anderes mangels Aufschrift oder in wiederverwendeten Einbänden inhaltlich nicht erkennbar. Vor der Umlagerung war reichlich kassiert und der Vernichtung zugeführt worden; was alles, war nicht mehr festzustellen.
Die Verzeichnung war schon ein gutes Stück vorangeschritten, als die noch in den Schränken der früheren Selbstverwaltung verbliebene Registratur in das Archivgut einbezogen wurde. Ihretwegen wurde die Ablage der bereits verzeichneten Archivalien wieder aufgegeben und nun alle Akten nach der Gliederung des verbindlichen Aktenplans für die Gemeinden und Landkreise in Hessen 1957, 2. Auflage, 1. Nachtrag Stand Januar 1965 aufgenommen, fortlaufend numeriert und zusätzlich mit den entsprechenden Schlüsselzahlen versehen.
Übersicht und Gliederung des Hattenheimer Bestandes folgen dem Schema des Aktenplans. Die numerierten Titel tragen in eckigen oder runden Klammern die zugehörige oder angenäherte Schlüsselzahl.
Die Kenntnis der Archivalien in Hattenheim ließ im Oktober 1976 die im Hauptstaatsarchiv Wiesbaden lagernden Amtsbücher und Akten von Hattenheim als zugehörigen Teilbestand ausmachen. Dieser war im Jahre 1935 im Zuge einer bei den Gemeinden im gesamten Regierungsbezirk unter dem Stichwort 'Schutz der Schriftdenkmäler' durchgeführten Sammelaktion in reichlich ungeordnetem Zustand und ohne Abgabeverzeichnis in das Staatsarchiv gelangt und in die Sammelabteilung 360 (Gemeindearchive) als Depositum der Gemeinde Hattenheim aufgenommen worden. 1937 kam vom Landratsamt Rüdesheim die Anstellungsakte des Bürgermeisters Dr. Kranz hinzu. Der Bestand wurde etwa 1952 oberflächlich in 353 Titeln aufgenommen. Während der Hattenheimer Bestand nur mit einigen Betreffen in das 18. Jh. und die kurmainzische Zeit hineinreicht, sind in dem nach Wiesbaden gelangten älteren Teil das 16. bis 19. Jh. stark vertreten. Im Bereich der Hypothekenbücher oder der Steuerkataster wird besonders deutlich, wie die getrennten Bestände ineinander greifen. Die Jahresrechnungen schließen nahtlos aneinander an, ergeben zusammen eine Reihe über 300 Jahre, wobei über 100 Jahre nicht mehr vorhanden sind. Die älteste Rechnung ist von 1560 und fand sich unter den erhaltenen Waldfrevellisten. Die lückenhafte Reihe beginnt erst 1664, vom Jahre 1654 ist nur der Umschlag vorhanden. Der neu verzeichnete und auf 777 Titel angewachsene Teilbestand in Wiesbaden ist im Bestand in Hattenheim angeschlossen. Dennoch sind die Archivalien von Hattenheim insoweit nicht vollständig zusammengeordnet, als die laufenden Akten über Bedienstete, Bausachen, Kanalisation, Versorgungseinrichtungen usw., die Gemeindeprotokolle (im Bestand genannt), die letzten Bücher des Standesamtes, die letzten polizeilichen Meldeunterlagen (im Bestand aufgeführt) und das Kartenmaterial an die Stadtverwaltung Eltville übergegangen ist. Das Gemeindeweingut, Georg-Müller-Stiftung, wird seit 1971 in der alten Verwaltungsstelle (Rathaus) weitergeführt. Die Unterlagen der Jahresrechnungen 1966 bis 1969 befinden sich als 'Altregistratur' in einem gesonderten Wandschrank.
Der Altbestand des Archivgutes befand sich zuletzt im alten Schulhaus neben der Kirche und wurde 1972 in einen als Archiv vorgesehenen Raum des Rathauses verbracht.
Er umfasste nur wenige Akten aus der kurmainzisehen Zeit, mehr aus dem Zeitraum des Herzogtums Nassau und der Zugehörigkeit zu Preußen, dazu den Teil jüngerer Dokumentation, der nicht in das etwa 1964 eingeführte neue Ablagesystem der Registratur aufgenommen worden war. Vieles war vorgeordnet, einiges - auch falsch - mit Schlüsselzahlen des Aktenplanes bezeichnet, anderes mangels Aufschrift oder in wiederverwendeten Einbänden inhaltlich nicht erkennbar. Vor der Umlagerung war reichlich kassiert und der Vernichtung zugeführt worden; was alles, war nicht mehr festzustellen.
Die Verzeichnung war schon ein gutes Stück vorangeschritten, als die noch in den Schränken der früheren Selbstverwaltung verbliebene Registratur in das Archivgut einbezogen wurde. Ihretwegen wurde die Ablage der bereits verzeichneten Archivalien wieder aufgegeben und nun alle Akten nach der Gliederung des verbindlichen Aktenplans für die Gemeinden und Landkreise in Hessen 1957, 2. Auflage, 1. Nachtrag Stand Januar 1965 aufgenommen, fortlaufend numeriert und zusätzlich mit den entsprechenden Schlüsselzahlen versehen.
Übersicht und Gliederung des Hattenheimer Bestandes folgen dem Schema des Aktenplans. Die numerierten Titel tragen in eckigen oder runden Klammern die zugehörige oder angenäherte Schlüsselzahl.
Die Kenntnis der Archivalien in Hattenheim ließ im Oktober 1976 die im Hauptstaatsarchiv Wiesbaden lagernden Amtsbücher und Akten von Hattenheim als zugehörigen Teilbestand ausmachen. Dieser war im Jahre 1935 im Zuge einer bei den Gemeinden im gesamten Regierungsbezirk unter dem Stichwort 'Schutz der Schriftdenkmäler' durchgeführten Sammelaktion in reichlich ungeordnetem Zustand und ohne Abgabeverzeichnis in das Staatsarchiv gelangt und in die Sammelabteilung 360 (Gemeindearchive) als Depositum der Gemeinde Hattenheim aufgenommen worden. 1937 kam vom Landratsamt Rüdesheim die Anstellungsakte des Bürgermeisters Dr. Kranz hinzu. Der Bestand wurde etwa 1952 oberflächlich in 353 Titeln aufgenommen. Während der Hattenheimer Bestand nur mit einigen Betreffen in das 18. Jh. und die kurmainzische Zeit hineinreicht, sind in dem nach Wiesbaden gelangten älteren Teil das 16. bis 19. Jh. stark vertreten. Im Bereich der Hypothekenbücher oder der Steuerkataster wird besonders deutlich, wie die getrennten Bestände ineinander greifen. Die Jahresrechnungen schließen nahtlos aneinander an, ergeben zusammen eine Reihe über 300 Jahre, wobei über 100 Jahre nicht mehr vorhanden sind. Die älteste Rechnung ist von 1560 und fand sich unter den erhaltenen Waldfrevellisten. Die lückenhafte Reihe beginnt erst 1664, vom Jahre 1654 ist nur der Umschlag vorhanden. Der neu verzeichnete und auf 777 Titel angewachsene Teilbestand in Wiesbaden ist im Bestand in Hattenheim angeschlossen. Dennoch sind die Archivalien von Hattenheim insoweit nicht vollständig zusammengeordnet, als die laufenden Akten über Bedienstete, Bausachen, Kanalisation, Versorgungseinrichtungen usw., die Gemeindeprotokolle (im Bestand genannt), die letzten Bücher des Standesamtes, die letzten polizeilichen Meldeunterlagen (im Bestand aufgeführt) und das Kartenmaterial an die Stadtverwaltung Eltville übergegangen ist. Das Gemeindeweingut, Georg-Müller-Stiftung, wird seit 1971 in der alten Verwaltungsstelle (Rathaus) weitergeführt. Die Unterlagen der Jahresrechnungen 1966 bis 1969 befinden sich als 'Altregistratur' in einem gesonderten Wandschrank.
Geschichte des Bestandsbildners
Geschichte des Bestandsbildners
Zugehörigkeit von Hattenheim:
Bis 1770 Rheingau (Kurmainz);
1770-1802/03 Amtskellerei Eltville (Kurmainz);
ab 1802/03 Amtskellerei Eltville (Nassau-Usingen);
ab 1806 Amt Eltville (Herzogtum Nassau);
ab 1867 Rheingaukreis (Preußen);
ab 1945 Rheingaukreis (Hessen);
ab 1977 Rheingau-Taunus-Kreis (Hessen).
Seit 1.7.1972 ist Hattenheim Stadtteil von Eltville, Rheingau-Taunus-Kreis.
Im Jahre 1954 erfreute sich die Gemeinde Hattenheim der 1000 jährigen Ersterwähnung ihres Ortsnamens in einer Mainzer Urkunde. Sie reicht zurück in die Zeit des deutschen Königs und Kaisers Otto I., des Großen (936-973), der seine Macht vornehmlich auf die Bischöfe des Reiches stützte. Der Erzbischof Willigis von Mainz (975-1009) war seit 971 Kanzler des Königs. Treue und Hilfeleistung wurden fortan häufig mit der Hergabe von Einfluss, Rechten oder königlichem Landbesitz belohnt. So schenkte Otto II. (973-983) 983 dem Erzstift Mainz das Recht des Bannpfennigs - eine Abgabe für die Benutzung der Leinpfade und das Geleit der Reisenden - im Rheingau und Binger Land. Im Laufe der Zeit gelang es den Erzbischöfen, Einfluss und Macht auszudehnen und zu festigen bis zur Erreichung der Landeshoheit im 12. Jahrhundert. Als Erzkanzler war der Mainzer Erzbischof der erste unter den einen König erwählenden Kurfürsten, seine Stimme gab eventuell den Ausschlag.
Der Rheingau besaß Sonderrechte und im 14. und 15. Jh. eine hervorragende Bedeutung, verlor sie aber nach dem 'Bauernkrieg' von 1526. Oberster Amtmann und Vertreter des Landesherrn im Rheingau wie auch im gegenüber liegenden linksrheinischen Gebiet und dem Bereich der 15 Dörfer des Einrich(gaus) war ein adeliger Vitztum (Vicedom). Sein Gehilfe, vornehmlich für die Einziehung der Abgaben, war der Landschreiber und Gewaltbote mit Sitz in Eltville. Territorial war der Rheingau aufgegliedert in Oberamt, Mittelamt, Unter- und Lorcher Amt. Hattenheim lag im Bereich des Oberamtes (Eltville), auch die Kirche war Filiale der Eltviller Kirche. Eine Zentralisierung 1770 richtete zwei Amtskellereien in Eltville und Rüdesheim ein. Als 1802 das Kurfürstentum Mainz aufgelöst und das gesamte linke Rheinufer an Frankreich abgetreten wurde (Friede von Lunéville am 9.2.1801 und Reichsdeputationshauptschluss am 25.2.1803), gelangte das Gebiet des Rheingaus als Ausgleich für seinen an Frankreich verlorenen linksrheinischen Besitz an das fürstliche Haus Nassau-Usingen und 1816 an das neu gebildete Herzogtum Nassau.
Im Wechsel der Herrschaften blieb die Verwaltungsstruktur der Ämter erhalten, auch am Ende des Herzogtums Nassau (1866) und Übergang an Preußen samt der Einrichtung des Regierungsbezirks Wiesbaden innerhalb der Provinz Hessen-Nassau am 22.2.1867. Lediglich zwischen 1849 und 1854 bestand das Kreisamt Rüdesheim, während Eltville nur den Charakter des Justizamtes für die ihm zugehörigen Orte besaß. Am 1.4.1886 trat eine Neueinteilung der Kreise in Kraft, welche die Ämter aufhob und den Rheingaukreis mit Sitz in Rüdesheim schuf. Die freiwillige Eingemeindung Hattenheims nach Eltville ab 1.7.1972 - eingeleitet durch die Übernahme des Standesamtes (ab 1.1.1970) und der Kassenführung (rückwirkend ab 1.1.1970) durch die Stadt Eltville - hat die nur 86 Jahre währende Trennung aufgehoben und den Jahrhunderte alten Verbund mit Eltville wieder hergestellt.
Die Ersterwähnung ist mit dem Endjahr der Regierungszeit des Erzbischofs Friedrich von Mainz (937-954) gleichgesetzt, da die zwar nachweisbar im 12. Jahrhundert gefälschte, aber dem Inhalt nach nicht zu bezweifelnde Urkunde von 1069, dem Erzbischof Siegfried (Sifrid) I. [von Eppstein (1060-1084)] unterschoben, Schenkungen des Erstgenannten bestätigt, wobei - neben anderen Rheingauer Orten - auch Hattenheim genannt ist.
Auszug aus dem Regest der Urkunde:
Erzbischof Sifrid I. von Mainz bestätigt die dem Mainzer St. Petersstift von seinem Stifter Erzbischof Friedrich erteilten Privilegien aufgrund der ihm unterbreiteten schwer lesbaren Originalurkunden, aus denen man herausgelesen: Friedrich erbaut die Stiftskirche auf seine Kosten und bestimmt die Anzahl der Canoniche auf 21. Er inkorporiert dem Stift die Pfarrkirche zu Eltville und investiert damit den ersten Probst Gerold, indem er diesem und seinen Nachfolgern die Pfarrcollatur überlässt. Für den Pfarrer in Eltville bestimmt er die Zehnten des Dorfes Hattenheim, während die Einkünfte aus den der Kirche zu Eltville zugehörigen Orten Walluf, Steinheim, Kiedrich und Erbach dem Stift selbst zufallen.
Das angebliche Original befindet sich in der Universitätsbibliothek Heidelberg, Nr. 329, ein Vidimus der Mainzer Richter vom 22.12.1522 im Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 108, Nr. 107. Druck im Mainzer Urkundenbuch, 1. Band 1932, bearbeitet von Manfred Stimming, Nr. 324.
Bis 1770 Rheingau (Kurmainz);
1770-1802/03 Amtskellerei Eltville (Kurmainz);
ab 1802/03 Amtskellerei Eltville (Nassau-Usingen);
ab 1806 Amt Eltville (Herzogtum Nassau);
ab 1867 Rheingaukreis (Preußen);
ab 1945 Rheingaukreis (Hessen);
ab 1977 Rheingau-Taunus-Kreis (Hessen).
Seit 1.7.1972 ist Hattenheim Stadtteil von Eltville, Rheingau-Taunus-Kreis.
Im Jahre 1954 erfreute sich die Gemeinde Hattenheim der 1000 jährigen Ersterwähnung ihres Ortsnamens in einer Mainzer Urkunde. Sie reicht zurück in die Zeit des deutschen Königs und Kaisers Otto I., des Großen (936-973), der seine Macht vornehmlich auf die Bischöfe des Reiches stützte. Der Erzbischof Willigis von Mainz (975-1009) war seit 971 Kanzler des Königs. Treue und Hilfeleistung wurden fortan häufig mit der Hergabe von Einfluss, Rechten oder königlichem Landbesitz belohnt. So schenkte Otto II. (973-983) 983 dem Erzstift Mainz das Recht des Bannpfennigs - eine Abgabe für die Benutzung der Leinpfade und das Geleit der Reisenden - im Rheingau und Binger Land. Im Laufe der Zeit gelang es den Erzbischöfen, Einfluss und Macht auszudehnen und zu festigen bis zur Erreichung der Landeshoheit im 12. Jahrhundert. Als Erzkanzler war der Mainzer Erzbischof der erste unter den einen König erwählenden Kurfürsten, seine Stimme gab eventuell den Ausschlag.
Der Rheingau besaß Sonderrechte und im 14. und 15. Jh. eine hervorragende Bedeutung, verlor sie aber nach dem 'Bauernkrieg' von 1526. Oberster Amtmann und Vertreter des Landesherrn im Rheingau wie auch im gegenüber liegenden linksrheinischen Gebiet und dem Bereich der 15 Dörfer des Einrich(gaus) war ein adeliger Vitztum (Vicedom). Sein Gehilfe, vornehmlich für die Einziehung der Abgaben, war der Landschreiber und Gewaltbote mit Sitz in Eltville. Territorial war der Rheingau aufgegliedert in Oberamt, Mittelamt, Unter- und Lorcher Amt. Hattenheim lag im Bereich des Oberamtes (Eltville), auch die Kirche war Filiale der Eltviller Kirche. Eine Zentralisierung 1770 richtete zwei Amtskellereien in Eltville und Rüdesheim ein. Als 1802 das Kurfürstentum Mainz aufgelöst und das gesamte linke Rheinufer an Frankreich abgetreten wurde (Friede von Lunéville am 9.2.1801 und Reichsdeputationshauptschluss am 25.2.1803), gelangte das Gebiet des Rheingaus als Ausgleich für seinen an Frankreich verlorenen linksrheinischen Besitz an das fürstliche Haus Nassau-Usingen und 1816 an das neu gebildete Herzogtum Nassau.
Im Wechsel der Herrschaften blieb die Verwaltungsstruktur der Ämter erhalten, auch am Ende des Herzogtums Nassau (1866) und Übergang an Preußen samt der Einrichtung des Regierungsbezirks Wiesbaden innerhalb der Provinz Hessen-Nassau am 22.2.1867. Lediglich zwischen 1849 und 1854 bestand das Kreisamt Rüdesheim, während Eltville nur den Charakter des Justizamtes für die ihm zugehörigen Orte besaß. Am 1.4.1886 trat eine Neueinteilung der Kreise in Kraft, welche die Ämter aufhob und den Rheingaukreis mit Sitz in Rüdesheim schuf. Die freiwillige Eingemeindung Hattenheims nach Eltville ab 1.7.1972 - eingeleitet durch die Übernahme des Standesamtes (ab 1.1.1970) und der Kassenführung (rückwirkend ab 1.1.1970) durch die Stadt Eltville - hat die nur 86 Jahre währende Trennung aufgehoben und den Jahrhunderte alten Verbund mit Eltville wieder hergestellt.
Die Ersterwähnung ist mit dem Endjahr der Regierungszeit des Erzbischofs Friedrich von Mainz (937-954) gleichgesetzt, da die zwar nachweisbar im 12. Jahrhundert gefälschte, aber dem Inhalt nach nicht zu bezweifelnde Urkunde von 1069, dem Erzbischof Siegfried (Sifrid) I. [von Eppstein (1060-1084)] unterschoben, Schenkungen des Erstgenannten bestätigt, wobei - neben anderen Rheingauer Orten - auch Hattenheim genannt ist.
Auszug aus dem Regest der Urkunde:
Erzbischof Sifrid I. von Mainz bestätigt die dem Mainzer St. Petersstift von seinem Stifter Erzbischof Friedrich erteilten Privilegien aufgrund der ihm unterbreiteten schwer lesbaren Originalurkunden, aus denen man herausgelesen: Friedrich erbaut die Stiftskirche auf seine Kosten und bestimmt die Anzahl der Canoniche auf 21. Er inkorporiert dem Stift die Pfarrkirche zu Eltville und investiert damit den ersten Probst Gerold, indem er diesem und seinen Nachfolgern die Pfarrcollatur überlässt. Für den Pfarrer in Eltville bestimmt er die Zehnten des Dorfes Hattenheim, während die Einkünfte aus den der Kirche zu Eltville zugehörigen Orten Walluf, Steinheim, Kiedrich und Erbach dem Stift selbst zufallen.
Das angebliche Original befindet sich in der Universitätsbibliothek Heidelberg, Nr. 329, ein Vidimus der Mainzer Richter vom 22.12.1522 im Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 108, Nr. 107. Druck im Mainzer Urkundenbuch, 1. Band 1932, bearbeitet von Manfred Stimming, Nr. 324.
Enthält
Enthält
6 Urkunden 16.-17. Jh. (Nummer 322, 323, 324, 326, 331, 638) sowie Amtsbücher 16.-19. Jh. (darunter Kirchenregister von 1563, Gerichtsprotokollbücher ab 1537, Bestallungsbücher über die Gemeindeämter 16.-19. Jh., Güterbeschreibungs- u. Gemarkungsbücher sowie Zinsregister ab 17. Jh.) und Gemeinderechnungen ab 1671 u. Akten 17.-20. Jh.; unverzeichneter Rest.
Findmittel
Findmittel
Findbuch von Walter Haubrich, 1976
Online-Datenbank (Arcinsys)
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang
Umfang
15,5 lfm
Bearbeiter
Bearbeiter
W. Haubrich, 1976
Deskriptoren
Deskriptoren
Hattenheim