Vollständige Signatur

HHStAW, 293

Bestand


Identifikation (kurz)


Titel Titel
Hof- und Appellationsgericht Wiesbaden

Bestandsdaten


Bestandsgeschichte Bestandsgeschichte
Siehe Gliederungspunkt.
Geschichte des Bestandsbildners Geschichte des Bestandsbildners
Siehe auch Zusatzinformation im Gliederungspunkt!
In Wiesbaden bestand seit der Zeit des Fürstentums Nassau-Usingen ein Hofgericht, das durch Verordnung vom 11.11.1806 (Sammlung der landesherrlichen Edikte und Verordnungen I, Wiesbaden 1817 S. 86f.) als Justizstelle zweiter Instanz für das ganze Herzogtum bestimmt wurde. Eine Ausnahme bildete zunächst nur die Grafschaft Sayn-Hachenburg, für die bis zum 18. 12.1807 das Justizkolleg Hachenburg zuständig war. Da bei Organisation der Zentralverwaltung durch Verordnung vom 9./11. 9.1815 das Hofgericht Dillenburg laut § 3 Absatz 2 als zweite Instanz für das gesamte Herzogtum bestellt wurde, endete die Tätigkeit des Hofgerichts Wiesbaden mit dem 20. 12. 1815 (Verordnungsblatt S. 151 f.). Durch Verordnung vom 31.12.1821 (Verordnungsblatt S. 93) wurden zwei Hof- und Appellationsgerichte begründet, von denen das eine seinen Sitz in Wiesbaden erhielt. Zu dessen Gerichtssprengel gehörten die 14 Ämter Braubach, Eltville, Hochheim, Höchst, Idstein, Königstein, Langenschwalbach, Nassau-Nastätten, Rüdesheim, St. Goarshausen, Usingen, Wehen und Wiesbaden. Jedes der beiden Hof- und Appellationsgerichte hatte innerhalb seines Sprengels die gleiche Ressortbestimmung wie das bisherige Hofgericht Dillenburg. Dem Hof- und Appellationsgericht Wiesbaden unterstand das Kriminalgericht Wiesbaden. Am 23.7.1832 wurde im Kampf gegen die liberale Bewegung die Verlegung nach Usingen verfügt (Verordnungsblatt S. 98), am 8.9.1849 jedoch wieder rückgängig gemacht (ebenda S. 443). Die Personalausstattung und die Kompetenz waren die gleichen wie beim Hof- und Appellationsgericht Dillenburg; allerdings sah das Gesetz vom 28. 12.1850 eine etwas stärkere Besetzung als beim Gericht in Dillenburg vor (vgl. dort).
Enthält Enthält
Die Akten umfassen die Jahre 1803-1815 sowie 1821-1867 und reichen in einzelnen Verlassenschaftssachen und Prozessen bis in die 2. Hälfte des 18. Jhs. zurück.
Sie gliedern sich in:
I. Das Herzogtum als souveräner Staat
II. Organisation und Geschäftskreis
III. Einzelne Rechtsgebiete, insbesondere die freiwillige Gerichtsbarkeit
IV. Strafsachen, Gaunerwesen
V. Zivilprozesse (unterteilt nach Prozessen des Fiskus und sonstigen Prozessen, geordnet nach den Anfangsbuchstaben der Appellanten oder Kläger).
Bemerkenswert: Untersuchung wegen des am 18.9.1848 gegen die deutsche Nationalversammlung zu Frankfurt gerichteten Attentats (1848-1849), Hoheits- und Eigentumsverhältnisse des Johannisbergs (1849), Fideikommisssachen u.a. das Wenzel'sche Fideikommiss (mit Vorakten seit Mitte 18. Jh.), Entscheidungen zur Prozessordnung (1802-1867), Sammlung von Präjudizien (1832-1879), Rechnungssachen (1822-1848), Generalhypothek für die Rhein- und Lahneisenbahn (1856-1857), Prüfungs- und Personalakten, Freiwillige Gerichtsbarkeit im Justizamt Homburg v.d.H. (1835-1838, mit Reglement von 1769), Judensachen (mit Judenverordnungen ab 1651), Errichtung der Geschworenen-(Assisen-)Gerichte (1848-1851), Festungsstrafen auf der Marxburg (1825-1841), Untersuchung gegen Böhning, Dietz und Dr. Graefe wegen Aufruhrs (1848-1861), Untersuchung gegen Geheimrat Herber von Eltville wegen Majestätsbeleidigung und Schmähung des Staatsministers von Marschall (1831-1837).
Literatur Literatur
Siehe Gliederungspunkt.
Findmittel Findmittel
Repertorium von Wolf-Heino Struck, 1967
Online-Datenbank (Arcinsys)

Weitere Angaben (Bestand)


Umfang Umfang
36,88 lfm (Nr. 1-1395)
Bearbeiter Bearbeiter
Wolf-Heino Struck, 1967