251
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HHStAW, 251
Fonds
Identification (short)
Title
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Bade- und Kurverwaltung
Fonds data
Custodial history
Custodial history
Als die preußische Regierung in Wiesbaden 1885 erstmals in größerem Umfang Akten und Amtsbücher der Badeverwaltungen Bad Ems, Schlangenbad und Weilbach ablieferte (Zug. 9/85 und 10/85), wurden diese zunächst bei den entsprechenden Lokalbehörden (unter Amt Nassau, Vogtei Ems, Amt Langenschwalbach und Amt Hochheim) abgelegt (Akzessionsjournal, Abt. 404 II Nr. 1507). Auch mit kleineren Zugängen 1889 und 1894 (5/89, 12/94-14/94) wurde so verfahren. Dagegen kam der Zugang 7/88, der Rechnungen und Belege der Bade-und Brunnenverwaltungen umfasste, in den Bestand 'Generalrechnungen'. Nachdem im Dezember 1896 eine Ordnung der Bestände nach dem Provenienzprinzip verfügt worden war (Abt. 404 II Nr. 1285), wurde - wahrscheinlich im ersten Quartal 1897, als die Umstellung der Archivbestände erfolgte - eine Abteilung 'Herzoglich-Nassauische Bade- und Kurverwaltung' gebildet, die 1931 ihre heutige Abteilungsnummer 251 erhielt. 1903, 1909 und 1937 erfolgten weitere kleinere Zugänge (24/03, 1/09 und 155/37). Über vorarchivische Kassationen, die sicher stattgefunden haben, ließen sich keine Unterlagen ermitteln. Dagegen war zumindest für den Zugang 7/88 festzustellen, dass noch im Archiv ein Teil der Rechnungen und Belege kassiert wurde. So waren von der Badeverwaltung Bad Ems ursprünglich 66 Bände abgegeben worden (Abt. 404 II Nr. 1362), von denen aber nur noch 13 Rechnungen - meist im Fünf-Jahres-Abstand - erhalten sind (Abt. 251 Nr. 8-20). Bisher stand nur ein Zettelrepertorium zur Verfügung, das im wesentlichen bis 1909 in mehreren Verzeichnungsschritten entstanden war. Von diesen konnten lediglich drei in den Monatsberichten des Staatsarchivs nachgewiesen werden. Die Akten der Emser Badeverwaltung aus dem Zugang von 1885 dürften bei der Bearbeitung des Amtes Nassau durch Dr. Hartmut Heinemann 1994-1996 verzeichnet worden sein (Abt. 404 II Nr. 1056 und 1057). Zug. 24/03 wurde im Januar 1904 von Dr. Wagner und Zug. 1/09 im April 1909 von Dr. Eggers verzeichnet (Abt. 404 II Nr. 1058).
History of creator
History of creator
Badeverwaltung in Bad Ems:
Durch den Reichsdeputationshauptschluss hatte Nassau-Usingen den hessen-darmstädtischen Anteil an Ems erhalten. Die dabei übernommene Badeverwaltung, zu der ein Kurhaus und der Kränchenbrunnen gehörten, wurde noch bis Ende 1804 vom bisher hessen-darmstädtischen Hofkammerrat Schapper geführt, anschließend ein Jahr lang von Rentmeister Schellenberg in Nassau. Dieser erhielt bei seiner Ernennung den Titel 'Hofkommissar', den dann auch seine Nachfolger Hartt und Westermann trugen. Vorgesetzte Behörde war seit 1803 die Hofkammer Wiesbaden.
1806 kam die nassau-oranische (bzw. -dillenburgische) Hälfte an das neu gebildete Herzogtum Nassau. Die vorgefundene Badeverwaltung, die u.a. ein zweites Kurhaus umfasste, blieb noch drei Jahre bestehen und wurde 1810 mit der ehemals hessen-darmstädtischen vereinigt (Abt. 251 Nr. 66a) Da sich Hofkommissar Westermann bald als wenig geeignet erwies, wurden seine Aufgaben auf Logisbestellung und Kassenverwaltung beschränkt (Abt. 210 Nr. 171b). Beigeordnet wurde ihm 1813 zur Ausübung der Polizeiaufsicht Major Hill, der gleichzeitig auch Kommandant der Festung Marksburg und Baumeister des 3. Baudepartements (für die Ämter Ems, Braubach, Nassau und Kaub) war (Staats- und Adresskalender für 1808, 1812 und 1813). Außerdem wurde von der Generaldomänendirektion, die die Hofkammer im September 1815 als vorgesetzte Behörde abgelöst hatte (Verordnungsblatt, S. 113 f.), eine Hausmeister-/Hausverwalterstelle geschaffen. Die Aufgaben des 1816 angestellten Hausverwalters Georg waren:
1. Beaufsichtigung und Verwahrung des Inventars
2. Überwachung der Reinhaltung der Kureinrichtungen
3. Beaufsichtigung der Bedienung der Kurgäste
4. Kontrolle der Zimmerbelegung zur Feststellung der Mieteinnahmen.
Später war der jeweilige Hausmeister gleichzeitig Brunnenverwalter; eine eigene Brunnenverwaltung wie in Niederselters und Fachingen gab es in Bad Ems nicht. Nach der Pensionierung von Westermann wurden die Geschäfte im Mai 1817 Major a.D. Hehl übertragen, wobei dieser den Titel 'Hof- und Polizeikommissar' erhielt. In seiner Eigenschaft als Polizeikommissar unterstand Hehl der Landesregierung, die ihm auch seine Dienstinstruktionen erteilte. Nach dem Staats- und Adresshandbuch für 1823/24 CS. 44 f.) waren seine Aufgaben als Polizeikommissar:
1. Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
2. Fernhaltung von allem, was den Aufenthalt der Kurgäste beeinträchtigen könnte
3. Sorge für ausreichende Nahrungsmittel
4. Beleuchtung und Reinhaltung der öffentlichen Anlagen
5. Eine den Bedürfnissen der Kurgäste entsprechende erhöhte polizeiliche Aufsicht.
Als Hof- oder Badekommissar war er zuständig für Logisbestellungen und Kassenführung, für den Empfang der Kurgäste und die Handhabung der Hausordnung. Darüber hinaus oblag ihm als Mitglied, zeitweise 'Direktor' der Hospitalbadkommission, die Aufsicht über die Einhaltung der Vorschriften über die Armenpflege. Diese Personalunion erklärt das Vorhandensein von Akten der Hospitalbadkommission in Abt. 251. Während der Wintermonate, wenn Major Hehl nicht anwesend zu sein brauchte, führte Hausverwalter Georg die Korrespondenz. Außerdem gehörten zur Badeverwaltung Bad Ems 1823/24 ein Brunnenmeister, der das Füllgeschäft besorgte und die Kurgäste mit Mineralwasser bediente, drei Polizeidiener und mehrere Bademeister. Nach dem Tod von Major Hehl wurde 1830 Regierungsrat von Coli neuer Hof- und Polizeikommissar; ihm folgten Major Schmidt, Major Hergenhahn und Domänenrat von Heemskerck. Seit 1844 war Hausverwalter Haßlacher an Stelle von Georg tätig. 1849 versuchte die Generaldomänendirektion, die Stelle eines Hofkommissars in Bad Ems einzusparen und erreichte einen entsprechenden Beschluss des Staatsministeriums. Die Landesregierung hielt dagegen an der Entsendung eines Polizeikommissars fest und ernannte als solchen Rechnungskammerrat Schweikart. 1850 bzw. 1851 wurden Hofkammerrat Schüler und Oberstleutnant von Hadeln als 'Kurhaus- und Polizeikommissare' bezeichnet, erst 1852 wurde die Hofkommissarstelle wieder besetzt. 1855 übernahm Legationsrat von Bismark das Doppelamt; er erhielt drei Jahre später zusätzlich den Titel 'Direktor der herzoglichen Badeanstalten' verliehen (Abt. 210 Nr. 33). Nach dem Tod von Hausverwalter Haßlacher (+ 22. Februar 1864; Abt. 210 Nr. 383) wurde Bahnhofsinspektor Baumann in Oberlahnstein zum Nachfolger bestimmt, der 1858 bis 1862 Hausverwalter in Weilbach gewesen war.
Während Hofkommissariat und Hausverwaltung bis 1867 die Verwaltung der domanialen Kureinrichtungen gemeinsam besorgten und zusammen als Badeverwaltung bezeichnet wurden, wird nun durch Erlass des preußischen Regierungspräsidenten klar eine Domanial-Badeverwaltung und ein Kur- und Badepolizeikommissariat geschieden (Abt. 251 Nr. 53a; Staats- und Adresshandbuch 1870). Der neue Kur- und Badekommissar erhält Anweisung, nur noch die öffentlichen Bade- und Trinkanstalten zu beaufsichtigen und die domanialen Kureinrichtungen der Verwaltung von Revisionsrat Baumann zu überlassen.
Badeverwalter in Bad Ems
1780-1803 Hessen-darmstädtischer Badeverwalter
Hofkammerrat Georg August Schapper
1803-1809 Nassau-usingischer (ab 1806 hzgl.-nass.) Badeverwalter
Hofkammerrat Georg August Schapper 1803 - 1804
Rentmeister Joh. Christian Friedrich Schellenberg in Nassau 1805
Chausseeinspektor Joh. Georg Hartt in Braubach 1806-1809
1773-1809 Nassau-oranische (ab 1806 hzgl.-nass.) Badeverwalter
Rentmeister Joh. Heinrich Goedecke 1773-1806
Joh. Christoph Goedecke 1807-1809
1810-1816 Herzoglich-nassauische Hofkommissare
Chausseeinspektor Joh. Georg Hartt 1810-1811
Hofrat Ludwig Westermann 1812-1816
1815-1816 ('Polizeikommissar')
Major Joh. Heinrich Hill auf der Marksburg
1817-1866 Herzoglich-nassauische Hof- und Polizeikommissare
Major Wilhelm Hehl 1817-1829
Regierungsrat Clemens Wenzeslaus von Coli 1830-1835
Major Ludwig Schmidt 1836-1847
Domänenrat Wilhelm von Heemskerck 1848
Rechnungskammerrat Karl Schweikart 1849
Hofkammerrat Emmerich Joseph Schüler 1850
Oberstleutnant Freiherr Wilhelm von Hadeln 1851-1854
Legationsrat Graf Friedrich August Ludwig von Bismark-Schierstein
1855-1866
1867-1870 Königlich-preußische Kur- und Badekommissare
Major Theodor Ebray 1867
Major von Slupecki 1868
(nach) 1870
Hausverwalter in Bad Ems
Hausmeister Christian Georg 1816-1843
Hausverwalter Georg Haßlacher 1844-1864
Revisionsrat Joseph Baumann 1864 - (nach) 1870
Badeverwaltung Schlangenbad:
Schlangenbad gehörte im 18. Jahrhundert je zur Hälfte zum kurmainzischen Amt Eltville und zur hessen-kassel'schen Niedergrafschaft Katzenelnbogen. 1803 war der kurmainzische Teil an Nassau-Usingen gefallen. Ein Johann Winter hatte 1808 die 'Badadmodation Schlangenbad' gepachtet (Staats- und Adresskalender), einen nassauischen Badeverwalter gab es derzeit anscheinend nicht. Der Katzenelnbogener Teil kam 1816 an das Herzogtum Nassau und wurde in das neugebildete Amt Langenschwalbach eingegliedert. Für diese Hälfte Schlangenbads wird 1804 Burggraf Joh. Christoph Rullmann als Badeverwalter genannt (Abt. 231 Nr. 247), der am 19. April 1808 im Alter von fast 86 Jahren starb. Nachfolger wurde sein Sohn Jakob Gottlieb Franz Rullmann, dessen Zuständigkeitsbereich Inventar, Rechnungsführung und Polizeiaufsicht umfasste (Abt. 212 Nr. 4604). Hinsichtlich letzterer Funktion unterstand er der Landesregierung, ansonsten der Generaldomänendirektion. Als er am 10. Juli 1819 starb, führte seine Witwe die Verwaltung bis Ende des Jahres weiter. 1820 sollte dann nach dem Vorbild Bad Ems eine 'in Funktion geschiedene, sich dadurch kontrollierende' Verwaltung eingeführt werden, mit Hausverwalter und Polizei- und Badekommissar. Letztere Stelle blieb jedoch unbesetzt, während Georg Heimers aus Usingen 1820 - 1838 das Amt des Hausverwalters/Hausmeisters innehatte. Laut Dienstinstruktion waren seine Aufgaben:
1. Aufsicht über die Gebäude, Bäder und Anlagen
2. Verwahrung und Verwaltung des Inventars
3. Korrespondenz über Logisbestellungen
4. Empfang der Fremden
5. Sorge für Reinlichkeit und die Hausbedienung durch Dienstboten, die er anstellt und entlässt
6. Ausstellen der Logisgeldrechnungen und Einkassieren der Gelder für die Rentei Langenschwalbach.
Daneben wurden noch zwei Bademeister und ein Polizeidiener beschäftigt, die Heimers beaufsichtigte. Auch spätere Bestrebungen, die Polizei- und Badekommissarstelle zu besetzen - so 1830 und 1838 -, wurden nicht realisiert (Abt. 212 Nr. 4607), so dass auch Hausverwalter Joh. Friedrich August Riehl (1839 - nach 1873) bis zur Übernahme der Verwaltung durch Preußen dessen Funktionen mitverwaltete. Erst 1870 wird nach der Trennung der beiden Aufgabenbereiche Landrat Schreiber in Langenschwalbach als provisorischer Kur- und Badekommissar genannt (Staats- und Adresshandbuch).
Badeverwaltung Weilbach
Bis 1854 waren die Badeeinrichtungen in Weilbach verpachtet gewesen, was zu einem stetigen Rückgang der Kurgastzahlen geführt hatte. Daraufhin hatte das Staatsministerium auf Vorschlag der Ministerialabteilung der Finanzen die Anstellung eines Hausverwalters genehmigt (Abt. 210 Nr. 156). Die Ministerialabteilung der Finanzen hatte die Generaldomänendirektion 1849 als vorgesetzte Behörde abgelöst (Verordnungsblatt S. 516 f.) und wurde ihrerseits im Juli 1854 durch das Finanzkollegium ersetzt (Verordnungsblatt S. 157). Im März 1854 wurde der Rezeptursekretär Karl Boos aus Langenschwalbach zum provisorischen Hausverwalter in Weilbach ernannt (Abt. 210 Nr. 381). Gleichzeitig wurde ihm auch die Brunnenverwaltung übertragen, nachdem der bisherige Amtsinhaber Dodel versetzt worden war. Boos blieb in beiden Ämtern bis zu seinem Tod am 30. Januar 1858. Zum neuen Haus- und Brunnenverwalter wurde 1858 Oberleutnant Joseph Baumann vom 2. Herzoglichen Regiment ernannt (Abt. 210 Nr. 383). Als dieser im Herbst 1862 als Bahnhofsinspektor nach Oberlahnstein ging, wurde Badearzt Dr. Stifft zum provisorischen Nachfolger bestimmt. Aus Gründen der Kostenersparnis und des geringen Arbeitsanfalls blieb es bei dieser Regelung; noch im Staats- und Adresshandbuch für 1882/83 wird Stifft als provisorischer Badeverwalter in Weilbach genannt.
Regierungskommissar für die Gesellschaft zum Betrieb der Kuretablissements zu Wiesbaden und Ems
Nachdem die Gründung der 'Gesellschaft zum Betrieb der Kuretablissements in den Badeorten Wiesbaden und Ems' durch die Brüder Markus und Bernhard Berle am 17. November 1856 genehmigt worden war (Verordnungsblatt, S.289), wurde rund zwei Wochen später Domänenrat Wilhelm von Heemskerck zum Regierungskommissar für diese Aktiengesellschaft ernannt. Zu seinen Aufgaben gehörte nach der Dienstinstruktion der Landesregierung - als vorgesetzte Behörde - vom 10. Februar 1857 (Abt. 211 Nr.3892):
1. Oberaufsicht über die Einhaltung der Statuten der Gesellschaft (veröffentlicht im Herzoglich-Nassauischen allgemeinen Intelligenzblatt Nr.50 vom 11.12.1856 ) und der polizeilichen Anordnungen zum Betrieb der Glücksspiele
2. Vorlage von beabsichtigten Änderungen der Statuten und der polizeilichen Anordnungen zur Genehmigung durch die Landesregierung
3. Gutachten über das Geschäftsreglement der Gesellschaft
4. Jahresberichte.
Auch nach seiner Ernennung zum Direktor des Finanzkollegiums (Staats- und Adresshandbuch für 1864) blieb von Heemskerck Regierungskommissar für die Gesellschaft zum Betrieb der Kuretablissements zu Wiesbaden und Ems, bis er im Oktober 1866 von beiden Ämtern enthoben wurde (Abt. 402 Nr. 140). Seine Aufgaben als Regierungskommissar wurden der nun preußischen Polizeidirektion Wiesbaden übertragen.
Durch den Reichsdeputationshauptschluss hatte Nassau-Usingen den hessen-darmstädtischen Anteil an Ems erhalten. Die dabei übernommene Badeverwaltung, zu der ein Kurhaus und der Kränchenbrunnen gehörten, wurde noch bis Ende 1804 vom bisher hessen-darmstädtischen Hofkammerrat Schapper geführt, anschließend ein Jahr lang von Rentmeister Schellenberg in Nassau. Dieser erhielt bei seiner Ernennung den Titel 'Hofkommissar', den dann auch seine Nachfolger Hartt und Westermann trugen. Vorgesetzte Behörde war seit 1803 die Hofkammer Wiesbaden.
1806 kam die nassau-oranische (bzw. -dillenburgische) Hälfte an das neu gebildete Herzogtum Nassau. Die vorgefundene Badeverwaltung, die u.a. ein zweites Kurhaus umfasste, blieb noch drei Jahre bestehen und wurde 1810 mit der ehemals hessen-darmstädtischen vereinigt (Abt. 251 Nr. 66a) Da sich Hofkommissar Westermann bald als wenig geeignet erwies, wurden seine Aufgaben auf Logisbestellung und Kassenverwaltung beschränkt (Abt. 210 Nr. 171b). Beigeordnet wurde ihm 1813 zur Ausübung der Polizeiaufsicht Major Hill, der gleichzeitig auch Kommandant der Festung Marksburg und Baumeister des 3. Baudepartements (für die Ämter Ems, Braubach, Nassau und Kaub) war (Staats- und Adresskalender für 1808, 1812 und 1813). Außerdem wurde von der Generaldomänendirektion, die die Hofkammer im September 1815 als vorgesetzte Behörde abgelöst hatte (Verordnungsblatt, S. 113 f.), eine Hausmeister-/Hausverwalterstelle geschaffen. Die Aufgaben des 1816 angestellten Hausverwalters Georg waren:
1. Beaufsichtigung und Verwahrung des Inventars
2. Überwachung der Reinhaltung der Kureinrichtungen
3. Beaufsichtigung der Bedienung der Kurgäste
4. Kontrolle der Zimmerbelegung zur Feststellung der Mieteinnahmen.
Später war der jeweilige Hausmeister gleichzeitig Brunnenverwalter; eine eigene Brunnenverwaltung wie in Niederselters und Fachingen gab es in Bad Ems nicht. Nach der Pensionierung von Westermann wurden die Geschäfte im Mai 1817 Major a.D. Hehl übertragen, wobei dieser den Titel 'Hof- und Polizeikommissar' erhielt. In seiner Eigenschaft als Polizeikommissar unterstand Hehl der Landesregierung, die ihm auch seine Dienstinstruktionen erteilte. Nach dem Staats- und Adresshandbuch für 1823/24 CS. 44 f.) waren seine Aufgaben als Polizeikommissar:
1. Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
2. Fernhaltung von allem, was den Aufenthalt der Kurgäste beeinträchtigen könnte
3. Sorge für ausreichende Nahrungsmittel
4. Beleuchtung und Reinhaltung der öffentlichen Anlagen
5. Eine den Bedürfnissen der Kurgäste entsprechende erhöhte polizeiliche Aufsicht.
Als Hof- oder Badekommissar war er zuständig für Logisbestellungen und Kassenführung, für den Empfang der Kurgäste und die Handhabung der Hausordnung. Darüber hinaus oblag ihm als Mitglied, zeitweise 'Direktor' der Hospitalbadkommission, die Aufsicht über die Einhaltung der Vorschriften über die Armenpflege. Diese Personalunion erklärt das Vorhandensein von Akten der Hospitalbadkommission in Abt. 251. Während der Wintermonate, wenn Major Hehl nicht anwesend zu sein brauchte, führte Hausverwalter Georg die Korrespondenz. Außerdem gehörten zur Badeverwaltung Bad Ems 1823/24 ein Brunnenmeister, der das Füllgeschäft besorgte und die Kurgäste mit Mineralwasser bediente, drei Polizeidiener und mehrere Bademeister. Nach dem Tod von Major Hehl wurde 1830 Regierungsrat von Coli neuer Hof- und Polizeikommissar; ihm folgten Major Schmidt, Major Hergenhahn und Domänenrat von Heemskerck. Seit 1844 war Hausverwalter Haßlacher an Stelle von Georg tätig. 1849 versuchte die Generaldomänendirektion, die Stelle eines Hofkommissars in Bad Ems einzusparen und erreichte einen entsprechenden Beschluss des Staatsministeriums. Die Landesregierung hielt dagegen an der Entsendung eines Polizeikommissars fest und ernannte als solchen Rechnungskammerrat Schweikart. 1850 bzw. 1851 wurden Hofkammerrat Schüler und Oberstleutnant von Hadeln als 'Kurhaus- und Polizeikommissare' bezeichnet, erst 1852 wurde die Hofkommissarstelle wieder besetzt. 1855 übernahm Legationsrat von Bismark das Doppelamt; er erhielt drei Jahre später zusätzlich den Titel 'Direktor der herzoglichen Badeanstalten' verliehen (Abt. 210 Nr. 33). Nach dem Tod von Hausverwalter Haßlacher (+ 22. Februar 1864; Abt. 210 Nr. 383) wurde Bahnhofsinspektor Baumann in Oberlahnstein zum Nachfolger bestimmt, der 1858 bis 1862 Hausverwalter in Weilbach gewesen war.
Während Hofkommissariat und Hausverwaltung bis 1867 die Verwaltung der domanialen Kureinrichtungen gemeinsam besorgten und zusammen als Badeverwaltung bezeichnet wurden, wird nun durch Erlass des preußischen Regierungspräsidenten klar eine Domanial-Badeverwaltung und ein Kur- und Badepolizeikommissariat geschieden (Abt. 251 Nr. 53a; Staats- und Adresshandbuch 1870). Der neue Kur- und Badekommissar erhält Anweisung, nur noch die öffentlichen Bade- und Trinkanstalten zu beaufsichtigen und die domanialen Kureinrichtungen der Verwaltung von Revisionsrat Baumann zu überlassen.
Badeverwalter in Bad Ems
1780-1803 Hessen-darmstädtischer Badeverwalter
Hofkammerrat Georg August Schapper
1803-1809 Nassau-usingischer (ab 1806 hzgl.-nass.) Badeverwalter
Hofkammerrat Georg August Schapper 1803 - 1804
Rentmeister Joh. Christian Friedrich Schellenberg in Nassau 1805
Chausseeinspektor Joh. Georg Hartt in Braubach 1806-1809
1773-1809 Nassau-oranische (ab 1806 hzgl.-nass.) Badeverwalter
Rentmeister Joh. Heinrich Goedecke 1773-1806
Joh. Christoph Goedecke 1807-1809
1810-1816 Herzoglich-nassauische Hofkommissare
Chausseeinspektor Joh. Georg Hartt 1810-1811
Hofrat Ludwig Westermann 1812-1816
1815-1816 ('Polizeikommissar')
Major Joh. Heinrich Hill auf der Marksburg
1817-1866 Herzoglich-nassauische Hof- und Polizeikommissare
Major Wilhelm Hehl 1817-1829
Regierungsrat Clemens Wenzeslaus von Coli 1830-1835
Major Ludwig Schmidt 1836-1847
Domänenrat Wilhelm von Heemskerck 1848
Rechnungskammerrat Karl Schweikart 1849
Hofkammerrat Emmerich Joseph Schüler 1850
Oberstleutnant Freiherr Wilhelm von Hadeln 1851-1854
Legationsrat Graf Friedrich August Ludwig von Bismark-Schierstein
1855-1866
1867-1870 Königlich-preußische Kur- und Badekommissare
Major Theodor Ebray 1867
Major von Slupecki 1868
(nach) 1870
Hausverwalter in Bad Ems
Hausmeister Christian Georg 1816-1843
Hausverwalter Georg Haßlacher 1844-1864
Revisionsrat Joseph Baumann 1864 - (nach) 1870
Badeverwaltung Schlangenbad:
Schlangenbad gehörte im 18. Jahrhundert je zur Hälfte zum kurmainzischen Amt Eltville und zur hessen-kassel'schen Niedergrafschaft Katzenelnbogen. 1803 war der kurmainzische Teil an Nassau-Usingen gefallen. Ein Johann Winter hatte 1808 die 'Badadmodation Schlangenbad' gepachtet (Staats- und Adresskalender), einen nassauischen Badeverwalter gab es derzeit anscheinend nicht. Der Katzenelnbogener Teil kam 1816 an das Herzogtum Nassau und wurde in das neugebildete Amt Langenschwalbach eingegliedert. Für diese Hälfte Schlangenbads wird 1804 Burggraf Joh. Christoph Rullmann als Badeverwalter genannt (Abt. 231 Nr. 247), der am 19. April 1808 im Alter von fast 86 Jahren starb. Nachfolger wurde sein Sohn Jakob Gottlieb Franz Rullmann, dessen Zuständigkeitsbereich Inventar, Rechnungsführung und Polizeiaufsicht umfasste (Abt. 212 Nr. 4604). Hinsichtlich letzterer Funktion unterstand er der Landesregierung, ansonsten der Generaldomänendirektion. Als er am 10. Juli 1819 starb, führte seine Witwe die Verwaltung bis Ende des Jahres weiter. 1820 sollte dann nach dem Vorbild Bad Ems eine 'in Funktion geschiedene, sich dadurch kontrollierende' Verwaltung eingeführt werden, mit Hausverwalter und Polizei- und Badekommissar. Letztere Stelle blieb jedoch unbesetzt, während Georg Heimers aus Usingen 1820 - 1838 das Amt des Hausverwalters/Hausmeisters innehatte. Laut Dienstinstruktion waren seine Aufgaben:
1. Aufsicht über die Gebäude, Bäder und Anlagen
2. Verwahrung und Verwaltung des Inventars
3. Korrespondenz über Logisbestellungen
4. Empfang der Fremden
5. Sorge für Reinlichkeit und die Hausbedienung durch Dienstboten, die er anstellt und entlässt
6. Ausstellen der Logisgeldrechnungen und Einkassieren der Gelder für die Rentei Langenschwalbach.
Daneben wurden noch zwei Bademeister und ein Polizeidiener beschäftigt, die Heimers beaufsichtigte. Auch spätere Bestrebungen, die Polizei- und Badekommissarstelle zu besetzen - so 1830 und 1838 -, wurden nicht realisiert (Abt. 212 Nr. 4607), so dass auch Hausverwalter Joh. Friedrich August Riehl (1839 - nach 1873) bis zur Übernahme der Verwaltung durch Preußen dessen Funktionen mitverwaltete. Erst 1870 wird nach der Trennung der beiden Aufgabenbereiche Landrat Schreiber in Langenschwalbach als provisorischer Kur- und Badekommissar genannt (Staats- und Adresshandbuch).
Badeverwaltung Weilbach
Bis 1854 waren die Badeeinrichtungen in Weilbach verpachtet gewesen, was zu einem stetigen Rückgang der Kurgastzahlen geführt hatte. Daraufhin hatte das Staatsministerium auf Vorschlag der Ministerialabteilung der Finanzen die Anstellung eines Hausverwalters genehmigt (Abt. 210 Nr. 156). Die Ministerialabteilung der Finanzen hatte die Generaldomänendirektion 1849 als vorgesetzte Behörde abgelöst (Verordnungsblatt S. 516 f.) und wurde ihrerseits im Juli 1854 durch das Finanzkollegium ersetzt (Verordnungsblatt S. 157). Im März 1854 wurde der Rezeptursekretär Karl Boos aus Langenschwalbach zum provisorischen Hausverwalter in Weilbach ernannt (Abt. 210 Nr. 381). Gleichzeitig wurde ihm auch die Brunnenverwaltung übertragen, nachdem der bisherige Amtsinhaber Dodel versetzt worden war. Boos blieb in beiden Ämtern bis zu seinem Tod am 30. Januar 1858. Zum neuen Haus- und Brunnenverwalter wurde 1858 Oberleutnant Joseph Baumann vom 2. Herzoglichen Regiment ernannt (Abt. 210 Nr. 383). Als dieser im Herbst 1862 als Bahnhofsinspektor nach Oberlahnstein ging, wurde Badearzt Dr. Stifft zum provisorischen Nachfolger bestimmt. Aus Gründen der Kostenersparnis und des geringen Arbeitsanfalls blieb es bei dieser Regelung; noch im Staats- und Adresshandbuch für 1882/83 wird Stifft als provisorischer Badeverwalter in Weilbach genannt.
Regierungskommissar für die Gesellschaft zum Betrieb der Kuretablissements zu Wiesbaden und Ems
Nachdem die Gründung der 'Gesellschaft zum Betrieb der Kuretablissements in den Badeorten Wiesbaden und Ems' durch die Brüder Markus und Bernhard Berle am 17. November 1856 genehmigt worden war (Verordnungsblatt, S.289), wurde rund zwei Wochen später Domänenrat Wilhelm von Heemskerck zum Regierungskommissar für diese Aktiengesellschaft ernannt. Zu seinen Aufgaben gehörte nach der Dienstinstruktion der Landesregierung - als vorgesetzte Behörde - vom 10. Februar 1857 (Abt. 211 Nr.3892):
1. Oberaufsicht über die Einhaltung der Statuten der Gesellschaft (veröffentlicht im Herzoglich-Nassauischen allgemeinen Intelligenzblatt Nr.50 vom 11.12.1856 ) und der polizeilichen Anordnungen zum Betrieb der Glücksspiele
2. Vorlage von beabsichtigten Änderungen der Statuten und der polizeilichen Anordnungen zur Genehmigung durch die Landesregierung
3. Gutachten über das Geschäftsreglement der Gesellschaft
4. Jahresberichte.
Auch nach seiner Ernennung zum Direktor des Finanzkollegiums (Staats- und Adresshandbuch für 1864) blieb von Heemskerck Regierungskommissar für die Gesellschaft zum Betrieb der Kuretablissements zu Wiesbaden und Ems, bis er im Oktober 1866 von beiden Ämtern enthoben wurde (Abt. 402 Nr. 140). Seine Aufgaben als Regierungskommissar wurden der nun preußischen Polizeidirektion Wiesbaden übertragen.
Includes
Includes
Der Bestand 251 beinhaltet die Akten und Amtsbücher der herzoglich-nassauischen Badeverwaltungen in Bad Ems, Schlangenbad und Weilbach sowie des Regierungskommissars für die Gesellschaft zum Betrieb der Kuretablissements zu Wiesbaden und Ems. Von diesen vier Behörden hat nur die Badeverwaltung in Bad Ems bereits im Gründungsjahr des Herzogtums (1806) bestanden. In Schlangenbad wurde seit 1816 die vormals hessen-kassel'sche Badeverwaltung weitergeführt. Die Badeverwaltung in Weilbach wurde erst 1854 geschaffen und der Regierungskommissar für die Gesellschaft zum Betrieb der Kuretablissements nahm zwei Jahre später seine Tätigkeit auf. Akten der Badeverwaltung in Langenschwalbach, die seit 1830 im Staats- und Adresshandbuch belegt ist, sind in Abt. 251 nicht überliefert. Da auch die Überlieferung der anderen Stellen lückenhaft ist, scheinen Kassationen stattgefunden zu haben.
Finding aids
Finding aids
Repertorium von Wolfgang Fischer, 1985
Online-Datenbank (Arcinsys)
Further information (fonds)
Extent
Extent
5,50 lfm (Nr. 1-255)
Person in charge
Person in charge
Wolfgang Fischer, 1985