Vollständige Signatur

HHStAW, 352

Bestand


Identifikation (kurz)


Titel Titel
Amt Kirberg

Bestandsdaten


Bestandsgeschichte Bestandsgeschichte
Schriftgutverwaltung der Behörde
Über die Schriftgutverwaltung des nassau-usingischen als auch des nassau-oranischen Anteils des gemeinschaftlichen Amtes Kirberg sowie über die des herzoglich nassauischen Amtes lässt sich nur relativ wenig sagen: Keine der Akten des Amtes Kirberg trägt eine Signatur oder gar ein Aktenzeichen. Um die Akten bei Bedarf dennoch schnell auffinden zu können, wurden sie in speziellen Registraturschränken aufbewahrt. So gab es im nassau-usingischen Amtshaus beim Tod des Amtmanns Johann Otto Bausch (1729) einen Schrank mit 21 Schubfächern und einen weiteren mit 15 Gefachen. Im nassau-oranischen Amtshaus befanden sich am Ende der Amtszeit des Amtmanns Georg Friedlieb Rühle (1769) ein Schrank mit 15 Gefachen für die Amtsakten sowie einen weiterer mit neun Gefachen für die Cameralia. Im Jahr 1812 war die Zahl der Aktenschränke im Amtshaus des herzoglich nassauischen Amtes Kirberg schließlich auf zwölf angewachsen. In diesen Schränken verschiedener Größe wurden die Registraturen der Ämter Kirberg, Camberg, Dauborn und Mensfelden aufbewahrt.
Archivische Übernahme und Bearbeitung des Bestandes
Den Kern des Bestandes bilden die Akten des nassau-usingischen, des nassau-oranischen sowie des herzoglich nassauischen Amtes Kirberg. Diese gelangten auf verschiedenen Wegen im 18. und 19. Jahrhundert in das Zentralarchiv in Idstein: Der Großteil der Akten der nassau-usingischen Hälfte des Amtes Kirberg wurde im 18. Jahrhundert direkt an das Archiv in Idstein abgegeben. Die Akten der nassau-oranischen Hälfte des Amtes Kirberg dagegen kamen zunächst ins Archiv nach Dillenburg, von wo aus sie erst später nach Idstein gelangten.
Nachdem das Herzogtum Nassau 1806 auch den nassau-oranischen Anteil des Amtes Kirberg erwarb, wurden die beiden Amtsregistraturen nicht etwa vereinigt, sondern weiter in ihrer alten Ordnung getrennt voneinander aufbewahrt. Als 1812 im Zuge der Zusammenlegung der Ämter Kirberg und Camberg die Kirberger und Dauborner Amtsregistraturen nach Camberg gebracht werden sollten, wurden zunächst alle nicht mehr benötigten Akten aus den Amtsregistraturen an das Archiv in Idstein abgegeben. Weitere Akten des Amtes Kirberg gelangten dann 1817 - ein Jahr nach der Auflösung des Amtes - in einer Aktenablieferung des Amtes Limburg nach Idstein. In den Jahren 1841, 1845 und 1876 wurden schließlich weitere Akten des ehemaligen Amtes Kirberg, bei denen es sich ausschließlich um Akten der freiwilligen Gerichtbarkeit (Testamente, Inventare, Teilungen sowie Zivilprozesse) handelte, vom Amt Limburg an die Archive in Idstein bzw. Wiesbaden abgegeben.
Im Archiv wurde der Bestand dann im 19. Jahrhundert zu einem Pertinenzbestand umgeformt. Es wurden vor allem Akten von Zentralbehörden Nassau-Usingens und Nassau-Oraniens sowie ihrer Besitzvorgänger in den Bestand eingeschoben. Zahlreiche Regierungsakten wurden dabei aufgelöst, um sie dann auf einzelne Amtsakten aufzuteilen. Ferner wurden themengleiche Amts- und Regierungsakten ineinandergelegt. Durch mehrfache Umlagerungen wurden die alten Zusammenhänge noch weiter zerstört. Viele Akten waren auseinandergerissen, selbst Einzelschriftstücke und Einzelblätter lagen bunt vermischt. Dieser schlechte Ordnungszustand ist auch der Grund, weshalb der Bestand lange Zeit unverzeichnet blieb.
Im Hinblick auf den Umzug des Hauptstaatsarchivs in sein heutiges Gebäude wurde im März und April 1982 der gesamte Bestand von Dr. Gensicke unter Mithilfe von Dr. Eichler nach einem etwas abgewandelten Götz'schen Schema klassifiziert und in Kartons verpackt. Dabei wurden die nassau-usingischen und nassau-oranischen Akten des gemeinschaftlichen Amtes Mensfelden sowie die Akten des Amtes Dauborn im Bestand belassen. Herausgenommen wurden Aktenreste der Ämter Camberg und Burgschwalbach, sowie etwa 4 lfm. Akten aus zahlreichen anderen Beständen des Archivs, die in den noch ungeordneten Bestand hineingeraten waren. Insgesamt umfasst der Bestand damit heute etwa 58,5 lfm. Akten, Amtsbücher und Rechnungen.
Trotz der ersten Ordnungsarbeiten des Jahres 1982 war der Bestand vor Beginn der Verzeichnung nicht benutzbar: Zum einen waren die insgesamt 21 Klassifikationgruppen (I-XXI) nur grob vorsortiert, wobei jegliche chronologische Ordnung fehlte; zum anderen waren die Akten auch nicht einzeln, sondern nur kartonweise mit Bleistift signiert.
Bei der neuen Verzeichnung wurden konsequent alle im Archiv zusammengefügten Amts- und Regierungsakten nach Provenienz wieder voneinander getrennt. Regierungsakten, die auf mehrere Amtsakten aufgeteilt waren, wurden wiederhergestellt (z.B. Abt. 352 Nr. 18). Da der Bestand zahlreiche Akten nassau-usingischer Zentralbehörden enthält, wurden diese zunächst im Bestand belassen, um sie eventuell später - nach ihrer Provenienz - in die zugehörigen Bestände des Hauptstaatsarchiv umzugliedern. Dagegen wurden die zahlenmäßig nur sehr wenigen Akten nassau-oranischer Zentralbehörden aus dem gleichen Grund zunächst beiseite gelegt. Ebenso wurde mit Einmischungen anderer Fremdprovenienzen (z.B. Stadtschultheißerei Siegen und Amt Camberg) sowie mit nassau-usingischen Regierungsakten, die Ortsbetreffe von Orten außerhalb des Amtes Kirberg aufweisen, verfahren.
Geschichte des Bestandsbildners Geschichte des Bestandsbildners
Historischer Rückblick
Zwischen den Grafen Gerhard zu Diez und Johann zu Nassau, Herrn zu Merenberg kam es 1353 zu einer Fehde, die schließlich durch zwei Vergleichsverträge vom 20. u. 27.6.1355 beendet wurde. Hierin kamen die beiden Grafen überein, dass sie die Orte Kirberg ('Kirchdorf), Heringen, Nauheim, Neesbach und Ohren 'glichhalb und waz dar zu gehöret ... ewecliche behalden und besizzen' sollten. Außerdem verpflichteten sie sich, in Kirberg eine Burg zu errichten und dieses zur Stadt auszubauen. Darüber hinaus beschloss man, 'eynen gemeynen amptman' anzustellen, der seinen Amtssitz auf der Kirberger Burg haben sollte. Die Grundlagen des gemeinschaftlichen Amtes Kirberg waren somit gelegt.
In den folgenden Jahrhunderten gelangte die diezische Hälfte des Amtes auf dem Erbwege zusammen mit der Grafschaft Diez zunächst an Nassau-Dillenburg, dann an Nassau-Diez und mit diesem 1607 zuletzt an Nassau-Oranien.
Die Nassau-Weilburger Hälfte, die nach 1635 einige Jahre zu Nassau-Hadamar gehörte, kam 1648 an Nassau-Usingen.
Amtsverwaltung
Zwar hatten die Verträge von 1355, die zur Gründung des gemeinschaftlichen Amtes Kirberg führten, einen gemeinsamen Amtmann für die Ausübung der landesherrlichen Rechte, die Verwaltung und die Rechtspflege vorgesehen. Doch führten Unzulänglichkeiten dazu, dass jeder der beiden Herren einen eigenen Keller oder Amtmann einsetzte. Diese entstammten bis in das 16. Jahrhundert dem niederen Adel, waren später aber Angehörige des Bürgertums.
Zu den Aufgaben der Amtmänner gehörten die allgemeine Verwaltung, das Polizeiwesen, die Aufsicht über die Gemeindeverwaltung, die Ablieferung der Steuern und Abgaben sowie die Rechtsprechung in Kriminal-, Zivil- und Verwaltungsstreitfällen der ersten Instanz.
Alle Prozesse wurden von einem vierteljährlich tagenden Landgericht verhandelt. Besonders wichtige Fälle aber, die beide Herrschaften betrafen, wurden auf von beiden Seiten ausgeschriebenen 'Oberamtstagen' entschieden. Stets setzte sich das Gericht aus den beiden Amtmännern und sieben bzw. später zwölf Schöffen, den sogenannten 'Blutschöffen', zusammen. Da es dennoch immer wieder zu Unstimmigkeiten über die Rechtsprechung als auch die Organisation und die Grenzen des gemeinschaftlichen Amtes Kirberg zwischen den beiden Herrschaften kam, versuchte man diese auf dem Verhandlungswege beizulegen. Schließlich traf man 1777 nach mehrjährigen Vorarbeiten folgenden Vergleich zur Beseitigung der bestehenden 'Mängel und Irrtümer': Ein sogenanntes 'Baumeistertum', das sich aus den beiden Amtmännern zusammensetzte, von denen einer im jährlichen Wechsel den Vorsitz führte, übte die hoheitliche Verwaltung und Rechtspflege aus. Weil das alte Kirberger Rathaus weder zu Sitzungen noch zur Aktenaufbewahrung geeignet war, fanden die Verhandlungen in der Wohnung des jeweils den Vorsitz führenden Baumeisters statt, der auch die Akten verwahrte, welche bei Bedarf aber an den anderen ausgeliefert werden mussten. Alle Verhandlungen fanden gemeinsam statt; nur im Krankheitsfall eines Amtmanns oder bei Gefahr in Verzug konnte der Vorsitzende allein ein Urteil fällen, andernfalls musste eine Sache vertagt werden. Alle Urteile wurden erst nach Unterschrift beider Amtmänner rechtswirksam. Hatten die beiden unterschiedliche Rechtsauffassungen in einer Streitsache und kam das Baumeisterkollegium deshalb zu keiner Einigung, waren in wichtigen Fällen Gutachten juristischer Fakultäten einzuholen, bei geringfügigeren jedoch die Akten an die Landesregierungen einzusenden. Jeder Amtmann konnte eine Inhaftierung veranlassen, die Freilassung einer Person war aber an die Zustimmung beider Amtmänner gebunden. Über die Verhandlungen wurde ein Protokoll aufgenommen. Die Privatrechtsprechung der beiden Herrschaften über die Untertanen wurde abgeschafft; das Recht zur Eintreibung der herrschaftlichen Steuern, zur Verpachtung und zum Verkauf eigener Domanialgüter und zur Nutzung der Forsten blieb unangetastet. Ein gemeinschaftliches Amtssiegel wurde eingeführt.
Neben dem Amt Kirberg verwalteten die nassau-oranischen Amtmänner im 18. Jahrhundert außerdem die oranische Hälfte des mit Kurtrier gemeinschaftlichen Amtes Camberg, seit 1780 das vom Amt Diez abgesonderte Amt Dauborn und seit 1791 auch den durch Tausch von Nassau-Usingen erworbenen Anteil (1/6) des ebenfalls mit Kurtrier gemeinschaftlichen Amtes Mensfelden. Die nassau-usingischen Amtmänner verwalteten zusätzlich auch das nassau-usingische Amt Burgschwalbach, die gemeinschaftlichen Kirchspiele Kettenbach und Hausen (1721-1777) sowie bis 1790 auch den nassau-usingischen Anteil (1/6) des gemeinschaftlichen Amtes Mensfelden.
Neben den Amtmännern gab es außerdem je einen nassau-oranischen und einen nassau-usingischen Rentmeister, denen die Finanzverwaltung und Rechnungsprüfung des gemeinschaftlichen Amtes Kirberg oblag. Während der nassau-oranische Rentmeister seinen Sitz in Camberg hatte, war der nassau-usingische in Kirberg angesiedelt. Im Jahr 1771 wurde seine Funktion mit der des nassau-usingischen Amtmanns vereinigt; eine Ämterverbindung, die bis 1803 bestehen blieb.
Zur Entlastung des nassau-oranischen Amtmanns Ernst Cornelius Pagenstecher wurde 1801 die Stelle eines Amtsassessors geschaffen, der aufgrund des Widerspruchs Nassau-Usingens zunächst aber nur für das Amt Dauborn zuständig war. Diese Stelle bekleideten nacheinander der jüngste Sohn des Amtmanns, Wilhelm Pagenstecher (1801-1803), Karl Friedrich Schenck (1804-1805) und Heinrich Karl Diesterweg (seit 1805).
Durch die Bestimmungen der Rheinbundakte fielen 1806 die deutschen Besitzungen des Hauses Oranien - darunter auch die nassau-oranische Hälfte des Amtes Kirberg - an das Herzogtum Nassau. Zunächst blieb die Amtsverwaltung in unveränderter Form mit zwei Amtmännern bestehen. Im Jahr 1808 gab es dann jedoch eine größere Umstrukturierung der Amtsverwaltung: Die Verwaltung des Amtes Katzenelnbogen (1803 aus dem nassau-usingischen Amt Burgschwalbach und dem hessen-darmstädtischen Amt Katzenelnbogen gebildet) wurde unter einem eigenen Amtmann abgetrennt. Der Amtmann Wilhelm Anton Heinrich Lautz wurde nach Wiesbaden versetzt, womit nur noch ein Amtmann in Kirberg verblieb. Ihm zur Seite standen zwei Amtssekretäre: Friedrich Ferdinand von Saint George für das Amt Camberg und Heinrich Karl Diesterweg für das Amt Kirberg.
1812 wurden dann die Ämter Kirberg und Camberg zu einem Oberamt mit Amtssitz in Camberg vereinigt. Oberamtmann wurde Friedrich August Freiherr von Schütz zu Holzhausen, der alte Amtmann Pagenstecher wurde pensioniert.
Nach dem Ende der napoleonischen Ära wurde am 14.7.1814 ein Staatsvertrag zwischen dem Herzogtum Nassau und dem Königreich der Niederlande geschlossen, durch den u.a. das alte Amt Kirberg (Heringen, Kirberg, Nauheim, Neesbach und Ohren), das alte Amt Dauborn (Dauborn, Eufingen und Hof Gnadenthal), Teile des alten Amtes Camberg (Camberg, Erbach, Eisenbach und der Häuserhof) sowie der Ort Mensfelden an das Haus Oranien zurückgegeben wurden. Aufgrund eines im Zuge des Wiener Kongresses abgeschlossenen Vertrages trat das Haus Oranien jedoch schon wenig später seine deutschen Besitzungen an das Königreich Preußen ab. Dieses nahm Ende Juli 1815 das Oberamt Kirberg in Besitz. Hiermit waren die Hoheitswechsel des Oberamtes Kirberg aber noch nicht beendet, denn nur wenig Tage danach, Anfang August 1815, gelangte es infolge eines am 31.5.1815 zwischen dem Herzogtum Nassau und dem Königreich Preußen vereinbarten Gebietsaustausch endgültig an das Herzogtum Nassau.
Zum 1.1.1816 wurde der Amtssitz nach Kirberg zurückverlegt. Ein halbes Jahr später wurde das Oberamt Kirberg aufgrund einer Verordnung über die Bildung der Amtsbezirke vom 4.6.1816 mit dem Amt Limburg vereinigt.
Amtmänner
Nachfolgendes Verzeichnis enthält alle Amtmänner des Amtes Kirberg soweit sie aus den bislang verzeichneten Akten des vorliegenden Bestandes, aus Regierungsakten Nassau-Usingens, Nassau-Oraniens und des Herzogtums Nassau sowie aus verschiedenen nassau-oranischen Adresskalendern ersichtlich sind.
Nassau-usingische Amtmänner
Johann Otto Bausch 1711-1729
Johann Christoph Thomae 1730-1731
Georg Heinrich von Jossa 1732-1735
Georg Julius Cörber 1736-1747
Philipp Wilhelm Reuter 1748-1753
Johann Georg Clemm 1754-1770
Philipp Wilhelm Bausch 1770-1789
Friedrich Rullmann30 1789-1795
Ludwig Christian Vigelius 1796-1802
Wilhelm Anton Heinrich Lautz 1803-1806
Nassau-oranische Amtmänner
Wilhelm Lothar Kayser 1682-1710
Johann Wilhelm Kayser 1711-
Georg Friedlieb Rühle -1768
Ernst Cornelius Pagenstecher 1768-1806
Herzoglich nassauische Amtmänner
Wilhelm Anton Heinrich Lautz 1806-1808
Ernst Cornelius Pagenstecher 1806-1812
Friedrich August Frhr. von Schütz zu Holzhausen 1812-1814
Nassau-oranische Amtmänner
Friedrich August Frhr. von Schütz zu Holzhausen 1814-1815
Friedrich Ferdinand von Saint George 1815
Preußische Amtmänner
Friedrich Ferdinand von Saint George 1815
Herzoglich nassauische Amtmänner
Friedrich Ferdinand von Saint George 1815
Helmrich 1815-1816
Enthält Enthält
66 Urkunden 1339-1800
39,5 lfm Akten 16. bis frühes 19. Jh. Darin: Kondominats-, Militär- und Kriegs-, Justiz-, Kirchen-, Schul- und Forstsachen, auch Überlieferung für das von Kirberg aus mitverwaltete Amt Burgschwalbach und die nach 1806 dem Amt zugeteilten Orte Dauborn und Eufingen
18,5 lfm Rechnungen 1451-1816: Amts- und Kellereirechnungen 1644-1713, Nassau-Saarbrückener Kellerei 1451-1815, Nassau-oranische Kellerei 1583-1811, Kirchenrechnungen 1568 ff., Gemeinderechnungen 1656 ff.
Literatur Literatur
Weidenbach, S. 282, 320 f.
Findmittel Findmittel
Urkunden: Repertorium von Engelbert, 1963 (masch.)
Akten: Repertorium nach Sachgruppen von Gensicke, 1982 (masch.)
Rechnungen: Repertorium von Gensicke, 1982 (masch.)
Repertorium von Vinzenz Lübben, 1999 (Teilbestand)
Online-Datenbank (Arcinsys)

Weitere Angaben (Bestand)


Umfang Umfang
59,8 m
Bearbeiter Bearbeiter
Vinzenz Lübben, 1999
Elke Hack, 1999 ff.
Deskriptoren Deskriptoren
Kirberg
Ohren
Nauheim
Neesbach
Heringen
Dauborn-Eufingen
Burgschwalbach

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Zusatzinformationen, insbesondere zu den Lebensdaten der Amtmänner, siehe im Findbuch von V. Lübben (1999)!